Menschen mit einem höheren oder hohen Betreuungsgrad in Quarantäne. Wahrung ihrer Rechte und ihres Wohls. Dringliche Anpassung der Covid-19-Regeln des BAG

ShortId
20.4128
Id
20204128
Updated
28.07.2023 01:03
Language
de
Title
Menschen mit einem höheren oder hohen Betreuungsgrad in Quarantäne. Wahrung ihrer Rechte und ihres Wohls. Dringliche Anpassung der Covid-19-Regeln des BAG
AdditionalIndexing
2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. - 5. Die Quarantäne dient der Unterbrechung von Infektionsketten und so der Eindämmung der Weiterverbreitung des neuen Coronavirus. Das Bundesamt für Gesundheit veröffentlicht Anweisungen zur Quarantäne. Gemäss den Anweisungen zur Quarantäne vom 12.09.2020 müssen sich Personen, denen die Quarantäne verordnet wurde, 10 Tage zu Hause aufhalten und jeglichen Kontakt mit anderen Personen vermeiden, ausser wenn diese ebenfalls unter Quarantäne stehen und im gleichen Haushalt leben. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben schützen die unter Quarantäne gestellten Personen die besonders gefährdeten Personen und tragen dazu bei, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. </p><p>Es liegt jedoch in der Verantwortung der zuständigen kantonalen Behörden, die Quarantänemodalitäten anzuordnen und festzulegen. In besonderen Situationen, zum Beispiel, wenn eine Person mit Behinderung, ihre Angehörigen oder das Betreuungspersonal unter Quarantäne gestellt werden müssen, kann der Kanton Quarantänemodalitäten festlegen, die der individuellen Situation dieser Personen angepasst sind. Die Bedürfnisse und das Wohl von vulnerablen Gruppen, gerade auch von Menschen mit Behinderungen, müssen dabei berücksichtigt werden. </p><p>Die Pandemie bzw. die Massnahmen zu deren Bekämpfung können unterschiedliche Auswirkungen auf vulnerable Gruppen wie ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen haben. Das BAG verfolgt zusammen mit weiteren Bundesstellen und in engem Kontakt mit der Zivilgesellschaft diese Auswirkungen, um diese laufend in die Massnahmen zur Krisenbewältigung einfliessen zu lassen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Ergänzung zur Interpellation 20.4011, in welcher es um die "COVID-19-Anweisungen zur Quarantäne" des BAG vom 12. September 2020 geht und die Unmöglichkeit, für Kinder solche rigorose Einschränkungen einzuhalten, mache ich den Bundesrat darauf aufmerksam, dass Quarantäne oder gar Isolation auch für Menschen mit einem höheren oder hohen Betreuungsgrad kaum praktikabel ist. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung. Sie bewegen sich oft geistig auf dem Niveau eines Kindes von +/-6 Jahren und sie können die Massnahmen nicht nachvollziehen und nicht verstehen. Es gilt aber auch für viele Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen (z.B. zerebral Behinderte, Epileptiker, etc). Sie alleine in einem Zimmer zu isolieren, ist undenkbar. </p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat meine Erwägungen in der Interpellation 20.4011 auch für zu betreuende Menschen mit einem höheren oder hohen Betreuungsgrad zu berücksichtigen und frage: </p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, bei der Anordnung von Quarantäne für Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung dringlich Differenzierungen vorzunehmen?</p><p>2. Ist er bereit, bei der Anordnung auch für die Eltern oder die Betreuungspersonen dringlich Differenzierungen vorzunehmen, wenn sich diese in Quarantäne begeben müssen?</p><p>3. Wie wird der Umgang mit geistig behinderten Menschen geregelt?</p><p>4. Wie werden die Rechte und das Wohl behinderter Menschen im Rahmen der Quarantäne gewährleistet?</p><p>5. Wie wird sichergestellt, dass die Quarantänepraxis bei Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung den psychologischen und physischen Minimalkriterien entspricht?</p>
