Massnahmen gegen die Ansteckung durch Aerosolübertragung mit Sars-CoV-2

ShortId
20.4122
Id
20204122
Updated
28.07.2023 01:05
Language
de
Title
Massnahmen gegen die Ansteckung durch Aerosolübertragung mit Sars-CoV-2
AdditionalIndexing
2841;36;04;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. &amp; 5. Dem Bundesrat sind die erwähnten Forschungsergebnisse wie auch die Luftübertragung in Entfernungen von mehr als 1,5 bis 2 Metern durch sehr feine, für eine bestimmte Zeit in der Luft schwebende Partikel (Aerosole) bekannt. Dass vermehrungsfähige aktive Viren in Aerosolen nachgewiesen wurden, bedeutet allerdings noch nicht, dass sie in der Lage sind, die Krankheit zu übertragen. Nach derzeitigem Kenntnisstand kommen Ansteckungen auf diesem Übertragungsweg bei Covid-19 nicht häufig vor. Enger Kontakt wird nach wie vor als wichtigste Ansteckungsart betrachtet. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich auf die wirksamsten Schutzmassnahmen zu konzentrieren: Händehygiene, Einhaltung der Distanz und, falls dies nicht möglich ist: Maske tragen. Zudem ist das Tragen einer Maske seit dem 19. Oktober in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen obligatorisch. </p><p>2. Dem Bundesrat ist bekannt, dass für einige Covid-19-Ausbrüche Aerosole als ein möglicher Übertragungsmechanismus vorgeschlagen wurden, so auch im Fall von Tönnies. In all diesen Fallstudien waren jedoch auch alternative Mechanismen plausibel. So wurde im Beispiel der Schlachthöfe in Deutschland berichtet, dass infizierte Mitarbeitende sich Schlafsäle teilten, gemeinsam assen und keine Masken trugen. In unmittelbarer Nähe einer infizierten Person ist die Viruskonzentration in der Tröpfchenwolke, die jede Person beim Atmen, Sprechen, Husten oder Niessen ausscheidet, am grössten. Die Tröpfchen, die schwerer als Luft sind, werden durch die Schwerkraft schnell zu Boden getragen und kleine Tröpfchen verdünnen sich nach einer Distanz von 1,5 Metern rasch. Dies erklärt die Übertragung hauptsächlich auf kurze Distanz oder möglicherweise durch kontaminierte Oberflächen.</p><p>3. Im Fall von Covid-19 befassen sich in der Schweiz u.a. die Science Task Force sowie die Eidgenössische technische Hochschule (ETH) und Swissnoso, nationales Zentrum für Infektionsprävention, mit dieser Thematik. Ihre Arbeiten gehören zu den Quellen, die zum hier dargelegten Kenntnisstand über die Übertragungswege von SARS-CoV-2 beigetragen haben.</p><p>4. Die Untersuchungsergebnisse von Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) beobachtet und fliessen laufend in die Diskussionen ein. </p><p>6. In den Grundlagen des BAG für die Schutzkonzepte in Schulen wird das regelmässige Lüften als allgemeine Massnahme genannt. Schulzimmer müssen mindestens nach jeder Schulstunde genügend lange gelüftet werden (weitere Tipps unter <a href="http://www.schulen-lueften.ch">www.schulen-lueften.ch</a>). In den FAQ des BAG wird die Möglichkeit zur Ansteckung über die Luft unter "Ansteckungen und Risiken" aufgeführt, und mögliche Vorsichtsmassnahmen werden erläutert. Weitere Texte zum Thema Aerosole wurden auf der Website des BAG Ende Oktober aktualisiert. </p><p>7. &amp; 9. Am Arbeitsplatz macht das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in seinem "Covid-19-Merkblatt für Arbeitgeber" ausdrücklich auf die ausreichende Lüftung von Arbeitsräumen als technische Massnahme aufmerksam. Gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeitenden sicherzustellen, d.h. namentlich die Präventionsmassnahmen gegen Covid-19 am Arbeitsplatz umzusetzen. Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmenden die Regeln und Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene- und Verhalten einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. In den Wegleitungen zum Arbeitsgesetz (z.B. ArG V3 Artikel 16 und 17) werden Vorgaben für das Raumklima und die Lüftung gemacht.