Einseitige Verurteilungspraxis der UNO gegenüber Israel. Welche Konsequenzen zieht die Schweiz?

ShortId
20.4143
Id
20204143
Updated
28.07.2023 01:17
Language
de
Title
Einseitige Verurteilungspraxis der UNO gegenüber Israel. Welche Konsequenzen zieht die Schweiz?
AdditionalIndexing
08;09;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1-2. Es steht jedem Mitgliedstaat frei, den Hauptorganen der UNO Resolutionstexte zu bestimmten Ländern oder Themen vorzulegen. Die vergleichsweise hohe Anzahl an UNO-Resolutionen zu Nahost hängt teilweise damit zusammen, dass der Nahostkonflikt seit mehr als 70 Jahren andauert. Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, seine Aussenpolitik so weit möglich transparent zu gestalten und innenpolitisch gut zu verankern. Im Rahmen des Berichts auf das Postulat 20.4145 Binder wird er Möglichkeiten prüfen, wie die entsprechenden Informationen zum Abstimmungsverhalten der Schweiz besser zugänglich gemacht werden können.</p><p>3. Die Schweiz legt ihre Position für jede Nahostresolution auf der Basis des konkreten Texts und im Einklang mit der vom Bundesrat verabschiedeten MENA Strategie 2021-2024 fest. Dabei stützt sie sich auf das Völkerrecht, berücksichtigt die Situation vor Ort sowie das Stimmverhalten von Partnerstaaten. Das Stimmverhalten der Schweiz ist in keiner Weise gegen Israel oder die Palästinensischen Behörden gerichtet. Die Schweiz führt eine eigenständige und ausgewogene Nahostpolitik mit dem Ziel einer verhandelten Zweistaatenlösung im Einklang mit dem Völkerrecht und den international vereinbarten Parametern, einschliesslich der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats. Eine ausgewogene Position ist für die Schweiz als zuverlässiger und glaubwürdiger Akteur auf der internationalen Bühne wichtig, auch mit Blick auf ihre Guten Dienste.</p><p>4-5. In der Beantwortung der Interpellation 20.3476 Grüter beschreibt der Bundesrat die Erarbeitung der Schweizer Positionen in der UNO. Im Bericht auf das Postulat 20.4145 Binder wird der Bundesrat auf die Frage der Koordination, der Konsistenz sowie der Transparenz der Schweizer Positionen in der UNO eingehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Organisationen der UNO verabschieden jedes Jahr mehr Resolutionen, die sich gegen den Kleinstaat Israel richten, als solche gegen alle anderen Staaten der Welt zusammen. Im Jahr 2018 beispielsweise, waren es 21 von 26. Gut 80 Prozent aller UN-Verurteilungen wegen Menschenrechtsverletzungen richten sich folglich gegen die einzige Demokratie im Nahen Osten. Schwerste Vergehen anderer Staaten erscheinen marginal. Die Schweiz duldet die Praxis und opponiert nicht. Dies, auch wenn das EDA im Geschäft 20.5417 bestätigt, dass diese Verurteilungen im Verhältnis zu den anderen Ländern "auffällig hoch" sind. </p><p>Im September 2020 hat der Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC) erneut Israel als einziges Land wegen angeblicher Verletzung der Rechte der Frau verurteilt. Beantragt wurden die Resolutionen unter anderen ausgerechnet von Ländern wie dem Iran, Saudi-Arabien, Belarus und Pakistan. Einzig Kanada, die USA und Australien stellten sich gegen die bizarre Unverhältnismässigkeit. Die Schweiz enthielt sich einmal mehr der Stimme. Die Verletzung von Frauenrechten in anderen Ländern kam nicht zur Sprache. In einer zweiten Resolution verurteilte der ECOSOC Israel erneut wegen Verletzung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Palästinenser.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat auf seine eigene Feststellung, dass die Anzahl der Resolutionen im Vergleich zu anderen Konflikten auffällig hoch ist? Ist er bereit, über diese Zahlen Transparenz zu schaffen? </p><p>2. Gemäss Aussage des Bundesrates ändert sich der Inhalt der Resolutionen nur geringfügig. Wie steht der Bundesrat zu dieser rituellen einseitigen Verurteilungspraxis der UNO?</p><p>3. Weshalb stellt sich die Schweiz gerade aus neutralitätspolitischer Sicht nicht klar gegen eine derartige Unverhältnismässigkeit? </p><p>4. Wie kontrolliert der Bundesrat die offenbar ritualisierte Abstimmungspraxis. Wer beurteilt die Entscheide? Wer fällt sie?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, gerade im Zusammenhang mit der Kandidatur in den UNO Sicherheitsrat, mehr Transparenz zu schaffen über die Grundlagen und Begründungen des Abstimmungsverhaltens der Schweiz und diese im Einzelnen auf der Website des EDA aufzuschalten?</p>
