Die Sanierung "verwaister" Altlasten muss vorangetrieben werden

ShortId
20.4164
Id
20204164
Updated
28.07.2023 01:09
Language
de
Title
Die Sanierung "verwaister" Altlasten muss vorangetrieben werden
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1&amp;3. Bei etwa 300 der rund 1300 bereits sanierten Altlasten handelt es sich um industrielle Standorte. 48 davon fallen in die Kategorie der "verwaisten" Altlasten. Die Altlastensanierung schreitet voran. Wird jedoch das bisherige Tempo beibehalten, können bis 2040 nicht alle Standorte saniert werden. Damit das für 2040 gesetzte Ziel erreicht werden kann, muss die Durchführung der Massnahmen beschleunigt werden. Solange die Untersuchungen der belasteten Standorte nicht abgeschlossen sind, kann die Anzahl der sanierungsbedürftigen verwaisten industriellen Standorte nicht beziffert werden.</p><p>Aus dem VASA-Fonds wurden bislang insgesamt 22,5 Millionen Franken für verwaiste Altlasten bereitgestellt. Eine rückwirkende Erhöhung der Abgeltungen um 20 Prozent schlüge mit 11,3 Millionen Franken zu Buche.</p><p>2&amp;4. Die Erhöhung des Tempos bei der Altlastensanierung bietet einen konkreten Nutzen für den Schutz der Umwelt, denn damit können oft erhebliche Beeinträchtigungen - namentlich des Grundwassers - eliminiert werden.</p><p>Eine Erhöhung des Abgeltungssatzes für verwaiste industrielle Altlasten von 40 auf 60 Prozent wäre tatsächlich ein Anreiz für die Kantone und würde die Sanierung dieser Standorte beschleunigen. Der Bundesrat prüft gegenwärtig eine Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) mit dem Ziel, die Altlastensanierung voranzutreiben. Zu diesem Zweck werden verschiedene Massnahmen in Betracht gezogen, darunter die Einführung von Fristen für VASA-Abgeltungen. Da jedoch nicht für alle Altlasten VASA-Abgeltungen gewährt werden und solche Fristen in diesen Fällen nicht zum Tragen kämen, werden auch ergänzende Massnahmen geprüft. Grundsätzlich könnte auch eine Anhebung des Abgeltungssatzes von 40 auf 60 Prozent für verwaiste Altlasten in diese Gesetzesrevision einfliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Altlasten-Verordnung (AltlV) des Bundes trat 1998 in Kraft. Sie hat insbesondere zum Ziel, belastete Standorte, die zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen, zu ermitteln und zu sanieren. In den Erläuterungen zur AltlV bekräftigte der Bundesrat die Absicht, das Problem der Altlasten innert einer oder zweier Generationen, also ungefähr bis zum Jahr 2040, gelöst zu haben. Wir sind also auf halbem Weg in diesem komplexen, teuren, aber doch so wichtigen Prozess.</p><p>Die Internetsite des Bundesamts für Umwelt vermittelt ein ermutigendes Gesamtbild. Die Gesamtzahl der belasteten Standorte in der Schweiz ist tiefer, als erste Schätzungen dies vermuten liessen, und dank dem Einsatz des grössten Teils der zuständigen Behörden kommt die Sanierung dieser Standorte im Vergleich zu den Nachbarländern gut voran. Und doch muss man realistischerweise annehmen, dass das Ziel - die Sanierung aller belasteten Standorte bis 2040 - schwerlich erreichbar ist, wenn das gegenwärtige Tempo der Sanierungen nicht beschleunigt wird. Ein erster Schritt zur Beschleunigung ist die laufende Änderung von Artikel 32e des Umweltschutzgesetzes, in dem Fristen zur Gewährung von Abgeltungen aus dem VASA-Altlasten-Fonds festgelegt werden. Doch müssen die Kantone nun Folgemassnahmen ergreifen und diese rasch umsetzen, damit künftige Sanierungen erfolgreich durchgeführt werden können.</p><p>Das Tempo bei den Sanierungen vermag insgesamt nicht gänzlich zu befriedigen - noch unbefriedigender ist es bei einer ganz bestimmten Kategorie von Altlasten, nämlich bei den "verwaisten industriellen Altlasten", bei Standorten also, deren Belastung von einem in der Zwischenzeit verschwundenen Unternehmen verursacht wurde und deren Sanierung grösstenteils oder zur Gänze zulasten der öffentlichen Hand geht.