Sprengstoff- und Ammoniumnitratlager der Hisbollah auch in der Schweiz?

ShortId
20.4156
Id
20204156
Updated
28.07.2023 01:12
Language
de
Title
Sprengstoff- und Ammoniumnitratlager der Hisbollah auch in der Schweiz?
AdditionalIndexing
09;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat beschränkt sich darauf festzustellen, dass Herr Sales nebst anderen europäischen Ländern auch die Schweiz erwähnt hat und dass diese Kommunikation nicht mit der Schweizer Regierung koordiniert worden ist. </p><p>2. Der Bundesrat äussert sich nicht zu konkreten operationellen Aktivitäten, die die Sicherheit der Schweiz betreffen.</p><p>3. Der Einsatz von Ammoniumnitrat durch die Hisbollah steht schon seit Jahren - und damit lange vor der Explosion in Beirut Anfang August 2020 - im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Die Medien haben berichtet, dass die Hisbollah dieses Material möglicherweise in verschiedenen Ländern lagert. Die Schweiz wurde in diesem Zusammenhang bisher jedoch nicht ausdrücklich erwähnt.</p><p>4. Eine der Aufgaben der Sicherheitsbehörden ist es, Bedrohungen der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz zu verhindern und zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang kann der Bundesrat gestützt auf begründete Hinweise Organisationen auf eine Beobachtungsliste aufnehmen, bei denen die Annahme besteht, dass sie die Sicherheit des Landes bedrohen. Eine solche Aufnahme einer Organisation auf die Beobachtungsliste legitimiert den Nachrichtendienst des Bundes zur Beschaffung von Informationen. Gemäss Art. 70 Bst. b des Nachrichtendienstgesetzes (NDG, SR 121) ist die Beobachtungsliste vertraulich. Das Gesetz erlaubt dem Bundesrat zudem, ein Verbot gegen Organisationen oder Gruppierungen zu erlassen, welche mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder in anderer Weise fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen, oder die Tätigkeiten von solchen Organisationen oder Gruppierungen zu verbieten. Der Bundesrat wird in Erfüllung der Postulate 20.3650 Binder-Keller und 20.3824 Pfister einen Bericht über die Hisbollah in der Schweiz ausarbeiten.</p><p>5. Im Gegensatz zu anderen Ländern oder internationalen Organisationen führt die Schweiz keine Liste terroristischer Organisationen. Sollten bestimmte Aktivitäten von Hisbollah-Aktivisten eine konkrete Bedrohung für die Schweiz darstellen, werden alle geeigneten Präventions- und Repressionsmassnahmen ergriffen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mehrere internationale Medien - unter Berufung auf Nathan A. Sales, den US-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung des amerikanischen Aussenministeriums - haben in den vergangenen Wochen darauf hingewiesen, dass die Hisbollah seit 2012 möglicherweise mehrere Sprengstoff- und Ammoniumnitratlager in Europa betreibe, beispielsweise in Frankreich, Italien, Griechenland, Spanien oder aber in der Schweiz. Laut Nathan A. Sales wurden die Bestände via Belgien nach Frankreich, Italien, Griechenland und Spanien sowie in die Schweiz transportiert. Da die Schweiz ausdrücklich mit genannt wird, muss die Thematik auf diplomatischer und vor allem auch auf sicherheitspolitischer Ebene vertieft untersucht werden.</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zur Aussage des hochrangigen amerikanischen Funktionärs, der ausdrücklich auch die Schweiz nennt?</p><p>2. Kann der Bundesrat bestätigen, dass diese Meldung unbegründet ist und dass die Stellen, die für die Staatssicherheit zuständig sind, bereits konkrete Abklärungen getroffen haben? Wurden die Kantone mit einbezogen?</p><p>3. Ist dies die erste Meldung dieser Art, oder gab es in der Vergangenheit bereits Ermittlungen gegen die Hisbollah in Zusammenhang mit Ereignissen, die in der Schweiz strafbar sind?</p><p>4. Welche Beachtung schenkt man der Hisbollah im Rahmen des nationalen Sicherheitssystems? 5. Gilt sie als terroristische Organisation? Falls nein, weshalb nicht?</p>
