Sömmerungsbeiträge. Tierhalterinnen und Tierhalter nicht zweimal bestrafen

ShortId
20.4144
Id
20204144
Updated
28.07.2023 01:17
Language
de
Title
Sömmerungsbeiträge. Tierhalterinnen und Tierhalter nicht zweimal bestrafen
AdditionalIndexing
55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Sömmerungsbeiträge werden basierend auf einem für jede Alp festgelegten Normalbesatz ausgerichtet. Dieser entspricht dem Tierbesatz, der für eine nachhaltige Nutzung der Alp erforderlich ist. Um den jährlich wechselnden Wetterbedingungen Rechnung zu tragen, werden die Sömmerungsbeiträge auch dann vollständig ausgerichtet, wenn der effektive Tierbesatz zwischen 75 und 110 Prozent des festgelegten Normalbesatzes ist. Unter einem Tierbesatz von 75 Prozent werden die Sömmerungsbeiträge für diesen Besatz ausgerichtet. Wenn ein Besatz von beispielsweise 60 Prozent erreicht wird, so werden demzufolge 60 Prozent der Sömmerungsbeiträge ausgerichtet. Allerdings können die Kantone davon abweichen und auch in diesen Fällen die Sömmerungsbeiträge vollständig ausrichten, sofern höhere Gewalt verantwortlich ist. Dazu gehören ausserordentliche meteorologische Ereignisse, wie eine grosse Trockenheit im Sommer und folge dessen ein Futtermangel, oder auch Naturkatastrophen.</p><p>1. Der Bundesrat schlägt in der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 vor, die Sömmerung unverändert mit gleich hohen Direktzahlungen zu fördern.</p><p>Seit der Agrarpolitik 2014-2017 wird die Sömmerung mit rund 70 Mio. CHF pro Jahr stärker unterstützt als vorher, und die Bestossung der Alpen hat sich stabilisiert. Das bisherige System bei der Ausrichtung der Sömmerungsbeiträge hat sich bewährt und soll daher nicht geändert werden. Es weist grosse Toleranzen auf, die besondere Situationen berücksichtigen. Auch wenn Alpen frühzeitig mit einigen oder allen Tieren verlassen werden, und der effektive Besatz sogar unter 75 Prozent des Normalbesatzes fällt, werden Sömmerungsbeiträge ausgerichtet. Dass in diesen Fällen gemäss Begründung des Interpellanten keine Beiträge ausgerichtet werden, ist falsch.</p><p>2. Probleme, die mit der Präsenz von Grossraubtieren auftreten könnten, erachtet der Bundesrat nicht als höhere Gewalt. Anders als bei ausserordentlichen Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen, können die Bewirtschafter Massnahmen ergreifen. Sie werden bezüglich wirksamer Schutzmassnahmen vom Kanton beraten und bei der Umsetzung vom Bund finanziell unterstützt. Mit höheren Sömmerungsbeiträgen für Schafe, die ständig behirtet oder anders geschützt werden, werden auch finanzielle Anreize gesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Agrarpolitik des Bundes sieht die Ausrichtung von Sömmerungsbeiträgen für Tierhalterinnen und Tierhalter vor, die ihre Tiere zur Sömmerung auf die Alp bringen. Damit die Beiträge gewährt werden, muss die effektive Bestossung der Alp zwischen 75 und 110 Prozent des Normalbesatzes liegen. Wird der Prozentsatz nicht erreicht, so werden keine Beiträge ausgerichtet, ausser bei extremen meteorologischen Ereignissen oder bei Futtermangel wegen grosser Trockenheit.</p><p>Werden die gesömmerten Tiere wiederholt von Grossraubtieren angegriffen oder wird die Sömmerung überstürzt aufgegeben, wie dies an verschiedenen Orten dieses Jahr der Fall war, so erhalten die Tierhalterinnen und Tierhalter keinerlei Aufschub, der ihnen ermöglichen würde, die gesamten Sömmerungsbeiträge zu erhalten. Und dies obwohl sie sowieso schon leben müssen mit einer verkürzten Sömmerungsdauer, mit dem Verlust von Tieren, mit einer frühen Bewirtschaftung der Flächen in tieferen Lagen und damit gegebenenfalls mit einem erhöhten Futtermittelbedarf.</p><p>1. Ist geplant, diesen Missstand im Rahmen der Arbeiten zur zukünftigen Agrarpolitik zu korrigieren?</p><p>2. Sollte die Präsenz von Grossraubtieren nicht zu den aussergewöhnlichen Umständen gezählt werden?</p>
