Ausserordentliche Lage. Übergeordnete Verantwortung des Bundesrates im Bildungsbereich

ShortId
20.3150
Id
20203150
Updated
28.07.2023 14:27
Language
de
Title
Ausserordentliche Lage. Übergeordnete Verantwortung des Bundesrates im Bildungsbereich
AdditionalIndexing
2841;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) beinhaltet in Art. 5 Regelungen zum Bereich der Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten. Der Bundesrat wird beauftragt, weiterhin während der ausserordentlichen Lage und darüber hinaus bis wieder vollständig zum Regelbetrieb übergegangen werden kann, gemeinsam mit den Kantonen dafür zu sorgen, dass ein national koordiniertes Vorgehen bei der Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Volksschulen erfolgt sowie eine einheitliche Regelung betreffend Durchführung der Abschlussprüfungen an den Maturitätsschulen (gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität) gewährleistet ist. </p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Kutter, Gafner, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Huber, Keller Peter, Reynard, Umbricht Pieren) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Ausserordentliche Lage. Übergeordnete Verantwortung des Bundesrates im Bildungsbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) beinhaltet in Art. 5 Regelungen zum Bereich der Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten. Der Bundesrat wird beauftragt, weiterhin während der ausserordentlichen Lage und darüber hinaus bis wieder vollständig zum Regelbetrieb übergegangen werden kann, gemeinsam mit den Kantonen dafür zu sorgen, dass ein national koordiniertes Vorgehen bei der Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Volksschulen erfolgt sowie eine einheitliche Regelung betreffend Durchführung der Abschlussprüfungen an den Maturitätsschulen (gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität) gewährleistet ist. </p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Kutter, Gafner, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Huber, Keller Peter, Reynard, Umbricht Pieren) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Ausserordentliche Lage. Übergeordnete Verantwortung des Bundesrates im Bildungsbereich

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