Covid-19-Pandemie und Hörbehinderung. Besteht Handlungsbedarf?

ShortId
20.4186
Id
20204186
Updated
28.07.2023 01:04
Language
de
Title
Covid-19-Pandemie und Hörbehinderung. Besteht Handlungsbedarf?
AdditionalIndexing
2841;28;34;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wie in seiner Stellungnahme zur Interpellation Porchet 20.3254 "Welches Recht auf Information haben Gehörlose während der Corona-Krise?" dargelegt, setzt sich der Bundesrat für die Gleichstellung von Personen mit Behinderung ein und möchte vermeiden, dass diese Opfer von Diskriminierung werden. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Einführung der Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr und in Teilen des öffentlichen Lebens die Kommunikation erschwert. Gehörlose Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen sind davon leider besonders betroffen. In Bezug auf Diskriminierungen, denen Personen ausgesetzt sein könnten, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind (Art. 3a Abs. 1 Bst. b Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26), diskutieren das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) derzeit die erforderlichen Kommunikationsmassnahmen in Koordination mit den Organisationen, die für die Rechte von Menschen mit Behinderung eintreten. In diesem Zusammenhang werden auch Kommunikationsmassnahmen geprüft, welche die Situation von gehörlosen Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen verbessern.</p><p>2. und 3. Der Bundesrat ist sich bewusst, wie wichtig es ist, über zertifizierte Schutzmasken mit Sichtfenstern in genügender Menge zu verfügen, dies insbesondere, damit die Kommunikation von gehörlosen und schwerhörigen Menschen mit verschiedenen Gesprächspartnern in Situationen, in denen das Tragen einer Maske erforderlich ist, nicht behindert wird. Vor diesem Hintergrund laufen derzeit Gespräche über die Versorgung mit solchen Masken durch den Bund. Zurzeit lassen sich solche Masken jedoch auf dem Weltmarkt nicht in angemessener Qualität und Quantität beschaffen.</p><p>In Bezug auf das Pflegepersonal ist gemäss Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (ArG, SR 822.11) und Artikel 10 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (SR 818.101.26) der Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeitenden zu schützen und die Präventionsmassnahmen gegen COVID-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen. So sind im Pflegebereich tätige Institutionen sowie selbstständige Gesundheitsfachpersonen selbst für die Beschaffung von Schutzmaterial verantwortlich.</p><p>4. und 5. Die Behindertenpolitik des Bundesrats setzt u.a. einen Schwerpunkt auf Digitalisierung und Barrierefreiheit. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Schwerpunkts stellt die Förderung von alternativen Kommunikationsformen dar. So besteht gemäss Artikel 16, Absatz 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) insbesondere die Möglichkeit, neue Kommunikationsformen mit Finanzhilfen an Programmen, die der besseren Integration Behinderter in die Gesellschaft dienen, zu erproben. Dieser Ansatz hat sich bereits mehrfach bewährt. Auch Projekte, die Alternativen zum Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern erproben sollten, wurden in diesem Rahmen bereits unterstützt. Sollte die zunehmende Digitalisierung weitergehende und auch für gehörlose Personen valable Möglichkeiten eröffnen, bieten die BehiG-Finanzhilfen für Programme zur Integration Behinderter einen geeigneten Rahmen zu ihrer Erprobung und Entwicklung.</p><p>Die Invalidenversicherung (IV) finanziert als individuelle Leistungen Gebärdensprachedolmetschereinsätze am Arbeitsplatz sowie im Rahmen einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung. Ausserdem spricht die IV Subventionsleistungen für Organisationen, welche Gebärdensprachedolmetschen anbieten.</p><p>6. Das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG; SR 811.21) und die Verordnung über die berufliche Grundbildung der Fachpersonen Gesundheit (SR 412.101.220.96) sehen vor, dass die Absolventinnen und Absolventen einer entsprechenden Ausbildung zu den Patientinnen und Patienten sowie zu deren Angehörigen eine professionelle und den Umständen angemessene Beziehung aufbauen können müssen. Das zeigt, dass die kommunikativen Kompetenzen der Pflegefachpersonen von Bedeutung sind. Diese müssen somit in der Lage sein, ihre Kommunikation den vulnerablen Gruppen anzupassen. Es liegt in der Autonomie der betroffenen Institutionen und Branchen, die Lehrpläne entsprechend zu erarbeiten.