  • Sprengstoff- und Ammoniumnitratlager der Hisbollah auch in der Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat beschränkt sich darauf festzustellen, dass Herr Sales nebst anderen europäischen Ländern auch die Schweiz erwähnt hat und dass diese Kommunikation nicht mit der Schweizer Regierung koordiniert worden ist. </p><p>2. Der Bundesrat äussert sich nicht zu konkreten operationellen Aktivitäten, die die Sicherheit der Schweiz betreffen.</p><p>3. Der Einsatz von Ammoniumnitrat durch die Hisbollah steht schon seit Jahren - und damit lange vor der Explosion in Beirut Anfang August 2020 - im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Die Medien haben berichtet, dass die Hisbollah dieses Material möglicherweise in verschiedenen Ländern lagert. Die Schweiz wurde in diesem Zusammenhang bisher jedoch nicht ausdrücklich erwähnt.</p><p>4. Eine der Aufgaben der Sicherheitsbehörden ist es, Bedrohungen der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz zu verhindern und zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang kann der Bundesrat gestützt auf begründete Hinweise Organisationen auf eine Beobachtungsliste aufnehmen, bei denen die Annahme besteht, dass sie die Sicherheit des Landes bedrohen. Eine solche Aufnahme einer Organisation auf die Beobachtungsliste legitimiert den Nachrichtendienst des Bundes zur Beschaffung von Informationen. Gemäss Art. 70 Bst. b des Nachrichtendienstgesetzes (NDG, SR 121) ist die Beobachtungsliste vertraulich. Das Gesetz erlaubt dem Bundesrat zudem, ein Verbot gegen Organisationen oder Gruppierungen zu erlassen, welche mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder in anderer Weise fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen, oder die Tätigkeiten von solchen Organisationen oder Gruppierungen zu verbieten. Der Bundesrat wird in Erfüllung der Postulate 20.3650 Binder-Keller und 20.3824 Pfister einen Bericht über die Hisbollah in der Schweiz ausarbeiten.</p><p>5. Im Gegensatz zu anderen Ländern oder internationalen Organisationen führt die Schweiz keine Liste terroristischer Organisationen. Sollten bestimmte Aktivitäten von Hisbollah-Aktivisten eine konkrete Bedrohung für die Schweiz darstellen, werden alle geeigneten Präventions- und Repressionsmassnahmen ergriffen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mehrere internationale Medien - unter Berufung auf Nathan A. Sales, den US-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung des amerikanischen Aussenministeriums - haben in den vergangenen Wochen darauf hingewiesen, dass die Hisbollah seit 2012 möglicherweise mehrere Sprengstoff- und Ammoniumnitratlager in Europa betreibe, beispielsweise in Frankreich, Italien, Griechenland, Spanien oder aber in der Schweiz. Laut Nathan A. Sales wurden die Bestände via Belgien nach Frankreich, Italien, Griechenland und Spanien sowie in die Schweiz transportiert. Da die Schweiz ausdrücklich mit genannt wird, muss die Thematik auf diplomatischer und vor allem auch auf sicherheitspolitischer Ebene vertieft untersucht werden.</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zur Aussage des hochrangigen amerikanischen Funktionärs, der ausdrücklich auch die Schweiz nennt?</p><p>2. Kann der Bundesrat bestätigen, dass diese Meldung unbegründet ist und dass die Stellen, die für die Staatssicherheit zuständig sind, bereits konkrete Abklärungen getroffen haben? Wurden die Kantone mit einbezogen?</p><p>3. Ist dies die erste Meldung dieser Art, oder gab es in der Vergangenheit bereits Ermittlungen gegen die Hisbollah in Zusammenhang mit Ereignissen, die in der Schweiz strafbar sind?</p><p>4. Welche Beachtung schenkt man der Hisbollah im Rahmen des nationalen Sicherheitssystems? 5. Gilt sie als terroristische Organisation? Falls nein, weshalb nicht?</p>
    • Sprengstoff- und Ammoniumnitratlager der Hisbollah auch in der Schweiz?

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