Für eine Senkung um 50 Prozent des Einfuhrkontingents für ausländische Weine

ShortId
20.303
Id
20200303
Updated
10.04.2024 19:19
Language
de
Title
Für eine Senkung um 50 Prozent des Einfuhrkontingents für ausländische Weine
AdditionalIndexing
15;55
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Grosse Rat reicht diese Initiative vor dem Hintergrund ein, dass:</p><p>- der Weinkonsum in der Schweiz innerhalb von 30 Jahren um 22 Prozent gesunken ist;</p><p>- der Konsum von Schweizer Weinen von 124 Millionen Liter 1994/1995 auf 87 Millionen Liter 2017 zurückgegangen ist;</p><p>- der Anteil ausländischer Weine am Gesamtkonsum in der Schweiz weitgehend stabil geblieben ist - er sank von 167,5 Millionen Liter 1994/1995 auf 163 Millionen Liter 2017;</p><p>- Genf der drittgrösste Weinbaukanton der Schweiz ist und die grösste Weinbaudichte des Landes aufweist;</p><p>- sich die Politik der Marktöffnung und die Beseitigung der Zollschranken negativ auf den inländischen Weinbau auswirken;</p><p>- der Konsumrückgang auf Kosten der Schweizer Weine geht;</p><p>- der Einkaufstourismus und die nicht deklarierten Importe den Schweizer Weinen schaden;</p><p>- bei einigen Einkellerern zwei ganze Ernten gelagert sind;</p><p>- in den ausländischen Weinbaugebieten bisweilen prekäre Arbeitsbedingungen herrschen;</p><p>- in der Schweiz und auf der ganzen Welt Demonstrationen für das Klima stattfinden;</p><p>- der Konsum von Weinen aus fernen Ländern die CO2-Bilanz belastet;</p><p>- die CO2-Emissionen in der Schweiz verringert werden können, wenn bevorzugt lokale Produkte konsumiert werden;</p><p>- rund 85 Prozent der Schweizer Weinberge nach den Regeln der integrierten Produktion bewirtschaftet werden;</p><p>- die Schweizer Arbeitsmethoden modern sind und die Einhaltung zahlreicher Produktionsstandards garantiert wird;</p><p>- die Landschaft bedroht wäre, sollten Weinbaubetriebe verschwinden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève), fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,</p><p>die Motion 19.4410 zu unterstützen, die den Bundesrat beauftragt, eine Senkung um 50 Prozent des Einfuhrskontingents für ausländische Weine zu verhandeln.</p>
  • Für eine Senkung um 50 Prozent des Einfuhrkontingents für ausländische Weine
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Grosse Rat reicht diese Initiative vor dem Hintergrund ein, dass:</p><p>- der Weinkonsum in der Schweiz innerhalb von 30 Jahren um 22 Prozent gesunken ist;</p><p>- der Konsum von Schweizer Weinen von 124 Millionen Liter 1994/1995 auf 87 Millionen Liter 2017 zurückgegangen ist;</p><p>- der Anteil ausländischer Weine am Gesamtkonsum in der Schweiz weitgehend stabil geblieben ist - er sank von 167,5 Millionen Liter 1994/1995 auf 163 Millionen Liter 2017;</p><p>- Genf der drittgrösste Weinbaukanton der Schweiz ist und die grösste Weinbaudichte des Landes aufweist;</p><p>- sich die Politik der Marktöffnung und die Beseitigung der Zollschranken negativ auf den inländischen Weinbau auswirken;</p><p>- der Konsumrückgang auf Kosten der Schweizer Weine geht;</p><p>- der Einkaufstourismus und die nicht deklarierten Importe den Schweizer Weinen schaden;</p><p>- bei einigen Einkellerern zwei ganze Ernten gelagert sind;</p><p>- in den ausländischen Weinbaugebieten bisweilen prekäre Arbeitsbedingungen herrschen;</p><p>- in der Schweiz und auf der ganzen Welt Demonstrationen für das Klima stattfinden;</p><p>- der Konsum von Weinen aus fernen Ländern die CO2-Bilanz belastet;</p><p>- die CO2-Emissionen in der Schweiz verringert werden können, wenn bevorzugt lokale Produkte konsumiert werden;</p><p>- rund 85 Prozent der Schweizer Weinberge nach den Regeln der integrierten Produktion bewirtschaftet werden;</p><p>- die Schweizer Arbeitsmethoden modern sind und die Einhaltung zahlreicher Produktionsstandards garantiert wird;</p><p>- die Landschaft bedroht wäre, sollten Weinbaubetriebe verschwinden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève), fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,</p><p>die Motion 19.4410 zu unterstützen, die den Bundesrat beauftragt, eine Senkung um 50 Prozent des Einfuhrskontingents für ausländische Weine zu verhandeln.</p>
    • Für eine Senkung um 50 Prozent des Einfuhrkontingents für ausländische Weine

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