Nachhaltigkeit im Finanzsektor

ShortId
20.4096
Id
20204096
Updated
28.07.2023 01:14
Language
de
Title
Nachhaltigkeit im Finanzsektor
AdditionalIndexing
24;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat anerkannte bereits in der Stellungnahme zum Postulat Masshardt (19.4503) und in der Antwort zur Interpellation Marti (19.3591) mit Verweis auf seinen Aktionsplan zur Strategie Biodiversität, dass auch der Finanzsektor für den Erhalt der Biodiversität eine Rolle spielen soll.</p><p>1) In seinem Bericht und den Leitlinien zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor vom 24. Juni 2020 beschreibt der Bundesrat verschiedene Massnahmen, wie der Schweizer Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit im Sinne der UNO Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die auch die Biodiversität adressiert, leisten kann. Nicht nur wird eingangs erwähnt, dass der Bundesrat eine umfassende Betrachtungsweise von Nachhaltigkeit verfolgt, die Biodiversitätsthematik wird an verschiedenen Stellen explizit erwähnt und bspw. als langfristiges Risiko anerkannt. Dabei wird die Wirkungsperspektive nicht vernachlässigt. Der Bundesrat beschreibt als mögliche Massnahme, die Transparenz zu Umweltrisiken und -wirkungen im Finanzsektor zu erhöhen, um auch möglichem Greenwashing entgegenzuwirken. Im Bereich Klima ist die Diskussion im Vergleich zur Biodiversität bspw. in Bezug auf die vorhandenen methodischen Grundlagen und die international vereinbarten, konkreten Ziele weit fortgeschritten, was zu einer entsprechenden Gewichtung im Bericht geführt hat. Zudem können mit Klimamassnahmen häufig auch Biodiversitätsziele unterstützt werden (z.B. Erhalt von Tropenwälder).</p><p>2) Die Vertiefungsarbeiten unter Federführung des EFD in enger Zusammenarbeit mit dem UVEK sollen bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Diese stützen sich auf die Erkenntnisse von zwei informellen gemischten technischen Arbeitsgruppen. Internationale Arbeiten im Bereich Sustainable Finance sind zum Thema Klima am weitesten fortgeschritten. Deren Anwendbarkeit auf weitere Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs), wie den Erhalt und die Erhöhung der Biodiversität, soll dabei stets mitgeprüft und bei den weiteren Arbeiten mitberücksichtigt werden. Zudem engagiert sich die Schweiz in der informellen Arbeitsgruppe, welche zurzeit das Mandat für eine mögliche Task Force on Nature-related Financial Disclosure (TNFD) erarbeitet.</p><p>3-4) Die Schweiz hat sich mit der Ratifikation des Klimaübereinkommens von Paris verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Um einen adäquaten Beitrag zu leisten, die globale Erwärmung unter 1,5 Grad Celsius zu halten, hat der Bundesrat im August 2019 ein Netto-Null-Ziel bis 2050 beschlossen. Dazu kann auch der Finanzsektor einen effektiven Beitrag leisten. Die PwC/WWF-Strategie empfiehlt, bis 2050 auch den Biodiversitätsverlust wiedergutzumachen und daher ab 2030 als Massnahme nur noch Finanzflüsse zuzulassen, die emissionsneutral sind und einen positiven Effekt auf die Biodiversität haben. Das Ziel des Bundesrats sind Rahmenbedingungen, die einem marktbasierten Ansatz folgen und einen effizienten Preisbildungsmechanismus ermöglichen. Dazu analysiert er insbesondere, ob regulatorische Lücken bestehen, die ein effizientes Funktionieren eines nachhaltigen Finanzmarktes behindern. Die Resultate aus den Klimaverträglichkeitstests 2020 zeigen, inwieweit dieses Ziel bereits mit freiwilligen Massnahmen erreicht werden konnte. Finanzinstitute sollten zudem aus wirtschaftlichen Erwägungen daran interessiert sein, ihre umweltbedingte Risikoexposition zu kennen und einzudämmen. Mit der zunehmenden Sensibilisierung der Kunden steigt auch ein mit umweltschädigenden Geschäftsmodellen einhergehendes Reputationsrisiko. