Übermässige Reserven der Krankenversicherer. Obligatorische statt freiwillige Rückerstattung

ShortId
20.4123
Id
20204123
Updated
28.07.2023 14:22
Language
de
Title
Übermässige Reserven der Krankenversicherer. Obligatorische statt freiwillige Rückerstattung
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für 2021 ist zum x-ten Mal eine Erhöhung der Krankenkassenprämien vorgesehen. </p><p>Für das Tessin beträgt die angekündigte Erhöhung 2,1 Prozent, dies gegenüber einem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 0,5 Prozent.</p><p>Dieser Rekordanstieg ist in doppelter Hinsicht unverständlich: einerseits mit Blick auf die Reserven der Krankenversicherer, die sich wohl auf rund 11 Milliarden Franken belaufen, andererseits aufgrund der tatsächlichen Kosten, die insbesondere im Tessin gesunken sind, weil die Coronapandemie die "Nicht-Covid"-Medizin gebremst hat. Die entsprechenden Einsparungen liegen bei 5,5 Prozent, und es ist nicht vorstellbar, dass in der zweiten Hälfte des Jahres alle Eingriffe nachgeholt werden, die in der ersten Hälfte nicht durchgeführt wurden.</p><p>Die Situation ist unbefriedigend und absolut intransparent.</p><p>Der - im interkantonalen Vergleich - rekordverdächtige Prämienanstieg im Tessin für 2021 bleibt unerklärlich. </p><p>Ausserdem drängt sich unvermeidlich das Thema der Reserven der Krankenversicherer auf. Diese Reserven liegen gegenwärtig ungefähr 7 Milliarden über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe. (Für 2019 betrug die Mindesthöhe 4,2 Milliarden, und schon dieser Betrag ist sehr grosszügig berechnet.)</p><p>Kürzlich hat der Bundesrat eine Änderung der KVAV in die Vernehmlassung gegeben, mit der die Voraussetzungen für einen freiwilligen Abbau der Reserven durch die Versicherer vereinfacht werden sollen. </p><p>Doch auf freiwilliger Basis - das heisst, solange der Abbau der überschüssigen Reserven und die Rückerstattung via Prämiensenkung an die Versicherten nicht obligatorisch sind - werden die Versicherer nicht im gewünschten Sinn handeln. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin exzessive Prämien bezahlen und gleichzeitig werden die Reserven weiter steigen. Daher wird mit dieser Motion gefordert, eine Regelung mit verbindlicherem Charakter vorzusehen.</p>
  • <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion. Wie er mehrfach festgehalten hat, ist er der Auffassung, dass zu hohe Reserven zugunsten der Versicherten abgebaut werden sollten (20.5282 Frage Nantermod Krankenversicherung. Die Prämien dank den Reserven künstlich tief halten?, 19.3839 Interpellation Chiesa Krankenversicherung. Öffentlich geschürte Reservenpolemik?, 19.4143 Interpellation Chiesa Weshalb werden für das Tessin Krankenkassenprämien genehmigt, die über dem Schweizer Durchschnitt liegen?). Um den freiwilligen Abbau übermässiger Reserven zu fördern, hat der Bundesrat am 18. September 2020 eine Vernehmlassung (www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Laufende Vernehmlassungen) zur Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV; SR 832.121) eröffnet. Gemäss dieser Vorlage wird der Reservensatz, über den der Versicherer nach dem Abbau in jedem Fall verfügen muss, von 150 auf 100 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe gesenkt. Diese Änderung soll die Versicherer bestärken, dieses Instrument zu nutzen und den Anreiz erhöhen, die Prämien zugunsten der Versicherten zu senken. </p><p>Der Bundesrat hat daher auf Verordnungsebene bereits gehandelt. Er ist der Ansicht, dass der Abschluss der Vernehmlassung abgewartet und das Ergebnis ausgewertet werden muss. Nötigenfalls wird er bereit sein, weitere Massnahmen im Bereich der Reserven zu unterstützen.</p><p>Zudem ist die mit der Motion geforderte Verpflichtung der Versicherer zum Abbau von Reserven in einem formellen Gesetz zu verankern. Eine Verordnungsänderung genügt nicht (Art. 164 Abs. 1 Bst. c der Bundesverfassung).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) dahingehend anzupassen, dass der Abbau überschüssiger Reserven durch die Krankenversicherer nicht mehr freiwillig, sondern obligatorisch ist, wenn die Reserven einen bestimmten Anteil überschreiten.</p>
