Absatzförderung für Schweizer Fleisch im Widerspruch zu den Verfassungszielen zur Ernährungssicherheit?

ShortId
20.4176
Id
20204176
Updated
28.07.2023 01:06
Language
de
Title
Absatzförderung für Schweizer Fleisch im Widerspruch zu den Verfassungszielen zur Ernährungssicherheit?
AdditionalIndexing
55;09;2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund gemäss Artikel 104a BV Voraussetzungen für eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion. </p><p>Fast 60 Prozent des für die Fleischproduktion benötigten Kraftfutters müssen importiert werden. Die Folgen dieser Futtermittelimporte sind zu hohe Stickstoffemissionen, welche die Böden, die Luft sowie das Grund- und Trinkwasser belasten und so massgeblich dazu beitragen, dass die Umweltziele Landwirtschaft seit 20 Jahren nicht erreicht werden. Ein grosser Teil der Schweizer Fleischproduktion, insbesondere der Schweine- und Geflügelmast, kann deshalb nicht als standortangepasst und ressourceneffizient bezeichnet werden. Trotzdem unterstützt der Bund im Rahmen seiner Absatzförderung die Marketingkommunikation der Proviande mit einem jährlichen Beitrag von fast 6 Millionen Franken. </p><p>Schon 2018 machte die EFK im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Finanzhilfen an externe Organisationen das BLW darauf aufmerksam, dass auf Unterstützungen, die den Verfassungszielen zur Ernährungssicherheit zuwiderlaufen, verzichtet werden sollte. Die EFK empfahl dem BLW, dass Subventionen für Erzeugnisse, deren Produktion den Grundsätzen von Artikel 104a BV widersprechen, zugunsten von Produkten eingesetzt werden, bei denen kein Konflikt mit Verfassungszielen besteht. Dies hält aber das BLW nicht davon ab, weiterhin die Werbekampagne der Proviande zu unterstützen.</p>
  • <p>Die Artikel 104 BV und 104a BV sind bei einer Bewertung von darauf aufbauenden rechtlichen Regelungen als gleichwertig und komplementär zu betrachten. Eine Beurteilung einzelner Massnahmen ausschliesslich auf der Basis des neuen Artikels 104a BV ist daher nicht angebracht. </p><p>Der Bundesrat hat zuletzt im Zusammenhang mit der Motion 19.3354 Glättli "Keine Absatzförderung von Fleisch mit Steuergeldern, auch aus Gründen des Klimaschutzes"<b></b>dargelegt, weshalb er die Unterstützung der Werbung für Schweizer Fleisch, zwecks Schaffung einer Konsumpräferenz gegenüber ausländischem Fleisch, als gerechtfertigt erachtet. An dieser Haltung des Bundesrates hat sich nichts geändert. </p><p>Im Rahmen der Absatzförderung unterstützt der Bund beispielsweise Kampagnen von Bio-Suisse und IP-Suisse. Damit wird der Absatz besonders umweltschonend produzierter Agrarprodukte, einschliesslich Fleisch, besonders gefördert. Die Absatzförderung für Schweizer Fleisch nur auf bestimmte Labelprodukte zu beschränken, würde die gemeinsame Werbung für die Marke "Schweizer Fleisch" und deren Vorteile verunmöglichen.</p><p>Wie in der Antwort auf die Motion 19.3354 Glättli dargelegt, ist der Fleischkonsum pro Kopf in der Schweiz hoch, aber rückläufig. Der sinkende Fleischkonsum ist im Sinne der von der Schweiz unterzeichneten Klimaziele und den Empfehlungen der Eidgenössischen Ernährungskommission. Um Zielkonflikte mit der Umwelt- und Ernährungspolitik zu reduzieren, wird der Bund im Rahmen der Absatzförderung weiter darauf hinwirken, dass die Werbung für Schweizer Fleisch dessen Vorteile gegenüber importiertem Fleisch ins Zentrum stellt und nicht konsumtreibend wirkt. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>- Teilt der Bundesrat die Beurteilung der EFK bezüglich der Unvereinbarkeit der Absatzförderung für Schweizer Fleisch mit Artikel 104a BV?</p><p>- Die Implikationen von Artikel 104a BV auf die Agrarpolitik haben sich mit der Botschaft des Bundesrates zur AP22+ verdeutlicht. Werden die Empfehlungen der EFK nun bei der Erarbeitung des nächsten Umsetzungsprogramms berücksichtigt und fortan auf die Absatzförderung für Schweizer Fleisch verzichtet?</p><p>- Oder erwägt der Bundesrat eine Beschränkung der Absatzförderung auf nachhaltig und standortangepasst produziertes Label-Fleisch?</p><p>- Die Förderung des Fleischkonsums (Absatzförderung) ist eine offensichtlich biodiversitätsschädigende Subvention und steht auch den Bemühungen des Bundes um eine gesunde Ernährung diametral gegenüber. Werden auch diese Zielkonflikte bei der Erarbeitung des nächsten Umsetzungsprogramms berücksichtigt?</p>
