Ordnungsbussen. Die Personen schützen, die Ordnungsbussen verhängen

ShortId
20.3388
Id
20203388
Updated
12.06.2024 13:44
Language
de
Title
Ordnungsbussen. Die Personen schützen, die Ordnungsbussen verhängen
AdditionalIndexing
09;1216;1236;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Ordnungsbussengesetz sieht vor, dass die Person, die eine Ordnungsbusse verhängt, auf der Quittung oder dem Bedenkfristformular ihren Vor- und Nachnamen (und nicht bloss ihre Matrikelnummer) angeben muss (Art. 9 Abs. 1 Bst. g und Abs. 2 Bst. k OBG).</p><p>Dass unsere Polizistinnen und Polizisten verpflichtet werden, ihre Identität preiszugeben (und wenn wir schon dabei sind: warum nicht auch gleich noch ihre Privatadresse?), ist problematisch, in erster Linie unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum der Datenschutz nicht auch die Angehörigen der Polizeikräfte schützen sollte.</p><p>Und wenn wir schon von Schutz sprechen: Diese Form von Vertraulichkeit verhindert im Falle einer Beschwerde keineswegs, dass die Identität der oder des Angehörigen der Polizei offengelegt wird (allerdings nur, wenn das Begehren bei einer Behörde vorgebracht wird). Sie trägt jedoch zum Schutz dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates bei, deren Arbeit nicht selten Gefahren ausgesetzt ist. </p><p>Zu ihrer Sicherheit und zum Schutz ihrer Privatsphäre ist es legitim - und auch verhältnismässig - wenn die Pflicht der Angehörigen der Polizei, sich zu identifizieren, auf das beschränkt wird, was einzig gerechtfertigt ist, nämlich darauf, immer nur ihre Matrikelnummer anzugeben.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Ordnungsbussengesetzes vorzulegen, mit der die Pflicht der Person, die die Ordnungsbusse verhängt, auf der Quittung oder dem Bedenkfristformular ihren Vor- und Nachnamen anzugeben, ersetzt wird durch die Pflicht, lediglich ihre Matrikelnummer anzugeben.</p>
  • Ordnungsbussen. Die Personen schützen, die Ordnungsbussen verhängen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Ordnungsbussengesetz sieht vor, dass die Person, die eine Ordnungsbusse verhängt, auf der Quittung oder dem Bedenkfristformular ihren Vor- und Nachnamen (und nicht bloss ihre Matrikelnummer) angeben muss (Art. 9 Abs. 1 Bst. g und Abs. 2 Bst. k OBG).</p><p>Dass unsere Polizistinnen und Polizisten verpflichtet werden, ihre Identität preiszugeben (und wenn wir schon dabei sind: warum nicht auch gleich noch ihre Privatadresse?), ist problematisch, in erster Linie unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum der Datenschutz nicht auch die Angehörigen der Polizeikräfte schützen sollte.</p><p>Und wenn wir schon von Schutz sprechen: Diese Form von Vertraulichkeit verhindert im Falle einer Beschwerde keineswegs, dass die Identität der oder des Angehörigen der Polizei offengelegt wird (allerdings nur, wenn das Begehren bei einer Behörde vorgebracht wird). Sie trägt jedoch zum Schutz dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates bei, deren Arbeit nicht selten Gefahren ausgesetzt ist. </p><p>Zu ihrer Sicherheit und zum Schutz ihrer Privatsphäre ist es legitim - und auch verhältnismässig - wenn die Pflicht der Angehörigen der Polizei, sich zu identifizieren, auf das beschränkt wird, was einzig gerechtfertigt ist, nämlich darauf, immer nur ihre Matrikelnummer anzugeben.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Ordnungsbussengesetzes vorzulegen, mit der die Pflicht der Person, die die Ordnungsbusse verhängt, auf der Quittung oder dem Bedenkfristformular ihren Vor- und Nachnamen anzugeben, ersetzt wird durch die Pflicht, lediglich ihre Matrikelnummer anzugeben.</p>
    • Ordnungsbussen. Die Personen schützen, die Ordnungsbussen verhängen

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