Ab 2025 nur noch Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge ohne fossilen Antrieb neu zulassen

ShortId
20.4136
Id
20204136
Updated
28.07.2023 01:20
Language
de
Title
Ab 2025 nur noch Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge ohne fossilen Antrieb neu zulassen
AdditionalIndexing
48;66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Zulassungsbeschränkung ist technikneutral. Weiterhin zugelassen wären neben Elektromotoren beispielsweise auch Wasserstoffmotoren, mit nichtfossilem Gas betriebene Gasmotoren oder andere auch unbekannte alternative Antriebsformen, sofern sie nicht auf fossilen Treibstoffen basieren.</p><p>Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens gibt sich die Schweiz das Ziel, bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 50 Prozent zu senken. Danach muss eine weitere massive Senkung erfolgen, um die Ziele des Pariser Abkommens (netto null bis 2050) zu erreichen. Es ist klar, dass der motorisierte Individualverkehr hier einen angemessenen Anteil beitragen muss, weil der Beitrag im Gebäudebereich durch Gebäudesanierungen sehr viel langsamer erfolgt, selbst wenn die entsprechenden Anstrengungen verstärkt werden. Darum muss der Fahrzeugpark rasch ökologisiert werden.</p><p>Die Grünen vertreten im Mobilitätsbereich eine Dreipunktstrategie:</p><p>1. unnötigen Verkehr vermeiden;</p><p>2. den verbleibenden Verkehr wo möglich verlagern auf den öffentlichen Verkehr und sanfte Mobilität;</p><p>3. den verbleibenden motorisierten Individualverkehr verträglich gestalten für Mensch (Lärm, Abgase) und Umwelt (Abgase, Klimaauswirkungen).</p><p>Andere Staaten diskutieren bereits ehrgeizige Ziele für den dritten Punkt. So sollen beispielsweise in Norwegen gemäss dem Verkehrsplan-Entwurf der Regierung ab 2025 nur abgasfreie Fahrzeuge verkauft werden dürfen. Frankreich setzte im Dezember 2019 ein Gesetz in Kraft, das ab 2040 den Verkauf von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit fossilem Antrieb verbietet.</p><p>Die Ökologisierung des Schweizer Fahrzeugbestands wird auch mit dem geforderten Zulassungsstopp noch lange dauern. Bereits zugelassene Autos dürften ja weiterhin genutzt werden. In der Schweiz beträgt die Nutzungsdauer von Neuwagen zwischen 8 und 9 Jahren, zudem muss damit gerechnet werden, dass diese Fahrzeuge anschliessend auch im Ausland weiter genutzt werden.</p>
  • <p>Damit die Vorgaben des Klimaübereinkommens von Paris eingehalten werden können, müssen die Treibhausgasemissionen des motorisierten Individualverkehrs massiv gesenkt werden. Längerfristig muss dieser CO2-neutral werden.</p><p>Das Parlament hat in der Herbstsession 2020 mit der Verabschiedung des totalrevidierten CO2-Gesetzes nach 2020 (17.071) ambitionierte Ziele für Neufahrzeuge beschlossen. Kann das Gesetz wie geplant in Kraft treten, gelten für neue Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper ab 2025 weitergehende CO2-Reduktionsziele. Für schwere Fahrzeuge werden ab 2025 erstmals solche Ziele verbindlich eingeführt. Die Einhaltung dieser Zielwerte bedingt zunehmend eine Elektrifizierung der Neuwagenflotte bzw. die Nutzung nicht-fossiler Treibstoffe. Die CO2-Emissionsvorschriften fördern somit die Verbreitung innovativer und energieeffizienter Elektro- oder Wasserstoffantriebe sowie die Nutzung nicht-fossiler Treibstoffe wie Biogas oder synthetische Treibstoffe, ohne auf Verbote zu setzen.