Endlich den Zugriff auf alle Kommissionsunterlagen sicherstellen!

ShortId
20.461
Id
20200461
Updated
10.04.2024 19:07
Language
de
Title
Endlich den Zugriff auf alle Kommissionsunterlagen sicherstellen!
AdditionalIndexing
421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Damit alle Mitglieder des Bundesparlaments den gleichen Informationsstand haben und in den betreffenden Kommissionen eine unbürokratische Stellvertretung gewährleistet werden kann, ist es unbedingt notwendig, dass die vollständigen Zugriffe auf die elektronischen Plattformen (insbesondere Parlnet) sichergestellt werden. Dieser Zugriff muss für Kommissionsprotokolle, Sitzungseinladungen, Berichte und Dokumentenverzeichnisse gelten. Nur so wird es möglich sein, der Idee des papierreduzierten Parlamentsbetriebs zum Durchbruch zu verhelfen. </p><p>Zudem ist es unverständlich, dass die Mitglieder des Bundesparlamentes keinen freien Zugang auf solche Dokumente haben, aber für die Fraktionssekretariate dieser Zugang bereits heute besteht. Daher sind den Ratsmitgliedern mindestens die gleichen Zugriffsrechte wie den Fraktionssekretariaten zu gewähren. </p><p>Bei der Änderung der Verordnung wird zu prüfen sein, ob für gewisse Kommissionen, die Geschäfte mit vertraulichem Charakter als interne Geschäfte behandeln, Ausnahmen vorzusehen sind. So z.B. für die APK, welche sich zu Verhandlungsmandaten für internationale Verhandlungen konsultieren lassen. Das Kommissionsgeheimnis gilt weiterhin für sämtliche Mitglieder des Bundesparlaments.</p>
  • <p>Die Parlamentsverwaltungsverordnung betreffend Zugriff auf Kommissionsprotokolle, Sitzungseinladungen und Dokumentenverzeichnisse ist dahingehend anzupassen, dass alle Mitglieder des Bundesparlamentes auch Protokolle über kommissionseigene Geschäfte aller Kommissionen gemäss Artikel 10 Ziffern 3-11 des Geschäftsreglements des Nationalrates und Artikel 7 Ziffern 3-11 des Geschäftsreglements des Ständerates erhalten. Dabei ist zu prüfen, ob allenfalls Ausnahmen - z.B. im Zuständigkeitsbereich der APK - vorzusehen sind.</p>
  • Endlich den Zugriff auf alle Kommissionsunterlagen sicherstellen!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Damit alle Mitglieder des Bundesparlaments den gleichen Informationsstand haben und in den betreffenden Kommissionen eine unbürokratische Stellvertretung gewährleistet werden kann, ist es unbedingt notwendig, dass die vollständigen Zugriffe auf die elektronischen Plattformen (insbesondere Parlnet) sichergestellt werden. Dieser Zugriff muss für Kommissionsprotokolle, Sitzungseinladungen, Berichte und Dokumentenverzeichnisse gelten. Nur so wird es möglich sein, der Idee des papierreduzierten Parlamentsbetriebs zum Durchbruch zu verhelfen. </p><p>Zudem ist es unverständlich, dass die Mitglieder des Bundesparlamentes keinen freien Zugang auf solche Dokumente haben, aber für die Fraktionssekretariate dieser Zugang bereits heute besteht. Daher sind den Ratsmitgliedern mindestens die gleichen Zugriffsrechte wie den Fraktionssekretariaten zu gewähren. </p><p>Bei der Änderung der Verordnung wird zu prüfen sein, ob für gewisse Kommissionen, die Geschäfte mit vertraulichem Charakter als interne Geschäfte behandeln, Ausnahmen vorzusehen sind. So z.B. für die APK, welche sich zu Verhandlungsmandaten für internationale Verhandlungen konsultieren lassen. Das Kommissionsgeheimnis gilt weiterhin für sämtliche Mitglieder des Bundesparlaments.</p>
    • <p>Die Parlamentsverwaltungsverordnung betreffend Zugriff auf Kommissionsprotokolle, Sitzungseinladungen und Dokumentenverzeichnisse ist dahingehend anzupassen, dass alle Mitglieder des Bundesparlamentes auch Protokolle über kommissionseigene Geschäfte aller Kommissionen gemäss Artikel 10 Ziffern 3-11 des Geschäftsreglements des Nationalrates und Artikel 7 Ziffern 3-11 des Geschäftsreglements des Ständerates erhalten. Dabei ist zu prüfen, ob allenfalls Ausnahmen - z.B. im Zuständigkeitsbereich der APK - vorzusehen sind.</p>
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