Alle Weine ins Zollkontingent aufnehmen
- ShortId
-
20.3974
- Id
-
20203974
- Updated
-
28.07.2023 01:16
- Language
-
de
- Title
-
Alle Weine ins Zollkontingent aufnehmen
- AdditionalIndexing
-
55;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Zollkontingent für Wein, das die Schweiz bei der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbart hat, betrifft ausschliesslich weisse und rote Trinkweine. Schaum-, Verarbeitungs- und Süssweine sowie Spezialitäten und Mistellen wie beispielsweise Portwein zählen nicht zu diesem Zollkontingent von 170 Millionen Litern. In Übereinstimmung mit den im Rahmen der Uruguay-Verhandlungsrunde vereinbarten Regeln konnte das Kontingent keine Tarifpositionen erwähnter Weine enthalten, da deren Einfuhr vor 1995, als die WTO-Verpflichtungen der Schweiz in Kraft traten, nicht eingeschränkt war. Die Einfuhr dieser Weine war übrigens auch zuvor nie kontingentiert.</p><p>Die Schweiz kann nicht unilateral beschliessen, Importe von nicht unter das Zollkontingent fallenden Weinen, dem Zollkontingent anzurechnen, weil dies eine Verletzung ihrer Marktzugangsverpflichtungen gegenüber der WTO darstellen würde. Um dies auf legale Weise zu tun, müsste sie im Voraus ihre Verpflichtungen ändern. Zu diesen Verpflichtungen zählen das Kontingentsvolumen, die Kontingentszollansätze, die Ausserkontingentszollansätze und die einzelnen Tarifpositionen des Kontingents. Eine Änderung der Tarifpositionen des Kontingents kommt einer Änderung der WTO-Verpflichtungen vonseiten der Schweiz gleich. Beispielsweise importierte die Schweiz im Jahr 2019 20,35 Millionen Liter Schaumwein. Ihre Aufnahme ins Zollkontingent würde dazu führen, dass die Möglichkeiten für die Einfuhr von stillen Weiss- und Rotweinen im Umfang dieses Volumens verringert würden. Gemäss Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (SR 0.632.21) setzt eine solche Änderung Verhandlungen und eine Einigung mit den Vertragsparteien, worunter die anerkannten Hauptlieferanten, voraus. Es ginge darum, Ausgleichsmassnahmen festzulegen, die die Zugeständnisse auf einem Stand halten müssen, der für den Handel nicht ungünstiger wäre als im geltenden Abkommen. Ausgleichsmassnahmen könnten beispielsweise die Senkung der Zölle auf Wein oder Marktzutrittserleichterungen für andere landwirtschaftlichen Erzeugnisse (Milch, Obst, Gemüse, Fleisch usw.) bedeuten. Im Falle von Verhandlungen über eine Aufnahme bislang nicht kontingentierter Waren in ein Zollkontingent könnten die WTO-Partner verlangen, das Kontingentsvolumen zu erhöhen. Dies, um mindestens den gegenwärtigen Marktzugang der betreffenden Produkte zu gewährleisten. Es ist gar möglich, dass in Erwartung eines Importanstiegs der betroffenen Waren gegenüber dem aktuellen Marktzutritt ein höheres Volumen gefordert würde. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nicht im Interesse der Schweizer Weinwirtschaft und der Gesamtwirtschaft liegt, WTO-Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, alle Importweine in das bestehende Zollkontingent für Weiss- und Rotweine zu integrieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Schweizer Weinbau steht aus verschiedenen Gründen unter Druck. Erstens ist der Weinkonsum in letzter Zeit zurückgegangen. Zweitens ist die Branche teilweise einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt: Weine werden zu tiefen Preisen importiert, weil im Ausland die Produktionskosten wegen tieferer Löhne geringer sind, weil die Herstellung weniger stark reglementiert ist oder weil finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand vorhanden ist. Ein weiterer Grund für die angespannte Lage ist die herrschende Gesundheitskrise, denn die Schliessung von Restaurants und anderen öffentlichen Lokalen, der Rückgang der Hotelübernachtungen sowie die Absage von öffentlichen Veranstaltungen haben zu drastischen Umsatzeinbussen geführt (fast 80 Prozent bei manchen Produzentinnen und Produzenten).