Mobility-Pricing. Weshalb beansprucht die Schaffung eines Versuchsartikels derart viel Zeit?

ShortId
20.4132
Id
20204132
Updated
28.07.2023 01:21
Language
de
Title
Mobility-Pricing. Weshalb beansprucht die Schaffung eines Versuchsartikels derart viel Zeit?
AdditionalIndexing
48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Als rechtliche Grundlage für die Durchführung von Pilotprojekten zu Mobility Pricing ist ein neues, befristetes Bundesgesetz notwendig. Die Regelung der Rahmenbedingungen für Pilotprojekte, die letztendlich von den Kantonen und Städten/Gemeinden durchgeführt werden, ist in einem einzigen "Versuchsartikel" nicht möglich. Die Prozesse und Fristen zur Ausarbeitung und Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes richten sich nach den allgemeinen Vorgaben für die Bundesgesetzgebung. Demnach ist insbesondere eine Vernehmlassung durchzuführen, diese ist auszuwerten und dem Bundesrat dazu Bericht zu erstatten. Weiter ist dem Parlament eine entsprechende Botschaft vorzulegen. Das Gesetz unterliegt dem fakultativen Referendum, so dass auch dieser Prozessschritt mit der notwendigen Zeitdauer zu berücksichtigen ist. Aus heutiger Sicht ist mit einer Zeitdauer von insgesamt zirka drei bis vier Jahren zu rechnen, so dass ein Gesetz für Pilotprojekte ab 2024 in Kraft treten könnte. Vor diesem Hintergrund besteht kein wesentliches Potenzial zur Verkürzung der Fristen.</p><p>Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass auch auf Seite der Kantone und Städte/Gemeinden gesetzliche Vorbereitungen für die Durchführung von Pilotprojekten notwendig sein werden. Diese Vorbereitungsarbeiten sollen nach Möglichkeit parallel zum Gesetzgebungsprozess des Bundes verlaufen, so dass die Projekte nach Inkrafttreten des befristeten Bundesgesetzes ohne grosse Verzögerung gestartet werden könnten.</p><p>3./4. Neben den Arbeiten zu den Pilotprojekten und dem dafür notwendigen Gesetz läuft parallel die Ausarbeitung einer Konzeption für eine fahrleistungsabhängige Abgabe zur Ablösung der Mineralölsteuern und allenfalls weiterer Verkehrsabgaben, um die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und des Bundeshaushaltes langfristig zu sichern (Auftrag des Bundesrates von 13.12.2019). In diesem Rahmen und nach Kenntnis der eingegangenen Stellungnahmen zum befristeten Bundesgesetz für Pilotprojekte soll eine generelle Roadmap für das weitere Vorgehen zu einer möglichen Einführung von Mobility Pricing ausgearbeitet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Dezember 2019 hat der Bundesrat angekündigt, eine gesetzliche Grundlage schaffen zu wollen, die es Regionen ermöglichen soll, Pilotversuche zu Mobility Pricing durchzuführen. In einem Zeitungsartikel in den Schweizer Medien wurden am 19. September 2020 die zeitlichen Abläufe für den Beginn dieser Versuche skizziert. Nach der Vernehmlassung solle ein befristetes Bundesgesetz stehen, das die Pilotversuche ermögliche. Bis dieses in Kraft trete sollen gemäss dem Astra-Sprecher mindestens vier Jahre ins Land zielen. Der Sprecher wies zusätzlich darauf hin, dass auch ein befristetes Bundesgesetz einem fakultativen Referendum unterstehe. Dies hiesse konkret, dass die ersten Versuche 2025 starten könnten und nach einer Durchführung dieser Versuche, einer Auswertungsphase und der Ausarbeitung einer definitiven Gesetzesgrundlage Mobility Pricing erst nach 2030 eingeführt werden könnte. </p><p>Die Coronazeit hat gezeigt, dass parlamentarische Prozesse gestrafft werden können, wenn Dringlichkeit herrscht. In der Frage, wie im Moblitätsbereich klimaschädliche Treibhausgase vermindert werden können, herrscht höchste Dringlichkeit. Vier Jahre für die Einführung eines Versuchsartikel sind keine sportliche Vorgabe und viel zu lange. Viele Kantone wie Gemeinden setzen auf Lenkungsmassnahmen in ihren Mobilitätszielen.</p><p>Ich bitten den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie berechnet sich die Frist von vier Jahren für die Einführung einer gesetzlichen Grundlage?</p><p>2. Sieht der Bundesrat Potenzial für eine Verkürzung dieser Fristen? </p><p>3. Werden Arbeiten für die Einführung eines generellen Mobility Pricing parallel zur Projektphase ausgeführt?</p><p>4. Wie sieht aus Sicht des Bundesrates der Zeitplan für die generelle Einführung von Mobility Pricing aus?</p>
