Ökonomie und Vorsorgeprinzip. Überprüfungsrate bei alten Pflanzenschutzmitteln erhöhen?

ShortId
20.4183
Id
20204183
Updated
27.07.2023 23:25
Language
de
Title
Ökonomie und Vorsorgeprinzip. Überprüfungsrate bei alten Pflanzenschutzmitteln erhöhen?
AdditionalIndexing
55;2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Bis einschliesslich 2019 wurden seit Beginn des Überprüfungsprogramms im Jahr 2010 98 Wirkstoffe überprüft. Ende 2020 wird die Überprüfung von weiteren 11 Wirkstoffen abgeschlossen sein. Die Überprüfung der 90 neuen Substanzen, die innerhalb der letzten 15 Jahre bewilligt wurden, ist in der Regel keine Priorität, da sowohl die zugrundeliegenden Studien als auch die Beurteilungsmethoden eher dem heutigen Stand entsprechen, als dies bei den älteren Wirkstoffen der Fall ist. Sie können allerdings falls nötig jederzeit einer Neubeurteilung unterzogen werden. Auch die Substanzen mit geringem Risiko sowie die 29 Mikroorganismen und 47 Makroorganismen bedürfen nicht a priori einer mittelfristigen Überprüfung. Somit müssen noch etwa 100 Substanzen überprüft werden. Produkte von mehr als 30 Wirkstoffen befinden sich derzeit in Überprüfung. Jeden Monat wird kontinuierlich 1 Wirkstoff in das Überprüfungsverfahren eingeschleust. Die Auswahl der Wirkstoffe basiert auf dem Verfahren der Wirkstoffüberprüfung in der EU, da jeweils nach dieser Überprüfung die aktuellsten Daten verfügbar sind. Dies gewährleistet eine effiziente Überprüfung nach aktuellem Stand des Wissens. Wie lange es dauert, alle Wirkstoffe zu überprüfen, hängt deswegen vom Tempo der Überprüfung in der EU ab.</p><p>2. Der Schweizer Markt ist für PSM-Inverkehrbringer relativ klein und von eher geringem wirtschaftlichen Interesse. Überprüfungsgebühren würden die Anreize zur Gesuchstellung zusätzlich senken. Die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für die Schweizer Landwirte, ob biologisch oder konventionell wirtschaftend, würde somit eingeschränkt und damit auch die Schutzmöglichkeit der landwirtschaftlichen Kulturen in Frage gestellt.</p><p>3. Eine Überprüfungsrate von ca. 20 Wirkstoffen pro Jahr ist anzustreben. Sie würde eine parallele Überprüfung zum EU-Verfahren gewährleisten. Das seit 2018 geltende Parteistellungsverfahren der Umweltorganisationen hat das Verfahren erschwert und verlängert und somit auch die Überprüfungsrate gesenkt. Um die aktuelle Überprüfungsrate wieder auf 20 Wirkstoffe anzuheben und dem neuen Parteistellungsverfahren der Umweltorganisationen gleichzeitig Rechnung zu tragen, müssten zusätzliche Ressourcen für diese Aufgabe eingesetzt werden.</p><p>4. Sämtliche in der Schweiz zugelassenen Produkte und die darin enthaltenen Wirkstoffe sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Landwirtschaft im regelmässig aktualisierten Pflanzenschutzmittelverzeichnis öffentlich einsehbar. Die detaillierten Anwendungsbestimmungen und auch die Gefahrenkennzeichnungen für jedes Produkt sind übersichtlich dargestellt. Zurzeit wird ein Projekt zur Überarbeitung der verwendeten Datenbank durchgeführt. Eines der angestrebten Ziele ist es, den Zugang zu Informationen für die Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat antwortet auf diverse Vorstösse, die Anforderungen an die Zulassung für Pestizide hätten sich verschärft. Produkte, die noch vor 20 Jahren "bewilligbar" gewesen waren, seien dies heute nicht mehr unbedingt. Ein Überprüfungsverfahren stelle sicher, dass alte Produkte heutigen Anforderungen genügten. Falls nötig würden Einschränkungen erlassen, gegebenenfalls Bewilligungen teilweise oder ganz widerrufen.