Eintrag von Schad- und Fremdstoffen in Oberflächengewässer durch Drainagen

ShortId
20.4175
Id
20204175
Updated
28.07.2023 01:06
Language
de
Title
Eintrag von Schad- und Fremdstoffen in Oberflächengewässer durch Drainagen
AdditionalIndexing
55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz werden ca. 192 000 ha landwirtschaftliche Fläche durch Drainagen entwässert, knapp ein Fünftel der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Gemäss der Erhebung zum Stand der Drainagen (BLW 2008) sind über ein Drittel der Anlagen in schlechtem oder unbekanntem Zustand. In den nächsten Jahren werden deshalb Kosten in der Höhe von etwa 1,7 Milliarden für die nötigen Sanierungen entstehen, wovon der Bund in der Regel 25 Prozent trägt.</p><p>Die Studie "Komplexe Prozesse beim Verlust von Pflanzenschutzmitteln durch Drainagen" (Agrarforschung Schweiz 2020) zeigt auf, dass Drainageanlagen massgeblich zum Abfluss von Pestiziden in Gewässer beitragen. Zur Reduzierung dieser Einträge durch Drainagen sollen gemäss Aktionsplan PSM Strategien und Massnahmen entwickelt und deren Effizienz bestimmt werden. Und gemäss der Bodenstrategie des Bundes sollen die anstehenden Erneuerungen von Drainagen als Chance genutzt und bei der zukünftigen Nutzung dieser Flächen auch die Aspekte des Natur- und Gewässerschutzes berücksichtigt werden.</p>
  • <p>- Dass Drainagen einen relevanten Eintragspfad für Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer darstellen können, ist ein bekanntes Phänomen, über das unter anderem in Publikationen von Agroscope bereits mehrfach berichtet wurde. Für das Verständnis ist es wichtig, die Rolle der Drainagen im Gesamtsystem zu betrachten. Aktuelle Forschungsprojekte, auch im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel, tragen dazu bei, das Verständnis weiter zu verbessern.</p><p>- Eine finanzielle Beteiligung an Drainagesanierungen durch den Bund erfolgt unter Berücksichtigung der Schutz- und Nutzungsaspekte am Standort (Landwirtschaft, Natur-, Klima-, Gewässerschutz sowie Naturgefahren). Wichtig ist, dass die neuen Drainagen korrekt verlegt und gut unterhalten werden. Drainagen müssen dem Bodentyp entsprechend auf der richtigen Höhe liegen, damit die Aufenthaltszeit des Wassers im Boden und damit die Filterwirkung genügend ist und hydraulische Kurzschlüsse möglichst vermieden werden. Eine gezielte, rasche Sanierung erneuerungsbedürftiger Drainagen unter Anwendung des aktuellen Standes des Wissens und der Technik kann somit in bestimmten Fällen den Eintrag von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer senken.</p><p>- Ein grundsätzlicher Verzicht auf das Ausbringen von Düngern und Pflanzenschutzmitteln auf drainierten Flächen ist in der Weiterentwicklung der Agrarpolitik nicht vorgesehen. Er hätte massive Folgen, da etwa zwei Drittel der Drainagen auf Fruchtfolgeflächen liegen, welche wesentlich zur Lebensmittelproduktion und zur Versorgungssicherheit beitragen. Hingegen schlägt der Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) Produktionssystembeiträge und Änderungen beim ökologischen Leistungsnachweis vor, die den Stoffeintrag in unter- und oberirdische Gewässer über alle Eintragspfade inklusive Drainagen reduzieren.</p><p>- Der Eintrag von Fremdstoffen in Oberflächengewässer kann mit einer angepassten Bewirtschaftung der Flächen (Düngemenge, Applikationszeitpunkt, Zwischenkulturen, Bodenbearbeitung, etc.) massgeblich verringert werden. Weiter könnten die Applikation von Nährstoff-fixierenden Substanzen oder Filter und Klärbecken im Drainagesystem den Eintrag mindern. Es laufen Forschungsarbeiten zur Wirksamkeit von technischen Massnahmen unter dem Aktionsplan PSM. In Ressourcenprojekten nach Art. 77a LwG wird die Praxistauglichkeit von Neuerungen getestet. Kostenüberlegungen wurden noch keine angestellt.