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat im Juni 2020 einen Bericht und Leitlinien zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor verabschiedet. Darin definiert er das Ziel, die Schweiz als führenden Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen zu positionieren. Der Bundesratsbericht zeigt auf, wo andere Finanzplätze bezüglich nachhaltige Finanzdienstleistungen stehen und diskutiert verschiedene Massnahmen, ohne jedoch konkrete Beschlüsse zu fällen. Die Bedeutung der Finanzwirtschaft für die Erreichung der globalen Nachhaltigkeits- und Umweltziele wird im Bericht zwar grundsätzlich anerkannt, fällt aber gegenüber dem Ziel der Erhaltung bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes klar zurück. Ausserdem geht der Bericht nicht auf die Problematik des Biodiversitätsverlusts ein.</p><p>Im Nachgang haben PwC Schweiz und WWF Schweiz im September 2020 eine Strategie für einen nachhaltigen Schweizer Finanzplatz veröffentlicht. Diese fokussiert auf die Stärken der Schweiz und stellt - im Unterschied zum Bundesratsbericht - die positive Umweltwirkung der Finanzflüsse in den Mittelpunkt. Als Ziel postuliert die Qualitätsstrategie, dass bis spätestens 2050 alle Schweizer Finanzflüsse zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt beitragen sollen. Um dies zu erreichen, fordert die Strategie, dass bereits ab 2030 alle neuen Finanzflüsse auf dieses Ziel ausgerichtet werden. PwC und WWF schlagen dafür über 40 konkrete Massnahmen vor. Diese richten sich an Finanzinstitutionen, Unternehmen, Politik, Aufsichtsbehörden, die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft und sollen den Übergang zu einer widerstandsfähigeren Wirtschaft unterstützen.</p><p>Vor dem Hintergrund der beiden Berichte bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie erklärt sich der Bundesrat, dass der Bundesratsbericht zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor die Wirkungsperspektive vernachlässigt und die Biodiversitätsthematik komplett ausblendet?</p><p>2. Ist er bereit, diese fehlenden Aspekte in die Vertiefungsarbeiten, die derzeit unter der Federführung des SIF laufen, aufzunehmen?</p><p>3. Was hält der Bundesrat von den in der PwC/WWF -Strategie formulierten Zielsetzungen bis 2030 und 2050?</p><p>4. Inwiefern sieht der Bundesrat in den von PwC/WWF vorgeschlagenen Massnahmen einen Beitrag zu den eigenen Umweltzielen, insbesondere zum Klimaziel von Netto-Null Emissionen bis 2050?</p>
  • Nachhaltigkeit im Finanzsektor
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat anerkannte bereits in der Stellungnahme zum Postulat Masshardt (19.4503) und in der Antwort zur Interpellation Marti (19.3591) mit Verweis auf seinen Aktionsplan zur Strategie Biodiversität, dass auch der Finanzsektor für den Erhalt der Biodiversität eine Rolle spielen soll.</p><p>1) In seinem Bericht und den Leitlinien zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor vom 24. Juni 2020 beschreibt der Bundesrat verschiedene Massnahmen, wie der Schweizer Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit im Sinne der UNO Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die auch die Biodiversität adressiert, leisten kann. Nicht nur wird eingangs erwähnt, dass der Bundesrat eine umfassende Betrachtungsweise von Nachhaltigkeit verfolgt, die Biodiversitätsthematik wird an verschiedenen Stellen explizit erwähnt und bspw. als langfristiges Risiko anerkannt. Dabei wird die Wirkungsperspektive nicht vernachlässigt. Der Bundesrat beschreibt als mögliche Massnahme, die Transparenz zu Umweltrisiken und -wirkungen im Finanzsektor zu erhöhen, um auch möglichem Greenwashing entgegenzuwirken. Im Bereich Klima ist die Diskussion im Vergleich zur Biodiversität bspw. in Bezug auf die vorhandenen methodischen Grundlagen und die international vereinbarten, konkreten Ziele weit fortgeschritten, was zu einer entsprechenden Gewichtung im Bericht geführt hat. Zudem können mit Klimamassnahmen häufig auch Biodiversitätsziele unterstützt werden (z.B. Erhalt von Tropenwälder).</p><p>2) Die Vertiefungsarbeiten unter Federführung des EFD in enger Zusammenarbeit mit dem UVEK sollen bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Diese stützen sich auf die Erkenntnisse von zwei informellen gemischten technischen Arbeitsgruppen. Internationale Arbeiten im Bereich Sustainable Finance sind zum Thema Klima am weitesten fortgeschritten. Deren Anwendbarkeit auf weitere Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs), wie den Erhalt und die Erhöhung der Biodiversität, soll dabei stets mitgeprüft und bei den weiteren Arbeiten mitberücksichtigt werden. Zudem engagiert sich die Schweiz in der informellen Arbeitsgruppe, welche zurzeit das Mandat für eine mögliche Task Force on Nature-related Financial Disclosure (TNFD) erarbeitet.