Israel und Palästina. Klärungsbedarf bezüglich der Schweizer Haltung

ShortId
20.4167
Id
20204167
Updated
28.07.2023 01:08
Language
de
Title
Israel und Palästina. Klärungsbedarf bezüglich der Schweizer Haltung
AdditionalIndexing
08;09
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Position der Schweiz im Nahostkonflikt ist durch Kontinuität bestimmt - sie orientiert sich seit jeher am Völkerrecht und den international vereinbarten Parametern, einschliesslich der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats. Die MENA-Strategie 2021-2024, die der Bundesrat am 14. Oktober 2020 verabschiedete, bildet das ab. Sie legt die bewährte Position der Schweiz in redaktionell verdichteter Form dar und reflektiert den heutigen Stand des Völkerrechts und die internationalen politischen Entwicklungen. Wie in der Strategie festgehalten, ist die Position des Bundesrates folgende:</p><p>" Die Schweiz unterstützt die vom UNO-Sicherheitsrat formulierte Vision einer Region mit zwei demokratischen Staaten, Israel und Palästina, die Seite an Seite in Frieden und innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben.</p><p>Die Schweiz ist überzeugt, dass nur eine durch beide Seiten verhandelte Zwei-Staaten-Lösung im Einklang mit dem Völkerrecht und international vereinbarten Parametern, einschliesslich der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats, zu einem dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern führen kann.Im Rahmen der Fragen zum endgültigen Status von Israel und Palästina (Endstatusfragen) müssen die Parteien eine Lösung für folgende Elemente gemeinsam vereinbaren:</p><p>1. Status von Jerusalem;</p><p>2. eine gerechte und umfassende Lösung für die Flüchtlingsfrage;</p><p>3. die künftigen Grenzen (Vereinbarung auf der Basis von 1967, mit der Möglichkeit, sich auf einen gleichwertigen Landtausch zu einigen);</p><p>4. Sicherheitsvereinbarungen für Israel und Palästina.</p><p>Die Schweiz ruft alle Parteien dazu auf, ihre Verpflichtungen im Bereich des Völkerrechts, insbesondere im Humanitären Völkerrecht, wahrzunehmen und von einseitigen Massnahmen abzusehen, die die Friedensbemühungen beeinträchtigen könnten. Sie bietet den Parteien ihre Guten Dienste an, um die Wiederaufnahme glaubwürdiger Friedensgespräche zu unterstützen. "</p><p>Diese Position stützt sich auf die detaillierten Ausführungen, die das EDA mit Blick auf die Haltung der Schweiz im Konflikt im Nahen Osten erarbeitet und auf seiner Website veröffentlicht hatte (<a href="https://www.eda.admin.ch/dam/eda/de/documents/aussenpolitik/20201014_naher_osten_haltung_schweiz_DE.pdf">https://www.eda.admin.ch/dam/eda/de/documents/aussenpolitik/20201014_naher_osten_haltung_schweiz_DE.pdf</a>). Dort finden sich Angaben zu diversen Aspekten des Nahostkonflikts. Ebenfalls online verfügbar sind die wichtigsten relevanten Resolutionen des Sicherheitsrates , auf denen die Position des Bundesrates beruht (<a href="https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/aktuell/dossiers/alle-dossiers/ch-position-nahostkonflikt.html">https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/aktuell/dossiers/alle-dossiers/ch-position-nahostkonflikt.html</a>). Ein Beispiel ist die Resolution 2334, in der bekräftigt wird, dass die israelischen Siedlungen gegen das Völkerrecht verstossen und ein wesentliches Hindernis für die Umsetzung einer Zweistaatenlösung darstellen.</p><p>Vermittlung und Dialog ist eine der Prioritäten der Schweiz im Nahen Osten. Im aktuell stark polarisierten Kontext unterstützt die Schweiz mit finanziellen und diplomatischen Mitteln Dialoge, die darauf abzielen, Krisen zu verhindern, Vertrauen innerhalb der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu schaffen, Brücken zu bauen und langfristige Lösungen zu entwickeln, einschlisslich durch das Angebot der guten Diensten.</p><p>Betreffend der UNRWA verweist der Bundesrat auf seinen Bericht in Erfüllung des Postulats 18.3557 Nantermod vom 14. Oktober 2020.