</p><p>- Je nach Standortbedingungen ist im Einzelfall ein Verzicht der Drainageerneuerung und die Umnutzung als magere Feuchtwiese oder Feuchtacker zur Förderung der Biodiversität zweckmässig. Dabei muss i.d.R. ein Produktionsrückgang in Kauf genommen werden. Überlegungen dazu, wo der Verzicht auf Drainageerneuerung sinnvoll ist, sollen in den in der Botschaft zur AP22+ vorgeschlagenen regionalen landwirtschaftlichen Strategien (RLS) vorgenommen werden. Dabei sollen die im Landschaftskonzept Schweiz LKS sowie der Bodenstrategie Schweiz festgehaltenen Ziele und Leitlinien des Bundesrates bezüglich Verzicht oder Erneuerung von Drainagen berücksichtigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>- Drainageanlagen tragen massgeblich zum Abfluss von Dünger und Pestiziden in Oberflächengewässer bei. Ist sich der Bundesrat dieser Problematik bewusst? Sind das Ausmass und die Folgen bekannt?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, die anstehenden Sanierungen von Drainageanlagen als Chance im Sinne des Natur- und Gewässerschutzes zu nutzen und Massnahmen zur Reduktion des Schad- und Fremdstoffeintrags in Gewässer durch Drainagen zu ergreifen?</p><p>- Ein grundsätzlicher Verzicht auf das Ausbringen von Dünger und Pestiziden auf drainierten Flächen würde den Eintrag dieser Stoffe in Gewässer verhindern. Erwägt der Bundesrat eine Reduktion der Anwendung von Dünger und Pestiziden auf drainierten Flächen?</p><p>- Sieht der Bundesrat andere Möglichkeiten, um den Eintrag von Schad- und Fremdstoffen in Gewässer durch Drainagen zu verhindern oder zu reduzieren? Wie effizient sind diese Massnahmen und wie hoch schätzt er deren Kosten ein?</p><p>- Offensichtlich handelt es sich bei der Unterstützung von Drainagesanierungen um eine biodiversitätsschädigende Subvention. Erwägt der Bundesrat daher, seine finanzielle Beteiligung an Drainagesanierungen und Bodenaufschüttungen auf entwässerten Flächen vom Ergreifen von Massnahmen zur Verhinderung bzw. Reduktion von Schad- und Fremdstoffeinträgen in Gewässer abhängig zu machen?</p>
  • Eintrag von Schad- und Fremdstoffen in Oberflächengewässer durch Drainagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz werden ca. 192 000 ha landwirtschaftliche Fläche durch Drainagen entwässert, knapp ein Fünftel der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Gemäss der Erhebung zum Stand der Drainagen (BLW 2008) sind über ein Drittel der Anlagen in schlechtem oder unbekanntem Zustand. In den nächsten Jahren werden deshalb Kosten in der Höhe von etwa 1,7 Milliarden für die nötigen Sanierungen entstehen, wovon der Bund in der Regel 25 Prozent trägt.</p><p>Die Studie "Komplexe Prozesse beim Verlust von Pflanzenschutzmitteln durch Drainagen" (Agrarforschung Schweiz 2020) zeigt auf, dass Drainageanlagen massgeblich zum Abfluss von Pestiziden in Gewässer beitragen. Zur Reduzierung dieser Einträge durch Drainagen sollen gemäss Aktionsplan PSM Strategien und Massnahmen entwickelt und deren Effizienz bestimmt werden. Und gemäss der Bodenstrategie des Bundes sollen die anstehenden Erneuerungen von Drainagen als Chance genutzt und bei der zukünftigen Nutzung dieser Flächen auch die Aspekte des Natur- und Gewässerschutzes berücksichtigt werden.</p>
    • <p>- Dass Drainagen einen relevanten Eintragspfad für Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer darstellen können, ist ein bekanntes Phänomen, über das unter anderem in Publikationen von Agroscope bereits mehrfach berichtet wurde. Für das Verständnis ist es wichtig, die Rolle der Drainagen im Gesamtsystem zu betrachten. Aktuelle Forschungsprojekte, auch im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel, tragen dazu bei, das Verständnis weiter zu verbessern.