Daten über die Verwendung synthetischer Pestizide ausserhalb der Landwirtschaft sowie Instrumente zur Reduktion

ShortId
20.4130
Id
20204130
Updated
28.07.2023 01:03
Language
de
Title
Daten über die Verwendung synthetischer Pestizide ausserhalb der Landwirtschaft sowie Instrumente zur Reduktion
AdditionalIndexing
55;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Begriff "Pestizide" umfasst Pflanzenschutzmittel (PSM) und Biozidprodukte (BP), welche oft die gleichen Wirkstoffe enthalten können. Das Bundesamt für Landwirtschaft publiziert jährlich Daten zu den Verkaufsmengen von allen PSM-Wirkstoffen. Diese Daten enthalten keine Informationen, in welchen Anwendungsfeldern die PSM angewendet werden. PSM, die für den Vorratsschutz zugelassen sind, dürfen meistens in keinen weiteren Bereichen angewendet werden. Deshalb können für den Vorratsschutz die PSM-Verkaufsmengen grösstenteils ausgewiesen werden (siehe Ip. 19.4610 Moser "Dringender Handlungsbedarf beim Vorratsschutz"). Für die anderen Bereiche ist dies zurzeit nicht möglich. Für BP besteht derzeit noch keine rechtliche Grundlage, um die Verkaufsmengen zu erfassen. Mit der pa. iv. 19.475 sollen die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen und eine entsprechende Meldepflicht für BP eingeführt werden. </p><p>2. Mit dem Aktionsplan PSM will der Bundesrat die Risiken bei der Anwendung von synthetischen und anderen PSM halbieren. Dieses Ziel gilt für alle Anwendungsfelder. Mit der pa. iv. 19.475 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates soll dieses Ziel des Aktionsplans für die Bereiche Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume sowie Grundwasser gesetzlich verankert werden. Daneben soll der Bundesrat den Auftrag erhalten, bis 2023 auch für BP entsprechende Risikoreduktionsziele zu definieren.</p><p>3. PSM und BP müssen zugelassen werden, bevor sie in Verkehr gebracht und angewendet werden dürfen. Die bei der Zulassung verfügten Anwendungsbedingungen müssen eingehalten werden. Dies gilt für alle Anwendungsbereiche.Die Biozidprodukteverordnung verlangt in den Sorgfaltspflichten beim Umgang mit BP, dass ihr Einsatz auf das notwendige Mindestmass begrenzt wird, wobei auch die Verfügbarkeit alternativer Massnahmen zu berücksichtigen sind. Für Pflanzenschutzmittel werden im Rahmen des Aktionsplans Massnahmen ergriffen, um die Verwendung alternativer Pflanzenschutzmethoden zu fördern. Demgemäss werden landwirtschaftlichen Betrieben, die zugunsten dieser alternativen Methoden auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten, Beiträge gewährt. In den anderen Anwendungsbereichen werden keine spezifischen Massnahmen ergriffen, um diesen Übergang zu alternativen Methoden zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den Debatten über die Volksinitiative 19.025 "Für das Verbot synthetischer Pestizide", ebenso in der Behandlung zu Vorstössen aus dem Parlament zur Reduktion des Einsatzes synthetischer Pestizide (z.B. Pa. iv. 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" der Kommission WAK-S) wird in aller Regel vom landwirtschaftlichen Einsatz gesprochen. Auch die Botschaft des Bundesrates zur erwähnten Volksinitiative vom 27. Februar 2019 stellt Massnahmen im Kontext der Agrarpolitik in Aussicht. In der Zwischenzeit ist zudem in Fragestunden und mit Vorstössen die Verwendung synthetischer Pestizide im ausserberuflichen Privatbereich ("Hobbygärtner") verschiedentlich thematisiert worden. </p><p>Im "Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" vom 07. September 2017, herausgegeben vom BLV, heisst es im Definitionskapitel 9.3: "PSM werden zu einem grossen Teil in der Landwirtschaft angewendet, um Ernte- und Qualitätsverluste zu reduzieren, finden aber in geringerem Mass auch Anwendung in der Forstwirtschaft, dem Vorratsschutz, auf öffentlichen Flächen wie z.B. Eisenbahngeleisen, Parkanlagen, Sportflächen, öffentlichen Erholungsflächen und in Privatgärten." Im Massnahmenkatalog des Aktionsplans sind die Privatgärten sowie die Strassenentwässerung berücksichtigt, nicht jedoch der Forst, der Unterhalt öffentlicher Anlagen und Plätze, jener von Strassenrändern und Eisenbahntrassen, auch nicht der kommerzielle Gartenbau oder der Einsatz von Pestiziden an Gebäudefassaden. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Über welche Daten - namentlich Verbrauchsmengen - verfügen die Bundesbehörden bezüglich Anwendung von synthetischen Pestiziden in den Sektoren </p><p>a. Forstwirtschaft,</p><p>b. Eisenbahngleise und -borde,</p><p>c. Pflege von Strassenrändern,</p><p>d. öffentliche Flächen wie Parkanlagen, Sportflächen, Erholungsflächen,</p><p>e. professioneller Gartenbau und Gärtnereien,</p><p>f. Gebäudefassaden,</p><p>g. Vorratsschutz?</p><p>2. Bei welchen Anwendungsfeldern (a bis g in Frage 1) gibt es bereits definierte Absenkpfade für synthetische Pestizide? In welchen Erlassen sind diese definiert?</p><p>3. Bei welchen Anwendungsfeldern (a bis g in Frage 1) gibt es welche weiteren Vorschriften zur Begrenzung oder zur Substitution von synthetischen Pestiziden?</p>