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Haltung der Schweiz zum israelisch-palästinensischen Konflikt beruht seit jeher klarerweise auf dem Völkerrecht, dem humanitären Völkerrecht (den Genfer Konventionen, insbesondere der 4. Genfer Konvention), den Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates und der UNO-Vollversammlung sowie den Urteilen der internationalen Gerichte (Internationaler Gerichtshof).</p><p>Diese konstante Schweizer Haltung, die der Bundesrat in einer grossen Zahl von Antworten und Stellungnahme zu parlamentarischen Vorstössen immer wieder bekräftigt hat, umfasst folgende Punkte:</p><p>- Der Staat Israel ist anerkannt in den sogenannten Grenzen von 1967, die international anerkannt sind und sich aus verschiedenen UNO-Resolutionen ergeben.</p><p>- Das Westjordanland, Ostjerusalem und Gaza sind als von Israel besetzte palästinensische Gebiete anerkannt.</p><p>- Die israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten stellen eine Verletzung des Völkerrechts dar und sind deshalb illegal.</p><p>- Die Annektierung Ostjerusalems, die vom israelischen Verfassungsgerichtshof gutgeheissen wurde, ist nicht anerkannt.</p><p>- Die einseitige Bezeichnung Jerusalems durch Israel als seine Hauptstadt ist nicht anerkannt; die Schweizer Botschaft in Israel wird nicht nach Jerusalem verlegt.</p><p>- Die UNRWA wird als die zentrale UNO-Organisation zur Unterstützung der Flüchtlinge betrachtet und finanziell unterstützt.</p><p>- Die zwischen Palästinensern und Israelis ausgehandelte Zwei-Staaten-Friedenslösung ist der Weg, den die Schweiz unterstützt und fördert (vgl. die Genfer Initiative).</p><p>Diese Schweizer Haltung wird seit Ende 2017 und seit einigen Monaten verstärkt vernebelt durch Erklärungen des Vorstehers des EDA und durch Unterlagen, die in der Bundesverwaltung zirkulieren. Ich stelle dem Bundesrat deshalb zur Klärung die folgenden Fragen:</p><p>1. Anerkennt der Bundesrat die Gesamtheit der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates zum israelisch-palästinensischen Konflikt sowie ihre juristische und politische Tragweite?</p><p>2. Im Besonderen: Anerkennt der Bundesrat die juristische Tragweite der Resolution 181 über den Grundsatz der Teilung des historischen Palästinas, der Resolution 194 über das Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge, der Resolution 242 über die Festsetzung der Grenzen des Staates Israel, der Resolution 302 über die Gründung der UNRWA, der Resolution 338 mit dem Aufruf zu Verhandlungen im Hinblick auf einen gerechten und dauerhaften Frieden, der Resolution 2253 mit der Verurteilung des Staates Israel wegen seiner Absicht, den Status von Jerusalem zu ändern, und der Resolution 2334, die die israelischen Siedlungen im palästinensischen Gebiet als Verletzung internationalen Rechts qualifiziert und von Israel einen Stopp dieser Besiedlungen fordert?</p><p>3. Bestätigt der Bundesrat, dass die Präsenz Israels im Westjordanland und in Jerusalem und die Einschliessung des Gazastreifens für die Schweiz eine illegale Besetzung darstellen?</p><p>4. Bestätigt er, dass die israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet eine Verletzung des internationalen Rechts darstellen?</p><p>5. Bestätigt er, dass Israel rechtlich verpflichtet ist, seine Siedlungen zurückzubauen?</p><p>6. Bestätigt er, dass gemäss den UNO-Resolutionen der internationale Status von Jerusalem nicht unilateral durch Israel oder durch eine Erklärung eines Drittstaates verändert werden kann?</p><p>7. Bestätigt er, dass, wenn das internationale Recht und die Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates respektiert werden sollen, es sowohl ausgeschlossen ist, die Annexion Ostjerusalems durch Israel anzuerkennen, als auch unmöglich ist, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen?</p><p>8. Anerkennt der Bundesrat, dass Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag als Rechtsprechung anzusehen sind und dass sie damit verbindlich sind für die Staatengemeinschaft, was die Anwendung des internationalen Rechts betrifft?