</p><p>3-4) Die Schweiz hat sich mit der Ratifikation des Klimaübereinkommens von Paris verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Um einen adäquaten Beitrag zu leisten, die globale Erwärmung unter 1,5 Grad Celsius zu halten, hat der Bundesrat im August 2019 ein Netto-Null-Ziel bis 2050 beschlossen. Dazu kann auch der Finanzsektor einen effektiven Beitrag leisten. Die PwC/WWF-Strategie empfiehlt, bis 2050 auch den Biodiversitätsverlust wiedergutzumachen und daher ab 2030 als Massnahme nur noch Finanzflüsse zuzulassen, die emissionsneutral sind und einen positiven Effekt auf die Biodiversität haben. Das Ziel des Bundesrats sind Rahmenbedingungen, die einem marktbasierten Ansatz folgen und einen effizienten Preisbildungsmechanismus ermöglichen. Dazu analysiert er insbesondere, ob regulatorische Lücken bestehen, die ein effizientes Funktionieren eines nachhaltigen Finanzmarktes behindern. Die Resultate aus den Klimaverträglichkeitstests 2020 zeigen, inwieweit dieses Ziel bereits mit freiwilligen Massnahmen erreicht werden konnte. Finanzinstitute sollten zudem aus wirtschaftlichen Erwägungen daran interessiert sein, ihre umweltbedingte Risikoexposition zu kennen und einzudämmen. Mit der zunehmenden Sensibilisierung der Kunden steigt auch ein mit umweltschädigenden Geschäftsmodellen einhergehendes Reputationsrisiko. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat im Juni 2020 einen Bericht und Leitlinien zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor verabschiedet. Darin definiert er das Ziel, die Schweiz als führenden Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen zu positionieren. Der Bundesratsbericht zeigt auf, wo andere Finanzplätze bezüglich nachhaltige Finanzdienstleistungen stehen und diskutiert verschiedene Massnahmen, ohne jedoch konkrete Beschlüsse zu fällen. Die Bedeutung der Finanzwirtschaft für die Erreichung der globalen Nachhaltigkeits- und Umweltziele wird im Bericht zwar grundsätzlich anerkannt, fällt aber gegenüber dem Ziel der Erhaltung bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes klar zurück. Ausserdem geht der Bericht nicht auf die Problematik des Biodiversitätsverlusts ein.</p><p>Im Nachgang haben PwC Schweiz und WWF Schweiz im September 2020 eine Strategie für einen nachhaltigen Schweizer Finanzplatz veröffentlicht. Diese fokussiert auf die Stärken der Schweiz und stellt - im Unterschied zum Bundesratsbericht - die positive Umweltwirkung der Finanzflüsse in den Mittelpunkt. Als Ziel postuliert die Qualitätsstrategie, dass bis spätestens 2050 alle Schweizer Finanzflüsse zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt beitragen sollen. Um dies zu erreichen, fordert die Strategie, dass bereits ab 2030 alle neuen Finanzflüsse auf dieses Ziel ausgerichtet werden. PwC und WWF schlagen dafür über 40 konkrete Massnahmen vor. Diese richten sich an Finanzinstitutionen, Unternehmen, Politik, Aufsichtsbehörden, die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft und sollen den Übergang zu einer widerstandsfähigeren Wirtschaft unterstützen.</p><p>Vor dem Hintergrund der beiden Berichte bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie erklärt sich der Bundesrat, dass der Bundesratsbericht zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor die Wirkungsperspektive vernachlässigt und die Biodiversitätsthematik komplett ausblendet?</p><p>2. Ist er bereit, diese fehlenden Aspekte in die Vertiefungsarbeiten, die derzeit unter der Federführung des SIF laufen, aufzunehmen?</p><p>3. Was hält der Bundesrat von den in der PwC/WWF -Strategie formulierten Zielsetzungen bis 2030 und 2050?</p><p>4. Inwiefern sieht der Bundesrat in den von PwC/WWF vorgeschlagenen Massnahmen einen Beitrag zu den eigenen Umweltzielen, insbesondere zum Klimaziel von Netto-Null Emissionen bis 2050?</p>
    • Nachhaltigkeit im Finanzsektor

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