Verhaltensökonomie und staatliche Manipulation

ShortId
20.4158
Id
20204158
Updated
28.07.2023 01:10
Language
de
Title
Verhaltensökonomie und staatliche Manipulation
AdditionalIndexing
15;28;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie in der Stellungnahme zum Postulat 19.4625 bereits dargelegt, regelt das Regierungs- und Verwaltungsorganisationgesetz (RVOG; SR 172.010) die Grundsätze für die Arbeiten des Bundes. Darin ist auch festgehalten, wie die Bundesverwaltung ihre Aufgaben wahrzunehmen hat. Regulierungen und Massnahmen, die sich von der Verhaltensökonomie inspirieren lassen wie beispielsweise sogenannte Nudges (Schubsen), stellen dabei eine mögliche Form dar, welche der Bund zur Erfüllung seiner Aufgaben einsetzen kann. </p><p>Je nach Ausgestaltung der konkreten Nudges können diese im Rahmen der bereits bestehenden Kompetenzen der einzelnen staatlichen Stellen eingesetzt werden. Andernfalls bedarf es der Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen, wie dies auch bei Verboten, Subventionen oder Lenkungsabgaben grundsätzlich der Fall ist.</p><p>Nudges können zum Teil mit verhältnismässig geringen gesamtwirtschaftlichen Kosten zur Erreichung von Regulierungszielen beitragen. Sie erweitern somit die Palette an möglichen Regulierungsinstrumenten. Nudges können insbesondere als Alternative zu Regulierungen mit einem höheren Interventionsgrad wie Verbote oder Obligatorien geprüft werden. </p><p>Die gebotene Transparenz wird mittels einer offenen Kommunikation gemäss dem Leitbild der Konferenz der Informationsdienste "Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung", dem Durchlauf durch den ordentlichen Regulierungsprozess (insb. Vernehmlassung, Regulierungsfolgenabschätzung, Botschaft und Beratung im Parlament) und einer regelmässigen Überprüfung bzw. Evaluation der Massnahmen sichergestellt.</p><p>Die Charakterisierung einer Massnahme ist nicht immer eindeutig. Die Grenze zwischen traditionellen Regulierungsinstrumenten und Nudges ist nicht in jedem Fall scharf, wie Informations- und Offenlegungspflichten gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten zeigen. Ob beispielsweise die Einführung von Energieetiketten ein traditionelles Instrument zur Verbesserung der Information der Kundinnen und Kunden oder ein Schubsen für den Kauf energieeffizienterer Produkte aufgrund der höheren Sichtbarkeit des Energieverbrauchs darstellt, kann nicht abschliessend beurteilt werden.</p><p>Der Einsatz von Massnahmen, welche sich zum Teil auf verhaltensökonomische Erkenntnisse stützen, wird nicht systematisch erfasst. Aus diesem Grund kann der Bundesrat auch nicht abschliessend auflisten, bei welchen Regulierungen oder in welchen Verwaltungseinheiten diese zur Anwendung kommen bzw. kommen werden. Verhaltensökonomische Erkenntnisse und Methoden können aber in einzelnen Bereichen eine Rolle spielen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat einen Leitfaden entwickelt, dessen Ziel es ist, mit Hilfe verhaltensökonomischer Gesichtspunkten bestehende regulatorische Massnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Effizienz zu optimieren. Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat verhaltensökonomische Aspekte in einem Leitfaden mit entsprechenden Beispielen zusammengefasst und veröffentlicht. Er steht Fachpersonen und Umsetzungspartnern in der Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung. Eine direkte Anwendung dessen gegenüber der Bevölkerung durch das BAG ist dabei nicht angedacht. Auch im Bundesamt für Energie (BFE) kommen verhaltensökonomische Instrumente zum Tragen, u.a. beim Programm Energieschweiz (Information, Beratung, Weiter- und Ausbildung) oder im Rahmen der Energieetiketten. Insgesamt wurden in den letzten 5 Jahren in diesen drei Ämtern etwa 425'000 Franken für externe Dienstleistungen im Bereich der Verhaltensökonomie ausgegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben:</p><p>- In welchen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung werden verhaltensökonomische Methoden, d.h. insbesondere Nudging (Schubsen) gegenüber der Bevölkerung eingesetzt, geplant oder veranlasst?</p><p>- In welchen Verwaltungseinheiten gibt es Verhaltensökonomie-Leitfäden?</p><p>- Was ist der Zweck und welches sind die Ziele dieser Methoden und Leitfäden?</p><p>- In welchen Verwaltungseinheiten wird aktuell oder wurde in den letzten 5 Jahren auf externe Berater oder Dienstleister aus der Verhaltensökonomie zurückgegriffen? Wie hoch waren die Kosten?</p><p>- Welche gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen haben verhaltensökonomische Methoden wie Einflussnahmen auf unterbewusste Verhaltensmuster, Verhaltenstreiber und andere "kleine" Psychotricks der Verhaltensökonomie?</p><p>- Wie sind diese Methoden und Leitfäden mit einem auf Eigenverantwortung und mündigen Bürgerinnen und Konsumenten ausgehenden Rechtsstaat und Demokratie vereinbar?</p><p>- Im BAG und BAFU wird offenbar an neuen Nudging-Methoden gearbeitet. In welchen Bereichen ist in den nächsten Jahren vermehrt oder neu mit staatlichen Schubsermethoden der Verhaltensökonomie zu rechnen? Mit welchen neuen und bisherigen Methoden wird dabei konkret gearbeitet?</p><p>- Wie wird bei der Anwendung dieser Methoden die Transparenz gegenüber der Bevölkerung, der Betroffenen und gegenüber der Politik gewährleistet?</p>
