Gewinne der Schweizerischen Nationalbank aus den Straf- respektive Negativzinsen der AHV zuweisen

ShortId
20.432
Id
20200432
Updated
14.11.2025 07:29
Language
de
Title
Gewinne der Schweizerischen Nationalbank aus den Straf- respektive Negativzinsen der AHV zuweisen
AdditionalIndexing
24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Negativzinsen stellen für die Sozialwerke, insbesondere für die AHV, eine erhebliche Belastung dar, da sie eine tiefere Verzinsung des Kapitals bedeuten. Gleichzeitig profitieren die Bundes- und die Kantonshaushalte von der Negativzinspolitik der Schweizerischen Nationalbank, indem faktisch keine Schuldzinsen, sondern sogar ein Zinsüberschuss auf neuen Bundesobligationen erwirkt wird. Die Bundes- und die Kantonshaushalte profitieren entsprechend zulasten der Rentner und der arbeitenden Bevölkerung. Die aus den Negativzinsen generierten Einkommen der Schweizerischen Nationalbank sollen deshalb ausschliesslich und vollumfänglich der AHV zugutekommen und damit an die Bevölkerung zurückfliessen.</p>
  • <p>Die Erträge der Schweizerischen Nationalbank aus Negativzinsen sind gesondert zu erfassen, nicht dem Reingewinn zuzuschlagen und stattdessen ausschliesslich und vollumfänglich der AHV zuzuweisen. Die Überweisung an die AHV erfolgt jeweils nach der Veröffentlichung des Jahresergebnisses der Schweizerischen Nationalbank.</p>
  • Gewinne der Schweizerischen Nationalbank aus den Straf- respektive Negativzinsen der AHV zuweisen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Negativzinsen stellen für die Sozialwerke, insbesondere für die AHV, eine erhebliche Belastung dar, da sie eine tiefere Verzinsung des Kapitals bedeuten. Gleichzeitig profitieren die Bundes- und die Kantonshaushalte von der Negativzinspolitik der Schweizerischen Nationalbank, indem faktisch keine Schuldzinsen, sondern sogar ein Zinsüberschuss auf neuen Bundesobligationen erwirkt wird. Die Bundes- und die Kantonshaushalte profitieren entsprechend zulasten der Rentner und der arbeitenden Bevölkerung. Die aus den Negativzinsen generierten Einkommen der Schweizerischen Nationalbank sollen deshalb ausschliesslich und vollumfänglich der AHV zugutekommen und damit an die Bevölkerung zurückfliessen.</p>
    • <p>Die Erträge der Schweizerischen Nationalbank aus Negativzinsen sind gesondert zu erfassen, nicht dem Reingewinn zuzuschlagen und stattdessen ausschliesslich und vollumfänglich der AHV zuzuweisen. Die Überweisung an die AHV erfolgt jeweils nach der Veröffentlichung des Jahresergebnisses der Schweizerischen Nationalbank.</p>
    • Gewinne der Schweizerischen Nationalbank aus den Straf- respektive Negativzinsen der AHV zuweisen

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