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat Lohr 17.3540 "Diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung" festgehalten hat, legt er Wert auf die Einhaltung des Prinzips der Nichtdiskriminierung. In erster Linie ist es Sache der Kantone, einen diskriminierungsfreien Zugang zum Gesundheitswesen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die Arbeitgeber Personal beschäftigen, das über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, um seine Aufgaben unter Einhaltung dieses Prinzips zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Schweiz leiden ungefähr 13 Prozent der Bevölkerung an einer Hörbehinderung, 1 Prozent ist stark hörbehindert oder sogar vollständig gehörlos. Diese Personen haben eine geringere Gesundheitskompetenz (health literacy) und einen schlechteren Zugang zum Gesundheitssystem aufgrund ihrer Schwierigkeiten, sich mit dem Pflege- und dem Verwaltungspersonal zu verständigen. Sie haben die Tendenz, dem Gesundheitssystem mehr als üblich zu misstrauen, und zögern, sich in Behandlung zu begeben, aus Angst vor Traumatisierungen oder davor, bereits erlebte Traumatisierungen erneut durchmachen zu müssen. Ihre geistige Gesundheit ist weniger gut als beim Durchschnitt der Bevölkerung; namentlich leiden diese Menschen oft unter einem Gefühl der sozialen Isoliertheit.</p><p>Die gegenwärtigen Empfehlungen zum Tragen einer Maske, grundsätzlich in allen Gesundheitseinrichtungen, aber auch im öffentlichen Verkehr und in den Einkaufsläden, verschlechtern die Möglichkeiten, mit diesen Menschen zu kommunizieren, noch einmal beträchtlich. Zwar erlaubt das Lippenlesen nur ein Verstehen von 30-40 Prozent dessen, was gesagt wird, die Maske aber verhüllt die Lippen vollständig und macht damit eine Kommunikation mit diesen Menschen praktisch unmöglich.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. In welchem Ausmass führen die Gesundheitsempfehlungen, insbesondere die Empfehlung zum Maskentragen, zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung hörbehinderter Menschen?</p><p>2. In welchem Ausmass hat in den Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen, Arztpraxen und andern Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitssystems das Pflege- und Betreuungspersonal, das mit hörbehinderten Menschen zu tun hat, Zugang zu Masken, die das Lippenlesen möglich machen?</p><p>3. Sollte nicht die Entwicklung und Verbreitung von transparenten Masken unterstützt werden?</p><p>4. Sollte nicht unter einem breiteren Blickwinkel gewährleistet werden, dass gehörlose Menschen, die der Gebärdensprache mächtig sind, systematisch und kostenlos eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdensprachdolmetscher in Anspruch nehmen können?</p><p>5. Sollte nicht die Erforschung neuer Mittel der Kommunikation mit hörbehinderten Menschen gefördert werden, namentlich unter Ausnützung neuer digitaler Technologien?</p><p>6. Sollten nicht die kommunikativen Kompetenzen des Pflege- und des Verwaltungspersonals verbessert werden, indem dieses für die Verständigung mit hörbehinderten Menschen sensibilisiert und darin geschult wird.</p>
  • Covid-19-Pandemie und Hörbehinderung. Besteht Handlungsbedarf?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wie in seiner Stellungnahme zur Interpellation Porchet 20.3254 "Welches Recht auf Information haben Gehörlose während der Corona-Krise?" dargelegt, setzt sich der Bundesrat für die Gleichstellung von Personen mit Behinderung ein und möchte vermeiden, dass diese Opfer von Diskriminierung werden. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Einführung der Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr und in Teilen des öffentlichen Lebens die Kommunikation erschwert. Gehörlose Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen sind davon leider besonders betroffen. In Bezug auf Diskriminierungen, denen Personen ausgesetzt sein könnten, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind (Art. 3a Abs. 1 Bst. b Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26), diskutieren das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) derzeit die erforderlichen Kommunikationsmassnahmen in Koordination mit den Organisationen, die für die Rechte von Menschen mit Behinderung eintreten. In diesem Zusammenhang werden auch Kommunikationsmassnahmen geprüft, welche die Situation von gehörlosen Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen verbessern.</p><p>2. und 3. Der Bundesrat ist sich bewusst, wie wichtig es ist, über zertifizierte Schutzmasken mit Sichtfenstern in genügender Menge zu verfügen, dies insbesondere, damit die Kommunikation von gehörlosen und schwerhörigen Menschen mit verschiedenen Gesprächspartnern in Situationen, in denen das Tragen einer Maske erforderlich ist, nicht behindert wird. Vor diesem Hintergrund laufen derzeit Gespräche über die Versorgung mit solchen Masken durch den Bund. Zurzeit lassen sich solche Masken jedoch auf dem Weltmarkt nicht in angemessener Qualität und Quantität beschaffen.</p><p>In Bezug auf das Pflegepersonal ist gemäss Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (ArG, SR 822.11) und Artikel 10 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (SR 818.101.26) der Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeitenden zu schützen und die Präventionsmassnahmen gegen COVID-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen. So sind im Pflegebereich tätige Institutionen sowie selbstständige Gesundheitsfachpersonen selbst für die Beschaffung von Schutzmaterial verantwortlich.</p><p>4. und 5. Die Behindertenpolitik des Bundesrats setzt u.a. einen Schwerpunkt auf Digitalisierung und Barrierefreiheit. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Schwerpunkts stellt die Förderung von alternativen Kommunikationsformen dar. So besteht gemäss Artikel 16, Absatz 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) insbesondere die Möglichkeit, neue Kommunikationsformen mit Finanzhilfen an Programmen, die der besseren Integration Behinderter in die Gesellschaft dienen, zu erproben. Dieser Ansatz hat sich bereits mehrfach bewährt. Auch Projekte, die Alternativen zum Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern erproben sollten, wurden in diesem Rahmen bereits unterstützt. Sollte die zunehmende Digitalisierung weitergehende und auch für gehörlose Personen valable Möglichkeiten eröffnen, bieten die BehiG-Finanzhilfen für Programme zur Integration Behinderter einen geeigneten Rahmen zu ihrer Erprobung und Entwicklung.</p><p>Die Invalidenversicherung (IV) finanziert als individuelle Leistungen Gebärdensprachedolmetschereinsätze am Arbeitsplatz sowie im Rahmen einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung. Ausserdem spricht die IV Subventionsleistungen für Organisationen, welche Gebärdensprachedolmetschen anbieten.</p><p>6. Das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG; SR 811.21) und die Verordnung über die berufliche Grundbildung der Fachpersonen Gesundheit (SR 412.101.220.96) sehen vor, dass die Absolventinnen und Absolventen einer entsprechenden Ausbildung zu den Patientinnen und Patienten sowie zu deren Angehörigen eine professionelle und den Umständen angemessene Beziehung aufbauen können müssen. Das zeigt, dass die kommunikativen Kompetenzen der Pflegefachpersonen von Bedeutung sind. Diese müssen somit in der Lage sein, ihre Kommunikation den vulnerablen Gruppen anzupassen. Es liegt in der Autonomie der betroffenen Institutionen und Branchen, die Lehrpläne entsprechend zu erarbeiten.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat Lohr 17.3540 "Diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung" festgehalten hat, legt er Wert auf die Einhaltung des Prinzips der Nichtdiskriminierung. In erster Linie ist es Sache der Kantone, einen diskriminierungsfreien Zugang zum Gesundheitswesen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die Arbeitgeber Personal beschäftigen, das über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, um seine Aufgaben unter Einhaltung dieses Prinzips zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Schweiz leiden ungefähr 13 Prozent der Bevölkerung an einer Hörbehinderung, 1 Prozent ist stark hörbehindert oder sogar vollständig gehörlos. Diese Personen haben eine geringere Gesundheitskompetenz (health literacy) und einen schlechteren Zugang zum Gesundheitssystem aufgrund ihrer Schwierigkeiten, sich mit dem Pflege- und dem Verwaltungspersonal zu verständigen. Sie haben die Tendenz, dem Gesundheitssystem mehr als üblich zu misstrauen, und zögern, sich in Behandlung zu begeben, aus Angst vor Traumatisierungen oder davor, bereits erlebte Traumatisierungen erneut durchmachen zu müssen. Ihre geistige Gesundheit ist weniger gut als beim Durchschnitt der Bevölkerung; namentlich leiden diese Menschen oft unter einem Gefühl der sozialen Isoliertheit.</p><p>Die gegenwärtigen Empfehlungen zum Tragen einer Maske, grundsätzlich in allen Gesundheitseinrichtungen, aber auch im öffentlichen Verkehr und in den Einkaufsläden, verschlechtern die Möglichkeiten, mit diesen Menschen zu kommunizieren, noch einmal beträchtlich. Zwar erlaubt das Lippenlesen nur ein Verstehen von 30-40 Prozent dessen, was gesagt wird, die Maske aber verhüllt die Lippen vollständig und macht damit eine Kommunikation mit diesen Menschen praktisch unmöglich.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. In welchem Ausmass führen die Gesundheitsempfehlungen, insbesondere die Empfehlung zum Maskentragen, zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung hörbehinderter Menschen?</p><p>2. In welchem Ausmass hat in den Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen, Arztpraxen und andern Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitssystems das Pflege- und Betreuungspersonal, das mit hörbehinderten Menschen zu tun hat, Zugang zu Masken, die das Lippenlesen möglich machen?</p><p>3. Sollte nicht die Entwicklung und Verbreitung von transparenten Masken unterstützt werden?</p><p>4. Sollte nicht unter einem breiteren Blickwinkel gewährleistet werden, dass gehörlose Menschen, die der Gebärdensprache mächtig sind, systematisch und kostenlos eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdensprachdolmetscher in Anspruch nehmen können?</p><p>5. Sollte nicht die Erforschung neuer Mittel der Kommunikation mit hörbehinderten Menschen gefördert werden, namentlich unter Ausnützung neuer digitaler Technologien?</p><p>6. Sollten nicht die kommunikativen Kompetenzen des Pflege- und des Verwaltungspersonals verbessert werden, indem dieses für die Verständigung mit hörbehinderten Menschen sensibilisiert und darin geschult wird.</p>
    • Covid-19-Pandemie und Hörbehinderung. Besteht Handlungsbedarf?

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