</p><p>Das revidierte CO2-Gesetz sieht zudem vor, dass Ladeinfrastrukturen in Mehrfamilienhäusern gefördert werden können, da heute die Lademöglichkeiten in der Schweiz gerade für Mieter und Stockwerkeigentümer noch begrenzt sind. Der Bund koordiniert und unterstützt ausserdem weitere Massnahmen und Initiativen im Bereich der Ladeinfrastruktur, etwa für die Ausrüstung von Nationalstrassenrastplätzen mit Schnellladestationen. Elektrofahrzeuge und Wasserstoff-Fahrzeuge mit Brennstoffzelle sind zudem von der Automobilsteuer befreit, haben zurzeit keine zur Mineralölsteuer äquivalente Abgabe zu entrichten und werden in diversen Kantonen finanziell unterstützt. Mit der Roadmap Elektromobilität 2022 verfolgt der Bund auch das Ziel, den Anteil von Elektrofahrzeugen bei den Neuzulassungen von Personenwagen bis ins Jahr 2022 auf 15 Prozent zu erhöhen. Im Jahr 2020 wird deren Marktanteil voraussichtlich die Marke von 10 Prozent bereits überschreiten.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Diskussionen zur Einschränkung von Verbrennungsmotoren in anderen Ländern und auf EU-Ebene aufmerksam. Nach aktueller Auslegung ist davon auszugehen, dass einzelstaatliche Verbrennerverbote nicht mit EU-Recht kompatibel sind. Aufgrund von Anhang 1, Kapitel 12 (Kraftfahrzeuge) des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) übernimmt die Schweiz jeweils die entsprechenden EU-Regelungen ins schweizerische Recht. Ein Verbrennerverbot wäre damit bereits aufgrund dieses Abkommens in der Schweiz nicht zulässig. Zudem müsste geprüft werden, wie ein allfälliges Verbot ausgestaltet werden könnte, um insbesondere mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismässigkeitsprinzip vereinbar zu sein.</p><p>Für den Bundesrat ist daher ein Auslaufen von fossil-verbrennungsmotorischen Fahrzeugen zwar absehbar, ein Verbot ab 2025 jedoch verfrüht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit ab 2025 in der Schweiz keine mit fossilen Energieträgern (Zero Emission) betriebenen Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden.</p>
  • Ab 2025 nur noch Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge ohne fossilen Antrieb neu zulassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Zulassungsbeschränkung ist technikneutral. Weiterhin zugelassen wären neben Elektromotoren beispielsweise auch Wasserstoffmotoren, mit nichtfossilem Gas betriebene Gasmotoren oder andere auch unbekannte alternative Antriebsformen, sofern sie nicht auf fossilen Treibstoffen basieren.</p><p>Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens gibt sich die Schweiz das Ziel, bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 50 Prozent zu senken. Danach muss eine weitere massive Senkung erfolgen, um die Ziele des Pariser Abkommens (netto null bis 2050) zu erreichen. Es ist klar, dass der motorisierte Individualverkehr hier einen angemessenen Anteil beitragen muss, weil der Beitrag im Gebäudebereich durch Gebäudesanierungen sehr viel langsamer erfolgt, selbst wenn die entsprechenden Anstrengungen verstärkt werden. Darum muss der Fahrzeugpark rasch ökologisiert werden.</p><p>Die Grünen vertreten im Mobilitätsbereich eine Dreipunktstrategie:</p><p>1. unnötigen Verkehr vermeiden;</p><p>2. den verbleibenden Verkehr wo möglich verlagern auf den öffentlichen Verkehr und sanfte Mobilität;</p><p>3. den verbleibenden motorisierten Individualverkehr verträglich gestalten für Mensch (Lärm, Abgase) und Umwelt (Abgase, Klimaauswirkungen).</p><p>Andere Staaten diskutieren bereits ehrgeizige Ziele für den dritten Punkt. So sollen beispielsweise in Norwegen gemäss dem Verkehrsplan-Entwurf der Regierung ab 2025 nur abgasfreie Fahrzeuge verkauft werden dürfen. Frankreich setzte im Dezember 2019 ein Gesetz in Kraft, das ab 2040 den Verkauf von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit fossilem Antrieb verbietet.</p><p>Die Ökologisierung des Schweizer Fahrzeugbestands wird auch mit dem geforderten Zulassungsstopp noch lange dauern. Bereits zugelassene Autos dürften ja weiterhin genutzt werden. In der Schweiz beträgt die Nutzungsdauer von Neuwagen zwischen 8 und 9 Jahren, zudem muss damit gerechnet werden, dass diese Fahrzeuge anschliessend auch im Ausland weiter genutzt werden.</p>
