Gesicherte Unterbringung von staatsgefährdenden Personen

ShortId
20.465
Id
20200465
Updated
10.04.2024 19:10
Language
de
Title
Gesicherte Unterbringung von staatsgefährdenden Personen
AdditionalIndexing
09;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Morges (VD) wurde am 12. September 2020 ein 29-Jähriger Gast eines Kebab-Lokals von einem nachrichtendienstlich bekannten, türkisch-schweizerischen Doppelbürger niedergestochen. Der geständige Täter sass 2019 in Untersuchungshaft wegen versuchter Brandstiftung an einer Tankstelle in einem Wohnquartier. Seine Untersuchungshaft wurde mehrfach verlängert. Die Waadtländer Ermittler stellten beim Brandstifter einen jihadistischen Hintergrund fest, weshalb im Oktober 2019 die Bundesanwaltschaft den Fall übernahm. Im Juli 2020 wurde der Mann dank eines psychiatrischen Gutachtens aus der Haft entlassen, unter den Auflagen nächtliche Ausgangssperre, Meldepflicht und Waffentragverbot. Selbst die voraussichtlich vom Parlament beschlossenen polizeilich-präventiven Massnahmen (19.032) hätten den islamistischen Brandstifter nicht davon abhalten können, zum Mörder zu werden. Nur eine gesicherte Unterbringung solcher staatsgefährdenden Personen kann unserer Bevölkerung den Schutz bieten, auf den sie Anrecht hat. Unser Land darf auch kein Planungs- oder Rückzugsort für Terroristen sein, die in anderen Ländern zuschlagen möchten.</p>
  • <p>Die Bundesversammlung erlässt die gesetzlichen Grundlagen, damit Personen gesichert untergebracht werden können, die im privaten oder öffentlichen Raum zu terroristischen Aktivitäten oder sonst zu Gewalt, ob im In- oder Ausland, aufrufen, anleiten oder ermuntern, solche Aktivitäten ankündigen, finanzieren, begünstigen oder zu deren Unterstützung aufrufen. Die gleiche Massnahme gilt für Personen, die sich zu Organisationen bekennen oder Organisationen angehören, die terroristischen Aktivitäten oder sonstige Gewalt bezwecken oder ausüben. Die Anordnung dieser Massnahmen muss zwingend durch das Zwangsmassnahrnengericht verfügt werden</p>
  • Gesicherte Unterbringung von staatsgefährdenden Personen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Morges (VD) wurde am 12. September 2020 ein 29-Jähriger Gast eines Kebab-Lokals von einem nachrichtendienstlich bekannten, türkisch-schweizerischen Doppelbürger niedergestochen. Der geständige Täter sass 2019 in Untersuchungshaft wegen versuchter Brandstiftung an einer Tankstelle in einem Wohnquartier. Seine Untersuchungshaft wurde mehrfach verlängert. Die Waadtländer Ermittler stellten beim Brandstifter einen jihadistischen Hintergrund fest, weshalb im Oktober 2019 die Bundesanwaltschaft den Fall übernahm. Im Juli 2020 wurde der Mann dank eines psychiatrischen Gutachtens aus der Haft entlassen, unter den Auflagen nächtliche Ausgangssperre, Meldepflicht und Waffentragverbot. Selbst die voraussichtlich vom Parlament beschlossenen polizeilich-präventiven Massnahmen (19.032) hätten den islamistischen Brandstifter nicht davon abhalten können, zum Mörder zu werden. Nur eine gesicherte Unterbringung solcher staatsgefährdenden Personen kann unserer Bevölkerung den Schutz bieten, auf den sie Anrecht hat. Unser Land darf auch kein Planungs- oder Rückzugsort für Terroristen sein, die in anderen Ländern zuschlagen möchten.</p>
    • <p>Die Bundesversammlung erlässt die gesetzlichen Grundlagen, damit Personen gesichert untergebracht werden können, die im privaten oder öffentlichen Raum zu terroristischen Aktivitäten oder sonst zu Gewalt, ob im In- oder Ausland, aufrufen, anleiten oder ermuntern, solche Aktivitäten ankündigen, finanzieren, begünstigen oder zu deren Unterstützung aufrufen. Die gleiche Massnahme gilt für Personen, die sich zu Organisationen bekennen oder Organisationen angehören, die terroristischen Aktivitäten oder sonstige Gewalt bezwecken oder ausüben. Die Anordnung dieser Massnahmen muss zwingend durch das Zwangsmassnahrnengericht verfügt werden</p>
    • Gesicherte Unterbringung von staatsgefährdenden Personen

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