Unabhängige und kompetente Richterinnen und Richter des Bundes. Indirekter Gegenvorschlag zur Justiz-Initiative
- ShortId
-
20.480
- Id
-
20200480
- Updated
-
10.04.2024 19:11
- Language
-
de
- Title
-
Unabhängige und kompetente Richterinnen und Richter des Bundes. Indirekter Gegenvorschlag zur Justiz-Initiative
- AdditionalIndexing
-
1221;421
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Rechtsordnung soll dahingehend angepasst werden, dass die Richter*innen sämtlicher Gerichte des Bundes künftig wie folgt ausgewählt und gewählt werden: </p><p>- Die Wahl der Richter*innen erfolgt weiterhin durch die vereinigte Bundesversammlung auf Antrag der Gerichtskommission. Der Antrag der Gerichtskommission basiert neu mit / auf der Vorselektion durch eine Fachkommission. / Die Fachkommission berücksichtigt einzig die fachliche (inkl. Sprache) und persönliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten. (evtl. 2-stufiges Verfahren)</p><p>- Die Wahl erfolgt für eine feste Amtsdauer von sechs Jahren. Die Wiederwahl erfolgt automatisch oder durch die Gerichtskommission auf Empfehlung der Fachkommission. </p><p>- Die Abberufung ist bei schwerer vorsätzlicher Pflichtverletzung und/oder Amtsunfähigkeit auf Antrag der Gerichtskommission jederzeit möglich. Die Fachkommission ist für die Erstellung des Sachverhalts zuständig.</p><p>- Die Unabhängigkeit der Richter*innen von den Parteien ist zu gewährleisten. Es sind Alternativen zu Mandatsabgaben zu prüfen.</p>
- Unabhängige und kompetente Richterinnen und Richter des Bundes. Indirekter Gegenvorschlag zur Justiz-Initiative
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Rechtsordnung soll dahingehend angepasst werden, dass die Richter*innen sämtlicher Gerichte des Bundes künftig wie folgt ausgewählt und gewählt werden: </p><p>- Die Wahl der Richter*innen erfolgt weiterhin durch die vereinigte Bundesversammlung auf Antrag der Gerichtskommission. Der Antrag der Gerichtskommission basiert neu mit / auf der Vorselektion durch eine Fachkommission. / Die Fachkommission berücksichtigt einzig die fachliche (inkl. Sprache) und persönliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten. (evtl. 2-stufiges Verfahren)</p><p>- Die Wahl erfolgt für eine feste Amtsdauer von sechs Jahren. Die Wiederwahl erfolgt automatisch oder durch die Gerichtskommission auf Empfehlung der Fachkommission. </p><p>- Die Abberufung ist bei schwerer vorsätzlicher Pflichtverletzung und/oder Amtsunfähigkeit auf Antrag der Gerichtskommission jederzeit möglich. Die Fachkommission ist für die Erstellung des Sachverhalts zuständig.</p><p>- Die Unabhängigkeit der Richter*innen von den Parteien ist zu gewährleisten. Es sind Alternativen zu Mandatsabgaben zu prüfen.</p>
- Unabhängige und kompetente Richterinnen und Richter des Bundes. Indirekter Gegenvorschlag zur Justiz-Initiative
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