  • Übermässige Reserven der Krankenversicherer. Obligatorische statt freiwillige Rückerstattung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für 2021 ist zum x-ten Mal eine Erhöhung der Krankenkassenprämien vorgesehen. </p><p>Für das Tessin beträgt die angekündigte Erhöhung 2,1 Prozent, dies gegenüber einem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 0,5 Prozent.</p><p>Dieser Rekordanstieg ist in doppelter Hinsicht unverständlich: einerseits mit Blick auf die Reserven der Krankenversicherer, die sich wohl auf rund 11 Milliarden Franken belaufen, andererseits aufgrund der tatsächlichen Kosten, die insbesondere im Tessin gesunken sind, weil die Coronapandemie die "Nicht-Covid"-Medizin gebremst hat. Die entsprechenden Einsparungen liegen bei 5,5 Prozent, und es ist nicht vorstellbar, dass in der zweiten Hälfte des Jahres alle Eingriffe nachgeholt werden, die in der ersten Hälfte nicht durchgeführt wurden.</p><p>Die Situation ist unbefriedigend und absolut intransparent.</p><p>Der - im interkantonalen Vergleich - rekordverdächtige Prämienanstieg im Tessin für 2021 bleibt unerklärlich. </p><p>Ausserdem drängt sich unvermeidlich das Thema der Reserven der Krankenversicherer auf. Diese Reserven liegen gegenwärtig ungefähr 7 Milliarden über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe. (Für 2019 betrug die Mindesthöhe 4,2 Milliarden, und schon dieser Betrag ist sehr grosszügig berechnet.)</p><p>Kürzlich hat der Bundesrat eine Änderung der KVAV in die Vernehmlassung gegeben, mit der die Voraussetzungen für einen freiwilligen Abbau der Reserven durch die Versicherer vereinfacht werden sollen. </p><p>Doch auf freiwilliger Basis - das heisst, solange der Abbau der überschüssigen Reserven und die Rückerstattung via Prämiensenkung an die Versicherten nicht obligatorisch sind - werden die Versicherer nicht im gewünschten Sinn handeln. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin exzessive Prämien bezahlen und gleichzeitig werden die Reserven weiter steigen. Daher wird mit dieser Motion gefordert, eine Regelung mit verbindlicherem Charakter vorzusehen.</p>
    • <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion. Wie er mehrfach festgehalten hat, ist er der Auffassung, dass zu hohe Reserven zugunsten der Versicherten abgebaut werden sollten (20.5282 Frage Nantermod Krankenversicherung. Die Prämien dank den Reserven künstlich tief halten?, 19.3839 Interpellation Chiesa Krankenversicherung. Öffentlich geschürte Reservenpolemik?, 19.4143 Interpellation Chiesa Weshalb werden für das Tessin Krankenkassenprämien genehmigt, die über dem Schweizer Durchschnitt liegen?). Um den freiwilligen Abbau übermässiger Reserven zu fördern, hat der Bundesrat am 18. September 2020 eine Vernehmlassung (www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Laufende Vernehmlassungen) zur Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV; SR 832.121) eröffnet. Gemäss dieser Vorlage wird der Reservensatz, über den der Versicherer nach dem Abbau in jedem Fall verfügen muss, von 150 auf 100 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe gesenkt. Diese Änderung soll die Versicherer bestärken, dieses Instrument zu nutzen und den Anreiz erhöhen, die Prämien zugunsten der Versicherten zu senken. </p><p>Der Bundesrat hat daher auf Verordnungsebene bereits gehandelt. Er ist der Ansicht, dass der Abschluss der Vernehmlassung abgewartet und das Ergebnis ausgewertet werden muss. Nötigenfalls wird er bereit sein, weitere Massnahmen im Bereich der Reserven zu unterstützen.</p><p>Zudem ist die mit der Motion geforderte Verpflichtung der Versicherer zum Abbau von Reserven in einem formellen Gesetz zu verankern. Eine Verordnungsänderung genügt nicht (Art. 164 Abs. 1 Bst. c der Bundesverfassung).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) dahingehend anzupassen, dass der Abbau überschüssiger Reserven durch die Krankenversicherer nicht mehr freiwillig, sondern obligatorisch ist, wenn die Reserven einen bestimmten Anteil überschreiten.</p>
    • Übermässige Reserven der Krankenversicherer. Obligatorische statt freiwillige Rückerstattung

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