</p><p>Am 1. Juni 2020 waren in der Schweiz insgesamt 378 Wirkstoffe zur Verwendung als PSM zugelassen. Zur Senkung des Risikos von Pestiziden ist im 2020 die Überprüfung von 20 Wirkstoffen vorgesehen. Es dauert also rund 19 Jahre, bis alle heute zugelassenen Wirkstoffe überprüft sind. Damit dürften im 2040 zahlreiche Wirkstoffe mehr als 20 Jahren auf dem Markt sein, ohne dass sie seit ihrer Zulassung überprüft worden wären. Einige dieser Stoffe dürften dann vermutlich nicht mehr "bewilligbar" sein. Es erstaunt daher nicht, wenn sich über die Zeit Probleme wie jene betreffend Chlorothalonil-Metaboliten entwickeln - zum Teil völlig unbemerkt. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Er wies verschiedentlich darauf hin, dass gewisse PSM-Wirkstoffe demnächst überprüft werden sollen. Wie viele Wirkstoffe sind das und bis wann werden sie überprüft sein?</p><p>2. Für die Überprüfung von zugelassenen Pestiziden werden Steuergelder eingesetzt. Wie hoch wären kostendeckende Gebühren? Warum werden sie nicht bei den antragstellenden Herstellern erhoben?</p><p>3. In der Wintersession 2019 hatte eine Minderheit aus der Finanzkommission eine Erhöhung der Globalbudgets um insgesamt 1,4 Millionen Franken beantragt zur Erhöhung der Überprüfungsrate von zugelassenen Wirkstoffen und damit zur Senkung des Risikos von alten Pflanzenschutzmitteln. Der Bundesrat hatte diese Erhöhung abgelehnt. Vor dem Hintergrund des Chlorothalonil-Skandals: Teilt er die Ansicht, dass die Erhöhung der Überprüfungsrate eine Massnahme der Risikoreduktion bzw. des vorsorglichen Gewässerschutzes (Vorsorgeprinzip) ist und daher rasch vollzogen werden sollte? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Der KPMG-Bericht zur Zulassung von PSM kritisiert die fehlende Transparenz im Zulassungssystem. Ein erster wichtiger Schritt wäre eine übersichtliche, benutzer*innenfreundliche Datenbank: Ist der Bundesrat gewillt, in der Schweiz eine Datenbank entsprechend der "EU pesticide database" anzubieten?</p>
  • Ökonomie und Vorsorgeprinzip. Überprüfungsrate bei alten Pflanzenschutzmitteln erhöhen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Bis einschliesslich 2019 wurden seit Beginn des Überprüfungsprogramms im Jahr 2010 98 Wirkstoffe überprüft. Ende 2020 wird die Überprüfung von weiteren 11 Wirkstoffen abgeschlossen sein. Die Überprüfung der 90 neuen Substanzen, die innerhalb der letzten 15 Jahre bewilligt wurden, ist in der Regel keine Priorität, da sowohl die zugrundeliegenden Studien als auch die Beurteilungsmethoden eher dem heutigen Stand entsprechen, als dies bei den älteren Wirkstoffen der Fall ist. Sie können allerdings falls nötig jederzeit einer Neubeurteilung unterzogen werden. Auch die Substanzen mit geringem Risiko sowie die 29 Mikroorganismen und 47 Makroorganismen bedürfen nicht a priori einer mittelfristigen Überprüfung. Somit müssen noch etwa 100 Substanzen überprüft werden. Produkte von mehr als 30 Wirkstoffen befinden sich derzeit in Überprüfung. Jeden Monat wird kontinuierlich 1 Wirkstoff in das Überprüfungsverfahren eingeschleust. Die Auswahl der Wirkstoffe basiert auf dem Verfahren der Wirkstoffüberprüfung in der EU, da jeweils nach dieser Überprüfung die aktuellsten Daten verfügbar sind. Dies gewährleistet eine effiziente Überprüfung nach aktuellem Stand des Wissens. Wie lange es dauert, alle Wirkstoffe zu überprüfen, hängt deswegen vom Tempo der Überprüfung in der EU ab.</p><p>2. Der Schweizer Markt ist für PSM-Inverkehrbringer relativ klein und von eher geringem wirtschaftlichen Interesse. Überprüfungsgebühren würden die Anreize zur Gesuchstellung zusätzlich senken. Die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für die Schweizer Landwirte, ob biologisch oder konventionell wirtschaftend, würde somit eingeschränkt und damit auch die Schutzmöglichkeit der landwirtschaftlichen Kulturen in Frage gestellt.