Der Zentralen Ausgleichsstelle gestatten, die monatlichen Finanzausweise der AHV, IV und EO weiterhin zu veröffentlichen

ShortId
20.4148
Id
20204148
Updated
28.07.2023 01:14
Language
de
Title
Der Zentralen Ausgleichsstelle gestatten, die monatlichen Finanzausweise der AHV, IV und EO weiterhin zu veröffentlichen
AdditionalIndexing
04;24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Jahren publizierte die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) auf ihrer Internetseite die monatlichen beziehungsweise jährlichen Finanzausweise von AHV, IV und EO sowie die Betriebsrechnungen der Arbeitslosenversicherung und der bundesrechtlichen Familienzulagen in der Landwirtschaft. Nun sind die jährlichen Rechnungen von 2019 noch immer nicht auf der Internetseite zu finden. Und die letzten verfügbaren monatlichen Rechnungen sind vom November 2019.</p><p>In der Antwort auf meine Frage 20.5714 mit dem Titel "Warum veröffentlicht die Zentrale Ausgleichsstelle die monatlichen Finanzausweise der AHV, der IV und der EO nicht mehr?" hält der Bundesrat fest, dass die Compenswiss, der die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, der IV und der EO obliegt, seit dem Inkrafttreten des Ausgleichsfondsgesetzes allein zuständig sei für die Veröffentlichung der Finanzausweise. Nun hat aber die Compenswiss beschlossen, auf eine monatliche Veröffentlichung zu verzichten, da eine solche unüblich sei.</p><p>Diese Antwort des Bundesrates ist inkohärent: </p><p>Die plötzliche Einstellung der monatlichen Publikation der Finanzausweise steht einerseits in krassem Gegensatz zum vom Bundesrat geäusserten Willen, die Transparenz bei Rechnungsführung und Information der Öffentlichkeit zu erhöhen (Vgl. dazu die Botschaft vom 18. Dezember 2015 zum Ausgleichsfondsgesetz, S. 317).</p><p>Andererseits ist nach Artikel 71 Absatz 1bis des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung die ZAS für die Rechnungsführung der AHV, der IV und der EO zuständig und muss sie gestützt auf diese Bestimmung jährliche sowie monatliche Bilanzen und Erfolgsrechnungen erstellen. Darum ist es unverständlich, wie die Compenswiss, deren Aufgabe die Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO, die ZAS daran hindern könnte, die monatlichen Finanzausweise der Sozialversicherungen zu veröffentlichen. </p>
  • <p>Aufgrund der Corona-Krise ist die Abnahme des Geschäftsberichtes 2019 durch den Bundesrat später als üblich erfolgt. Die Publikation erfolgte am 14. Oktober 2020 ( https://www.compenswiss.ch/portrait/de/?page_name=AvsPrtRep.) . </p><p>Das Ausgleichsfondsgesetz (SR 830.2) regelt die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten klar. Die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS (ZAS) ist dabei verantwortlich für die Rechnungsführung der drei Sozialversicherungen. Für die Publikation der Zahlen ist gemäss Ausgleichsfondsgesetz ausschliesslich der Verwaltungsrat der compenswiss verantwortlich. Eine Publikation der Monats- oder Jahresrechnungen der AHV, IV und EO durch die ZAS würde folglich dem Gesetz widersprechen. </p><p>Wie gesetzlich vorgeschrieben, erstellt die ZAS weiterhin monatlich die Bilanzen und Erfolgsrechnungen der drei Versicherungen zuhanden der compenswiss. Die Erstellung der Monatsrechnungen dient dabei der Qualitätssicherung über die von den Ausgleichskassen gemeldeten Zahlen. Diese Zahlen sind nicht geeignet für die Information der Öffentlichkeit und können aufgrund der sehr starken Schwankungen zu Missverständnissen führen. Die Schwankungen entstehen insbesondere, weil ein Teil der Beiträge nicht monatlich, sondern quartalsweise in Rechnung gestellt wird. Dies betrifft insbesondere die Beiträge der Selbstständigerwerbenden. </p><p>Zudem wäre die Publikation von Monatsrechnungen äusserst unüblich. Weder der Bund, noch bundesnahe oder börsenkotierte Unternehmen veröffentlichen Zahlen auf Monatsbasis. </p><p>Eine unterjährige Veröffentlichung von Zahlen, beispielsweise in Form von Kennzahlen oder Zwischenabschlüssen, wird derzeit jedoch geprüft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) auf ihrer Internetseite die monatlichen beziehungsweise jährlichen Finanzausweise von AHV, IV und EO sowie die Betriebsrechnungen der Arbeitslosenversicherung und der bundesrechtlichen Familienzulagen in der Landwirtschaft veröffentlicht.</p>
