Tageslicht in die Energiebilanz

ShortId
20.4171
Id
20204171
Updated
28.07.2023 01:07
Language
de
Title
Tageslicht in die Energiebilanz
AdditionalIndexing
66;52;2846
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Zu den Fragen 1 und 2:</p><p>Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig (Art. 89, Abs. 4 der Bundesverfassung; SR 101). Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) unterliegen der Verantwortung der Kantone. Bis jetzt wenden nicht alle Kantone die MuKEn an. Der Bundesrat ermutigt die Kantone regelmässig, die Massnahmen der MuKEn so rasch wie möglich umzusetzen.</p><p>Die aktuellen MuKEn enthalten Grenzwerte für den Energieverbrauch der Beleuchtung, die sich auf die SIA-Norm 387/4 "Elektrizität in Gebäuden - Beleuchtung: Berechnung und Anforderungen" von 2017 stützen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Grenzwerte in einer Neuauflage der MuKEn verschärft werden, wodurch auch der Einbezug des Tageslichts weiter an Bedeutung gewinnt.</p><p>Zur Frage 3:</p><p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Nutzung von Tageslicht bewusst, etwa auch für die positiven Effekte auf die Gesundheit und das Wohlbefinden. Die Tageslichtnutzung hat ein grosses Potential, um den Energieverbrauch im Neubau zu reduzieren. Dabei ist jeweils der Gesamtkontext zu beurteilen, beispielsweise bei grossen Fensterflächen hinsichtlich der Wirkungen auf Heizung, Kühlung und Beleuchtung. In Umbauten und Sanierungen sind ebenfalls Potentiale vorhanden, soweit dies die bestehende Substanz zulässt.</p><p>Zur Frage 4:</p><p>Der Bundesrat begrüsst es, dass seit April 2019 eine private Norm "Tageslicht in Gebäuden" (SN EN 17037:2018) in Kraft ist, die bei Neubauten und soweit möglich bei Sanierungen und Umbauten zur Anwendung kommen soll. Für gesetzlich verbindliche Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind aber vor allem die Kantone zuständig (vgl. Antwort zu Frage 1).</p><p>Zur Frage 5:</p><p>In den vom Bund im Rahmen des Programms EnergieSchweiz geförderten Gebäudestandards (SNBS, Minergie, etc.) wird die passive Kühlung - und damit die Nachtauskühlung - bereits berücksichtigt.</p><p>Zur Frage 6:</p><p>Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in der Schweiz die freiwillige Energieetikette für Fenster. Sie wird getragen vom Schweizerischen Fachverband Fenster- und Fassadenbranche (FFF) und von der Schweizerischen Zentrale Fenster und Fassaden (SZFF), welche auch für eine Anpassung der Etikette federführend wären. Grundsätzlich ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Winterfall immer noch den bedeutenderen energetischen Aspekt bei Fenstern darstellt.</p><p>Zur Frage 7:</p><p>Die vom Bundesrat unterstützten Gebäudestandards enthalten bereits Anforderungen an die Tageslichtnutzung. Die Wirkung kann zudem u.a. auch im Rahmen der Weiterbildung in den Bereichen Architektur und Lichtplanung sowie anhand von guten Beispielen aufgezeigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Wichtigkeit von Tageslicht in Wohn- und Bürogebäuden ist unbestritten. Tageslicht wirkt sich nicht nur auf das Wohlbefinden aus, sondern auch auf den Energieverbrauch eines Gebäudes. Die Schweiz hinkt beim Einbezug von Tageslicht in verbindlichen Regulierungen jedoch stark hinterher: Obwohl die Steigerung der Energieeffizienz ein Kernanliegen der Energiestrategie 2050 ist, bleibt das Tageslicht unberücksichtigt. Für Wohngebäude kennt das Baugesetz z.B. nur das Verhältnis der Fenster- zu Bodenfläche (1:8, 1:10 oder 1:12, je nach Kanton). Dieses Verhältnis lässt aber die energetischen Aspekte im Zusammenhang mit Tageslicht ausser Acht.