</p><p>3. Eine Überprüfungsrate von ca. 20 Wirkstoffen pro Jahr ist anzustreben. Sie würde eine parallele Überprüfung zum EU-Verfahren gewährleisten. Das seit 2018 geltende Parteistellungsverfahren der Umweltorganisationen hat das Verfahren erschwert und verlängert und somit auch die Überprüfungsrate gesenkt. Um die aktuelle Überprüfungsrate wieder auf 20 Wirkstoffe anzuheben und dem neuen Parteistellungsverfahren der Umweltorganisationen gleichzeitig Rechnung zu tragen, müssten zusätzliche Ressourcen für diese Aufgabe eingesetzt werden.</p><p>4. Sämtliche in der Schweiz zugelassenen Produkte und die darin enthaltenen Wirkstoffe sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Landwirtschaft im regelmässig aktualisierten Pflanzenschutzmittelverzeichnis öffentlich einsehbar. Die detaillierten Anwendungsbestimmungen und auch die Gefahrenkennzeichnungen für jedes Produkt sind übersichtlich dargestellt. Zurzeit wird ein Projekt zur Überarbeitung der verwendeten Datenbank durchgeführt. Eines der angestrebten Ziele ist es, den Zugang zu Informationen für die Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat antwortet auf diverse Vorstösse, die Anforderungen an die Zulassung für Pestizide hätten sich verschärft. Produkte, die noch vor 20 Jahren "bewilligbar" gewesen waren, seien dies heute nicht mehr unbedingt. Ein Überprüfungsverfahren stelle sicher, dass alte Produkte heutigen Anforderungen genügten. Falls nötig würden Einschränkungen erlassen, gegebenenfalls Bewilligungen teilweise oder ganz widerrufen.</p><p>Am 1. Juni 2020 waren in der Schweiz insgesamt 378 Wirkstoffe zur Verwendung als PSM zugelassen. Zur Senkung des Risikos von Pestiziden ist im 2020 die Überprüfung von 20 Wirkstoffen vorgesehen. Es dauert also rund 19 Jahre, bis alle heute zugelassenen Wirkstoffe überprüft sind. Damit dürften im 2040 zahlreiche Wirkstoffe mehr als 20 Jahren auf dem Markt sein, ohne dass sie seit ihrer Zulassung überprüft worden wären. Einige dieser Stoffe dürften dann vermutlich nicht mehr "bewilligbar" sein. Es erstaunt daher nicht, wenn sich über die Zeit Probleme wie jene betreffend Chlorothalonil-Metaboliten entwickeln - zum Teil völlig unbemerkt. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Er wies verschiedentlich darauf hin, dass gewisse PSM-Wirkstoffe demnächst überprüft werden sollen. Wie viele Wirkstoffe sind das und bis wann werden sie überprüft sein?</p><p>2. Für die Überprüfung von zugelassenen Pestiziden werden Steuergelder eingesetzt. Wie hoch wären kostendeckende Gebühren? Warum werden sie nicht bei den antragstellenden Herstellern erhoben?</p><p>3. In der Wintersession 2019 hatte eine Minderheit aus der Finanzkommission eine Erhöhung der Globalbudgets um insgesamt 1,4 Millionen Franken beantragt zur Erhöhung der Überprüfungsrate von zugelassenen Wirkstoffen und damit zur Senkung des Risikos von alten Pflanzenschutzmitteln. Der Bundesrat hatte diese Erhöhung abgelehnt. Vor dem Hintergrund des Chlorothalonil-Skandals: Teilt er die Ansicht, dass die Erhöhung der Überprüfungsrate eine Massnahme der Risikoreduktion bzw. des vorsorglichen Gewässerschutzes (Vorsorgeprinzip) ist und daher rasch vollzogen werden sollte? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Der KPMG-Bericht zur Zulassung von PSM kritisiert die fehlende Transparenz im Zulassungssystem. Ein erster wichtiger Schritt wäre eine übersichtliche, benutzer*innenfreundliche Datenbank: Ist der Bundesrat gewillt, in der Schweiz eine Datenbank entsprechend der "EU pesticide database" anzubieten?</p>
    • Ökonomie und Vorsorgeprinzip. Überprüfungsrate bei alten Pflanzenschutzmitteln erhöhen?

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