Gefährdet die Exportrisikoversicherung die aussenpolitischen Ziele der Schweiz?

ShortId
20.4080
Id
20204080
Updated
28.07.2023 01:18
Language
de
Title
Gefährdet die Exportrisikoversicherung die aussenpolitischen Ziele der Schweiz?
AdditionalIndexing
15;48;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu 1. und 2. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) versichert Lieferungen und Dienstleistungen von Schweizer Exporteuren ins Ausland und stärkt damit deren internationale Wettbewerbsfähigkeit, respektive trägt zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei. Wie der Bundesrat auch in seinen strategischen Zielvorgaben 2020 - 2023 an die SERV festhält, erwartet er, dass sie die internationalen Regelwerke für staatlich unterstützte Exportkredite wie die OECD-Vereinbarungen beachtet. Die SERV prüft bei Versicherungsanträgen, gemäss den massgebenden internationalen Standards, projektspezifische Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte. Sie richtet sich dabei nach den Grundsätzen der Schweizer Aussenpolitik und prüft die Einhaltung des geltenden Rechts, welches zum Beispiel Sanktionsmassnahmen umfassen kann. Die Einzelfallprüfung trägt den Verhältnissen in den Zielländern sowie der Verschiedenartigkeit der Schweizer Exporte Rechnung. Die SERV pflegt den regelmässigen Austausch mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs).</p><p>Zu 3., 4. und 5. Die SERV ist als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes in ihrer Organisation und in ihrer Betriebsführung selbständig. Sie stellt jährlich mehrere hundert grundsätzliche Versicherungszusagen, respektive Versicherungspolicen aus. Der Bundesrat steuert die SERV wie seine anderen verselbstständigten Einheiten über strategische Ziele. Zudem werden unter Leitung des SECO mit Teilnahme DEZA und EFV vierteljährlich Controlling-Gespräche mit einer Delegation des Verwaltungsrats und der Direktion der SERV durchgeführt. Diese Gespräche basieren auf einem Set von Kennzahlen und ergänzenden Angaben. Dabei werden von der Verwaltung jeweils auch ausgewählte Geschäfte angesprochen, respektive die SERV informiert standardmässig über bedeutende Transaktionen. Geschäfte, die den massgebenden internationalen Standards nicht entsprechen, werden meist schon in einer frühen Phase angepasst oder nicht mehr weiter verfolgt.</p><p>Mitte 2019, als das Eisenbahn-Geschäft nach Belarus eine grundsätzliche Versicherungszusage erhielt und von der SERV publiziert wurde, bestand weder auf Grund von Rückmeldungen Dritter noch sonst Anlass, dieses einer gesonderten Prüfung zu unterziehen, respektive dem Bundesrat als Geschäft von besonderer Tragweite vorzulegen. Die Aufsicht über die SERV hat sich bewährt und es besteht kein diesbezüglicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf.</p><p>Zu 6. In Übereinstimmung mit den internationalen Vorgaben publiziert die SERV die Geschäfte, für welche sie grundsätzliche Versicherungszusagen ausgestellt hat, wie auch jene, für welche eine Versicherungspolice ausgestellt wurde - vorbehältlich der Genehmigung durch die Versicherungsnehmerin. In einigen wenigen Fällen möchte eine Versicherungsnehmerin ihr Geschäftsgeheimnis z.B. aus Wettbewerbsgründen wahren und lehnt die Publikation ab. Die SERV ist bei der Publikation von Geschäften an den Datenschutz, die Datensicherheit sowie das Amts- und Geschäftsgeheimnis gebunden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ein 90-Millionen-Kredit an die staatliche belarussische Eisenbahn für den Kauf von Stadler-Zügen wird von der Schweizer Exportrisikoversicherung (SERV) versichert. Angesichts der schockierenden Ereignisse in Belarus seit der Präsidentenwahl Anfang August 2020 (Gewalt gegen Demonstranten, Berichte von Folter, Berichte von Wahlfälschung), stellen sich grundsätzliche Fragen zur SERV:</p><p>1. Wie steht der Bundesrat zu versicherten Projekten, die zwar nicht direkt zu Menschenrechtsverletzungen im Ausland führen, aber indirekt einem undemokratischen Regime zu Gute kommen?</p><p>2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die aussenpolitischen Ziele der Schweiz und insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte bei der Vergabe von Exportrisikoversicherungen angemessen berücksichtigt werden?</p><p>3. Gemäss Artikel 34 SERVG hat der Bundesrat die Möglichkeit, Anweisungen über die Versicherung eines Exportgeschäfts von besonderer Tragweite zu erteilen. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Exportgeschäfte von besonderer Tragweite erkannt werden und an ihn gelangen?</p><p>4. Wie steht der Bundesrat zur Versicherung des 90-Millionen-Kredits an die staatliche belarussische Eisenbahn für den Kauf von Stadler-Zügen? Wird er bezüglich dieser Versicherung von seiner Kompetenz gemäss Artikel 34 SERVG Gebrauch machen?</p><p>5. Besteht Gesetzesrevisionsbedarf, um sicherzustellen, dass die aussenpolitischen Ziele der Schweiz bei der Vergabe von Exportrisikoversicherungen angemessen berücksichtigt werden?</p><p>6. Die SERV publiziert zwar vorbildlich alle bewilligten Versicherungen mit einem Lieferwert ab 10 Millionen Franken auf ihrer Webseite (<a href="https://www.serv-ch.com/nachhaltigkeit/projektinformationen/projekte/">https://www.serv-ch.com/nachhaltigkeit/projektinformationen/projekte/</a>), aber auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Herstellername, Exportgut und Projektname zensiert. Dient diese Zensur dazu, Projekte, welche auf öffentliche Kritik stossen könnten, vor eben dieser Kritik zu bewahren?</p>