</p><p>Für die anderen Orte empfiehlt der Bundesrat hinsichtlich der kommenden Wintersaison, sich auf die wichtigsten Schutzmassnahmen zu konzentrieren.</p><p>8. Der Aufruf an die WHO, die wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen Luftfeuchtigkeit und Reaktion des Immunsystems der Atemwege, Virusübertragung und Virusinaktivierung zu überprüfen, ist dem Bundesrat bekannt. Die Raumluftfeuchtigkeit steht dabei in wechselseitigen Beziehungen zu anderen Grössen im Raum, wie Grad der Durchlüftung, Temperatur oder auch Gehalt an Staub und Reizstoffen. Diese Grössen, aber auch davon unabhängige Faktoren, können die Immunabwehr der Atemwege sowie die Virusübertragung beeinflussen. Die Zusammenhänge sind komplex und eine Aufarbeitung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes ist zu begrüssen. Inwieweit es der Kenntnisstand erlauben wird, eine fundierte Leitlinie zur Mindestraumluftfeuchtigkeit abzuleiten, ist offen.</p><p>Bei SARS-CoV-2 erachtet der Bundesrat eine Erhöhung der Raumluftfeuchtigkeit nicht als wirksame Massnahme, um die Pandemie zu kontrollieren. Zudem kann eine unkontrollierte Befeuchtung zu hygienischen Risiken wie Förderung des Hausstaubmilbenwachstums, Schimmelbefall in schlecht isolierten Gebäuden, mikrobiellen Belastungen durch schlecht gewartete Befeuchtungsgeräte und zu erhöhtem Energieverbrauch führen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Ende des Lockdowns steigen die Infektionszahlen kontinuierlich an. SARS-CoV-2 dürfte im Winter 2020/21 auf eine sehr günstige Lage treffen (trockene Luft, Erkältungen, Grippe). </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass Forscher die Existenz vermehrungsfähiger SARS-CoV-2 Viren in Aerosolen nachgewiesen haben und dass sich Aerosole in Innenräumen über grössere Strecken verbreiten sowie über längere Zeit darin verbleiben können? </p><p>2. Ist dem Bundesrat bekannt, dass Forscher mehrere SARS-CoV-2 Ausbrüche (z.B. Fleischverarbeiter Tönnies - 2000 Infektionsfälle) untersucht und den Übertragungsweg von SARS-CoV-2 mittels Aerosolen in der Luft ausserhalb des Labors bewiesen haben?</p><p>3. Welche unserer Behörden/Forschungseinrichtungen haben sich mit diesen Erkenntnissen befasst und zu welchem Schluss kamen sie?</p><p>4. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die WHO die Übertragung von SARS-CoV-2 mittels Aerosolen nicht ausschliesslich in Spitälern, sondern auch in Restaurants, Nachtclubs sowie am Arbeitsplatz und damit an verschiedenartigen Innenräumen anerkannt hat?</p><p>5. Anerkennt der Bundesrat die Risiken dieses Übertragungsweges auch?</p><p>6. Warum kommuniziert der Bundesrat bzw. das BAG diesen Übertragungsweg (Aerosole) nicht?</p><p>7. Welche Strategie und welche Massnahmen sieht er für die Gewährleistung einer guten Luftqualität in Innenräumen wie z.B. Schulen, ÖV, öffentlichen Gebäuden, Arbeitsplatz usw. vor, um damit die Risiken einer Aerosolübertragung von SARS-CoV-2 zu minimieren und diese gerade im Hinblick auf den Herbst/Winter?</p><p>8. Ist dem Bundesrat bekannt, dass mehrere hundert Forscher/Mediziner eine Petition für die WHO unterschrieben haben, damit 40-60 Prozent relative Luftfeuchtigkeit in Innenräumen fordern, da es die Lebensdauer von SARS-CoV-2 mutmasslich verkürzt und unseren Schleimhäuten, die Teil des Immunsystems sind und als Barriere gegen Erreger wie Viren dienen, signifikant hilft, intakt zu bleiben?</p><p>9. Wird der Bundesrat entsprechende Empfehlungen und Massnahmen zur Optimierung des Raumklimas und zu Verminderung der Aerosolübertragung kommunizieren und bis wann gedenkt er das zu tun?</p>
