Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

ShortId
20.4182
Id
20204182
Updated
28.07.2023 01:05
Language
de
Title
Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
AdditionalIndexing
2841;44;28;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 19. Juni 2020 haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat das Gesetz gut geheissen. Der Bundesrat hat die Vorlage am 30. Oktober 2019 verabschiedet. Spätestens seit dann konnten die Arbeiten an der Verordnung gestartet werden. Der Bundesrat ging in der Botschaft von einem Inkrafttreten per 1. Januar 2021 aus (vgl. BBI, Seite 8302). Mit der COVID 19 Epidemie verlieren zahlreiche Personen ihre Stelle. So hat die Anzahl Arbeitsloser gemäss Seco für die Altersgruppe der 60-64-Jährigen im Vergleich zum Vorjahr bereits um 40 Prozent zugenommen (in der Altersgruppe der 55-59-Jährigen gar um 48%).</p><p>Um die finanzielle Not dieser Personen zu mildern und eine weitere Belastung der gemeindlichen Sozialhilfe zu verhindern, ist es existenziell wichtig, dass die Überbrückungsleistungen gemäss dem vorgesehen Zeitplan auf den 1. Januar 2021 in Kraft tritt, bzw. zumindest ein rückwirkender Rechtsanspruch auf den 1. Januar 2021 gesichert ist (bei allfälliger Verzögerung der Verordnungsbestimmungen).</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dieses Bundesgesetz aufgrund der davon betroffenen vulnerablen Personengruppen möglichst rasch umgesetzt werden muss. Der Bundesrat hatte ursprünglich ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2021 vorgesehen, dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die Schlussabstimmung im März 2020 erfolgt wäre. Aufgrund der Verschiebung der parlamentarischen Beratungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie verzögerte sich die Annahme des Gesetzes durch das Parlament und erfolgte am 19. Juni 2020. </p><p>Die Umsetzungsarbeiten dazu sind im Gange. Die Vernehmlassung zur Verordnung über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose ist zwingend und wurde vom Bundesrat am 28. Oktober 2020 eröffnet und dauert bis im Februar 2021. Die Genehmigung der Verordnung durch den Bundesrat wird daher erst im kommenden Jahr möglich sein. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Durchführungsstellen bereits stark mit den Massnahmen der Coronakrise und mit den weiteren auf den 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Projekten (Revision BG über Ergänzungsleistungen ( BBl 2019 2603) ; BG über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung (: BBl 2019 8667) ) belastet sind. Daher ist ihnen für die Umsetzung dieser Leistung ein Minimum an Zeit einzuräumen. Eine Inkraftsetzung ist daher auf den 1. Juli 2021 vorgesehen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>- Ist das Inkrafttreten des Bundesgesetzes "Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose" - im Falle eines Scheiterns des dagegen ergriffenen Referendums - auf den 1. Januar 2021 gesichert?</p><p>- Was unternimmt der Bundesrat, damit die von Ständerat und Nationalrat am 19. Juni 2020 beschlossene Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten kann?</p>
  • Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 19. Juni 2020 haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat das Gesetz gut geheissen. Der Bundesrat hat die Vorlage am 30. Oktober 2019 verabschiedet. Spätestens seit dann konnten die Arbeiten an der Verordnung gestartet werden. Der Bundesrat ging in der Botschaft von einem Inkrafttreten per 1. Januar 2021 aus (vgl. BBI, Seite 8302). Mit der COVID 19 Epidemie verlieren zahlreiche Personen ihre Stelle. So hat die Anzahl Arbeitsloser gemäss Seco für die Altersgruppe der 60-64-Jährigen im Vergleich zum Vorjahr bereits um 40 Prozent zugenommen (in der Altersgruppe der 55-59-Jährigen gar um 48%).</p><p>Um die finanzielle Not dieser Personen zu mildern und eine weitere Belastung der gemeindlichen Sozialhilfe zu verhindern, ist es existenziell wichtig, dass die Überbrückungsleistungen gemäss dem vorgesehen Zeitplan auf den 1. Januar 2021 in Kraft tritt, bzw. zumindest ein rückwirkender Rechtsanspruch auf den 1. Januar 2021 gesichert ist (bei allfälliger Verzögerung der Verordnungsbestimmungen).</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dieses Bundesgesetz aufgrund der davon betroffenen vulnerablen Personengruppen möglichst rasch umgesetzt werden muss. Der Bundesrat hatte ursprünglich ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2021 vorgesehen, dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die Schlussabstimmung im März 2020 erfolgt wäre. Aufgrund der Verschiebung der parlamentarischen Beratungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie verzögerte sich die Annahme des Gesetzes durch das Parlament und erfolgte am 19. Juni 2020. </p><p>Die Umsetzungsarbeiten dazu sind im Gange. Die Vernehmlassung zur Verordnung über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose ist zwingend und wurde vom Bundesrat am 28. Oktober 2020 eröffnet und dauert bis im Februar 2021. Die Genehmigung der Verordnung durch den Bundesrat wird daher erst im kommenden Jahr möglich sein. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Durchführungsstellen bereits stark mit den Massnahmen der Coronakrise und mit den weiteren auf den 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Projekten (Revision BG über Ergänzungsleistungen ( BBl 2019 2603) ; BG über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung (: BBl 2019 8667) ) belastet sind. Daher ist ihnen für die Umsetzung dieser Leistung ein Minimum an Zeit einzuräumen. Eine Inkraftsetzung ist daher auf den 1. Juli 2021 vorgesehen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>- Ist das Inkrafttreten des Bundesgesetzes "Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose" - im Falle eines Scheiterns des dagegen ergriffenen Referendums - auf den 1. Januar 2021 gesichert?</p><p>- Was unternimmt der Bundesrat, damit die von Ständerat und Nationalrat am 19. Juni 2020 beschlossene Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten kann?</p>
    • Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

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