</p><p>9. Anerkennt der Bundesrat die Tragweite des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs vom 9. Juli 2004, in dem festgestellt wird, dass die Grenzmauer zwischen Israel und Palästina insofern illegal ist, als die Mauer jenseits der international anerkannten Grenzen Israels verläuft, und dass jeder Staat verpflichtet ist, sich dafür einzusetzen, dass Israel das internationale Recht einhält?</p><p>10. Anerkennt der Bundesrat die grundlegende Rolle der UNRWA bei der Hilfe für die palästinensischen Flüchtlinge, die bei der Gründung des Staates Israel fliehen mussten?</p><p>11. Kann der Bundesrat bestätigen, dass er die UNRWA noch immer unterstützt und weiterhin unterstützen wird, und zwar wegen der Wichtigkeit und der Qualität der Hilfe für die Flüchtlinge und nicht aus blossem Opportunismus, weil damit die Chancen der Schweiz auf einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat steigen könnten?</p><p>12. Unterstützt der Bundesrat weiterhin, im Rahmen der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates, die Suche nach einem gerechten und dauerhaften Frieden, fussend auf Verhandlungen, in die beide Seiten einbezogen werden?</p><p>13. Anerkennt der Bundesrat, dass eine unilaterale Lösung, die von einem oder mehreren Staaten gepuscht oder unterstützt wird und die einer der beiden Parteien des Konflikts aufgezwungen wird, nicht zu einem gerechten und dauerhaften Frieden führen kann?</p><p>14. Was unternimmt der Bundesrat konkret, um darauf hinzuwirken, dass Verhandlungen mit Beteiligung Israels und der Palästinenser aufgenommen werden, um eine Zweistaatenlösung zu erreichen, so wie dies in der Vergangenheit mit der Genfer Initiative angestrebt wurde?</p><p>15. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass es kohärent wäre, bei seiner nächsten aussenpolitischen Strategie zum Nahen Osten die Gesamtheit des rechtlichen Rahmens und der Vorgaben des Völkerrechts einzubeziehen?</p><p>16. Erinnert der Bundesrat Israel bei allen offiziellen Treffen, sei es auf ministerieller Ebene oder in wirtschaftlichen oder militärischen Belangen, sei es in der Schweiz oder in Israel, an seine völkerrechtlichen Verpflichtungen?</p>
  • Israel und Palästina. Klärungsbedarf bezüglich der Schweizer Haltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Position der Schweiz im Nahostkonflikt ist durch Kontinuität bestimmt - sie orientiert sich seit jeher am Völkerrecht und den international vereinbarten Parametern, einschliesslich der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats. Die MENA-Strategie 2021-2024, die der Bundesrat am 14. Oktober 2020 verabschiedete, bildet das ab. Sie legt die bewährte Position der Schweiz in redaktionell verdichteter Form dar und reflektiert den heutigen Stand des Völkerrechts und die internationalen politischen Entwicklungen. Wie in der Strategie festgehalten, ist die Position des Bundesrates folgende:</p><p>" Die Schweiz unterstützt die vom UNO-Sicherheitsrat formulierte Vision einer Region mit zwei demokratischen Staaten, Israel und Palästina, die Seite an Seite in Frieden und innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben.</p><p>Die Schweiz ist überzeugt, dass nur eine durch beide Seiten verhandelte Zwei-Staaten-Lösung im Einklang mit dem Völkerrecht und international vereinbarten Parametern, einschliesslich der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats, zu einem dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern führen kann.Im Rahmen der Fragen zum endgültigen Status von Israel und Palästina (Endstatusfragen) müssen die Parteien eine Lösung für folgende Elemente gemeinsam vereinbaren:</p><p>1. Status von Jerusalem;</p><p>2. eine gerechte und umfassende Lösung für die Flüchtlingsfrage;</p><p>3. die künftigen Grenzen (Vereinbarung auf der Basis von 1967, mit der Möglichkeit, sich auf einen gleichwertigen Landtausch zu einigen);</p><p>4. Sicherheitsvereinbarungen für Israel und Palästina.