</p><p>Für diese Kategorie von Standorten beteiligt sich der Bund zu 40 Prozent an den Ausfallkosten, und diese Beteiligung wird auch ausreichend gewürdigt. Aber trotz der Unterstützung durch den Bund lässt sich feststellen, dass es in vielen Fällen kompliziert oder gar unmöglich wird, die Sanierung verwaister industrieller Altlasten zu finanzieren. Die Kantone, manchmal auch die Gemeinden, müssen Mittel auftreiben, um gegen 60 Prozent der Kosten zu decken; gleichzeitig müssen sie die Sanierung vor Ort leiten. Der Jurabogen beispielsweise leidet noch heute an den Folgen der Uhrenkrise am Ende der 1970er-Jahre, weil die Gemeinwesen auf zahlreichen belasteten Uhrenfabriken sitzenblieben und diese Standorte dann sanieren mussten.</p><p>Einerseits ist es notwendig, im Sinne der nachhaltigen Entwicklung zu handeln und im Einklang mit einem der Hauptziele der Raumplanung die bauliche Verdichtung in Ortschaften zu fördern; andererseits war der Stand des VASA-Altlasten-Fonds am 31. Dezember 2019 in einer Grössenordnung von 160 Millionen Franken, einem Betrag, der aus der Differenz zwischen den VASA-Einnahmen (642 Mio. Fr.) und der total verpflichteten Summe (480 Mio. Fr.) resultiert. Ich bitte den Bundesrat angesichts dieser Ausgangslage, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Sanierung "verwaister" industrieller Altlasten jetzt, wo wir auf dem in der AltlV festgelegten Weg zur Sanierung aller Standorte auf halbem Weg angelangt sind, besonders langsam vorankommt?</p><p>2. Wäre eine Erhöhung der Bundesunterstützung für diese Kategorie von Altlasten eine wirksame Massnahme, um die Anliegen des Umweltschutzes voranzubringen und Industrieregionen mit einer hohen Zahl an sanierungsbedürftigen Standorten zu unterstützen?</p><p>3. Soviel wir wissen wurden bisher nur wenige "verwaiste" industrielle Altlasten saniert. Wären rückwirkende Massnahmen denkbar, um Kantone, die solche Altlasten bereits saniert haben, nicht zu benachteiligen?</p><p>4. Wäre es denkbar, im Rahmen der laufenden Änderung von Artikel 32e des Umweltschutzgesetzes dieses Gesetz im Sinne der hier beschriebenen Anliegen und Vorschläge anzupassen?</p>
  • Die Sanierung "verwaister" Altlasten muss vorangetrieben werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1&amp;3. Bei etwa 300 der rund 1300 bereits sanierten Altlasten handelt es sich um industrielle Standorte. 48 davon fallen in die Kategorie der "verwaisten" Altlasten. Die Altlastensanierung schreitet voran. Wird jedoch das bisherige Tempo beibehalten, können bis 2040 nicht alle Standorte saniert werden. Damit das für 2040 gesetzte Ziel erreicht werden kann, muss die Durchführung der Massnahmen beschleunigt werden. Solange die Untersuchungen der belasteten Standorte nicht abgeschlossen sind, kann die Anzahl der sanierungsbedürftigen verwaisten industriellen Standorte nicht beziffert werden.</p><p>Aus dem VASA-Fonds wurden bislang insgesamt 22,5 Millionen Franken für verwaiste Altlasten bereitgestellt. Eine rückwirkende Erhöhung der Abgeltungen um 20 Prozent schlüge mit 11,3 Millionen Franken zu Buche.</p><p>2&amp;4. Die Erhöhung des Tempos bei der Altlastensanierung bietet einen konkreten Nutzen für den Schutz der Umwelt, denn damit können oft erhebliche Beeinträchtigungen - namentlich des Grundwassers - eliminiert werden.</p><p>Eine Erhöhung des Abgeltungssatzes für verwaiste industrielle Altlasten von 40 auf 60 Prozent wäre tatsächlich ein Anreiz für die Kantone und würde die Sanierung dieser Standorte beschleunigen. Der Bundesrat prüft gegenwärtig eine Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) mit dem Ziel, die Altlastensanierung voranzutreiben. Zu diesem Zweck werden verschiedene Massnahmen in Betracht gezogen, darunter die Einführung von Fristen für VASA-Abgeltungen. Da jedoch nicht für alle Altlasten VASA-Abgeltungen gewährt werden und solche Fristen in diesen Fällen nicht zum Tragen kämen, werden auch ergänzende Massnahmen geprüft. Grundsätzlich könnte auch eine Anhebung des Abgeltungssatzes von 40 auf 60 Prozent für verwaiste Altlasten in diese Gesetzesrevision einfliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Altlasten-Verordnung (AltlV) des Bundes trat 1998 in Kraft. Sie hat insbesondere zum Ziel, belastete Standorte, die zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen, zu ermitteln und zu sanieren. In den Erläuterungen zur AltlV bekräftigte der Bundesrat die Absicht, das Problem der Altlasten innert einer oder zweier Generationen, also ungefähr bis zum Jahr 2040, gelöst zu haben. Wir sind also auf halbem Weg in diesem komplexen, teuren, aber doch so wichtigen Prozess.