  • Der Zentralen Ausgleichsstelle gestatten, die monatlichen Finanzausweise der AHV, IV und EO weiterhin zu veröffentlichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Jahren publizierte die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) auf ihrer Internetseite die monatlichen beziehungsweise jährlichen Finanzausweise von AHV, IV und EO sowie die Betriebsrechnungen der Arbeitslosenversicherung und der bundesrechtlichen Familienzulagen in der Landwirtschaft. Nun sind die jährlichen Rechnungen von 2019 noch immer nicht auf der Internetseite zu finden. Und die letzten verfügbaren monatlichen Rechnungen sind vom November 2019.</p><p>In der Antwort auf meine Frage 20.5714 mit dem Titel "Warum veröffentlicht die Zentrale Ausgleichsstelle die monatlichen Finanzausweise der AHV, der IV und der EO nicht mehr?" hält der Bundesrat fest, dass die Compenswiss, der die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, der IV und der EO obliegt, seit dem Inkrafttreten des Ausgleichsfondsgesetzes allein zuständig sei für die Veröffentlichung der Finanzausweise. Nun hat aber die Compenswiss beschlossen, auf eine monatliche Veröffentlichung zu verzichten, da eine solche unüblich sei.</p><p>Diese Antwort des Bundesrates ist inkohärent: </p><p>Die plötzliche Einstellung der monatlichen Publikation der Finanzausweise steht einerseits in krassem Gegensatz zum vom Bundesrat geäusserten Willen, die Transparenz bei Rechnungsführung und Information der Öffentlichkeit zu erhöhen (Vgl. dazu die Botschaft vom 18. Dezember 2015 zum Ausgleichsfondsgesetz, S. 317).</p><p>Andererseits ist nach Artikel 71 Absatz 1bis des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung die ZAS für die Rechnungsführung der AHV, der IV und der EO zuständig und muss sie gestützt auf diese Bestimmung jährliche sowie monatliche Bilanzen und Erfolgsrechnungen erstellen. Darum ist es unverständlich, wie die Compenswiss, deren Aufgabe die Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO, die ZAS daran hindern könnte, die monatlichen Finanzausweise der Sozialversicherungen zu veröffentlichen. </p>
    • <p>Aufgrund der Corona-Krise ist die Abnahme des Geschäftsberichtes 2019 durch den Bundesrat später als üblich erfolgt. Die Publikation erfolgte am 14. Oktober 2020 ( https://www.compenswiss.ch/portrait/de/?page_name=AvsPrtRep.) . </p><p>Das Ausgleichsfondsgesetz (SR 830.2) regelt die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten klar. Die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS (ZAS) ist dabei verantwortlich für die Rechnungsführung der drei Sozialversicherungen. Für die Publikation der Zahlen ist gemäss Ausgleichsfondsgesetz ausschliesslich der Verwaltungsrat der compenswiss verantwortlich. Eine Publikation der Monats- oder Jahresrechnungen der AHV, IV und EO durch die ZAS würde folglich dem Gesetz widersprechen. </p><p>Wie gesetzlich vorgeschrieben, erstellt die ZAS weiterhin monatlich die Bilanzen und Erfolgsrechnungen der drei Versicherungen zuhanden der compenswiss. Die Erstellung der Monatsrechnungen dient dabei der Qualitätssicherung über die von den Ausgleichskassen gemeldeten Zahlen. Diese Zahlen sind nicht geeignet für die Information der Öffentlichkeit und können aufgrund der sehr starken Schwankungen zu Missverständnissen führen. Die Schwankungen entstehen insbesondere, weil ein Teil der Beiträge nicht monatlich, sondern quartalsweise in Rechnung gestellt wird. Dies betrifft insbesondere die Beiträge der Selbstständigerwerbenden. </p><p>Zudem wäre die Publikation von Monatsrechnungen äusserst unüblich. Weder der Bund, noch bundesnahe oder börsenkotierte Unternehmen veröffentlichen Zahlen auf Monatsbasis. </p><p>Eine unterjährige Veröffentlichung von Zahlen, beispielsweise in Form von Kennzahlen oder Zwischenabschlüssen, wird derzeit jedoch geprüft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) auf ihrer Internetseite die monatlichen beziehungsweise jährlichen Finanzausweise von AHV, IV und EO sowie die Betriebsrechnungen der Arbeitslosenversicherung und der bundesrechtlichen Familienzulagen in der Landwirtschaft veröffentlicht.</p>
    • Der Zentralen Ausgleichsstelle gestatten, die monatlichen Finanzausweise der AHV, IV und EO weiterhin zu veröffentlichen

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