</p><p>Die Schweiz ruft alle Parteien dazu auf, ihre Verpflichtungen im Bereich des Völkerrechts, insbesondere im Humanitären Völkerrecht, wahrzunehmen und von einseitigen Massnahmen abzusehen, die die Friedensbemühungen beeinträchtigen könnten. Sie bietet den Parteien ihre Guten Dienste an, um die Wiederaufnahme glaubwürdiger Friedensgespräche zu unterstützen. "</p><p>Diese Position stützt sich auf die detaillierten Ausführungen, die das EDA mit Blick auf die Haltung der Schweiz im Konflikt im Nahen Osten erarbeitet und auf seiner Website veröffentlicht hatte (<a href="https://www.eda.admin.ch/dam/eda/de/documents/aussenpolitik/20201014_naher_osten_haltung_schweiz_DE.pdf">https://www.eda.admin.ch/dam/eda/de/documents/aussenpolitik/20201014_naher_osten_haltung_schweiz_DE.pdf</a>). Dort finden sich Angaben zu diversen Aspekten des Nahostkonflikts. Ebenfalls online verfügbar sind die wichtigsten relevanten Resolutionen des Sicherheitsrates , auf denen die Position des Bundesrates beruht (<a href="https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/aktuell/dossiers/alle-dossiers/ch-position-nahostkonflikt.html">https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/aktuell/dossiers/alle-dossiers/ch-position-nahostkonflikt.html</a>). Ein Beispiel ist die Resolution 2334, in der bekräftigt wird, dass die israelischen Siedlungen gegen das Völkerrecht verstossen und ein wesentliches Hindernis für die Umsetzung einer Zweistaatenlösung darstellen.</p><p>Vermittlung und Dialog ist eine der Prioritäten der Schweiz im Nahen Osten. Im aktuell stark polarisierten Kontext unterstützt die Schweiz mit finanziellen und diplomatischen Mitteln Dialoge, die darauf abzielen, Krisen zu verhindern, Vertrauen innerhalb der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu schaffen, Brücken zu bauen und langfristige Lösungen zu entwickeln, einschlisslich durch das Angebot der guten Diensten.</p><p>Betreffend der UNRWA verweist der Bundesrat auf seinen Bericht in Erfüllung des Postulats 18.3557 Nantermod vom 14. Oktober 2020.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Haltung der Schweiz zum israelisch-palästinensischen Konflikt beruht seit jeher klarerweise auf dem Völkerrecht, dem humanitären Völkerrecht (den Genfer Konventionen, insbesondere der 4. Genfer Konvention), den Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates und der UNO-Vollversammlung sowie den Urteilen der internationalen Gerichte (Internationaler Gerichtshof).</p><p>Diese konstante Schweizer Haltung, die der Bundesrat in einer grossen Zahl von Antworten und Stellungnahme zu parlamentarischen Vorstössen immer wieder bekräftigt hat, umfasst folgende Punkte:</p><p>- Der Staat Israel ist anerkannt in den sogenannten Grenzen von 1967, die international anerkannt sind und sich aus verschiedenen UNO-Resolutionen ergeben.</p><p>- Das Westjordanland, Ostjerusalem und Gaza sind als von Israel besetzte palästinensische Gebiete anerkannt.</p><p>- Die israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten stellen eine Verletzung des Völkerrechts dar und sind deshalb illegal.</p><p>- Die Annektierung Ostjerusalems, die vom israelischen Verfassungsgerichtshof gutgeheissen wurde, ist nicht anerkannt.</p><p>- Die einseitige Bezeichnung Jerusalems durch Israel als seine Hauptstadt ist nicht anerkannt; die Schweizer Botschaft in Israel wird nicht nach Jerusalem verlegt.</p><p>- Die UNRWA wird als die zentrale UNO-Organisation zur Unterstützung der Flüchtlinge betrachtet und finanziell unterstützt.</p><p>- Die zwischen Palästinensern und Israelis ausgehandelte Zwei-Staaten-Friedenslösung ist der Weg, den die Schweiz unterstützt und fördert (vgl. die Genfer Initiative).</p><p>Diese Schweizer Haltung wird seit Ende 2017 und seit einigen Monaten verstärkt vernebelt durch Erklärungen des Vorstehers des EDA und durch Unterlagen, die in der Bundesverwaltung zirkulieren. Ich stelle dem Bundesrat deshalb zur Klärung die folgenden Fragen:</p><p>1. Anerkennt der Bundesrat die Gesamtheit der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates zum israelisch-palästinensischen Konflikt sowie ihre juristische und politische Tragweite?