Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen

ShortId
20.3531
Id
20203531
Updated
20.05.2026 21:04
Language
de
Title
Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen
AdditionalIndexing
15;04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Private Wirtschaftsteilnehmer finden sich oft im Wettbewerb mit Unternehmen, die dem Staat gehören bzw. über staatliche Monopolkonzessionen verfügen. </p><p>In diesem Wettbewerb hat das Staatsunternehmen dank seiner Staatsnähe oft längere Spiesse. Dazu gehören Vorteile in der Finanzierung, der Besteuerung, der Regulierung, der Quersubventionierung, des Verbundes und der Datennutzung. Solche Wettbewerbsverzerrungen benachteiligen die privaten Unternehmen und schaden dem Wettbewerb und damit der Volkswirtschaft.</p><p>Private Wirtschaftsteilnehmer sind dabei gemäss strenger bundesgerichtlicher Rechtsprechung weder durch die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 und 94 BV), das Kartellgesetz, das Binnenmarktgesetz (Art. 2 Abs. 7 BGBM) noch durch das internationale Wirtschaftsrecht wirksam gegen diese Wettbewerbsverzerrungen geschützt, wie auch der Bundesrat in seinem einschlägigen Bericht vom 8. Dezember 2017 zum Postulat der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172 darlegt. </p><p>Eine mögliche - aber nicht zwingende - Lösung könnte darin liegen, das BGBM mit dem Grundsatz zu ergänzen, dass Staatsunternehmen den Wettbewerb nicht verzerren dürfen, indem sie zu definierende Kategorien (vgl. oben) von Verzerrungen unterlassen oder kompensieren, und dass die Weko die entsprechenden Instrumente zur Aufsicht erhält.</p><p>Die vorzuschlagende Lösung soll in jedem Falle die Bürokratie tief halten und die föderalistischen Zuständigkeiten beachten.</p>
  • <p>Der Bundesrat setzt sich für die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf den Märkten ein, unabhängig davon, ob es sich um private oder staatliche Unternehmen handelt. Was die Tätigkeiten der Staatsunternehmen betrifft, so ist sich der Bundesrat bewusst, dass gewisse Wettbewerbsverzerrungen trotz aller bereits getroffener Governance- und rechtlicher Massnahmen weiterhin bestehen bleiben: Diese Verzerrungen sind untrennbar mit staatlicher Unternehmenstätigkeit verbunden (siehe u.a. den Bericht vom 8. Dezember 2017, "Staat und Wettbewerb: Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte"). In seiner Antwort auf die Motionen 19.3238 Caroni und 19.3236 Rieder kam der Bundesrat zum Schluss, dass aus gesetzgeberischer Sicht kein Handlungsbedarf besteht. Er hat seine Haltung seither nicht geändert.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, die verschiedenen Bereiche in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen und dem Parlament anschliessend Bericht zu erstatten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. Dabei soll er den bürokratischen Aufwand tief halten und die föderalistischen Zuständigkeiten beachten.</p>
  • Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen
State
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
  • 20203532
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Private Wirtschaftsteilnehmer finden sich oft im Wettbewerb mit Unternehmen, die dem Staat gehören bzw. über staatliche Monopolkonzessionen verfügen. </p><p>In diesem Wettbewerb hat das Staatsunternehmen dank seiner Staatsnähe oft längere Spiesse. Dazu gehören Vorteile in der Finanzierung, der Besteuerung, der Regulierung, der Quersubventionierung, des Verbundes und der Datennutzung. Solche Wettbewerbsverzerrungen benachteiligen die privaten Unternehmen und schaden dem Wettbewerb und damit der Volkswirtschaft.</p><p>Private Wirtschaftsteilnehmer sind dabei gemäss strenger bundesgerichtlicher Rechtsprechung weder durch die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 und 94 BV), das Kartellgesetz, das Binnenmarktgesetz (Art. 2 Abs. 7 BGBM) noch durch das internationale Wirtschaftsrecht wirksam gegen diese Wettbewerbsverzerrungen geschützt, wie auch der Bundesrat in seinem einschlägigen Bericht vom 8. Dezember 2017 zum Postulat der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172 darlegt. </p><p>Eine mögliche - aber nicht zwingende - Lösung könnte darin liegen, das BGBM mit dem Grundsatz zu ergänzen, dass Staatsunternehmen den Wettbewerb nicht verzerren dürfen, indem sie zu definierende Kategorien (vgl. oben) von Verzerrungen unterlassen oder kompensieren, und dass die Weko die entsprechenden Instrumente zur Aufsicht erhält.</p><p>Die vorzuschlagende Lösung soll in jedem Falle die Bürokratie tief halten und die föderalistischen Zuständigkeiten beachten.</p>
    • <p>Der Bundesrat setzt sich für die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf den Märkten ein, unabhängig davon, ob es sich um private oder staatliche Unternehmen handelt. Was die Tätigkeiten der Staatsunternehmen betrifft, so ist sich der Bundesrat bewusst, dass gewisse Wettbewerbsverzerrungen trotz aller bereits getroffener Governance- und rechtlicher Massnahmen weiterhin bestehen bleiben: Diese Verzerrungen sind untrennbar mit staatlicher Unternehmenstätigkeit verbunden (siehe u.a. den Bericht vom 8. Dezember 2017, "Staat und Wettbewerb: Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte"). In seiner Antwort auf die Motionen 19.3238 Caroni und 19.3236 Rieder kam der Bundesrat zum Schluss, dass aus gesetzgeberischer Sicht kein Handlungsbedarf besteht. Er hat seine Haltung seither nicht geändert.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, die verschiedenen Bereiche in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen und dem Parlament anschliessend Bericht zu erstatten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. Dabei soll er den bürokratischen Aufwand tief halten und die föderalistischen Zuständigkeiten beachten.</p>
    • Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen

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