  • Daten über die Verwendung synthetischer Pestizide ausserhalb der Landwirtschaft sowie Instrumente zur Reduktion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Begriff "Pestizide" umfasst Pflanzenschutzmittel (PSM) und Biozidprodukte (BP), welche oft die gleichen Wirkstoffe enthalten können. Das Bundesamt für Landwirtschaft publiziert jährlich Daten zu den Verkaufsmengen von allen PSM-Wirkstoffen. Diese Daten enthalten keine Informationen, in welchen Anwendungsfeldern die PSM angewendet werden. PSM, die für den Vorratsschutz zugelassen sind, dürfen meistens in keinen weiteren Bereichen angewendet werden. Deshalb können für den Vorratsschutz die PSM-Verkaufsmengen grösstenteils ausgewiesen werden (siehe Ip. 19.4610 Moser "Dringender Handlungsbedarf beim Vorratsschutz"). Für die anderen Bereiche ist dies zurzeit nicht möglich. Für BP besteht derzeit noch keine rechtliche Grundlage, um die Verkaufsmengen zu erfassen. Mit der pa. iv. 19.475 sollen die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen und eine entsprechende Meldepflicht für BP eingeführt werden. </p><p>2. Mit dem Aktionsplan PSM will der Bundesrat die Risiken bei der Anwendung von synthetischen und anderen PSM halbieren. Dieses Ziel gilt für alle Anwendungsfelder. Mit der pa. iv. 19.475 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates soll dieses Ziel des Aktionsplans für die Bereiche Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume sowie Grundwasser gesetzlich verankert werden. Daneben soll der Bundesrat den Auftrag erhalten, bis 2023 auch für BP entsprechende Risikoreduktionsziele zu definieren.</p><p>3. PSM und BP müssen zugelassen werden, bevor sie in Verkehr gebracht und angewendet werden dürfen. Die bei der Zulassung verfügten Anwendungsbedingungen müssen eingehalten werden. Dies gilt für alle Anwendungsbereiche.Die Biozidprodukteverordnung verlangt in den Sorgfaltspflichten beim Umgang mit BP, dass ihr Einsatz auf das notwendige Mindestmass begrenzt wird, wobei auch die Verfügbarkeit alternativer Massnahmen zu berücksichtigen sind. Für Pflanzenschutzmittel werden im Rahmen des Aktionsplans Massnahmen ergriffen, um die Verwendung alternativer Pflanzenschutzmethoden zu fördern. Demgemäss werden landwirtschaftlichen Betrieben, die zugunsten dieser alternativen Methoden auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten, Beiträge gewährt. In den anderen Anwendungsbereichen werden keine spezifischen Massnahmen ergriffen, um diesen Übergang zu alternativen Methoden zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den Debatten über die Volksinitiative 19.025 "Für das Verbot synthetischer Pestizide", ebenso in der Behandlung zu Vorstössen aus dem Parlament zur Reduktion des Einsatzes synthetischer Pestizide (z.B. Pa. iv. 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" der Kommission WAK-S) wird in aller Regel vom landwirtschaftlichen Einsatz gesprochen. Auch die Botschaft des Bundesrates zur erwähnten Volksinitiative vom 27. Februar 2019 stellt Massnahmen im Kontext der Agrarpolitik in Aussicht. In der Zwischenzeit ist zudem in Fragestunden und mit Vorstössen die Verwendung synthetischer Pestizide im ausserberuflichen Privatbereich ("Hobbygärtner") verschiedentlich thematisiert worden. </p><p>Im "Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" vom 07. September 2017, herausgegeben vom BLV, heisst es im Definitionskapitel 9.3: "PSM werden zu einem grossen Teil in der Landwirtschaft angewendet, um Ernte- und Qualitätsverluste zu reduzieren, finden aber in geringerem Mass auch Anwendung in der Forstwirtschaft, dem Vorratsschutz, auf öffentlichen Flächen wie z.B. Eisenbahngeleisen, Parkanlagen, Sportflächen, öffentlichen Erholungsflächen und in Privatgärten." Im Massnahmenkatalog des Aktionsplans sind die Privatgärten sowie die Strassenentwässerung berücksichtigt, nicht jedoch der Forst, der Unterhalt öffentlicher Anlagen und Plätze, jener von Strassenrändern und Eisenbahntrassen, auch nicht der kommerzielle Gartenbau oder der Einsatz von Pestiziden an Gebäudefassaden. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Über welche Daten - namentlich Verbrauchsmengen - verfügen die Bundesbehörden bezüglich Anwendung von synthetischen Pestiziden in den Sektoren </p><p>a. Forstwirtschaft,</p><p>b. Eisenbahngleise und -borde,</p><p>c. Pflege von Strassenrändern,</p><p>d. öffentliche Flächen wie Parkanlagen, Sportflächen, Erholungsflächen,</p><p>e. professioneller Gartenbau und Gärtnereien,</p><p>f. Gebäudefassaden,</p><p>g. Vorratsschutz?</p><p>2. Bei welchen Anwendungsfeldern (a bis g in Frage 1) gibt es bereits definierte Absenkpfade für synthetische Pestizide? In welchen Erlassen sind diese definiert?</p><p>3. Bei welchen Anwendungsfeldern (a bis g in Frage 1) gibt es welche weiteren Vorschriften zur Begrenzung oder zur Substitution von synthetischen Pestiziden?</p>
    • Daten über die Verwendung synthetischer Pestizide ausserhalb der Landwirtschaft sowie Instrumente zur Reduktion

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