</p><p>2. Im Besonderen: Anerkennt der Bundesrat die juristische Tragweite der Resolution 181 über den Grundsatz der Teilung des historischen Palästinas, der Resolution 194 über das Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge, der Resolution 242 über die Festsetzung der Grenzen des Staates Israel, der Resolution 302 über die Gründung der UNRWA, der Resolution 338 mit dem Aufruf zu Verhandlungen im Hinblick auf einen gerechten und dauerhaften Frieden, der Resolution 2253 mit der Verurteilung des Staates Israel wegen seiner Absicht, den Status von Jerusalem zu ändern, und der Resolution 2334, die die israelischen Siedlungen im palästinensischen Gebiet als Verletzung internationalen Rechts qualifiziert und von Israel einen Stopp dieser Besiedlungen fordert?</p><p>3. Bestätigt der Bundesrat, dass die Präsenz Israels im Westjordanland und in Jerusalem und die Einschliessung des Gazastreifens für die Schweiz eine illegale Besetzung darstellen?</p><p>4. Bestätigt er, dass die israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet eine Verletzung des internationalen Rechts darstellen?</p><p>5. Bestätigt er, dass Israel rechtlich verpflichtet ist, seine Siedlungen zurückzubauen?</p><p>6. Bestätigt er, dass gemäss den UNO-Resolutionen der internationale Status von Jerusalem nicht unilateral durch Israel oder durch eine Erklärung eines Drittstaates verändert werden kann?</p><p>7. Bestätigt er, dass, wenn das internationale Recht und die Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates respektiert werden sollen, es sowohl ausgeschlossen ist, die Annexion Ostjerusalems durch Israel anzuerkennen, als auch unmöglich ist, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen?</p><p>8. Anerkennt der Bundesrat, dass Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag als Rechtsprechung anzusehen sind und dass sie damit verbindlich sind für die Staatengemeinschaft, was die Anwendung des internationalen Rechts betrifft?</p><p>9. Anerkennt der Bundesrat die Tragweite des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs vom 9. Juli 2004, in dem festgestellt wird, dass die Grenzmauer zwischen Israel und Palästina insofern illegal ist, als die Mauer jenseits der international anerkannten Grenzen Israels verläuft, und dass jeder Staat verpflichtet ist, sich dafür einzusetzen, dass Israel das internationale Recht einhält?</p><p>10. Anerkennt der Bundesrat die grundlegende Rolle der UNRWA bei der Hilfe für die palästinensischen Flüchtlinge, die bei der Gründung des Staates Israel fliehen mussten?</p><p>11. Kann der Bundesrat bestätigen, dass er die UNRWA noch immer unterstützt und weiterhin unterstützen wird, und zwar wegen der Wichtigkeit und der Qualität der Hilfe für die Flüchtlinge und nicht aus blossem Opportunismus, weil damit die Chancen der Schweiz auf einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat steigen könnten?</p><p>12. Unterstützt der Bundesrat weiterhin, im Rahmen der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates, die Suche nach einem gerechten und dauerhaften Frieden, fussend auf Verhandlungen, in die beide Seiten einbezogen werden?</p><p>13. Anerkennt der Bundesrat, dass eine unilaterale Lösung, die von einem oder mehreren Staaten gepuscht oder unterstützt wird und die einer der beiden Parteien des Konflikts aufgezwungen wird, nicht zu einem gerechten und dauerhaften Frieden führen kann?</p><p>14. Was unternimmt der Bundesrat konkret, um darauf hinzuwirken, dass Verhandlungen mit Beteiligung Israels und der Palästinenser aufgenommen werden, um eine Zweistaatenlösung zu erreichen, so wie dies in der Vergangenheit mit der Genfer Initiative angestrebt wurde?</p><p>15. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass es kohärent wäre, bei seiner nächsten aussenpolitischen Strategie zum Nahen Osten die Gesamtheit des rechtlichen Rahmens und der Vorgaben des Völkerrechts einzubeziehen?</p><p>16. Erinnert der Bundesrat Israel bei allen offiziellen Treffen, sei es auf ministerieller Ebene oder in wirtschaftlichen oder militärischen Belangen, sei es in der Schweiz oder in Israel, an seine völkerrechtlichen Verpflichtungen?</p>
    • Israel und Palästina. Klärungsbedarf bezüglich der Schweizer Haltung

Back to List