  • Gefährdet die Exportrisikoversicherung die aussenpolitischen Ziele der Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu 1. und 2. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) versichert Lieferungen und Dienstleistungen von Schweizer Exporteuren ins Ausland und stärkt damit deren internationale Wettbewerbsfähigkeit, respektive trägt zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei. Wie der Bundesrat auch in seinen strategischen Zielvorgaben 2020 - 2023 an die SERV festhält, erwartet er, dass sie die internationalen Regelwerke für staatlich unterstützte Exportkredite wie die OECD-Vereinbarungen beachtet. Die SERV prüft bei Versicherungsanträgen, gemäss den massgebenden internationalen Standards, projektspezifische Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte. Sie richtet sich dabei nach den Grundsätzen der Schweizer Aussenpolitik und prüft die Einhaltung des geltenden Rechts, welches zum Beispiel Sanktionsmassnahmen umfassen kann. Die Einzelfallprüfung trägt den Verhältnissen in den Zielländern sowie der Verschiedenartigkeit der Schweizer Exporte Rechnung. Die SERV pflegt den regelmässigen Austausch mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs).</p><p>Zu 3., 4. und 5. Die SERV ist als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes in ihrer Organisation und in ihrer Betriebsführung selbständig. Sie stellt jährlich mehrere hundert grundsätzliche Versicherungszusagen, respektive Versicherungspolicen aus. Der Bundesrat steuert die SERV wie seine anderen verselbstständigten Einheiten über strategische Ziele. Zudem werden unter Leitung des SECO mit Teilnahme DEZA und EFV vierteljährlich Controlling-Gespräche mit einer Delegation des Verwaltungsrats und der Direktion der SERV durchgeführt. Diese Gespräche basieren auf einem Set von Kennzahlen und ergänzenden Angaben. Dabei werden von der Verwaltung jeweils auch ausgewählte Geschäfte angesprochen, respektive die SERV informiert standardmässig über bedeutende Transaktionen. Geschäfte, die den massgebenden internationalen Standards nicht entsprechen, werden meist schon in einer frühen Phase angepasst oder nicht mehr weiter verfolgt.</p><p>Mitte 2019, als das Eisenbahn-Geschäft nach Belarus eine grundsätzliche Versicherungszusage erhielt und von der SERV publiziert wurde, bestand weder auf Grund von Rückmeldungen Dritter noch sonst Anlass, dieses einer gesonderten Prüfung zu unterziehen, respektive dem Bundesrat als Geschäft von besonderer Tragweite vorzulegen. Die Aufsicht über die SERV hat sich bewährt und es besteht kein diesbezüglicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf.</p><p>Zu 6. In Übereinstimmung mit den internationalen Vorgaben publiziert die SERV die Geschäfte, für welche sie grundsätzliche Versicherungszusagen ausgestellt hat, wie auch jene, für welche eine Versicherungspolice ausgestellt wurde - vorbehältlich der Genehmigung durch die Versicherungsnehmerin. In einigen wenigen Fällen möchte eine Versicherungsnehmerin ihr Geschäftsgeheimnis z.B. aus Wettbewerbsgründen wahren und lehnt die Publikation ab. Die SERV ist bei der Publikation von Geschäften an den Datenschutz, die Datensicherheit sowie das Amts- und Geschäftsgeheimnis gebunden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ein 90-Millionen-Kredit an die staatliche belarussische Eisenbahn für den Kauf von Stadler-Zügen wird von der Schweizer Exportrisikoversicherung (SERV) versichert. Angesichts der schockierenden Ereignisse in Belarus seit der Präsidentenwahl Anfang August 2020 (Gewalt gegen Demonstranten, Berichte von Folter, Berichte von Wahlfälschung), stellen sich grundsätzliche Fragen zur SERV:</p><p>1. Wie steht der Bundesrat zu versicherten Projekten, die zwar nicht direkt zu Menschenrechtsverletzungen im Ausland führen, aber indirekt einem undemokratischen Regime zu Gute kommen?</p><p>2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die aussenpolitischen Ziele der Schweiz und insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte bei der Vergabe von Exportrisikoversicherungen angemessen berücksichtigt werden?</p><p>3. Gemäss Artikel 34 SERVG hat der Bundesrat die Möglichkeit, Anweisungen über die Versicherung eines Exportgeschäfts von besonderer Tragweite zu erteilen. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Exportgeschäfte von besonderer Tragweite erkannt werden und an ihn gelangen?</p><p>4. Wie steht der Bundesrat zur Versicherung des 90-Millionen-Kredits an die staatliche belarussische Eisenbahn für den Kauf von Stadler-Zügen? Wird er bezüglich dieser Versicherung von seiner Kompetenz gemäss Artikel 34 SERVG Gebrauch machen?</p><p>5. Besteht Gesetzesrevisionsbedarf, um sicherzustellen, dass die aussenpolitischen Ziele der Schweiz bei der Vergabe von Exportrisikoversicherungen angemessen berücksichtigt werden?</p><p>6. Die SERV publiziert zwar vorbildlich alle bewilligten Versicherungen mit einem Lieferwert ab 10 Millionen Franken auf ihrer Webseite (<a href="https://www.serv-ch.com/nachhaltigkeit/projektinformationen/projekte/">https://www.serv-ch.com/nachhaltigkeit/projektinformationen/projekte/</a>), aber auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Herstellername, Exportgut und Projektname zensiert. Dient diese Zensur dazu, Projekte, welche auf öffentliche Kritik stossen könnten, vor eben dieser Kritik zu bewahren?</p>
    • Gefährdet die Exportrisikoversicherung die aussenpolitischen Ziele der Schweiz?

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