  • Einseitige Verurteilungspraxis der UNO gegenüber Israel. Welche Konsequenzen zieht die Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1-2. Es steht jedem Mitgliedstaat frei, den Hauptorganen der UNO Resolutionstexte zu bestimmten Ländern oder Themen vorzulegen. Die vergleichsweise hohe Anzahl an UNO-Resolutionen zu Nahost hängt teilweise damit zusammen, dass der Nahostkonflikt seit mehr als 70 Jahren andauert. Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, seine Aussenpolitik so weit möglich transparent zu gestalten und innenpolitisch gut zu verankern. Im Rahmen des Berichts auf das Postulat 20.4145 Binder wird er Möglichkeiten prüfen, wie die entsprechenden Informationen zum Abstimmungsverhalten der Schweiz besser zugänglich gemacht werden können.</p><p>3. Die Schweiz legt ihre Position für jede Nahostresolution auf der Basis des konkreten Texts und im Einklang mit der vom Bundesrat verabschiedeten MENA Strategie 2021-2024 fest. Dabei stützt sie sich auf das Völkerrecht, berücksichtigt die Situation vor Ort sowie das Stimmverhalten von Partnerstaaten. Das Stimmverhalten der Schweiz ist in keiner Weise gegen Israel oder die Palästinensischen Behörden gerichtet. Die Schweiz führt eine eigenständige und ausgewogene Nahostpolitik mit dem Ziel einer verhandelten Zweistaatenlösung im Einklang mit dem Völkerrecht und den international vereinbarten Parametern, einschliesslich der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats. Eine ausgewogene Position ist für die Schweiz als zuverlässiger und glaubwürdiger Akteur auf der internationalen Bühne wichtig, auch mit Blick auf ihre Guten Dienste.</p><p>4-5. In der Beantwortung der Interpellation 20.3476 Grüter beschreibt der Bundesrat die Erarbeitung der Schweizer Positionen in der UNO. Im Bericht auf das Postulat 20.4145 Binder wird der Bundesrat auf die Frage der Koordination, der Konsistenz sowie der Transparenz der Schweizer Positionen in der UNO eingehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Organisationen der UNO verabschieden jedes Jahr mehr Resolutionen, die sich gegen den Kleinstaat Israel richten, als solche gegen alle anderen Staaten der Welt zusammen. Im Jahr 2018 beispielsweise, waren es 21 von 26. Gut 80 Prozent aller UN-Verurteilungen wegen Menschenrechtsverletzungen richten sich folglich gegen die einzige Demokratie im Nahen Osten. Schwerste Vergehen anderer Staaten erscheinen marginal. Die Schweiz duldet die Praxis und opponiert nicht. Dies, auch wenn das EDA im Geschäft 20.5417 bestätigt, dass diese Verurteilungen im Verhältnis zu den anderen Ländern "auffällig hoch" sind. </p><p>Im September 2020 hat der Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC) erneut Israel als einziges Land wegen angeblicher Verletzung der Rechte der Frau verurteilt. Beantragt wurden die Resolutionen unter anderen ausgerechnet von Ländern wie dem Iran, Saudi-Arabien, Belarus und Pakistan. Einzig Kanada, die USA und Australien stellten sich gegen die bizarre Unverhältnismässigkeit. Die Schweiz enthielt sich einmal mehr der Stimme. Die Verletzung von Frauenrechten in anderen Ländern kam nicht zur Sprache. In einer zweiten Resolution verurteilte der ECOSOC Israel erneut wegen Verletzung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Palästinenser.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat auf seine eigene Feststellung, dass die Anzahl der Resolutionen im Vergleich zu anderen Konflikten auffällig hoch ist? Ist er bereit, über diese Zahlen Transparenz zu schaffen? </p><p>2. Gemäss Aussage des Bundesrates ändert sich der Inhalt der Resolutionen nur geringfügig. Wie steht der Bundesrat zu dieser rituellen einseitigen Verurteilungspraxis der UNO?</p><p>3. Weshalb stellt sich die Schweiz gerade aus neutralitätspolitischer Sicht nicht klar gegen eine derartige Unverhältnismässigkeit? </p><p>4. Wie kontrolliert der Bundesrat die offenbar ritualisierte Abstimmungspraxis. Wer beurteilt die Entscheide? Wer fällt sie?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, gerade im Zusammenhang mit der Kandidatur in den UNO Sicherheitsrat, mehr Transparenz zu schaffen über die Grundlagen und Begründungen des Abstimmungsverhaltens der Schweiz und diese im Einzelnen auf der Website des EDA aufzuschalten?</p>
    • Einseitige Verurteilungspraxis der UNO gegenüber Israel. Welche Konsequenzen zieht die Schweiz?

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