Änderungen des Geschäftsreglementes des Ständerates für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes (II)

ShortId
20.435
Id
20200435
Updated
10.02.2026 20:04
Language
de
Title
Änderungen des Geschäftsreglementes des Ständerates für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes (II)
AdditionalIndexing
421
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Am 23. April 2020 verabschiedete das Büro einen Entwurf zur befristeten Änderung des Geschäftsreglements des Ständerates (GRS; SR 171.14; 20.408 ["Änderungen des Geschäftsreglementes des Ständerates für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes"]; BBl 2020 4315, 4321). Dieser Entwurf wurde am 4. Mai 2020 vom Rat angenommen - mit einer Änderung: Da es mit der für die ausserordentliche Session gemieteten elektronischen Abstimmungsanlage nicht möglich war, das Stimmverhalten der Ratsmitglieder auf elektronischen Anzeigetafeln anzuzeigen, gab der Rat aus Transparenzgründen der Stimmabgabe durch Aufstehen den Vorzug. Diese Änderung des Reglements trat sofort in Kraft (AS 2020 1605). In der Zwischenzeit wurde die Anlage weiterentwickelt und das Stimmverhalten der Ratsmitglieder kann nun angezeigt werden. Das Geschäftsreglement ist demnach entsprechend anzupassen. Es handelt sich dabei um eine Rückkehr zum üblichen normativen Rahmen, der zur Anwendung kommt, wenn der Rat im Parlamentsgebäude tagt - mit einer Ausnahme: Da die Abstimmungsgeräte mobil sind und sich die Berichterstatterin oder der Berichterstatter am Rednerpult befindet, ist vorgesehen, dass jedes Ratsmitglied "in der Regel" an seinem Platz abstimmt (Art. 44 Abs. 1). </p>
  • <p>Das Geschäftsreglement des Ständerates ist so zu ändern, dass die elektronische Abstimmungsanlage wieder verwendet werden darf, wobei den Besonderheiten der provisorischen Anlage Rechnung zu tragen ist.</p>
  • Änderungen des Geschäftsreglementes des Ständerates für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes (II)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 23. April 2020 verabschiedete das Büro einen Entwurf zur befristeten Änderung des Geschäftsreglements des Ständerates (GRS; SR 171.14; 20.408 ["Änderungen des Geschäftsreglementes des Ständerates für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes"]; BBl 2020 4315, 4321). Dieser Entwurf wurde am 4. Mai 2020 vom Rat angenommen - mit einer Änderung: Da es mit der für die ausserordentliche Session gemieteten elektronischen Abstimmungsanlage nicht möglich war, das Stimmverhalten der Ratsmitglieder auf elektronischen Anzeigetafeln anzuzeigen, gab der Rat aus Transparenzgründen der Stimmabgabe durch Aufstehen den Vorzug. Diese Änderung des Reglements trat sofort in Kraft (AS 2020 1605). In der Zwischenzeit wurde die Anlage weiterentwickelt und das Stimmverhalten der Ratsmitglieder kann nun angezeigt werden. Das Geschäftsreglement ist demnach entsprechend anzupassen. Es handelt sich dabei um eine Rückkehr zum üblichen normativen Rahmen, der zur Anwendung kommt, wenn der Rat im Parlamentsgebäude tagt - mit einer Ausnahme: Da die Abstimmungsgeräte mobil sind und sich die Berichterstatterin oder der Berichterstatter am Rednerpult befindet, ist vorgesehen, dass jedes Ratsmitglied "in der Regel" an seinem Platz abstimmt (Art. 44 Abs. 1). </p>
    • <p>Das Geschäftsreglement des Ständerates ist so zu ändern, dass die elektronische Abstimmungsanlage wieder verwendet werden darf, wobei den Besonderheiten der provisorischen Anlage Rechnung zu tragen ist.</p>
    • Änderungen des Geschäftsreglementes des Ständerates für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes (II)
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Am 23. April 2020 verabschiedete das Büro einen Entwurf zur befristeten Änderung des Geschäftsreglements des Ständerates (GRS; SR 171.14; 20.408 ["Änderungen des Geschäftsreglementes des Ständerates für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes"]; BBl 2020 4315, 4321). Dieser Entwurf wurde am 4. Mai 2020 vom Rat angenommen - mit einer Änderung: Da es mit der für die ausserordentliche Session gemieteten elektronischen Abstimmungsanlage nicht möglich war, das Stimmverhalten der Ratsmitglieder auf elektronischen Anzeigetafeln anzuzeigen, gab der Rat aus Transparenzgründen der Stimmabgabe durch Aufstehen den Vorzug. Diese Änderung des Reglements trat sofort in Kraft (AS 2020 1605). In der Zwischenzeit wurde die Anlage weiterentwickelt und das Stimmverhalten der Ratsmitglieder kann nun angezeigt werden. Das Geschäftsreglement ist demnach entsprechend anzupassen. Es handelt sich dabei um eine Rückkehr zum üblichen normativen Rahmen, der zur Anwendung kommt, wenn der Rat im Parlamentsgebäude tagt - mit einer Ausnahme: Da die Abstimmungsgeräte mobil sind und sich die Berichterstatterin oder der Berichterstatter am Rednerpult befindet, ist vorgesehen, dass jedes Ratsmitglied "in der Regel" an seinem Platz abstimmt (Art. 44 Abs. 1). </p>
    • <p>Das Geschäftsreglement des Ständerates ist so zu ändern, dass die elektronische Abstimmungsanlage wieder verwendet werden darf, wobei den Besonderheiten der provisorischen Anlage Rechnung zu tragen ist.</p>
    • Änderungen des Geschäftsreglementes des Ständerates für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes (II)

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