Kurzarbeitsentschädigung. Weitere administrative Hürden abbauen

ShortId
20.4169
Id
20204169
Updated
28.07.2023 14:23
Language
de
Title
Kurzarbeitsentschädigung. Weitere administrative Hürden abbauen
AdditionalIndexing
2841;44;2836;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Arbeitslosenversicherung und die KAE erwiesen sich als sehr wichtige und wirksame Instrumente zur Abfederung der Auswirkungen der Coronakrise. Dank der Vereinfachung und der Verlängerung der KAE konnten zunächst eine Konkurs- und eine Kündigungswelle vereitelt werden. </p><p>Wir erinnern uns: Der Bundesrat hat, um die notwendigen Zahlungen rasch vornehmen zu können, ein vereinfachtes Verfahren für die Voranmeldung und ein summarisches Verfahren für die Abrechnung eingeführt. Diese Verfahren waren nachweislich effizient, und zwar sowohl für die Behörden als auch für die antragstellenden Unternehmen oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das vereinfachte Verfahren soll aber nur bis Ende Dezember gelten, das heisst, ab 1. Januar 2021 wird wieder zum normalen Verfahren übergegangen.</p><p>Dieses Verfahren ist jedoch sehr kompliziert und stellt für die Unternehmen, die über keine eigentliche Personalabteilung verfügen, eine grosse Herausforderung dar. Deshalb kündigen zahlreiche Unternehmen lieber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, statt KAE zu beanspruchen. Das führt nicht nur zu sozialen Problemen, sondern auch zu Mehrarbeit in den Kantonen und zu Liquiditätsengpässen bei den Unternehmen. Das ursprüngliche Verfahren hat allerdings den Vorteil, dass die ausgerichteten Beträge genau überprüft werden können.</p><p>Im Übrigen bieten das vereinfachte und das summarische Verfahren den Unternehmen nicht die gleichen Leistungen wie das ordentliche Verfahren. So erhält der Arbeitgeber die Entschädigung für Ferien und bezahlte Feiertage nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Stundenlohn angestellt sind, nicht aber für diejenigen, die im Monatslohn bezahlt werden. In der Praxis bezahlt also der Arbeitgeber den im Monatslohn angestellten Personen den Ausgleich für Ferien und Feiertage aus der eigenen Tasche. Tatsächlich wird im ordentlichen Verfahren ein Abzug für Ferien und Feiertage auf der Jahresarbeitszeit vorgenommen, wodurch sich der gutgeschriebene Stundenlohn erhöht. </p><p>Darum ist es sinnvoll, das vereinfachte Verfahren und das summarische Abrechnungsverfahren weiterzuführen, die beiden Verfahren aber mit einem Kontrollsystem zu ergänzen. In die Entschädigung der im Monatslohn bezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzubeziehen ist auch der Anteil für die Ferien und die Feiertage.</p>
  • <p>Dank der Einführung eines vereinfachten Verfahrens für die Voranmeldung und eines summarischen Verfahrens für die Abrechnung konnte der administrative Aufwand für die Arbeitgeber und die Verwaltung deutlich reduziert werden. Die Entschädigungen können damit schneller ausbezahlt werden.</p><p>Die Anwendung dieser vereinfachten bzw. summarischen Verfahren ist aber nur in Ausnahmesituationen gerechtfertigt, in denen die Kurzarbeit in grossem Umfang zum Einsatz kommt. In normalen Zeiten sind die betreffenden Verfahren nicht genügend präzise, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Kurzarbeit besteht, da die Arbeitgeber weniger Informationen liefern müssen. Ausserdem wird die Kurzarbeitsentschädigung beim vereinfachten Verfahren anhand der gesamten Lohnsumme des Unternehmens berechnet, während beim ordentlichen Verfahren die einzelnen Löhne der betroffenen Mitarbeitenden als Berechnungsgrundlage dienen.</p><p>Die Anwendung des summarischen Verfahrens ist in normalen Zeiten ebenfalls nicht angezeigt, da es zu ungenau ist und zu Differenzen bei den Beträgen führt, die das Unternehmen den einzelnen Mitarbeitenden ausbezahlen muss. Diese Differenzen können in zahlreichen Fällen zugunsten oder zuungunsten des Unternehmens ausfallen. Eine genaue Abrechnung, wie dies im ordentlichen Verfahren vorgesehen ist, erlaubt es Zahlungsungenauigkeiten und sogar Missbräuche zu vermeiden. Da mehr Informationen geliefert werden müssen, besteht für die Unternehmen eine abschreckende Wirkung, Falschangaben zu liefern. Eine Rückkehr zum normalen Verfahren ist dann gerechtfertigt, wenn die Unternehmen genügend Zeit haben, sich anzupassen. Angesichts der nach wie vor sehr angespannten Situation wird eine Verlängerung des summarischen Verfahrens bis am 31. März 2021 geprüft.