Anwendung der NFA-Grundsätze bei der Bewältigung von Epidemien und Pandemien

ShortId
20.4153
Id
20204153
Updated
28.07.2023 01:13
Language
de
Title
Anwendung der NFA-Grundsätze bei der Bewältigung von Epidemien und Pandemien
AdditionalIndexing
2841;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der Bekämpfung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten sind oft rasche Entscheidungen und schnell wirksame Massnahmen erforderlich. Während der Bewältigung der Covid19-Pandemie hat es sich gezeigt, dass die Koordination zwischen den Staatsebenen im föderalistischen Staat eine besondere Herausforderung darstellt. Angesprochen sind insbesondere Fragen der Zuständigkeit für die Anordnung von Massnahmen und deren Umsetzung sowie deren Kohärenz vor dem Hintergrund der epidemiologischen Erkenntnisse. Eine föderalistische Staatsordnung bietet aber auch Vorteile. Sie ermöglicht bedarfsgerechte Massnahmen auf dezentraler Ebene, ohne zentrale Massnahmen auszuschliessen, sofern diese notwendig sind. Voraussetzung dafür sind jedoch klare Regelungen und Prozesse, wie im Falle einer Epidemie oder Pandemie die Kompetenzen, Aufgaben und deren Finanzierung zwischen den Staatsebenen aufgeteilt werden. </p><p>Leitlinien dazu bilden die im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) festgelegten Grundsätze für die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Artikel 5a der Bundesverfassung verlangt, dass bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten ist. In Artikel 43a Absatz 1 wird präzisiert, dass der Bund nur die Aufgaben übernimmt, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen. Das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz ist in den folgenden Absätzen von Artikel 43a umschrieben. Gemäss Absatz 2 trägt das Gemeinwesen, in dem der Nutzen einer staatlichen Leistung anfällt, deren Kosten; und gemäss Absatz 3 kann das Gemeinwesen, das die Kosten einer staatlichen Leistung trägt, über diese Leistung bestimmen. Weiter besteht bei regionalen, kantonsübergreifende Massnahmen das Instrument der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich.</p>
  • <p>Das Anliegen des Postulats wird im Rahmen der laufenden und geplanten Evaluationsvorhaben des Bundes umgesetzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bei der Bewältigung der Covid19-Pandemie zu analysieren und mögliche gesetzliche Anpassungen im Hinblick auf die Bewältigung von zukünftigen Epidemien und Pandemien aufzuzeigen. Dabei sollen insbesondere den in der Bundesverfassung verankerten Grundsätzen der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz Rechnung getragen werden.</p>
  • Anwendung der NFA-Grundsätze bei der Bewältigung von Epidemien und Pandemien
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Bekämpfung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten sind oft rasche Entscheidungen und schnell wirksame Massnahmen erforderlich. Während der Bewältigung der Covid19-Pandemie hat es sich gezeigt, dass die Koordination zwischen den Staatsebenen im föderalistischen Staat eine besondere Herausforderung darstellt. Angesprochen sind insbesondere Fragen der Zuständigkeit für die Anordnung von Massnahmen und deren Umsetzung sowie deren Kohärenz vor dem Hintergrund der epidemiologischen Erkenntnisse. Eine föderalistische Staatsordnung bietet aber auch Vorteile. Sie ermöglicht bedarfsgerechte Massnahmen auf dezentraler Ebene, ohne zentrale Massnahmen auszuschliessen, sofern diese notwendig sind. Voraussetzung dafür sind jedoch klare Regelungen und Prozesse, wie im Falle einer Epidemie oder Pandemie die Kompetenzen, Aufgaben und deren Finanzierung zwischen den Staatsebenen aufgeteilt werden. </p><p>Leitlinien dazu bilden die im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) festgelegten Grundsätze für die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Artikel 5a der Bundesverfassung verlangt, dass bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten ist. In Artikel 43a Absatz 1 wird präzisiert, dass der Bund nur die Aufgaben übernimmt, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen. Das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz ist in den folgenden Absätzen von Artikel 43a umschrieben. Gemäss Absatz 2 trägt das Gemeinwesen, in dem der Nutzen einer staatlichen Leistung anfällt, deren Kosten; und gemäss Absatz 3 kann das Gemeinwesen, das die Kosten einer staatlichen Leistung trägt, über diese Leistung bestimmen. Weiter besteht bei regionalen, kantonsübergreifende Massnahmen das Instrument der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich.</p>
    • <p>Das Anliegen des Postulats wird im Rahmen der laufenden und geplanten Evaluationsvorhaben des Bundes umgesetzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bei der Bewältigung der Covid19-Pandemie zu analysieren und mögliche gesetzliche Anpassungen im Hinblick auf die Bewältigung von zukünftigen Epidemien und Pandemien aufzuzeigen. Dabei sollen insbesondere den in der Bundesverfassung verankerten Grundsätzen der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz Rechnung getragen werden.</p>
    • Anwendung der NFA-Grundsätze bei der Bewältigung von Epidemien und Pandemien

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