Die Umsetzung des Sprachengesetzes auch bei Familienausweisen sicherstellen

ShortId
19.5608
Id
20195608
Updated
28.07.2023 02:07
Language
de
Title
Die Umsetzung des Sprachengesetzes auch bei Familienausweisen sicherstellen
AdditionalIndexing
2831;28;04
1
Texts
  • <p>Dem Bundesrat ist das Anliegen rätoromanischsprachiger Bürgerinnen und Bürger bekannt. Der Familienausweis ist jedoch kein persönlicher Ausweis im Sinne des Sprachengesetzes, sondern ein Registerauszug aus dem elektronischen Personenstandsregister. Als Registerauszug untersteht der Familienausweis Artikel 12 Absatz 3 des Sprachengesetzes nicht. Im Rahmen des laufenden Neubaus des Personenstandsregisters Infostar wird die Aufnahme von Rätoromanisch in die Familienausweise dennoch geprüft.</p>
  • <p>Artikel 12 Absatz 3 des Sprachengesetzes legt fest, dass persönliche Ausweise in den vier Amtssprachen gestaltet werden müssen. Auch der Familienausweis ist ein persönlicher Ausweis und für die einzelnen Familien auch von grosser emotionaler Bedeutung. Dieser sollte deswegen viersprachig ausgestellt werden.</p><p>- Wie erklärt der Bundesrat, dass dies heute nicht der Fall ist?</p><p>- Was gedenkt er zu tun, damit auch Familienausweise schnellstmöglich viersprachig ausgestellt werden können?</p>
  • Die Umsetzung des Sprachengesetzes auch bei Familienausweisen sicherstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bundesrat ist das Anliegen rätoromanischsprachiger Bürgerinnen und Bürger bekannt. Der Familienausweis ist jedoch kein persönlicher Ausweis im Sinne des Sprachengesetzes, sondern ein Registerauszug aus dem elektronischen Personenstandsregister. Als Registerauszug untersteht der Familienausweis Artikel 12 Absatz 3 des Sprachengesetzes nicht. Im Rahmen des laufenden Neubaus des Personenstandsregisters Infostar wird die Aufnahme von Rätoromanisch in die Familienausweise dennoch geprüft.</p>
    • <p>Artikel 12 Absatz 3 des Sprachengesetzes legt fest, dass persönliche Ausweise in den vier Amtssprachen gestaltet werden müssen. Auch der Familienausweis ist ein persönlicher Ausweis und für die einzelnen Familien auch von grosser emotionaler Bedeutung. Dieser sollte deswegen viersprachig ausgestellt werden.</p><p>- Wie erklärt der Bundesrat, dass dies heute nicht der Fall ist?</p><p>- Was gedenkt er zu tun, damit auch Familienausweise schnellstmöglich viersprachig ausgestellt werden können?</p>
    • Die Umsetzung des Sprachengesetzes auch bei Familienausweisen sicherstellen

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