</p><p>Das SECO führt zurzeit grossflächige Kontrollen ein, um allfällige Missbräuche aufzudecken.</p><p>Was die Frage der Ferien und Feiertage betrifft, ist festzuhalten, dass sich die Berechnung sowohl beim vereinfachten als auch beim summarischen Verfahren auf die Monats- und Stundenlöhne stützt. Für Arbeitnehmende im Stundenlohn umfasst die Entschädigung auch die Ferien und Feiertage, da sie während ihrer Ferien und an Feiertagen keine Entschädigung erhalten. Für Arbeitnehmende im Monatslohn beinhaltet der ausbezahlte Betrag hingegen keine Ferien- und Feiertagsentschädigungen, da die Arbeitnehmenden an Feiertagen und in den Ferien auch weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt werden.</p><p>Ein Ferien- und Feiertagszuschlag bei der Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmende im Monatslohn würde somit zu einer nicht gerechtfertigten Erhöhung des an diese ausbezahlten Monatslöhne führen. Eine solche Überentschädigung würde der Absicht des Gesetzgebers zuwiderlaufen, da die Kurzarbeitsentschädigung für den betreffenden Monat in diesem Fall bei über 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls liegen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Arbeitslosengesetzgebung ("normale" Gesetzgebung und Covid-19-bedingte Spezialgesetzgebung) wie folgt zu ändern:</p><p>1. Das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit sowie das summarische Verfahren für die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sind, mit den entsprechenden Ergänzungen in Bezug auf die Kontrolle, als ordentliche Verfahren in die KAE-Regelung zu überführen.</p><p>2. Die Zuschläge für Ferien und bezahlte Feiertage sind auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszurichten, die im Monatslohn bezahlt werden.</p>
  • Kurzarbeitsentschädigung. Weitere administrative Hürden abbauen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Arbeitslosenversicherung und die KAE erwiesen sich als sehr wichtige und wirksame Instrumente zur Abfederung der Auswirkungen der Coronakrise. Dank der Vereinfachung und der Verlängerung der KAE konnten zunächst eine Konkurs- und eine Kündigungswelle vereitelt werden. </p><p>Wir erinnern uns: Der Bundesrat hat, um die notwendigen Zahlungen rasch vornehmen zu können, ein vereinfachtes Verfahren für die Voranmeldung und ein summarisches Verfahren für die Abrechnung eingeführt. Diese Verfahren waren nachweislich effizient, und zwar sowohl für die Behörden als auch für die antragstellenden Unternehmen oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das vereinfachte Verfahren soll aber nur bis Ende Dezember gelten, das heisst, ab 1. Januar 2021 wird wieder zum normalen Verfahren übergegangen.</p><p>Dieses Verfahren ist jedoch sehr kompliziert und stellt für die Unternehmen, die über keine eigentliche Personalabteilung verfügen, eine grosse Herausforderung dar. Deshalb kündigen zahlreiche Unternehmen lieber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, statt KAE zu beanspruchen. Das führt nicht nur zu sozialen Problemen, sondern auch zu Mehrarbeit in den Kantonen und zu Liquiditätsengpässen bei den Unternehmen. Das ursprüngliche Verfahren hat allerdings den Vorteil, dass die ausgerichteten Beträge genau überprüft werden können.</p><p>Im Übrigen bieten das vereinfachte und das summarische Verfahren den Unternehmen nicht die gleichen Leistungen wie das ordentliche Verfahren. So erhält der Arbeitgeber die Entschädigung für Ferien und bezahlte Feiertage nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Stundenlohn angestellt sind, nicht aber für diejenigen, die im Monatslohn bezahlt werden. In der Praxis bezahlt also der Arbeitgeber den im Monatslohn angestellten Personen den Ausgleich für Ferien und Feiertage aus der eigenen Tasche. Tatsächlich wird im ordentlichen Verfahren ein Abzug für Ferien und Feiertage auf der Jahresarbeitszeit vorgenommen, wodurch sich der gutgeschriebene Stundenlohn erhöht. </p><p>Darum ist es sinnvoll, das vereinfachte Verfahren und das summarische Abrechnungsverfahren weiterzuführen, die beiden Verfahren aber mit einem Kontrollsystem zu ergänzen. In die Entschädigung der im Monatslohn bezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzubeziehen ist auch der Anteil für die Ferien und die Feiertage.</p>