  • Verhaltensökonomie und staatliche Manipulation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie in der Stellungnahme zum Postulat 19.4625 bereits dargelegt, regelt das Regierungs- und Verwaltungsorganisationgesetz (RVOG; SR 172.010) die Grundsätze für die Arbeiten des Bundes. Darin ist auch festgehalten, wie die Bundesverwaltung ihre Aufgaben wahrzunehmen hat. Regulierungen und Massnahmen, die sich von der Verhaltensökonomie inspirieren lassen wie beispielsweise sogenannte Nudges (Schubsen), stellen dabei eine mögliche Form dar, welche der Bund zur Erfüllung seiner Aufgaben einsetzen kann. </p><p>Je nach Ausgestaltung der konkreten Nudges können diese im Rahmen der bereits bestehenden Kompetenzen der einzelnen staatlichen Stellen eingesetzt werden. Andernfalls bedarf es der Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen, wie dies auch bei Verboten, Subventionen oder Lenkungsabgaben grundsätzlich der Fall ist.</p><p>Nudges können zum Teil mit verhältnismässig geringen gesamtwirtschaftlichen Kosten zur Erreichung von Regulierungszielen beitragen. Sie erweitern somit die Palette an möglichen Regulierungsinstrumenten. Nudges können insbesondere als Alternative zu Regulierungen mit einem höheren Interventionsgrad wie Verbote oder Obligatorien geprüft werden. </p><p>Die gebotene Transparenz wird mittels einer offenen Kommunikation gemäss dem Leitbild der Konferenz der Informationsdienste "Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung", dem Durchlauf durch den ordentlichen Regulierungsprozess (insb. Vernehmlassung, Regulierungsfolgenabschätzung, Botschaft und Beratung im Parlament) und einer regelmässigen Überprüfung bzw. Evaluation der Massnahmen sichergestellt.</p><p>Die Charakterisierung einer Massnahme ist nicht immer eindeutig. Die Grenze zwischen traditionellen Regulierungsinstrumenten und Nudges ist nicht in jedem Fall scharf, wie Informations- und Offenlegungspflichten gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten zeigen. Ob beispielsweise die Einführung von Energieetiketten ein traditionelles Instrument zur Verbesserung der Information der Kundinnen und Kunden oder ein Schubsen für den Kauf energieeffizienterer Produkte aufgrund der höheren Sichtbarkeit des Energieverbrauchs darstellt, kann nicht abschliessend beurteilt werden.</p><p>Der Einsatz von Massnahmen, welche sich zum Teil auf verhaltensökonomische Erkenntnisse stützen, wird nicht systematisch erfasst. Aus diesem Grund kann der Bundesrat auch nicht abschliessend auflisten, bei welchen Regulierungen oder in welchen Verwaltungseinheiten diese zur Anwendung kommen bzw. kommen werden. Verhaltensökonomische Erkenntnisse und Methoden können aber in einzelnen Bereichen eine Rolle spielen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat einen Leitfaden entwickelt, dessen Ziel es ist, mit Hilfe verhaltensökonomischer Gesichtspunkten bestehende regulatorische Massnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Effizienz zu optimieren. Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat verhaltensökonomische Aspekte in einem Leitfaden mit entsprechenden Beispielen zusammengefasst und veröffentlicht. Er steht Fachpersonen und Umsetzungspartnern in der Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung. Eine direkte Anwendung dessen gegenüber der Bevölkerung durch das BAG ist dabei nicht angedacht. Auch im Bundesamt für Energie (BFE) kommen verhaltensökonomische Instrumente zum Tragen, u.a. beim Programm Energieschweiz (Information, Beratung, Weiter- und Ausbildung) oder im Rahmen der Energieetiketten. Insgesamt wurden in den letzten 5 Jahren in diesen drei Ämtern etwa 425'000 Franken für externe Dienstleistungen im Bereich der Verhaltensökonomie ausgegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben:</p><p>- In welchen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung werden verhaltensökonomische Methoden, d.h. insbesondere Nudging (Schubsen) gegenüber der Bevölkerung eingesetzt, geplant oder veranlasst?</p><p>- In welchen Verwaltungseinheiten gibt es Verhaltensökonomie-Leitfäden?</p><p>- Was ist der Zweck und welches sind die Ziele dieser Methoden und Leitfäden?</p><p>- In welchen Verwaltungseinheiten wird aktuell oder wurde in den letzten 5 Jahren auf externe Berater oder Dienstleister aus der Verhaltensökonomie zurückgegriffen? Wie hoch waren die Kosten?</p><p>- Welche gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen haben verhaltensökonomische Methoden wie Einflussnahmen auf unterbewusste Verhaltensmuster, Verhaltenstreiber und andere "kleine" Psychotricks der Verhaltensökonomie?</p><p>- Wie sind diese Methoden und Leitfäden mit einem auf Eigenverantwortung und mündigen Bürgerinnen und Konsumenten ausgehenden Rechtsstaat und Demokratie vereinbar?</p><p>- Im BAG und BAFU wird offenbar an neuen Nudging-Methoden gearbeitet. In welchen Bereichen ist in den nächsten Jahren vermehrt oder neu mit staatlichen Schubsermethoden der Verhaltensökonomie zu rechnen? Mit welchen neuen und bisherigen Methoden wird dabei konkret gearbeitet?</p><p>- Wie wird bei der Anwendung dieser Methoden die Transparenz gegenüber der Bevölkerung, der Betroffenen und gegenüber der Politik gewährleistet?</p>
    • Verhaltensökonomie und staatliche Manipulation

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