Mehrfachrückstände von Pestiziden in Lebensmitteln

ShortId
20.4177
Id
20204177
Updated
28.07.2023 01:06
Language
de
Title
Mehrfachrückstände von Pestiziden in Lebensmitteln
AdditionalIndexing
2841;55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einem Test des Gesundheitstipps wurden Urinproben von 30 Personen auf Rückstände von 60 verschiedenen Pestiziden untersucht. Gemäss der im Mai 2020 veröffentlichten Resultate konnten in den einzelnen Proben Rückstände von bis zu 17 verschiedenen Pestiziden in teilweise problematischen Konzentrationen nachgewiesen werden. Pestizide können nachgewiesenermassen kumulativ und teilweise auch multiplikativ wirken. Diese Cocktail-Effekte sind aber nahezu unerforscht. Denn aufgrund der schieren Menge an möglichen Kombinationen werden diese im Zulassungsverfahren nicht getestet. </p><p>Für Pestizidrückstände in Lebensmitteln gelten aktuell nur Grenzwerte für jeden einzelnen Stoff. Demgegenüber existieren für Rückstände im Trinkwasser neben einem Grenzwert je Einzelstoff von 0,1 Mikrogramm/l auch ein Grenzwert von 0,5 Mikrogramm/l für die Gesamtheit aller im Rahmen des Kontrollverfahrens ermittelten und quantifizierten Pestizide sowie der für das Trinkwasser relevanten Metaboliten. Zum Schutz der Bevölkerung vor diesen unberechenbaren Pestizidgemischen fordern Forscher*innen und Mediziner*innen die Einführung eines vorsorglichen Summengrenzwertes für Pestizidrückstände auch in Lebensmitteln.</p>
  • <p>1. Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel überprüft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die bestehenden Modelle zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln. Es stützt sich dabei vorrangig auf die Erkenntnisse einer entsprechenden, aktuell laufenden Prüfung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Bestrebungen laufen dahin, Wirkstoffe mit gleichen toxischen Wirkungen zu gruppieren, um so eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Mehrfachrückstände besser zu berücksichtigen. Im April 2020 hat die EFSA erste Ergebnisse einer Pilotstudie veröffentlicht. Danach sind die angewendeten Sicherheitsmargen beim Festlegen der Rückstandshöchstwerte gross genug, um mögliche "Cocktail"-Effekte abzufangen. Folglich ergibt sich aufgrund dieser ersten Ergebnisse kein Anpassungsbedarf bei den Rückstandshöchstgehalten für einzelne Stoffe oder bei bestehenden Zulassungen. Die Arbeiten werden weitergeführt und verfeinert; die nächsten Resultate der EFSA werden Ende 2021 erwartet. Das BLV wird diese wiederum vertieft analysieren und gegebenenfalls die nötigen Schritte zur Verbesserung der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln einleiten.</p><p>2. Wie bereits in der Antwort zur Interpellation (16.4153) Munz "Handlungsbedarf bei Grenzwerten für chemisch-synthetische Rückstände in Lebensmitteln" dargelegt, erachtet der Bundesrat einen Summengrenzwert für Pflanzenschutzmittelrückstände in oder auf Lebensmitteln nicht für sinnvoll. Diese Einschätzung ist nach wie vor gültig und wird auch durch die neusten Studien der EFSA bestätigt. Entscheidend ist hierfür, das die zulässigen Rückstandshöchstgehalte der einzelnen Pflanzenschutzmittel tiefer angesetzt werden als es zum Schutz der Gesundheit notwendig wäre. Zudem unterschreiten die gemessenen Rückstände die zulässigen Höchstgehalte. Bei den sehr tiefen Dosen, wie sie über Rückstände in Lebensmitteln aufgenommen werden, ist es unwahrscheinlich, dass kumulative oder synergistische Effekte auftreten. Auch der erwähnte Test des Gesundheitstipps führt nicht zu einer Neubewertung. Die heutigen Analysemethoden ermöglichen es nämlich, selbst kleinste Spuren von Pflanzenschutzmittelrückständen im Urin nachzuweisen; ein entsprechender Nachweis ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefährdung. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>- Gemäss der Stellungnahmen des Bundesrates (19.3791, 19.3296, 19.3101) sind im Rahmen des NAP Massnahmen vorgesehen, um Gesundheitsgefährdungen durch Mehrfachrückstände von Pestiziden in Lebensmitteln intensiver und genauer zu prüfen. Im Jahresbericht 2020 zur Umsetzung des NAP heisst es dazu "In Erarbeitung". Was sind das für Massnahmen und was ist der genaue Stand von deren Planung, Umsetzung und Evaluation? Und was genau bedeutet "Die internationalen Bestrebungen werden verfolgt"?</p><p>- Gemäss seiner Stellungnahme (16.4153) sieht der Bundesrat von der Einführung eines vorsorglichen Summengrenzwertes für Pestizidrückstände in Lebensmitteln ab, da es aufgrund der tiefen Dosen an aufgenommenen Pestizidrückständen unwahrscheinlich sei, dass kumulative oder synergistische Interaktionen Effektstärke erreichten. Erachtet er vor dem Hintergrund der zahlreichen und in teilweise besorgniserregender Dosierung nachgewiesenen Rückstände nun im Sinne des Vorsorgeprinzips die Einführung eines Summengrenzwertes für Pestizidrückstände in Lebensmittel als sinnvolle Ergänzung zu den schon existierenden Grenzwerten für Rückstände von einzelnen Pestiziden?</p>