    • <p>Dank der Einführung eines vereinfachten Verfahrens für die Voranmeldung und eines summarischen Verfahrens für die Abrechnung konnte der administrative Aufwand für die Arbeitgeber und die Verwaltung deutlich reduziert werden. Die Entschädigungen können damit schneller ausbezahlt werden.</p><p>Die Anwendung dieser vereinfachten bzw. summarischen Verfahren ist aber nur in Ausnahmesituationen gerechtfertigt, in denen die Kurzarbeit in grossem Umfang zum Einsatz kommt. In normalen Zeiten sind die betreffenden Verfahren nicht genügend präzise, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Kurzarbeit besteht, da die Arbeitgeber weniger Informationen liefern müssen. Ausserdem wird die Kurzarbeitsentschädigung beim vereinfachten Verfahren anhand der gesamten Lohnsumme des Unternehmens berechnet, während beim ordentlichen Verfahren die einzelnen Löhne der betroffenen Mitarbeitenden als Berechnungsgrundlage dienen.</p><p>Die Anwendung des summarischen Verfahrens ist in normalen Zeiten ebenfalls nicht angezeigt, da es zu ungenau ist und zu Differenzen bei den Beträgen führt, die das Unternehmen den einzelnen Mitarbeitenden ausbezahlen muss. Diese Differenzen können in zahlreichen Fällen zugunsten oder zuungunsten des Unternehmens ausfallen. Eine genaue Abrechnung, wie dies im ordentlichen Verfahren vorgesehen ist, erlaubt es Zahlungsungenauigkeiten und sogar Missbräuche zu vermeiden. Da mehr Informationen geliefert werden müssen, besteht für die Unternehmen eine abschreckende Wirkung, Falschangaben zu liefern. Eine Rückkehr zum normalen Verfahren ist dann gerechtfertigt, wenn die Unternehmen genügend Zeit haben, sich anzupassen. Angesichts der nach wie vor sehr angespannten Situation wird eine Verlängerung des summarischen Verfahrens bis am 31. März 2021 geprüft.</p><p>Das SECO führt zurzeit grossflächige Kontrollen ein, um allfällige Missbräuche aufzudecken.</p><p>Was die Frage der Ferien und Feiertage betrifft, ist festzuhalten, dass sich die Berechnung sowohl beim vereinfachten als auch beim summarischen Verfahren auf die Monats- und Stundenlöhne stützt. Für Arbeitnehmende im Stundenlohn umfasst die Entschädigung auch die Ferien und Feiertage, da sie während ihrer Ferien und an Feiertagen keine Entschädigung erhalten. Für Arbeitnehmende im Monatslohn beinhaltet der ausbezahlte Betrag hingegen keine Ferien- und Feiertagsentschädigungen, da die Arbeitnehmenden an Feiertagen und in den Ferien auch weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt werden.</p><p>Ein Ferien- und Feiertagszuschlag bei der Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmende im Monatslohn würde somit zu einer nicht gerechtfertigten Erhöhung des an diese ausbezahlten Monatslöhne führen. Eine solche Überentschädigung würde der Absicht des Gesetzgebers zuwiderlaufen, da die Kurzarbeitsentschädigung für den betreffenden Monat in diesem Fall bei über 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls liegen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Arbeitslosengesetzgebung ("normale" Gesetzgebung und Covid-19-bedingte Spezialgesetzgebung) wie folgt zu ändern:</p><p>1. Das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit sowie das summarische Verfahren für die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sind, mit den entsprechenden Ergänzungen in Bezug auf die Kontrolle, als ordentliche Verfahren in die KAE-Regelung zu überführen.</p><p>2. Die Zuschläge für Ferien und bezahlte Feiertage sind auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszurichten, die im Monatslohn bezahlt werden.</p>
    • Kurzarbeitsentschädigung. Weitere administrative Hürden abbauen

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