</p><p>Die Internetsite des Bundesamts für Umwelt vermittelt ein ermutigendes Gesamtbild. Die Gesamtzahl der belasteten Standorte in der Schweiz ist tiefer, als erste Schätzungen dies vermuten liessen, und dank dem Einsatz des grössten Teils der zuständigen Behörden kommt die Sanierung dieser Standorte im Vergleich zu den Nachbarländern gut voran. Und doch muss man realistischerweise annehmen, dass das Ziel - die Sanierung aller belasteten Standorte bis 2040 - schwerlich erreichbar ist, wenn das gegenwärtige Tempo der Sanierungen nicht beschleunigt wird. Ein erster Schritt zur Beschleunigung ist die laufende Änderung von Artikel 32e des Umweltschutzgesetzes, in dem Fristen zur Gewährung von Abgeltungen aus dem VASA-Altlasten-Fonds festgelegt werden. Doch müssen die Kantone nun Folgemassnahmen ergreifen und diese rasch umsetzen, damit künftige Sanierungen erfolgreich durchgeführt werden können.</p><p>Das Tempo bei den Sanierungen vermag insgesamt nicht gänzlich zu befriedigen - noch unbefriedigender ist es bei einer ganz bestimmten Kategorie von Altlasten, nämlich bei den "verwaisten industriellen Altlasten", bei Standorten also, deren Belastung von einem in der Zwischenzeit verschwundenen Unternehmen verursacht wurde und deren Sanierung grösstenteils oder zur Gänze zulasten der öffentlichen Hand geht.</p><p>Für diese Kategorie von Standorten beteiligt sich der Bund zu 40 Prozent an den Ausfallkosten, und diese Beteiligung wird auch ausreichend gewürdigt. Aber trotz der Unterstützung durch den Bund lässt sich feststellen, dass es in vielen Fällen kompliziert oder gar unmöglich wird, die Sanierung verwaister industrieller Altlasten zu finanzieren. Die Kantone, manchmal auch die Gemeinden, müssen Mittel auftreiben, um gegen 60 Prozent der Kosten zu decken; gleichzeitig müssen sie die Sanierung vor Ort leiten. Der Jurabogen beispielsweise leidet noch heute an den Folgen der Uhrenkrise am Ende der 1970er-Jahre, weil die Gemeinwesen auf zahlreichen belasteten Uhrenfabriken sitzenblieben und diese Standorte dann sanieren mussten.</p><p>Einerseits ist es notwendig, im Sinne der nachhaltigen Entwicklung zu handeln und im Einklang mit einem der Hauptziele der Raumplanung die bauliche Verdichtung in Ortschaften zu fördern; andererseits war der Stand des VASA-Altlasten-Fonds am 31. Dezember 2019 in einer Grössenordnung von 160 Millionen Franken, einem Betrag, der aus der Differenz zwischen den VASA-Einnahmen (642 Mio. Fr.) und der total verpflichteten Summe (480 Mio. Fr.) resultiert. Ich bitte den Bundesrat angesichts dieser Ausgangslage, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Sanierung "verwaister" industrieller Altlasten jetzt, wo wir auf dem in der AltlV festgelegten Weg zur Sanierung aller Standorte auf halbem Weg angelangt sind, besonders langsam vorankommt?</p><p>2. Wäre eine Erhöhung der Bundesunterstützung für diese Kategorie von Altlasten eine wirksame Massnahme, um die Anliegen des Umweltschutzes voranzubringen und Industrieregionen mit einer hohen Zahl an sanierungsbedürftigen Standorten zu unterstützen?</p><p>3. Soviel wir wissen wurden bisher nur wenige "verwaiste" industrielle Altlasten saniert. Wären rückwirkende Massnahmen denkbar, um Kantone, die solche Altlasten bereits saniert haben, nicht zu benachteiligen?</p><p>4. Wäre es denkbar, im Rahmen der laufenden Änderung von Artikel 32e des Umweltschutzgesetzes dieses Gesetz im Sinne der hier beschriebenen Anliegen und Vorschläge anzupassen?</p>
    • Die Sanierung "verwaister" Altlasten muss vorangetrieben werden

Back to List