</p><p>2019 haben wir in der Schweiz rund 254 Millionen Liter Wein konsumiert, davon waren 63 Prozent ausländische und 37 Prozent Schweizer Weine. Der Konsum von ausländischen Weinen hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Schweizer Markt ist somit ein offener Markt, trotz des mit der WTO ausgehandelten Einfuhrkontingents von 170 Millionen Litern pro Jahr.</p><p>Gemäss offiziellen Zahlen wurde das Kontingent von 170 Millionen Liter importiertem Wein in den letzten Jahren nie ausgeschöpft. Diese Zahlen sind jedoch irreführend, denn Schaumweine, Süssweine und weitere Spezialitäten und Likörweine (z. B. Portwein) sind im Kontingent nicht enthalten. Von diesen Weinen werden jährlich 20 Millionen Liter importiert. Würde man diese Weine miteinrechnen, so würde das Gesamtkontingent für importierte Weine bei Weitem überschritten.</p><p>Es gibt keinen objektiv nachvollziehbaren Grund, weshalb diese Weine nicht in das Zollkontingent aufgenommen werden sollten. Es handelt sich, wie bei Rot- und Weisswein auch, um Weine auf Traubenbasis, die ausserdem den Schweizer Weinen ebenfalls Konkurrenz machen. Aus diesen Gründen müssen sie in das Einfuhrkontingent aufgenommen werden.</p><p>In früheren Antworten zu diesem Thema gibt der Bundesrat an, dass er das Weinkontingent nicht neu verhandeln möchte. Nun geht es jedoch nicht darum, das Kontingent zu ändern, sondern darum, dass neu alle Weine unter das Kontingent fallen. Das Argument, gewisse Weine seien nie Teil der Verhandlungen gewesen, ist nicht überzeugend: Die vorgeschlagene Anpassung zielt darauf ab, die Praxis zu ändern und Schaumweine und andere Spezialitäten in das bestehende Zollkontingent aufzunehmen, und nicht, die mit der WTO vereinbarten Bedingungen zu ändern. Aufschlussreich ist, dass die Schweizer Weinhandelskontrolle diese Produkte, die nicht im Kontingent enthalten sind, ohnehin bereits kontrolliert. Es soll wie gesagt die Praxis und nicht das Abkommen geändert werden.</p>
- Alle Weine ins Zollkontingent aufnehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Zollkontingent für Wein, das die Schweiz bei der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbart hat, betrifft ausschliesslich weisse und rote Trinkweine. Schaum-, Verarbeitungs- und Süssweine sowie Spezialitäten und Mistellen wie beispielsweise Portwein zählen nicht zu diesem Zollkontingent von 170 Millionen Litern. In Übereinstimmung mit den im Rahmen der Uruguay-Verhandlungsrunde vereinbarten Regeln konnte das Kontingent keine Tarifpositionen erwähnter Weine enthalten, da deren Einfuhr vor 1995, als die WTO-Verpflichtungen der Schweiz in Kraft traten, nicht eingeschränkt war. Die Einfuhr dieser Weine war übrigens auch zuvor nie kontingentiert.</p><p>Die Schweiz kann nicht unilateral beschliessen, Importe von nicht unter das Zollkontingent fallenden Weinen, dem Zollkontingent anzurechnen, weil dies eine Verletzung ihrer Marktzugangsverpflichtungen gegenüber der WTO darstellen würde. Um dies auf legale Weise zu tun, müsste sie im Voraus ihre Verpflichtungen ändern. Zu diesen Verpflichtungen zählen das Kontingentsvolumen, die Kontingentszollansätze, die Ausserkontingentszollansätze und die einzelnen Tarifpositionen des Kontingents. Eine Änderung der Tarifpositionen des Kontingents kommt einer Änderung der WTO-Verpflichtungen vonseiten der Schweiz gleich. Beispielsweise importierte die Schweiz im Jahr 2019 20,35 Millionen Liter Schaumwein. Ihre Aufnahme ins Zollkontingent würde dazu führen, dass die Möglichkeiten für die Einfuhr von stillen Weiss- und Rotweinen im Umfang dieses Volumens verringert würden. Gemäss Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (SR 0.632.21) setzt eine solche Änderung Verhandlungen und eine Einigung mit den Vertragsparteien, worunter die anerkannten Hauptlieferanten, voraus. Es ginge darum, Ausgleichsmassnahmen festzulegen, die die