Unterstützung für die Wirtschaft. Beginnen wir damit, lokale Rohstoffe und Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen vorzuziehen

ShortId
20.4120
Id
20204120
Updated
28.07.2023 01:04
Language
de
Title
Unterstützung für die Wirtschaft. Beginnen wir damit, lokale Rohstoffe und Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen vorzuziehen
AdditionalIndexing
04;44;15;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz wurden zur Bewältigung der Coronakrise Nothilfeprogramme in der Höhe von mehreren zehn Milliarden Franken verabschiedet. Noch nie zuvor musste das Parlament über so hohe Beträge entscheiden. Laut einer Studie des Internationalen Währungsfonds gehört die Schweiz zu den Ländern, die für die Finanzierung von steuerlichen Massnahmen und ausserordentlichen öffentlichen Ausgaben am meisten Mittel einsetzen. Die Wahl von Schweizer Rohstoffen bei Ausschreibungen wäre eine einfache Möglichkeit zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft, vor allem wenn es um Aufträge geht, die als Referenzprodukte Schweizer Produkte wie zum Beispiel Granit vorsehen. Es ist eine Frage der Sensibilität und des gesunden Menschenverstands, zwei Eigenschaften, die die Bundesverwaltung und die bundesnahen Unternehmen haben sollten, die jedoch leider wenig zum Tragen kommen. Es wäre daher nützlich und wichtig, dass der Bundesrat an diese einfachen Prinzipien erinnert und klare Angaben macht, um Situationen zu vermeiden, die unserer Wirtschaft schaden und die Unsicherheit und Misstrauen in den Unternehmen der betroffenen wirtschaftlichen Sektoren verursachen, die ohnehin um ihr Überleben kämpfen.</p>
  • <p>1. Die Beschaffungsstellen des Bundes sind verpflichtet, Beschaffungen gemäss dem Bundesgesetz und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1, und VöB, SR 172.056.11) durchzuführen. Dies gilt auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Das Parlament hat anlässlich der Revision des BöB entschieden, dass bei Beschaffungen die öffentlichen Mittel unter anderem volkswirtschaftlich nachhaltig eingesetzt werden sollen. Gestützt darauf werden die Bundesverwaltung und andere dem Bundesbeschaffungsrecht unterstellte Organisationen bei Beschaffungen nach dem Inkrafttreten des revidierten Beschaffungsrechts ab 1.1.2021 Aspekten, wie sie der Interpellant erwähnt, vermehrt Rechnung tragen können. </p><p>2. Qualität und Nachhaltigkeit und somit auch der ökologische und soziale Aspekt bei öffentlichen Beschaffungen sind dem Bundesrat wichtig. Darauf wird bei der Umsetzung des revidierten Beschaffungsrechts ein besonderes Augenmerk gelegt. Zu diesem Zweck werden beispielsweise Empfehlungen, Musterdokumente und Merkblätter erarbeitet, und die Beschaffungsstellen werden entsprechend geschult. Bei der Umsetzung des revidierten Beschaffungsrechts soll auch die Sicht der Praxis einfliessen. Aus diesem Grund stehen die zuständigen Organe des Bundes über die Neuerungen im öffentlichen Beschaffungswesen im Dialog mit Branchenverbänden und Organisationen. Mit diesen Massnahmen nimmt der Bundesrat seine Vorbildrolle des Bundes hinsichtlich der Umwelt- und Sozialverträglichkeit der öffentlichen Beschaffungen wahr. </p><p>3. Die Bekämpfung des Coronavirus erfordert auch von der gesamten Wirtschaft grösste Anstrengungen. Der Bundesrat hat diverse stützende Massnahmen beschlossen. Bereits im März 2020 hat die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) in enger Abstimmung mit der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) Empfehlungen veröffentlicht, um den Handlungsspielraum zur Milderung der Auswirkungen auf die schweizerische Volkswirtschaft aus Sicht des öffentlichen Beschaffungswesens aufzuzeigen. Mit Inkrafttreten des revidierten Beschaffungsrechts des Bundes am 1.1.2021 ist gemäss seinem Zweckartikel auch volkswirtschaftlich nachhaltigen Aspekten entsprechend Rechnung zu tragen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bereits