  • Massnahmen gegen die Ansteckung durch Aerosolübertragung mit Sars-CoV-2
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. &amp; 5. Dem Bundesrat sind die erwähnten Forschungsergebnisse wie auch die Luftübertragung in Entfernungen von mehr als 1,5 bis 2 Metern durch sehr feine, für eine bestimmte Zeit in der Luft schwebende Partikel (Aerosole) bekannt. Dass vermehrungsfähige aktive Viren in Aerosolen nachgewiesen wurden, bedeutet allerdings noch nicht, dass sie in der Lage sind, die Krankheit zu übertragen. Nach derzeitigem Kenntnisstand kommen Ansteckungen auf diesem Übertragungsweg bei Covid-19 nicht häufig vor. Enger Kontakt wird nach wie vor als wichtigste Ansteckungsart betrachtet. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich auf die wirksamsten Schutzmassnahmen zu konzentrieren: Händehygiene, Einhaltung der Distanz und, falls dies nicht möglich ist: Maske tragen. Zudem ist das Tragen einer Maske seit dem 19. Oktober in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen obligatorisch. </p><p>2. Dem Bundesrat ist bekannt, dass für einige Covid-19-Ausbrüche Aerosole als ein möglicher Übertragungsmechanismus vorgeschlagen wurden, so auch im Fall von Tönnies. In all diesen Fallstudien waren jedoch auch alternative Mechanismen plausibel. So wurde im Beispiel der Schlachthöfe in Deutschland berichtet, dass infizierte Mitarbeitende sich Schlafsäle teilten, gemeinsam assen und keine Masken trugen. In unmittelbarer Nähe einer infizierten Person ist die Viruskonzentration in der Tröpfchenwolke, die jede Person beim Atmen, Sprechen, Husten oder Niessen ausscheidet, am grössten. Die Tröpfchen, die schwerer als Luft sind, werden durch die Schwerkraft schnell zu Boden getragen und kleine Tröpfchen verdünnen sich nach einer Distanz von 1,5 Metern rasch. Dies erklärt die Übertragung hauptsächlich auf kurze Distanz oder möglicherweise durch kontaminierte Oberflächen.</p><p>3. Im Fall von Covid-19 befassen sich in der Schweiz u.a. die Science Task Force sowie die Eidgenössische technische Hochschule (ETH) und Swissnoso, nationales Zentrum für Infektionsprävention, mit dieser Thematik. Ihre Arbeiten gehören zu den Quellen, die zum hier dargelegten Kenntnisstand über die Übertragungswege von SARS-CoV-2 beigetragen haben.</p><p>4. Die Untersuchungsergebnisse von Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) beobachtet und fliessen laufend in die Diskussionen ein. </p><p>6. In den Grundlagen des BAG für die Schutzkonzepte in Schulen wird das regelmässige Lüften als allgemeine Massnahme genannt. Schulzimmer müssen mindestens nach jeder Schulstunde genügend lange gelüftet werden (weitere Tipps unter <a href="http://www.schulen-lueften.ch">www.schulen-lueften.ch</a>). In den FAQ des BAG wird die Möglichkeit zur Ansteckung über die Luft unter "Ansteckungen und Risiken" aufgeführt, und mögliche Vorsichtsmassnahmen werden erläutert. Weitere Texte zum Thema Aerosole wurden auf der Website des BAG Ende Oktober aktualisiert. </p><p>7. &amp; 9. Am Arbeitsplatz macht das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in seinem "Covid-19-Merkblatt für Arbeitgeber" ausdrücklich auf die ausreichende Lüftung von Arbeitsräumen als technische Massnahme aufmerksam. Gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeitenden sicherzustellen, d.h. namentlich die Präventionsmassnahmen gegen Covid-19 am Arbeitsplatz umzusetzen. Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmenden die Regeln und Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene- und Verhalten einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. In den Wegleitungen zum Arbeitsgesetz (z.B. ArG V3 Artikel 16 und 17) werden Vorgaben für das Raumklima und die Lüftung gemacht.