Sicherstellung der kulturellen Teilhabe und Vielfalt

ShortId
20.4098
Id
20204098
Updated
28.07.2023 01:14
Language
de
Title
Sicherstellung der kulturellen Teilhabe und Vielfalt
AdditionalIndexing
2831;2841;15;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auch mit dem Bundesrats-Entscheid vom 12. August 2020, der Grossveranstaltungen über 1000 Personen per 1. Oktober 2020 wieder erlaubt, bleibt die Unsicherheit in der Bevölkerung bestehen. Diese Unsicherheit betrifft auch gerade die Kulturbranche. Es ist nicht auszuschliessen, dass sich die Lage wieder verschärft und grössere Veranstaltungen wieder eingeschränkt werden. Der Kanton Waadt hat beispielsweise wieder eine Obergrenze von 100 Personen eingeführt. Aufgrund Schutzmassnahmen und die dadurch beschränkte Anzahl Plätze in den Sälen der Kulturveranstalter erreichen die Aufführungen nur mehr eine Minderheit der Kapazitäten des Normalbetriebes. Damit sind etliche Betriebe, die nicht über grössere Reserven verfügen, akut gefährdet. </p><p>Digitale Lösungen könnten hier Abhilfe verschaffen. Zumal sich auch hier die Digitalisierung beschleunigt hat, was die Zunahme der Nutzung der Streaming-Angebote in den letzten Monaten verdeutlicht. Digitale Mittel können aber helfen, der Kultur eine Plattform zu geben, die helfen kann, deren Erhalt und Zukunft zu sichern.</p>
  • <p>Der Kulturbereich ist von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie besonders stark betroffen. Um die Auswirkungen abzufedern, wurden die vom Bundesrat seit dem 13. März 2020 erlassenen und weiterhin notwendigen Massnahmen mit dem Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; SR 818.102) in ordentliches Recht überführt, namentlich auch die Massnahmen zur Unterstützung des Kulturbereichs. Am 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz (Covid-19-Kulturverordnung; SR 442.15) verabschiedet. Für 2020 hat der Bund 280 Millionen Franken für die Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich zur Verfügung gestellt. 2021 wird er den Kantonen 100 Millionen Franken für die Unterstützung der Kulturunternehmen, dem Verein Suisseculture Sociale 20 Millionen Franken für die Unterstützung der Kulturschaffenden und den Dachverbänden 10 Millionen Franken für die Unterstützung der Kulturvereine im Laienbereich zur Verfügung stellen.</p><p>Als eine der verschiedenen Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich können Kulturunternehmen mit Sitz in der Schweiz bei den Kantonen Finanzhilfen für Transformationsprojekte beantragen. Zu diesen gehören zwei Kategorien von Projekten: einerseits Projekte zur strukturellen Neuausrichtung eines Kulturunternehmens durch Verschlankungen, Kooperationen oder Zusammenschlüsse und andererseits Projekte, welche die Wiedergewinnung von Publika oder die Erschliessung neuer Publikumssegmente bezwecken. Zu den Formaten, die von den Kulturinstitutionen im Rahmen eines Transformationsprojekts umgesetzt werden können, gehören auch digitale Lösungen.</p><p>Die verschiedenen durch das Covid-19-Gesetz vorgesehenen Instrumente für die Unterstützung des Kulturbereichs, insbesondere die Co-Finanzierung von Transformationsprojekten, leisten einen Beitrag zur Vielfalt und zur kulturellen Teilhabe und damit zur Verhinderung einer nachhaltigen Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat eine Ausweitung der Unterstützungsmassnahmen für digitale Lösungen nicht als notwendig. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mittels geeigneter Massnahmen die existentielle Sicherung des Kultursektors und der Erhalt der kulturellen Vielfalt im Rahmen der anhaltenden COVID19-Krise sicherzustellen. Dazu soll er einen Fonds schaffen, der Projekte finanziert, welche bestehende oder geplante Angebote in den digitalen Raum transferiert. Das kann auch die Digitalisierung der Branche vorantreiben. Bestehende Plattformen und Technologien sollen dazu eingebunden werden (z.B. SRG, Swisscom).</p>
