Gleich lange Spiesse für den Schweizer Zucker

ShortId
20.4168
Id
20204168
Updated
28.07.2023 14:23
Language
de
Title
Gleich lange Spiesse für den Schweizer Zucker
AdditionalIndexing
10;55;52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Derzeit ist die Zuckerrüben-Produktion in unserm Land ernsthaft gefährdet. Auf den 1. Januar 2019 hat die EU ein Verbot für drei Neonicotinoide erlassen. Die Schweiz hat diesen Entscheid sofort nachvollzogen. Damit entfielen die systemische Saatgutbeizung und damit der Schutz der Zuckerrüben-Jungpflanzen vor gefährlichen Schädlingen. Dieses Jahr wurden die Zuckerrüben nun massiv von solchen Schädlingen befallen. Dabei übertrug die grüne Pfirsichblattlaus das BVY-Virus (Beet Yellows Virus), was zu einer verbreiteten virösen Vergilbung der Zuckerrüben führte. Insgesamt sind deshalb massive Ertragsverluste zwischen 30-50 Prozent zu erwarten.</p><p>Das ist besorgniserregend, auch in andern Ländern, und deshalb haben zahlreiche EU-Staaten eine Ausnahmebewilligung für eine neonicotinoidhaltige Beizung des Saatguts erlassen. Es gibt somit zwei wichtige Gründe, dass auch die Schweiz reagiert: Erstens benötigt die Zuckerrüben-Produktion in dieser ausserordentlichen und bedrohlichen Lage vorübergehend ein wirksames Mittel gegen die Verbreitung des BVY-Virus, und zweitens benötigt sie gleich lange Spiesse wie ihre Konkurrenz in den EU-Ländern. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, gemäss Artikel 40 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln "Zulassung zur Bewältigung einer Notfallsituation" eine Saatgutbeizung von Zuckerrüben mit neonicotinoidhaltigen Wirkstoffen befristet für ein Jahr zuzulassen mit der Möglichkeit, die jährliche Zulassung bei Bedarf maximal zwei Mal zu erneuern. Parallel dazu sollen mit hoher Intensität und Dringlichkeit alternative Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pfirsichblattlaus erforscht und erarbeitet werden, die in ihrer Wirkung vergleichbar sind mit den einschlägigen Pflanzenschutzmitteln (z. Bsp. resistente Sorten, alternative Wirkstoffe, biologische Bekämpfungsmethoden).</p><p>Die Ausnahmebewilligungen sind mit Auflagen für die Schonung der Umwelt und den Schutz der Bienen zu verbinden, wie dies Österreich gemacht hat, beispielsweise mit dem Anbauverzicht von blühenden Kulturen nach der Zuckerrüben-Ernte. </p><p>Ergreift der Bund die vorgeschlagenen Massnahmen nicht, so ist mit einem massiven Rückgang der Zuckerrübenfläche zu rechnen, sodass auch die beiden Zuckerfabriken in Aarberg und Frauenfeld nicht mehr ausgelastet werden könnten. Dies ergäbe eine unternehmerisch bedrohliche Situation, die existentiell werden könnte. Der Verlust der Schweizer Zuckerwirtschaft jedoch hätte eine totale Abhängigkeit vom Ausland zur Folge, verbunden mit dem Import von Zucker, der nachweislich weniger nachhaltig produziert wird wie Schweizer Zucker. Insbesondere würde auch Zucker aus Ländern importiert, in welchen die neonicotinoidhaltige Saatgut-Beizung zugelassen ist. </p><p>Der Vollständigkeit halber sei abschliessend darauf hingewiesen, dass die drohende vollständige Abhängigkeit vom Ausland zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Zucker im Widerspruch steht zu Artikel 104a der Bundesverfassung bezüglich Lebensmittelsicherheit. Der Bundesrat ist also auch in dieser Hinsicht gefordert.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der beunruhigenden pflanzengesundheitlichen Situation wegen der Virösen Vergilbung bei Zuckerrüben und der grossen Ertragsverluste, die zu erwarten sind, bewusst. Diese Situation gefährdet die wirtschaftliche Rentabilität der Zuckerproduktionskette in der Schweiz. Diese Situation hat Belgien und Österreich dazu veranlasst, ab 2019 Ausnahmebewilligungen zur Behandlung des Zuckerrübensaatguts mit "Gaucho" zu erteilen. In Frankreich hat das Parlament einen Gesetzesentwurf angenommen, der die Behandlung von Zuckerrübensaatgut für die nächsten drei Jahre erlaubt.