in früheren Interpellationen (16.3343 und 16.3344) habe ich den Bundesrat auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass nach halböffentlichen Ausschreibungen oft andere Rohstoffe verwendet werden als jene, die im Pflichtenheft angegeben sind, zum grossen Schaden einiger Sektoren wie zum Beispiel dem Granitsektor. So wurde erst zu Beginn dieses Jahres für den Bau des Bahnhofs Altstetten (ZH) nicht der Granit aus Onsernone verwendet, den die SBB im Pflichtenheft als "Referenzprodukt" angegeben hatte, sondern ein anderes Produkt (konkret hat man sich für einen in Italien abgebauten Granit namens "Serizzo" entschieden, der zudem eine geringere Qualität aufweist als Tessiner Granit).</p><p>In einem anderen Fall, namentlich bei der Ausschreibung 201556-(b704-17) des Bundesamts für Sport für das Nationale Jugendsportzentrum Tenero, wird sogar bereits im Pflichtenheft der genannte "Serizzo"-Granit vorgesehen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass es insbesondere während einer Krise aus wirtschaftlicher und sozialer Sicht angezeigt wäre, lokale Rohstoffe vorzuziehen, vor allem dann, wenn sie im Pflichtenheft explizit verlangt werden?</p><p>2. Wäre der Bundesrat bereit, im Hinblick auf die Qualitätssicherung der Bundesverwaltung und den bundesnahen Unternehmen genauere Angaben und Empfehlungen zu machen, damit bei den Vergabeverfahren soziale Fragen (Erhalt von Arbeitsplätzen, Einhaltung der Lohnbedingungen) und umwelttechnische Fragen (Transportwege verkürzen) stärker berücksichtigt werden?</p><p>3. Die Marktverhältnisse sind heute aufgrund der Coronakrise und der ausländischen Konkurrenz schwieriger als je zuvor. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass bei den Überlegungen, die der Vergabe eines Auftrags vorangehen, die stärkere Gewichtung der sozialen Bedingungen und der Arbeitslage in der Schweiz Priorität haben muss, auch wenn dadurch höhere Kosten entstehen können?</p>
  • Unterstützung für die Wirtschaft. Beginnen wir damit, lokale Rohstoffe und Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen vorzuziehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz wurden zur Bewältigung der Coronakrise Nothilfeprogramme in der Höhe von mehreren zehn Milliarden Franken verabschiedet. Noch nie zuvor musste das Parlament über so hohe Beträge entscheiden. Laut einer Studie des Internationalen Währungsfonds gehört die Schweiz zu den Ländern, die für die Finanzierung von steuerlichen Massnahmen und ausserordentlichen öffentlichen Ausgaben am meisten Mittel einsetzen. Die Wahl von Schweizer Rohstoffen bei Ausschreibungen wäre eine einfache Möglichkeit zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft, vor allem wenn es um Aufträge geht, die als Referenzprodukte Schweizer Produkte wie zum Beispiel Granit vorsehen. Es ist eine Frage der Sensibilität und des gesunden Menschenverstands, zwei Eigenschaften, die die Bundesverwaltung und die bundesnahen Unternehmen haben sollten, die jedoch leider wenig zum Tragen kommen. Es wäre daher nützlich und wichtig, dass der Bundesrat an diese einfachen Prinzipien erinnert und klare Angaben macht, um Situationen zu vermeiden, die unserer Wirtschaft schaden und die Unsicherheit und Misstrauen in den Unternehmen der betroffenen wirtschaftlichen Sektoren verursachen, die ohnehin um ihr Überleben kämpfen.</p>