  • Absatzförderung für Schweizer Fleisch im Widerspruch zu den Verfassungszielen zur Ernährungssicherheit?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund gemäss Artikel 104a BV Voraussetzungen für eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion. </p><p>Fast 60 Prozent des für die Fleischproduktion benötigten Kraftfutters müssen importiert werden. Die Folgen dieser Futtermittelimporte sind zu hohe Stickstoffemissionen, welche die Böden, die Luft sowie das Grund- und Trinkwasser belasten und so massgeblich dazu beitragen, dass die Umweltziele Landwirtschaft seit 20 Jahren nicht erreicht werden. Ein grosser Teil der Schweizer Fleischproduktion, insbesondere der Schweine- und Geflügelmast, kann deshalb nicht als standortangepasst und ressourceneffizient bezeichnet werden. Trotzdem unterstützt der Bund im Rahmen seiner Absatzförderung die Marketingkommunikation der Proviande mit einem jährlichen Beitrag von fast 6 Millionen Franken. </p><p>Schon 2018 machte die EFK im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Finanzhilfen an externe Organisationen das BLW darauf aufmerksam, dass auf Unterstützungen, die den Verfassungszielen zur Ernährungssicherheit zuwiderlaufen, verzichtet werden sollte. Die EFK empfahl dem BLW, dass Subventionen für Erzeugnisse, deren Produktion den Grundsätzen von Artikel 104a BV widersprechen, zugunsten von Produkten eingesetzt werden, bei denen kein Konflikt mit Verfassungszielen besteht. Dies hält aber das BLW nicht davon ab, weiterhin die Werbekampagne der Proviande zu unterstützen.</p>
    • <p>Die Artikel 104 BV und 104a BV sind bei einer Bewertung von darauf aufbauenden rechtlichen Regelungen als gleichwertig und komplementär zu betrachten. Eine Beurteilung einzelner Massnahmen ausschliesslich auf der Basis des neuen Artikels 104a BV ist daher nicht angebracht. </p><p>Der Bundesrat hat zuletzt im Zusammenhang mit der Motion 19.3354 Glättli "Keine Absatzförderung von Fleisch mit Steuergeldern, auch aus Gründen des Klimaschutzes"<b></b>dargelegt, weshalb er die Unterstützung der Werbung für Schweizer Fleisch, zwecks Schaffung einer Konsumpräferenz gegenüber ausländischem Fleisch, als gerechtfertigt erachtet. An dieser Haltung des Bundesrates hat sich nichts geändert. </p><p>Im Rahmen der Absatzförderung unterstützt der Bund beispielsweise Kampagnen von Bio-Suisse und IP-Suisse. Damit wird der Absatz besonders umweltschonend produzierter Agrarprodukte, einschliesslich Fleisch, besonders gefördert. Die Absatzförderung für Schweizer Fleisch nur auf bestimmte Labelprodukte zu beschränken, würde die gemeinsame Werbung für die Marke "Schweizer Fleisch" und deren Vorteile verunmöglichen.</p><p>Wie in der Antwort auf die Motion 19.3354 Glättli dargelegt, ist der Fleischkonsum pro Kopf in der Schweiz hoch, aber rückläufig. Der sinkende Fleischkonsum ist im Sinne der von der Schweiz unterzeichneten Klimaziele und den Empfehlungen der Eidgenössischen Ernährungskommission. Um Zielkonflikte mit der Umwelt- und Ernährungspolitik zu reduzieren, wird der Bund im Rahmen der Absatzförderung weiter darauf hinwirken, dass die Werbung für Schweizer Fleisch dessen Vorteile gegenüber importiertem Fleisch ins Zentrum stellt und nicht konsumtreibend wirkt. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>- Teilt der Bundesrat die Beurteilung der EFK bezüglich der Unvereinbarkeit der Absatzförderung für Schweizer Fleisch mit Artikel 104a BV?</p><p>- Die Implikationen von Artikel 104a BV auf die Agrarpolitik haben sich mit der Botschaft des Bundesrates zur AP22+ verdeutlicht. Werden die Empfehlungen der EFK nun bei der Erarbeitung des nächsten Umsetzungsprogramms berücksichtigt und fortan auf die Absatzförderung für Schweizer Fleisch verzichtet?</p><p>- Oder erwägt der Bundesrat eine Beschränkung der Absatzförderung auf nachhaltig und standortangepasst produziertes Label-Fleisch?</p><p>- Die Förderung des Fleischkonsums (Absatzförderung) ist eine offensichtlich biodiversitätsschädigende Subvention und steht auch den Bemühungen des Bundes um eine gesunde Ernährung diametral gegenüber. Werden auch diese Zielkonflikte bei der Erarbeitung des nächsten Umsetzungsprogramms berücksichtigt?</p>
    • Absatzförderung für Schweizer Fleisch im Widerspruch zu den Verfassungszielen zur Ernährungssicherheit?

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