</p><p>Das Saatgutbehandlungsmittel "Gaucho" enthält den Wirkstoff Imidacloprid. Aufgrund der Neubeurteilung dieser Substanz wurde ihr Einsatz im Freiland 2018 verboten. Die Gründe für dieses Verbot stehen im Zusammenhang mit einem Risiko für Bestäuber. Das Imidacloprid wirkt systemisch: Es wird von den jungen Pflanzen der Zuckerrübe aufgenommen und schützt sie vor Blattlausbefall. Die Blattläuse können somit die Viröse Vergilbung nicht übertragen. Aufgrund der Persistenz von Imidacloprid im Boden können jedoch Rückstände durch die Wurzeln der Folgekultur aufgenommen werden, wodurch die bestäubenden Insekten diesem Wirkstoff ausgesetzt sein können. Es wären also Risikoreduktionsmassnahmen vonnöten.</p><p>Angesichts der Notwendigkeit, den Zuckerrübenanbau vor Schäden durch die Viröse Vergilbung zu schützen, wird der Bundesrat die verschiedenen Möglichkeiten prüfen, um die Bekämpfung der virusübertragenden Blattläuse zu verstärken. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein ehrgeiziges Programm erforderlich. </p><p>Dazu zählen insbesondere die Erforschung alternativer Methoden zum Schutz der Zuckerrüben, die Ermittlung toleranter Sorten, die Entwicklung von Warnmodellen zur gezielten Bekämpfung und die Unterstützung von Produktionssystemen, die auf den Einsatz von Pestiziden verzichten. Kurzfristig müssen auch die Massnahmen der direkten Bekämpfung mittels Blattbehandlung verstärkt werden. Diese Massnahmen ermöglichen eine gezielte Blattlausbekämpfung, falls die Witterungsbedingungen im Jahr 2021 die Entwicklung dieser Schädlinge erneut begünstigen sollten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, </p><p>a. eine befristete Ausnahmebewilligung für eine neonicotinoidhaltige Zuckerrüben-Saatgutbeizung zu erlassen, um massive Schädigungen der Zuckerrübenpflanzen zu verhindern und Konkurrenznachteile der Schweizer Bauern und der Schweizer Zuckerwirtschaft auszugleichen, da zahlreiche EU-Länder entsprechende Ausnahmebestimmungen erlassen haben. Als Variante ist unter Berücksichtigung der Umweltaspekte eine alternative Methode mit vergleichbarer Wirkung bereitzustellen;</p><p>b. innerhalb des Zeitraums von maximal drei Jahren sicherzustellen, dass die Forschung dank Intensivierung und Fokussierung konkrete Lösungen zur wirksamen Bekämpfung der BYV-Viren in den Zuckerrübenkulturen liefert.</p>
  • Gleich lange Spiesse für den Schweizer Zucker
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Derzeit ist die Zuckerrüben-Produktion in unserm Land ernsthaft gefährdet. Auf den 1. Januar 2019 hat die EU ein Verbot für drei Neonicotinoide erlassen. Die Schweiz hat diesen Entscheid sofort nachvollzogen. Damit entfielen die systemische Saatgutbeizung und damit der Schutz der Zuckerrüben-Jungpflanzen vor gefährlichen Schädlingen. Dieses Jahr wurden die Zuckerrüben nun massiv von solchen Schädlingen befallen. Dabei übertrug die grüne Pfirsichblattlaus das BVY-Virus (Beet Yellows Virus), was zu einer verbreiteten virösen Vergilbung der Zuckerrüben führte. Insgesamt sind deshalb massive Ertragsverluste zwischen 30-50 Prozent zu erwarten.</p><p>Das ist besorgniserregend, auch in andern Ländern, und deshalb haben zahlreiche EU-Staaten eine Ausnahmebewilligung für eine neonicotinoidhaltige Beizung des Saatguts erlassen. Es gibt somit zwei wichtige Gründe, dass auch die Schweiz reagiert: Erstens benötigt die Zuckerrüben-Produktion in dieser ausserordentlichen und bedrohlichen Lage vorübergehend ein wirksames Mittel gegen die Verbreitung des BVY-Virus, und zweitens benötigt sie gleich lange Spiesse wie ihre Konkurrenz in den EU-Ländern. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, gemäss Artikel 40 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln "Zulassung zur Bewältigung einer Notfallsituation" eine Saatgutbeizung von Zuckerrüben mit neonicotinoidhaltigen Wirkstoffen befristet für ein Jahr zuzulassen mit der Möglichkeit, die jährliche Zulassung bei Bedarf maximal zwei Mal zu erneuern. Parallel dazu sollen mit hoher Intensität und Dringlichkeit alternative Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pfirsichblattlaus erforscht und erarbeitet werden, die in ihrer Wirkung vergleichbar sind mit den einschlägigen Pflanzenschutzmitteln (z. Bsp. resistente Sorten, alternative Wirkstoffe, biologische Bekämpfungsmethoden).