</p><p>Die Kantone haben im Energiebereich eine umfassende Kompetenz. Die Umsetzung der 2015 verabschiedeten MuKEn verläuft aber schleppend und nicht zielgerichtet. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat willens, die Umsetzung der MuKEn voranzutreiben und bei fehlender Aktivität der Kantone in geeigneter Weise zu reagieren?</p><p>2. Eine Neuauflage der geltenden MuKEn ist in Vorbereitung. Welche Verbesserungen unterstützt und empfiehlt der Bundesrat, die zentralen Aspekte des Tageslichts betreffend?</p><p>3. Wie schätzt der Bundesrat generell die Wichtigkeit von Tageslicht, insbesondere auch für die Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden, ein? </p><p>4. Inwiefern ist der Bundesrat willens, der geltenden Tageslicht-Norm SN EN 17037 (in der Schweiz in Kraft seit Juni 2019) höhere gesetzliche Verbindlichkeit zu verschaffen?</p><p>5. Fenster können nebst ihren Eigenschaften für die Gewinnung von Tageslicht und Heizenergie auch bei der Nachtauskühlung eine grosse Rolle für die Energieregulation spielen. Inwiefern sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die Nachtauskühlung als zentrale Wirkungsweise in Energieverbrauchs-Konzepte miteinzubeziehen?</p><p>6. Aktuell wird der Wärmedurchgangskoeffizient U bei der Gebäudeplanung für Einzelbauteile verwendet. Die Energieetikette berücksichtigt zwar die Energiebilanz, jedoch nur den Winterfall. Inwiefern erachtet der Bundesrat für Fenster einen Wechsel hin zu einer ganzjährigen Energiebilanz, welche die Sommermonate und den Hitzeschutz einrechnet, als zielführend?</p><p>7. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat grundsätzlich, den Nutzen und die Wirkung des Tageslichts in der Energiebilanz eines Gebäudes auszuweisen?</p>
  • Tageslicht in die Energiebilanz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu den Fragen 1 und 2:</p><p>Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig (Art. 89, Abs. 4 der Bundesverfassung; SR 101). Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) unterliegen der Verantwortung der Kantone. Bis jetzt wenden nicht alle Kantone die MuKEn an. Der Bundesrat ermutigt die Kantone regelmässig, die Massnahmen der MuKEn so rasch wie möglich umzusetzen.</p><p>Die aktuellen MuKEn enthalten Grenzwerte für den Energieverbrauch der Beleuchtung, die sich auf die SIA-Norm 387/4 "Elektrizität in Gebäuden - Beleuchtung: Berechnung und Anforderungen" von 2017 stützen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Grenzwerte in einer Neuauflage der MuKEn verschärft werden, wodurch auch der Einbezug des Tageslichts weiter an Bedeutung gewinnt.</p><p>Zur Frage 3:</p><p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Nutzung von Tageslicht bewusst, etwa auch für die positiven Effekte auf die Gesundheit und das Wohlbefinden. Die Tageslichtnutzung hat ein grosses Potential, um den Energieverbrauch im Neubau zu reduzieren. Dabei ist jeweils der Gesamtkontext zu beurteilen, beispielsweise bei grossen Fensterflächen hinsichtlich der Wirkungen auf Heizung, Kühlung und Beleuchtung. In Umbauten und Sanierungen sind ebenfalls Potentiale vorhanden, soweit dies die bestehende Substanz zulässt.</p><p>Zur Frage 4:</p><p>Der Bundesrat begrüsst es, dass seit April 2019 eine private Norm "Tageslicht in Gebäuden" (SN EN 17037:2018) in Kraft ist, die bei Neubauten und soweit möglich bei Sanierungen und Umbauten zur Anwendung kommen soll. Für gesetzlich verbindliche Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind aber vor allem die Kantone zuständig (vgl. Antwort zu Frage 1).