Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz

ShortId
20.459
Id
20200459
Updated
10.02.2026 20:31
Language
de
Title
Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschliesst, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen, um die Übergangsregelung der Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz (LMG) von vier auf acht Jahre zu verlängern. Gemäss dieser Übergangsbestimmung gelten für Tabakprodukte bis zum Erlass eines entsprechenden besonderen Bundesgesetzes die Bestimmungen des früheren LMG. Mit der Verlängerung wird eine Rechtslücke verhindert, da ein Inkrafttreten des in der Kommission hängigen neuen Tabakproduktegesetzes (Vorlage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150075">15.075</a>) bis zum Ende der aktuellen Frist am 1. Mai 2021 nicht realistisch ist.</p>
  • Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschliesst, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen, um die Übergangsregelung der Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz (LMG) von vier auf acht Jahre zu verlängern. Gemäss dieser Übergangsbestimmung gelten für Tabakprodukte bis zum Erlass eines entsprechenden besonderen Bundesgesetzes die Bestimmungen des früheren LMG. Mit der Verlängerung wird eine Rechtslücke verhindert, da ein Inkrafttreten des in der Kommission hängigen neuen Tabakproduktegesetzes (Vorlage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150075">15.075</a>) bis zum Ende der aktuellen Frist am 1. Mai 2021 nicht realistisch ist.</p>
    • Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschliesst, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen, um die Übergangsregelung der Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz (LMG) von vier auf acht Jahre zu verlängern. Gemäss dieser Übergangsbestimmung gelten für Tabakprodukte bis zum Erlass eines entsprechenden besonderen Bundesgesetzes die Bestimmungen des früheren LMG. Mit der Verlängerung wird eine Rechtslücke verhindert, da ein Inkrafttreten des in der Kommission hängigen neuen Tabakproduktegesetzes (Vorlage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150075">15.075</a>) bis zum Ende der aktuellen Frist am 1. Mai 2021 nicht realistisch ist.</p>
    • Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz

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