  • Sömmerungsbeiträge. Tierhalterinnen und Tierhalter nicht zweimal bestrafen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Sömmerungsbeiträge werden basierend auf einem für jede Alp festgelegten Normalbesatz ausgerichtet. Dieser entspricht dem Tierbesatz, der für eine nachhaltige Nutzung der Alp erforderlich ist. Um den jährlich wechselnden Wetterbedingungen Rechnung zu tragen, werden die Sömmerungsbeiträge auch dann vollständig ausgerichtet, wenn der effektive Tierbesatz zwischen 75 und 110 Prozent des festgelegten Normalbesatzes ist. Unter einem Tierbesatz von 75 Prozent werden die Sömmerungsbeiträge für diesen Besatz ausgerichtet. Wenn ein Besatz von beispielsweise 60 Prozent erreicht wird, so werden demzufolge 60 Prozent der Sömmerungsbeiträge ausgerichtet. Allerdings können die Kantone davon abweichen und auch in diesen Fällen die Sömmerungsbeiträge vollständig ausrichten, sofern höhere Gewalt verantwortlich ist. Dazu gehören ausserordentliche meteorologische Ereignisse, wie eine grosse Trockenheit im Sommer und folge dessen ein Futtermangel, oder auch Naturkatastrophen.</p><p>1. Der Bundesrat schlägt in der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 vor, die Sömmerung unverändert mit gleich hohen Direktzahlungen zu fördern.</p><p>Seit der Agrarpolitik 2014-2017 wird die Sömmerung mit rund 70 Mio. CHF pro Jahr stärker unterstützt als vorher, und die Bestossung der Alpen hat sich stabilisiert. Das bisherige System bei der Ausrichtung der Sömmerungsbeiträge hat sich bewährt und soll daher nicht geändert werden. Es weist grosse Toleranzen auf, die besondere Situationen berücksichtigen. Auch wenn Alpen frühzeitig mit einigen oder allen Tieren verlassen werden, und der effektive Besatz sogar unter 75 Prozent des Normalbesatzes fällt, werden Sömmerungsbeiträge ausgerichtet. Dass in diesen Fällen gemäss Begründung des Interpellanten keine Beiträge ausgerichtet werden, ist falsch.</p><p>2. Probleme, die mit der Präsenz von Grossraubtieren auftreten könnten, erachtet der Bundesrat nicht als höhere Gewalt. Anders als bei ausserordentlichen Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen, können die Bewirtschafter Massnahmen ergreifen. Sie werden bezüglich wirksamer Schutzmassnahmen vom Kanton beraten und bei der Umsetzung vom Bund finanziell unterstützt. Mit höheren Sömmerungsbeiträgen für Schafe, die ständig behirtet oder anders geschützt werden, werden auch finanzielle Anreize gesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Agrarpolitik des Bundes sieht die Ausrichtung von Sömmerungsbeiträgen für Tierhalterinnen und Tierhalter vor, die ihre Tiere zur Sömmerung auf die Alp bringen. Damit die Beiträge gewährt werden, muss die effektive Bestossung der Alp zwischen 75 und 110 Prozent des Normalbesatzes liegen. Wird der Prozentsatz nicht erreicht, so werden keine Beiträge ausgerichtet, ausser bei extremen meteorologischen Ereignissen oder bei Futtermangel wegen grosser Trockenheit.</p><p>Werden die gesömmerten Tiere wiederholt von Grossraubtieren angegriffen oder wird die Sömmerung überstürzt aufgegeben, wie dies an verschiedenen Orten dieses Jahr der Fall war, so erhalten die Tierhalterinnen und Tierhalter keinerlei Aufschub, der ihnen ermöglichen würde, die gesamten Sömmerungsbeiträge zu erhalten. Und dies obwohl sie sowieso schon leben müssen mit einer verkürzten Sömmerungsdauer, mit dem Verlust von Tieren, mit einer frühen Bewirtschaftung der Flächen in tieferen Lagen und damit gegebenenfalls mit einem erhöhten Futtermittelbedarf.</p><p>1. Ist geplant, diesen Missstand im Rahmen der Arbeiten zur zukünftigen Agrarpolitik zu korrigieren?</p><p>2. Sollte die Präsenz von Grossraubtieren nicht zu den aussergewöhnlichen Umständen gezählt werden?</p>
    • Sömmerungsbeiträge. Tierhalterinnen und Tierhalter nicht zweimal bestrafen

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