    • <p>1. Die Beschaffungsstellen des Bundes sind verpflichtet, Beschaffungen gemäss dem Bundesgesetz und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1, und VöB, SR 172.056.11) durchzuführen. Dies gilt auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Das Parlament hat anlässlich der Revision des BöB entschieden, dass bei Beschaffungen die öffentlichen Mittel unter anderem volkswirtschaftlich nachhaltig eingesetzt werden sollen. Gestützt darauf werden die Bundesverwaltung und andere dem Bundesbeschaffungsrecht unterstellte Organisationen bei Beschaffungen nach dem Inkrafttreten des revidierten Beschaffungsrechts ab 1.1.2021 Aspekten, wie sie der Interpellant erwähnt, vermehrt Rechnung tragen können. </p><p>2. Qualität und Nachhaltigkeit und somit auch der ökologische und soziale Aspekt bei öffentlichen Beschaffungen sind dem Bundesrat wichtig. Darauf wird bei der Umsetzung des revidierten Beschaffungsrechts ein besonderes Augenmerk gelegt. Zu diesem Zweck werden beispielsweise Empfehlungen, Musterdokumente und Merkblätter erarbeitet, und die Beschaffungsstellen werden entsprechend geschult. Bei der Umsetzung des revidierten Beschaffungsrechts soll auch die Sicht der Praxis einfliessen. Aus diesem Grund stehen die zuständigen Organe des Bundes über die Neuerungen im öffentlichen Beschaffungswesen im Dialog mit Branchenverbänden und Organisationen. Mit diesen Massnahmen nimmt der Bundesrat seine Vorbildrolle des Bundes hinsichtlich der Umwelt- und Sozialverträglichkeit der öffentlichen Beschaffungen wahr. </p><p>3. Die Bekämpfung des Coronavirus erfordert auch von der gesamten Wirtschaft grösste Anstrengungen. Der Bundesrat hat diverse stützende Massnahmen beschlossen. Bereits im März 2020 hat die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) in enger Abstimmung mit der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) Empfehlungen veröffentlicht, um den Handlungsspielraum zur Milderung der Auswirkungen auf die schweizerische Volkswirtschaft aus Sicht des öffentlichen Beschaffungswesens aufzuzeigen. Mit Inkrafttreten des revidierten Beschaffungsrechts des Bundes am 1.1.2021 ist gemäss seinem Zweckartikel auch volkswirtschaftlich nachhaltigen Aspekten entsprechend Rechnung zu tragen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bereits in früheren Interpellationen (16.3343 und 16.3344) habe ich den Bundesrat auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass nach halböffentlichen Ausschreibungen oft andere Rohstoffe verwendet werden als jene, die im Pflichtenheft angegeben sind, zum grossen Schaden einiger Sektoren wie zum Beispiel dem Granitsektor. So wurde erst zu Beginn dieses Jahres für den Bau des Bahnhofs Altstetten (ZH) nicht der Granit aus Onsernone verwendet, den die SBB im Pflichtenheft als "Referenzprodukt" angegeben hatte, sondern ein anderes Produkt (konkret hat man sich für einen in Italien abgebauten Granit namens "Serizzo" entschieden, der zudem eine geringere Qualität aufweist als Tessiner Granit).</p><p>In einem anderen Fall, namentlich bei der Ausschreibung 201556-(b704-17) des Bundesamts für Sport für das Nationale Jugendsportzentrum Tenero, wird sogar bereits im Pflichtenheft der genannte "Serizzo"-Granit vorgesehen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass es insbesondere während einer Krise aus wirtschaftlicher und sozialer Sicht angezeigt wäre, lokale Rohstoffe vorzuziehen, vor allem dann, wenn sie im Pflichtenheft explizit verlangt werden?</p><p>2. Wäre der Bundesrat bereit, im Hinblick auf die Qualitätssicherung der Bundesverwaltung und den bundesnahen Unternehmen genauere Angaben und Empfehlungen zu machen, damit bei den Vergabeverfahren soziale Fragen (Erhalt von Arbeitsplätzen, Einhaltung der Lohnbedingungen) und umwelttechnische Fragen (Transportwege verkürzen) stärker berücksichtigt werden?</p><p>3. Die Marktverhältnisse sind heute aufgrund der Coronakrise und der ausländischen Konkurrenz schwieriger als je zuvor. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass bei den Überlegungen, die der Vergabe eines Auftrags vorangehen, die stärkere Gewichtung der sozialen Bedingungen und der Arbeitslage in der Schweiz Priorität haben muss, auch wenn dadurch höhere Kosten entstehen können?</p>
    • Unterstützung für die Wirtschaft. Beginnen wir damit, lokale Rohstoffe und Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen vorzuziehen

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