</p><p>Zur Frage 5:</p><p>In den vom Bund im Rahmen des Programms EnergieSchweiz geförderten Gebäudestandards (SNBS, Minergie, etc.) wird die passive Kühlung - und damit die Nachtauskühlung - bereits berücksichtigt.</p><p>Zur Frage 6:</p><p>Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in der Schweiz die freiwillige Energieetikette für Fenster. Sie wird getragen vom Schweizerischen Fachverband Fenster- und Fassadenbranche (FFF) und von der Schweizerischen Zentrale Fenster und Fassaden (SZFF), welche auch für eine Anpassung der Etikette federführend wären. Grundsätzlich ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Winterfall immer noch den bedeutenderen energetischen Aspekt bei Fenstern darstellt.</p><p>Zur Frage 7:</p><p>Die vom Bundesrat unterstützten Gebäudestandards enthalten bereits Anforderungen an die Tageslichtnutzung. Die Wirkung kann zudem u.a. auch im Rahmen der Weiterbildung in den Bereichen Architektur und Lichtplanung sowie anhand von guten Beispielen aufgezeigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Wichtigkeit von Tageslicht in Wohn- und Bürogebäuden ist unbestritten. Tageslicht wirkt sich nicht nur auf das Wohlbefinden aus, sondern auch auf den Energieverbrauch eines Gebäudes. Die Schweiz hinkt beim Einbezug von Tageslicht in verbindlichen Regulierungen jedoch stark hinterher: Obwohl die Steigerung der Energieeffizienz ein Kernanliegen der Energiestrategie 2050 ist, bleibt das Tageslicht unberücksichtigt. Für Wohngebäude kennt das Baugesetz z.B. nur das Verhältnis der Fenster- zu Bodenfläche (1:8, 1:10 oder 1:12, je nach Kanton). Dieses Verhältnis lässt aber die energetischen Aspekte im Zusammenhang mit Tageslicht ausser Acht.</p><p>Die Kantone haben im Energiebereich eine umfassende Kompetenz. Die Umsetzung der 2015 verabschiedeten MuKEn verläuft aber schleppend und nicht zielgerichtet. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat willens, die Umsetzung der MuKEn voranzutreiben und bei fehlender Aktivität der Kantone in geeigneter Weise zu reagieren?</p><p>2. Eine Neuauflage der geltenden MuKEn ist in Vorbereitung. Welche Verbesserungen unterstützt und empfiehlt der Bundesrat, die zentralen Aspekte des Tageslichts betreffend?</p><p>3. Wie schätzt der Bundesrat generell die Wichtigkeit von Tageslicht, insbesondere auch für die Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden, ein? </p><p>4. Inwiefern ist der Bundesrat willens, der geltenden Tageslicht-Norm SN EN 17037 (in der Schweiz in Kraft seit Juni 2019) höhere gesetzliche Verbindlichkeit zu verschaffen?</p><p>5. Fenster können nebst ihren Eigenschaften für die Gewinnung von Tageslicht und Heizenergie auch bei der Nachtauskühlung eine grosse Rolle für die Energieregulation spielen. Inwiefern sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die Nachtauskühlung als zentrale Wirkungsweise in Energieverbrauchs-Konzepte miteinzubeziehen?</p><p>6. Aktuell wird der Wärmedurchgangskoeffizient U bei der Gebäudeplanung für Einzelbauteile verwendet. Die Energieetikette berücksichtigt zwar die Energiebilanz, jedoch nur den Winterfall. Inwiefern erachtet der Bundesrat für Fenster einen Wechsel hin zu einer ganzjährigen Energiebilanz, welche die Sommermonate und den Hitzeschutz einrechnet, als zielführend?</p><p>7. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat grundsätzlich, den Nutzen und die Wirkung des Tageslichts in der Energiebilanz eines Gebäudes auszuweisen?</p>
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