  • Mehrfachrückstände von Pestiziden in Lebensmitteln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einem Test des Gesundheitstipps wurden Urinproben von 30 Personen auf Rückstände von 60 verschiedenen Pestiziden untersucht. Gemäss der im Mai 2020 veröffentlichten Resultate konnten in den einzelnen Proben Rückstände von bis zu 17 verschiedenen Pestiziden in teilweise problematischen Konzentrationen nachgewiesen werden. Pestizide können nachgewiesenermassen kumulativ und teilweise auch multiplikativ wirken. Diese Cocktail-Effekte sind aber nahezu unerforscht. Denn aufgrund der schieren Menge an möglichen Kombinationen werden diese im Zulassungsverfahren nicht getestet. </p><p>Für Pestizidrückstände in Lebensmitteln gelten aktuell nur Grenzwerte für jeden einzelnen Stoff. Demgegenüber existieren für Rückstände im Trinkwasser neben einem Grenzwert je Einzelstoff von 0,1 Mikrogramm/l auch ein Grenzwert von 0,5 Mikrogramm/l für die Gesamtheit aller im Rahmen des Kontrollverfahrens ermittelten und quantifizierten Pestizide sowie der für das Trinkwasser relevanten Metaboliten. Zum Schutz der Bevölkerung vor diesen unberechenbaren Pestizidgemischen fordern Forscher*innen und Mediziner*innen die Einführung eines vorsorglichen Summengrenzwertes für Pestizidrückstände auch in Lebensmitteln.</p>
    • <p>1. Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel überprüft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die bestehenden Modelle zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln. Es stützt sich dabei vorrangig auf die Erkenntnisse einer entsprechenden, aktuell laufenden Prüfung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Bestrebungen laufen dahin, Wirkstoffe mit gleichen toxischen Wirkungen zu gruppieren, um so eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Mehrfachrückstände besser zu berücksichtigen. Im April 2020 hat die EFSA erste Ergebnisse einer Pilotstudie veröffentlicht. Danach sind die angewendeten Sicherheitsmargen beim Festlegen der Rückstandshöchstwerte gross genug, um mögliche "Cocktail"-Effekte abzufangen. Folglich ergibt sich aufgrund dieser ersten Ergebnisse kein Anpassungsbedarf bei den Rückstandshöchstgehalten für einzelne Stoffe oder bei bestehenden Zulassungen. Die Arbeiten werden weitergeführt und verfeinert; die nächsten Resultate der EFSA werden Ende 2021 erwartet. Das BLV wird diese wiederum vertieft analysieren und gegebenenfalls die nötigen Schritte zur Verbesserung der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln einleiten.</p><p>2. Wie bereits in der Antwort zur Interpellation (16.4153) Munz "Handlungsbedarf bei Grenzwerten für chemisch-synthetische Rückstände in Lebensmitteln" dargelegt, erachtet der Bundesrat einen Summengrenzwert für Pflanzenschutzmittelrückstände in oder auf Lebensmitteln nicht für sinnvoll. Diese Einschätzung ist nach wie vor gültig und wird auch durch die neusten Studien der EFSA bestätigt. Entscheidend ist hierfür, das die zulässigen Rückstandshöchstgehalte der einzelnen Pflanzenschutzmittel tiefer angesetzt werden als es zum Schutz der Gesundheit notwendig wäre. Zudem unterschreiten die gemessenen Rückstände die zulässigen Höchstgehalte. Bei den sehr tiefen Dosen, wie sie über Rückstände in Lebensmitteln aufgenommen werden, ist es unwahrscheinlich, dass kumulative oder synergistische Effekte auftreten. Auch der erwähnte Test des Gesundheitstipps führt nicht zu einer Neubewertung. Die heutigen Analysemethoden ermöglichen es nämlich, selbst kleinste Spuren von Pflanzenschutzmittelrückständen im Urin nachzuweisen; ein entsprechender Nachweis ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefährdung. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>- Gemäss der Stellungnahmen des Bundesrates (19.3791, 19.3296, 19.3101) sind im Rahmen des NAP Massnahmen vorgesehen, um Gesundheitsgefährdungen durch Mehrfachrückstände von Pestiziden in Lebensmitteln intensiver und genauer zu prüfen. Im Jahresbericht 2020 zur Umsetzung des NAP heisst es dazu "In Erarbeitung". Was sind das für Massnahmen und was ist der genaue Stand von deren Planung, Umsetzung und Evaluation? Und was genau bedeutet "Die internationalen Bestrebungen werden verfolgt"?</p><p>- Gemäss seiner Stellungnahme (16.4153) sieht der Bundesrat von der Einführung eines vorsorglichen Summengrenzwertes für Pestizidrückstände in Lebensmitteln ab, da es aufgrund der tiefen Dosen an aufgenommenen Pestizidrückständen unwahrscheinlich sei, dass kumulative oder synergistische Interaktionen Effektstärke erreichten. Erachtet er vor dem Hintergrund der zahlreichen und in teilweise besorgniserregender Dosierung nachgewiesenen Rückstände nun im Sinne des Vorsorgeprinzips die Einführung eines Summengrenzwertes für Pestizidrückstände in Lebensmittel als sinnvolle Ergänzung zu den schon existierenden Grenzwerten für Rückstände von einzelnen Pestiziden?</p>
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