  • Mobility-Pricing. Weshalb beansprucht die Schaffung eines Versuchsartikels derart viel Zeit?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Als rechtliche Grundlage für die Durchführung von Pilotprojekten zu Mobility Pricing ist ein neues, befristetes Bundesgesetz notwendig. Die Regelung der Rahmenbedingungen für Pilotprojekte, die letztendlich von den Kantonen und Städten/Gemeinden durchgeführt werden, ist in einem einzigen "Versuchsartikel" nicht möglich. Die Prozesse und Fristen zur Ausarbeitung und Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes richten sich nach den allgemeinen Vorgaben für die Bundesgesetzgebung. Demnach ist insbesondere eine Vernehmlassung durchzuführen, diese ist auszuwerten und dem Bundesrat dazu Bericht zu erstatten. Weiter ist dem Parlament eine entsprechende Botschaft vorzulegen. Das Gesetz unterliegt dem fakultativen Referendum, so dass auch dieser Prozessschritt mit der notwendigen Zeitdauer zu berücksichtigen ist. Aus heutiger Sicht ist mit einer Zeitdauer von insgesamt zirka drei bis vier Jahren zu rechnen, so dass ein Gesetz für Pilotprojekte ab 2024 in Kraft treten könnte. Vor diesem Hintergrund besteht kein wesentliches Potenzial zur Verkürzung der Fristen.</p><p>Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass auch auf Seite der Kantone und Städte/Gemeinden gesetzliche Vorbereitungen für die Durchführung von Pilotprojekten notwendig sein werden. Diese Vorbereitungsarbeiten sollen nach Möglichkeit parallel zum Gesetzgebungsprozess des Bundes verlaufen, so dass die Projekte nach Inkrafttreten des befristeten Bundesgesetzes ohne grosse Verzögerung gestartet werden könnten.</p><p>3./4. Neben den Arbeiten zu den Pilotprojekten und dem dafür notwendigen Gesetz läuft parallel die Ausarbeitung einer Konzeption für eine fahrleistungsabhängige Abgabe zur Ablösung der Mineralölsteuern und allenfalls weiterer Verkehrsabgaben, um die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und des Bundeshaushaltes langfristig zu sichern (Auftrag des Bundesrates von 13.12.2019). In diesem Rahmen und nach Kenntnis der eingegangenen Stellungnahmen zum befristeten Bundesgesetz für Pilotprojekte soll eine generelle Roadmap für das weitere Vorgehen zu einer möglichen Einführung von Mobility Pricing ausgearbeitet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Dezember 2019 hat der Bundesrat angekündigt, eine gesetzliche Grundlage schaffen zu wollen, die es Regionen ermöglichen soll, Pilotversuche zu Mobility Pricing durchzuführen. In einem Zeitungsartikel in den Schweizer Medien wurden am 19. September 2020 die zeitlichen Abläufe für den Beginn dieser Versuche skizziert. Nach der Vernehmlassung solle ein befristetes Bundesgesetz stehen, das die Pilotversuche ermögliche. Bis dieses in Kraft trete sollen gemäss dem Astra-Sprecher mindestens vier Jahre ins Land zielen. Der Sprecher wies zusätzlich darauf hin, dass auch ein befristetes Bundesgesetz einem fakultativen Referendum unterstehe. Dies hiesse konkret, dass die ersten Versuche 2025 starten könnten und nach einer Durchführung dieser Versuche, einer Auswertungsphase und der Ausarbeitung einer definitiven Gesetzesgrundlage Mobility Pricing erst nach 2030 eingeführt werden könnte. </p><p>Die Coronazeit hat gezeigt, dass parlamentarische Prozesse gestrafft werden können, wenn Dringlichkeit herrscht. In der Frage, wie im Moblitätsbereich klimaschädliche Treibhausgase vermindert werden können, herrscht höchste Dringlichkeit. Vier Jahre für die Einführung eines Versuchsartikel sind keine sportliche Vorgabe und viel zu lange. Viele Kantone wie Gemeinden setzen auf Lenkungsmassnahmen in ihren Mobilitätszielen.</p><p>Ich bitten den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie berechnet sich die Frist von vier Jahren für die Einführung einer gesetzlichen Grundlage?</p><p>2. Sieht der Bundesrat Potenzial für eine Verkürzung dieser Fristen? </p><p>3. Werden Arbeiten für die Einführung eines generellen Mobility Pricing parallel zur Projektphase ausgeführt?</p><p>4. Wie sieht aus Sicht des Bundesrates der Zeitplan für die generelle Einführung von Mobility Pricing aus?</p>
    • Mobility-Pricing. Weshalb beansprucht die Schaffung eines Versuchsartikels derart viel Zeit?

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