</p><p>Für die anderen Orte empfiehlt der Bundesrat hinsichtlich der kommenden Wintersaison, sich auf die wichtigsten Schutzmassnahmen zu konzentrieren.</p><p>8. Der Aufruf an die WHO, die wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen Luftfeuchtigkeit und Reaktion des Immunsystems der Atemwege, Virusübertragung und Virusinaktivierung zu überprüfen, ist dem Bundesrat bekannt. Die Raumluftfeuchtigkeit steht dabei in wechselseitigen Beziehungen zu anderen Grössen im Raum, wie Grad der Durchlüftung, Temperatur oder auch Gehalt an Staub und Reizstoffen. Diese Grössen, aber auch davon unabhängige Faktoren, können die Immunabwehr der Atemwege sowie die Virusübertragung beeinflussen. Die Zusammenhänge sind komplex und eine Aufarbeitung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes ist zu begrüssen. Inwieweit es der Kenntnisstand erlauben wird, eine fundierte Leitlinie zur Mindestraumluftfeuchtigkeit abzuleiten, ist offen.</p><p>Bei SARS-CoV-2 erachtet der Bundesrat eine Erhöhung der Raumluftfeuchtigkeit nicht als wirksame Massnahme, um die Pandemie zu kontrollieren. Zudem kann eine unkontrollierte Befeuchtung zu hygienischen Risiken wie Förderung des Hausstaubmilbenwachstums, Schimmelbefall in schlecht isolierten Gebäuden, mikrobiellen Belastungen durch schlecht gewartete Befeuchtungsgeräte und zu erhöhtem Energieverbrauch führen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Ende des Lockdowns steigen die Infektionszahlen kontinuierlich an. SARS-CoV-2 dürfte im Winter 2020/21 auf eine sehr günstige Lage treffen (trockene Luft, Erkältungen, Grippe). </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass Forscher die Existenz vermehrungsfähiger SARS-CoV-2 Viren in Aerosolen nachgewiesen haben und dass sich Aerosole in Innenräumen über grössere Strecken verbreiten sowie über längere Zeit darin verbleiben können? </p><p>2. Ist dem Bundesrat bekannt, dass Forscher mehrere SARS-CoV-2 Ausbrüche (z.B. Fleischverarbeiter Tönnies - 2000 Infektionsfälle) untersucht und den Übertragungsweg von SARS-CoV-2 mittels Aerosolen in der Luft ausserhalb des Labors bewiesen haben?</p><p>3. Welche unserer Behörden/Forschungseinrichtungen haben sich mit diesen Erkenntnissen befasst und zu welchem Schluss kamen sie?</p><p>4. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die WHO die Übertragung von SARS-CoV-2 mittels Aerosolen nicht ausschliesslich in Spitälern, sondern auch in Restaurants, Nachtclubs sowie am Arbeitsplatz und damit an verschiedenartigen Innenräumen anerkannt hat?</p><p>5. Anerkennt der Bundesrat die Risiken dieses Übertragungsweges auch?</p><p>6. Warum kommuniziert der Bundesrat bzw. das BAG diesen Übertragungsweg (Aerosole) nicht?</p><p>7. Welche Strategie und welche Massnahmen sieht er für die Gewährleistung einer guten Luftqualität in Innenräumen wie z.B. Schulen, ÖV, öffentlichen Gebäuden, Arbeitsplatz usw. vor, um damit die Risiken einer Aerosolübertragung von SARS-CoV-2 zu minimieren und diese gerade im Hinblick auf den Herbst/Winter?</p><p>8. Ist dem Bundesrat bekannt, dass mehrere hundert Forscher/Mediziner eine Petition für die WHO unterschrieben haben, damit 40-60 Prozent relative Luftfeuchtigkeit in Innenräumen fordern, da es die Lebensdauer von SARS-CoV-2 mutmasslich verkürzt und unseren Schleimhäuten, die Teil des Immunsystems sind und als Barriere gegen Erreger wie Viren dienen, signifikant hilft, intakt zu bleiben?</p><p>9. Wird der Bundesrat entsprechende Empfehlungen und Massnahmen zur Optimierung des Raumklimas und zu Verminderung der Aerosolübertragung kommunizieren und bis wann gedenkt er das zu tun?</p>
    • Massnahmen gegen die Ansteckung durch Aerosolübertragung mit Sars-CoV-2

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