  • Menschen mit einem höheren oder hohen Betreuungsgrad in Quarantäne. Wahrung ihrer Rechte und ihres Wohls. Dringliche Anpassung der Covid-19-Regeln des BAG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. - 5. Die Quarantäne dient der Unterbrechung von Infektionsketten und so der Eindämmung der Weiterverbreitung des neuen Coronavirus. Das Bundesamt für Gesundheit veröffentlicht Anweisungen zur Quarantäne. Gemäss den Anweisungen zur Quarantäne vom 12.09.2020 müssen sich Personen, denen die Quarantäne verordnet wurde, 10 Tage zu Hause aufhalten und jeglichen Kontakt mit anderen Personen vermeiden, ausser wenn diese ebenfalls unter Quarantäne stehen und im gleichen Haushalt leben. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben schützen die unter Quarantäne gestellten Personen die besonders gefährdeten Personen und tragen dazu bei, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. </p><p>Es liegt jedoch in der Verantwortung der zuständigen kantonalen Behörden, die Quarantänemodalitäten anzuordnen und festzulegen. In besonderen Situationen, zum Beispiel, wenn eine Person mit Behinderung, ihre Angehörigen oder das Betreuungspersonal unter Quarantäne gestellt werden müssen, kann der Kanton Quarantänemodalitäten festlegen, die der individuellen Situation dieser Personen angepasst sind. Die Bedürfnisse und das Wohl von vulnerablen Gruppen, gerade auch von Menschen mit Behinderungen, müssen dabei berücksichtigt werden. </p><p>Die Pandemie bzw. die Massnahmen zu deren Bekämpfung können unterschiedliche Auswirkungen auf vulnerable Gruppen wie ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen haben. Das BAG verfolgt zusammen mit weiteren Bundesstellen und in engem Kontakt mit der Zivilgesellschaft diese Auswirkungen, um diese laufend in die Massnahmen zur Krisenbewältigung einfliessen zu lassen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Ergänzung zur Interpellation 20.4011, in welcher es um die "COVID-19-Anweisungen zur Quarantäne" des BAG vom 12. September 2020 geht und die Unmöglichkeit, für Kinder solche rigorose Einschränkungen einzuhalten, mache ich den Bundesrat darauf aufmerksam, dass Quarantäne oder gar Isolation auch für Menschen mit einem höheren oder hohen Betreuungsgrad kaum praktikabel ist. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung. Sie bewegen sich oft geistig auf dem Niveau eines Kindes von +/-6 Jahren und sie können die Massnahmen nicht nachvollziehen und nicht verstehen. Es gilt aber auch für viele Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen (z.B. zerebral Behinderte, Epileptiker, etc). Sie alleine in einem Zimmer zu isolieren, ist undenkbar. </p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat meine Erwägungen in der Interpellation 20.4011 auch für zu betreuende Menschen mit einem höheren oder hohen Betreuungsgrad zu berücksichtigen und frage: </p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, bei der Anordnung von Quarantäne für Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung dringlich Differenzierungen vorzunehmen?</p><p>2. Ist er bereit, bei der Anordnung auch für die Eltern oder die Betreuungspersonen dringlich Differenzierungen vorzunehmen, wenn sich diese in Quarantäne begeben müssen?</p><p>3. Wie wird der Umgang mit geistig behinderten Menschen geregelt?</p><p>4. Wie werden die Rechte und das Wohl behinderter Menschen im Rahmen der Quarantäne gewährleistet?</p><p>5. Wie wird sichergestellt, dass die Quarantänepraxis bei Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung den psychologischen und physischen Minimalkriterien entspricht?</p>
    • Menschen mit einem höheren oder hohen Betreuungsgrad in Quarantäne. Wahrung ihrer Rechte und ihres Wohls. Dringliche Anpassung der Covid-19-Regeln des BAG

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