Zugeständnisse auf einem Stand halten müssen, der für den Handel nicht ungünstiger wäre als im geltenden Abkommen. Ausgleichsmassnahmen könnten beispielsweise die Senkung der Zölle auf Wein oder Marktzutrittserleichterungen für andere landwirtschaftlichen Erzeugnisse (Milch, Obst, Gemüse, Fleisch usw.) bedeuten. Im Falle von Verhandlungen über eine Aufnahme bislang nicht kontingentierter Waren in ein Zollkontingent könnten die WTO-Partner verlangen, das Kontingentsvolumen zu erhöhen. Dies, um mindestens den gegenwärtigen Marktzugang der betreffenden Produkte zu gewährleisten. Es ist gar möglich, dass in Erwartung eines Importanstiegs der betroffenen Waren gegenüber dem aktuellen Marktzutritt ein höheres Volumen gefordert würde. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nicht im Interesse der Schweizer Weinwirtschaft und der Gesamtwirtschaft liegt, WTO-Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, alle Importweine in das bestehende Zollkontingent für Weiss- und Rotweine zu integrieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Schweizer Weinbau steht aus verschiedenen Gründen unter Druck. Erstens ist der Weinkonsum in letzter Zeit zurückgegangen. Zweitens ist die Branche teilweise einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt: Weine werden zu tiefen Preisen importiert, weil im Ausland die Produktionskosten wegen tieferer Löhne geringer sind, weil die Herstellung weniger stark reglementiert ist oder weil finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand vorhanden ist. Ein weiterer Grund für die angespannte Lage ist die herrschende Gesundheitskrise, denn die Schliessung von Restaurants und anderen öffentlichen Lokalen, der Rückgang der Hotelübernachtungen sowie die Absage von öffentlichen Veranstaltungen haben zu drastischen Umsatzeinbussen geführt (fast 80 Prozent bei manchen Produzentinnen und Produzenten).</p><p>2019 haben wir in der Schweiz rund 254 Millionen Liter Wein konsumiert, davon waren 63 Prozent ausländische und 37 Prozent Schweizer Weine. Der Konsum von ausländischen Weinen hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Schweizer Markt ist somit ein offener Markt, trotz des mit der WTO ausgehandelten Einfuhrkontingents von 170 Millionen Litern pro Jahr.</p><p>Gemäss offiziellen Zahlen wurde das Kontingent von 170 Millionen Liter importiertem Wein in den letzten Jahren nie ausgeschöpft. Diese Zahlen sind jedoch irreführend, denn Schaumweine, Süssweine und weitere Spezialitäten und Likörweine (z. B. Portwein) sind im Kontingent nicht enthalten. Von diesen Weinen werden jährlich 20 Millionen Liter importiert. Würde man diese Weine miteinrechnen, so würde das Gesamtkontingent für importierte Weine bei Weitem überschritten.</p><p>Es gibt keinen objektiv nachvollziehbaren Grund, weshalb diese Weine nicht in das Zollkontingent aufgenommen werden sollten. Es handelt sich, wie bei Rot- und Weisswein auch, um Weine auf Traubenbasis, die ausserdem den Schweizer Weinen ebenfalls Konkurrenz machen. Aus diesen Gründen müssen sie in das Einfuhrkontingent aufgenommen werden.</p><p>In früheren Antworten zu diesem Thema gibt der Bundesrat an, dass er das Weinkontingent nicht neu verhandeln möchte. Nun geht es jedoch nicht darum, das Kontingent zu ändern, sondern darum, dass neu alle Weine unter das Kontingent fallen. Das Argument, gewisse Weine seien nie Teil der Verhandlungen gewesen, ist nicht überzeugend: Die vorgeschlagene Anpassung zielt darauf ab, die Praxis zu ändern und Schaumweine und andere Spezialitäten in das bestehende Zollkontingent aufzunehmen, und nicht, die mit der WTO vereinbarten Bedingungen zu ändern. Aufschlussreich ist, dass die Schweizer Weinhandelskontrolle diese Produkte, die nicht im Kontingent enthalten sind, ohnehin bereits kontrolliert. Es soll wie gesagt die Praxis und nicht das Abkommen geändert werden.</p>
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