</p><p>- Eine finanzielle Beteiligung an Drainagesanierungen durch den Bund erfolgt unter Berücksichtigung der Schutz- und Nutzungsaspekte am Standort (Landwirtschaft, Natur-, Klima-, Gewässerschutz sowie Naturgefahren). Wichtig ist, dass die neuen Drainagen korrekt verlegt und gut unterhalten werden. Drainagen müssen dem Bodentyp entsprechend auf der richtigen Höhe liegen, damit die Aufenthaltszeit des Wassers im Boden und damit die Filterwirkung genügend ist und hydraulische Kurzschlüsse möglichst vermieden werden. Eine gezielte, rasche Sanierung erneuerungsbedürftiger Drainagen unter Anwendung des aktuellen Standes des Wissens und der Technik kann somit in bestimmten Fällen den Eintrag von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer senken.</p><p>- Ein grundsätzlicher Verzicht auf das Ausbringen von Düngern und Pflanzenschutzmitteln auf drainierten Flächen ist in der Weiterentwicklung der Agrarpolitik nicht vorgesehen. Er hätte massive Folgen, da etwa zwei Drittel der Drainagen auf Fruchtfolgeflächen liegen, welche wesentlich zur Lebensmittelproduktion und zur Versorgungssicherheit beitragen. Hingegen schlägt der Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) Produktionssystembeiträge und Änderungen beim ökologischen Leistungsnachweis vor, die den Stoffeintrag in unter- und oberirdische Gewässer über alle Eintragspfade inklusive Drainagen reduzieren.</p><p>- Der Eintrag von Fremdstoffen in Oberflächengewässer kann mit einer angepassten Bewirtschaftung der Flächen (Düngemenge, Applikationszeitpunkt, Zwischenkulturen, Bodenbearbeitung, etc.) massgeblich verringert werden. Weiter könnten die Applikation von Nährstoff-fixierenden Substanzen oder Filter und Klärbecken im Drainagesystem den Eintrag mindern. Es laufen Forschungsarbeiten zur Wirksamkeit von technischen Massnahmen unter dem Aktionsplan PSM. In Ressourcenprojekten nach Art. 77a LwG wird die Praxistauglichkeit von Neuerungen getestet. Kostenüberlegungen wurden noch keine angestellt.</p><p>- Je nach Standortbedingungen ist im Einzelfall ein Verzicht der Drainageerneuerung und die Umnutzung als magere Feuchtwiese oder Feuchtacker zur Förderung der Biodiversität zweckmässig. Dabei muss i.d.R. ein Produktionsrückgang in Kauf genommen werden. Überlegungen dazu, wo der Verzicht auf Drainageerneuerung sinnvoll ist, sollen in den in der Botschaft zur AP22+ vorgeschlagenen regionalen landwirtschaftlichen Strategien (RLS) vorgenommen werden. Dabei sollen die im Landschaftskonzept Schweiz LKS sowie der Bodenstrategie Schweiz festgehaltenen Ziele und Leitlinien des Bundesrates bezüglich Verzicht oder Erneuerung von Drainagen berücksichtigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>- Drainageanlagen tragen massgeblich zum Abfluss von Dünger und Pestiziden in Oberflächengewässer bei. Ist sich der Bundesrat dieser Problematik bewusst? Sind das Ausmass und die Folgen bekannt?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, die anstehenden Sanierungen von Drainageanlagen als Chance im Sinne des Natur- und Gewässerschutzes zu nutzen und Massnahmen zur Reduktion des Schad- und Fremdstoffeintrags in Gewässer durch Drainagen zu ergreifen?</p><p>- Ein grundsätzlicher Verzicht auf das Ausbringen von Dünger und Pestiziden auf drainierten Flächen würde den Eintrag dieser Stoffe in Gewässer verhindern. Erwägt der Bundesrat eine Reduktion der Anwendung von Dünger und Pestiziden auf drainierten Flächen?</p><p>- Sieht der Bundesrat andere Möglichkeiten, um den Eintrag von Schad- und Fremdstoffen in Gewässer durch Drainagen zu verhindern oder zu reduzieren? Wie effizient sind diese Massnahmen und wie hoch schätzt er deren Kosten ein?</p><p>- Offensichtlich handelt es sich bei der Unterstützung von Drainagesanierungen um eine biodiversitätsschädigende Subvention. Erwägt der Bundesrat daher, seine finanzielle Beteiligung an Drainagesanierungen und Bodenaufschüttungen auf entwässerten Flächen vom Ergreifen von Massnahmen zur Verhinderung bzw. Reduktion von Schad- und Fremdstoffeinträgen in Gewässer abhängig zu machen?</p>
    • Eintrag von Schad- und Fremdstoffen in Oberflächengewässer durch Drainagen

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