    • <p>Damit die Vorgaben des Klimaübereinkommens von Paris eingehalten werden können, müssen die Treibhausgasemissionen des motorisierten Individualverkehrs massiv gesenkt werden. Längerfristig muss dieser CO2-neutral werden.</p><p>Das Parlament hat in der Herbstsession 2020 mit der Verabschiedung des totalrevidierten CO2-Gesetzes nach 2020 (17.071) ambitionierte Ziele für Neufahrzeuge beschlossen. Kann das Gesetz wie geplant in Kraft treten, gelten für neue Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper ab 2025 weitergehende CO2-Reduktionsziele. Für schwere Fahrzeuge werden ab 2025 erstmals solche Ziele verbindlich eingeführt. Die Einhaltung dieser Zielwerte bedingt zunehmend eine Elektrifizierung der Neuwagenflotte bzw. die Nutzung nicht-fossiler Treibstoffe. Die CO2-Emissionsvorschriften fördern somit die Verbreitung innovativer und energieeffizienter Elektro- oder Wasserstoffantriebe sowie die Nutzung nicht-fossiler Treibstoffe wie Biogas oder synthetische Treibstoffe, ohne auf Verbote zu setzen.</p><p>Das revidierte CO2-Gesetz sieht zudem vor, dass Ladeinfrastrukturen in Mehrfamilienhäusern gefördert werden können, da heute die Lademöglichkeiten in der Schweiz gerade für Mieter und Stockwerkeigentümer noch begrenzt sind. Der Bund koordiniert und unterstützt ausserdem weitere Massnahmen und Initiativen im Bereich der Ladeinfrastruktur, etwa für die Ausrüstung von Nationalstrassenrastplätzen mit Schnellladestationen. Elektrofahrzeuge und Wasserstoff-Fahrzeuge mit Brennstoffzelle sind zudem von der Automobilsteuer befreit, haben zurzeit keine zur Mineralölsteuer äquivalente Abgabe zu entrichten und werden in diversen Kantonen finanziell unterstützt. Mit der Roadmap Elektromobilität 2022 verfolgt der Bund auch das Ziel, den Anteil von Elektrofahrzeugen bei den Neuzulassungen von Personenwagen bis ins Jahr 2022 auf 15 Prozent zu erhöhen. Im Jahr 2020 wird deren Marktanteil voraussichtlich die Marke von 10 Prozent bereits überschreiten.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Diskussionen zur Einschränkung von Verbrennungsmotoren in anderen Ländern und auf EU-Ebene aufmerksam. Nach aktueller Auslegung ist davon auszugehen, dass einzelstaatliche Verbrennerverbote nicht mit EU-Recht kompatibel sind. Aufgrund von Anhang 1, Kapitel 12 (Kraftfahrzeuge) des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) übernimmt die Schweiz jeweils die entsprechenden EU-Regelungen ins schweizerische Recht. Ein Verbrennerverbot wäre damit bereits aufgrund dieses Abkommens in der Schweiz nicht zulässig. Zudem müsste geprüft werden, wie ein allfälliges Verbot ausgestaltet werden könnte, um insbesondere mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismässigkeitsprinzip vereinbar zu sein.</p><p>Für den Bundesrat ist daher ein Auslaufen von fossil-verbrennungsmotorischen Fahrzeugen zwar absehbar, ein Verbot ab 2025 jedoch verfrüht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit ab 2025 in der Schweiz keine mit fossilen Energieträgern (Zero Emission) betriebenen Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden.</p>
    • Ab 2025 nur noch Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge ohne fossilen Antrieb neu zulassen

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