  • Sicherstellung der kulturellen Teilhabe und Vielfalt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auch mit dem Bundesrats-Entscheid vom 12. August 2020, der Grossveranstaltungen über 1000 Personen per 1. Oktober 2020 wieder erlaubt, bleibt die Unsicherheit in der Bevölkerung bestehen. Diese Unsicherheit betrifft auch gerade die Kulturbranche. Es ist nicht auszuschliessen, dass sich die Lage wieder verschärft und grössere Veranstaltungen wieder eingeschränkt werden. Der Kanton Waadt hat beispielsweise wieder eine Obergrenze von 100 Personen eingeführt. Aufgrund Schutzmassnahmen und die dadurch beschränkte Anzahl Plätze in den Sälen der Kulturveranstalter erreichen die Aufführungen nur mehr eine Minderheit der Kapazitäten des Normalbetriebes. Damit sind etliche Betriebe, die nicht über grössere Reserven verfügen, akut gefährdet. </p><p>Digitale Lösungen könnten hier Abhilfe verschaffen. Zumal sich auch hier die Digitalisierung beschleunigt hat, was die Zunahme der Nutzung der Streaming-Angebote in den letzten Monaten verdeutlicht. Digitale Mittel können aber helfen, der Kultur eine Plattform zu geben, die helfen kann, deren Erhalt und Zukunft zu sichern.</p>
    • <p>Der Kulturbereich ist von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie besonders stark betroffen. Um die Auswirkungen abzufedern, wurden die vom Bundesrat seit dem 13. März 2020 erlassenen und weiterhin notwendigen Massnahmen mit dem Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; SR 818.102) in ordentliches Recht überführt, namentlich auch die Massnahmen zur Unterstützung des Kulturbereichs. Am 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz (Covid-19-Kulturverordnung; SR 442.15) verabschiedet. Für 2020 hat der Bund 280 Millionen Franken für die Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich zur Verfügung gestellt. 2021 wird er den Kantonen 100 Millionen Franken für die Unterstützung der Kulturunternehmen, dem Verein Suisseculture Sociale 20 Millionen Franken für die Unterstützung der Kulturschaffenden und den Dachverbänden 10 Millionen Franken für die Unterstützung der Kulturvereine im Laienbereich zur Verfügung stellen.</p><p>Als eine der verschiedenen Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich können Kulturunternehmen mit Sitz in der Schweiz bei den Kantonen Finanzhilfen für Transformationsprojekte beantragen. Zu diesen gehören zwei Kategorien von Projekten: einerseits Projekte zur strukturellen Neuausrichtung eines Kulturunternehmens durch Verschlankungen, Kooperationen oder Zusammenschlüsse und andererseits Projekte, welche die Wiedergewinnung von Publika oder die Erschliessung neuer Publikumssegmente bezwecken. Zu den Formaten, die von den Kulturinstitutionen im Rahmen eines Transformationsprojekts umgesetzt werden können, gehören auch digitale Lösungen.</p><p>Die verschiedenen durch das Covid-19-Gesetz vorgesehenen Instrumente für die Unterstützung des Kulturbereichs, insbesondere die Co-Finanzierung von Transformationsprojekten, leisten einen Beitrag zur Vielfalt und zur kulturellen Teilhabe und damit zur Verhinderung einer nachhaltigen Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat eine Ausweitung der Unterstützungsmassnahmen für digitale Lösungen nicht als notwendig. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mittels geeigneter Massnahmen die existentielle Sicherung des Kultursektors und der Erhalt der kulturellen Vielfalt im Rahmen der anhaltenden COVID19-Krise sicherzustellen. Dazu soll er einen Fonds schaffen, der Projekte finanziert, welche bestehende oder geplante Angebote in den digitalen Raum transferiert. Das kann auch die Digitalisierung der Branche vorantreiben. Bestehende Plattformen und Technologien sollen dazu eingebunden werden (z.B. SRG, Swisscom).</p>
    • Sicherstellung der kulturellen Teilhabe und Vielfalt

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