</p><p>Die Ausnahmebewilligungen sind mit Auflagen für die Schonung der Umwelt und den Schutz der Bienen zu verbinden, wie dies Österreich gemacht hat, beispielsweise mit dem Anbauverzicht von blühenden Kulturen nach der Zuckerrüben-Ernte. </p><p>Ergreift der Bund die vorgeschlagenen Massnahmen nicht, so ist mit einem massiven Rückgang der Zuckerrübenfläche zu rechnen, sodass auch die beiden Zuckerfabriken in Aarberg und Frauenfeld nicht mehr ausgelastet werden könnten. Dies ergäbe eine unternehmerisch bedrohliche Situation, die existentiell werden könnte. Der Verlust der Schweizer Zuckerwirtschaft jedoch hätte eine totale Abhängigkeit vom Ausland zur Folge, verbunden mit dem Import von Zucker, der nachweislich weniger nachhaltig produziert wird wie Schweizer Zucker. Insbesondere würde auch Zucker aus Ländern importiert, in welchen die neonicotinoidhaltige Saatgut-Beizung zugelassen ist. </p><p>Der Vollständigkeit halber sei abschliessend darauf hingewiesen, dass die drohende vollständige Abhängigkeit vom Ausland zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Zucker im Widerspruch steht zu Artikel 104a der Bundesverfassung bezüglich Lebensmittelsicherheit. Der Bundesrat ist also auch in dieser Hinsicht gefordert.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der beunruhigenden pflanzengesundheitlichen Situation wegen der Virösen Vergilbung bei Zuckerrüben und der grossen Ertragsverluste, die zu erwarten sind, bewusst. Diese Situation gefährdet die wirtschaftliche Rentabilität der Zuckerproduktionskette in der Schweiz. Diese Situation hat Belgien und Österreich dazu veranlasst, ab 2019 Ausnahmebewilligungen zur Behandlung des Zuckerrübensaatguts mit "Gaucho" zu erteilen. In Frankreich hat das Parlament einen Gesetzesentwurf angenommen, der die Behandlung von Zuckerrübensaatgut für die nächsten drei Jahre erlaubt.</p><p>Das Saatgutbehandlungsmittel "Gaucho" enthält den Wirkstoff Imidacloprid. Aufgrund der Neubeurteilung dieser Substanz wurde ihr Einsatz im Freiland 2018 verboten. Die Gründe für dieses Verbot stehen im Zusammenhang mit einem Risiko für Bestäuber. Das Imidacloprid wirkt systemisch: Es wird von den jungen Pflanzen der Zuckerrübe aufgenommen und schützt sie vor Blattlausbefall. Die Blattläuse können somit die Viröse Vergilbung nicht übertragen. Aufgrund der Persistenz von Imidacloprid im Boden können jedoch Rückstände durch die Wurzeln der Folgekultur aufgenommen werden, wodurch die bestäubenden Insekten diesem Wirkstoff ausgesetzt sein können. Es wären also Risikoreduktionsmassnahmen vonnöten.</p><p>Angesichts der Notwendigkeit, den Zuckerrübenanbau vor Schäden durch die Viröse Vergilbung zu schützen, wird der Bundesrat die verschiedenen Möglichkeiten prüfen, um die Bekämpfung der virusübertragenden Blattläuse zu verstärken. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein ehrgeiziges Programm erforderlich. </p><p>Dazu zählen insbesondere die Erforschung alternativer Methoden zum Schutz der Zuckerrüben, die Ermittlung toleranter Sorten, die Entwicklung von Warnmodellen zur gezielten Bekämpfung und die Unterstützung von Produktionssystemen, die auf den Einsatz von Pestiziden verzichten. Kurzfristig müssen auch die Massnahmen der direkten Bekämpfung mittels Blattbehandlung verstärkt werden. Diese Massnahmen ermöglichen eine gezielte Blattlausbekämpfung, falls die Witterungsbedingungen im Jahr 2021 die Entwicklung dieser Schädlinge erneut begünstigen sollten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, </p><p>a. eine befristete Ausnahmebewilligung für eine neonicotinoidhaltige Zuckerrüben-Saatgutbeizung zu erlassen, um massive Schädigungen der Zuckerrübenpflanzen zu verhindern und Konkurrenznachteile der Schweizer Bauern und der Schweizer Zuckerwirtschaft auszugleichen, da zahlreiche EU-Länder entsprechende Ausnahmebestimmungen erlassen haben. Als Variante ist unter Berücksichtigung der Umweltaspekte eine alternative Methode mit vergleichbarer Wirkung bereitzustellen;</p><p>b. innerhalb des Zeitraums von maximal drei Jahren sicherzustellen, dass die Forschung dank Intensivierung und Fokussierung konkrete Lösungen zur wirksamen Bekämpfung der BYV-Viren in den Zuckerrübenkulturen liefert.</p>
    • Gleich lange Spiesse für den Schweizer Zucker

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