Für einen sauberen Finanzplatz. Messung und Offenlegung von Klimarisiken

ShortId
20.4189
Id
20204189
Updated
28.07.2023 01:03
Language
de
Title
Für einen sauberen Finanzplatz. Messung und Offenlegung von Klimarisiken
AdditionalIndexing
24;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu 1: Der Bundesrat hat das EFD am 6. Dezember 2019 beauftragt, u.a. eine mögliche Pflicht zur systematischen Offenlegung von relevanten und vergleichbaren Informationen für Kunden, Eigner und Investoren unter dem Aspekt der Klima- und Umweltrisiken beziehungsweise deren Auswirkungen zu vertiefen. Dazu gehört auch das enge Verfolgen der diesbezüglichen internationalen Entwicklungen, insbesondere in der EU, um frühzeitig erkennen zu können, welche Schritte zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit erforderlich sind (vgl. auch Medienmitteilung des Bundesrates vom 26. Juni 2020). Diese Vertiefungen sollen bis Ende 2020 abgeschlossen und das weitere Vorgehen definiert sein. </p><p>Zu 2-3: Entsprechend ihrem Mandat befasst sich die FINMA mit finanziellen Risiken aus dem Klimawandel, die sich bei Finanzinstituten materialisieren könnten. Für die Analyse potentiell erhöhter Risiken bei Finanzinstituten testet die FINMA zurzeit verschiedene Ansätze und befasst sich mit von Finanzinstituten angewendeten Methoden. In der Praxis konnten sich noch keine standardisierten Messkriterien breit etablieren - weder in der Finanzindustrie noch bei Aufsichtsbehörden. Robuste, ausgereifte und international abgestimmte Methoden dürften sich erst mit der Zeit durchsetzen. Qualitative Analysen und gewisse quantitative Indikatoren (bspw. Exposition gegenüber CO2-intensiven Wirtschaftssektoren) ermöglichen aber heute bereits generelle Einschätzungen zu klimabezogenen Finanzrisiken.</p><p>Zu 4: Bei den angesprochenen Analysen fokussiert die FINMA derzeit auf klimabezogene Finanzrisiken, und nicht darauf, wie klimaverträglich die Anlagen sind. Hohe Umweltrisiken sollen nicht durch tiefere soziale oder Governance Risiken kompensiert werden können. In Bezug auf das Anlagegeschäft ist der Umgang mit Zielkonflikten Teil eines gut funktionierenden ESG-Risikomanagements (Environment, Social and Governance). </p><p>Zu 5: Die FINMA sensibilisiert in ihrer direkten Aufsichtsarbeit beaufsichtigte Institute über die Klimarisiko-Thematik und fordert einen angemessenen Umgang mit klimabezogenen Finanzrisiken. Weiter beabsichtigt die FINMA die Offenlegungspflichten in Bezug auf institutseigene klimabezogene Finanzrisiken zu konkretisieren. Eine vollständigere und einheitlichere Offenlegung zu diesen Finanzrisiken fördert die Transparenz am Markt, das Risikobewusstsein bei Finanzinstituten sowie die Rechtssicherheit.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die FINMA identifiziert in ihrem Risikomonitor die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel als eines der bedeutendsten längerfristigen Risiken. Auch der Bundesrat erkennt in seinem Bericht vom Juni 2020 zur Nachhaltigkeit des Finanzsektors die Bedeutung des Finanzsektors zur Erreichung des Ziels der Netto-Null-Emissionen bis 2050. </p><p>Als zentrales Instrument zur Erkennung von klimaschädlichen Investitionen werden in der Praxis oft Umwelt-, Sozial- oder Governance-Kriterien verwendet. Gegenwärtig divergieren solche Standards noch hinsichtlich Qualität oder können hinsichtlich ihrer Methodik mangels Transparenz nicht überprüft oder mit anderen Standards verglichen werden. Weiter können sich in diesen Standards Kriterien potentiell gegenseitig kompensieren, wodurch einzelnen Kriterien nicht angemessen Rechnung getragen wird.</p><p>Im Rahmen des "Europäischen Grünen Deals" hat das EU-Parlament im Juni 2020 eine Verordnung zur Schaffung einer einheitlichen Definition von Vorgaben für nachhaltige Investitionen erlassen. Die Umsetzung ist auf Anfang 2021 vorgesehen. Der Aktionsplan sieht vor, eine EU-weite Klassifizierung zu schaffen, die sich zunächst auf die ökologische Nachhaltigkeit konzentriert. Auch vor diesem Hintergrund ist der Handlungsbedarf für den Schweizer Finanzplatz ausgewiesen.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welchen Regulierungsbedarf sieht der Bundesrat im Bereich der Offenlegung der ökologischen Nachhaltigkeit von Investitionen, damit der Schweizer Finanzplatz vor dem Hintergrund der Umsetzung der Taxonomie-Verordnung der EU nicht ins Hintertreffen gerät? </p><p>2. Mit welchen Messkriterien gedenkt die FINMA das mit der Klimakrise einhergehende finanzielle Risiko zu analysieren? </p><p>3. Welche Messkriterien müssen von den Finanzinstituten der FINMA zwingend zur Verfügung gestellt werden, damit eine Risikoabwägung adäquat durchgeführt werden kann?</p><p>4. Werden Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit in einer solchen Analyse als zwingende Kriterien formuliert oder besteht die Möglichkeit, dass diese durch Kriterien der sozialen Nachhaltigkeit kompensiert werden können?</p><p>5. Was gedenkt die FINMA zu tun, damit solche Klimarisiken im Schweizer Finanzsektor schnell abgebaut werden? Welchen Beitrag kann dazu eine Offenlegungspflicht leisten?</p>
  • Für einen sauberen Finanzplatz. Messung und Offenlegung von Klimarisiken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu 1: Der Bundesrat hat das EFD am 6. Dezember 2019 beauftragt, u.a. eine mögliche Pflicht zur systematischen Offenlegung von relevanten und vergleichbaren Informationen für Kunden, Eigner und Investoren unter dem Aspekt der Klima- und Umweltrisiken beziehungsweise deren Auswirkungen zu vertiefen. Dazu gehört auch das enge Verfolgen der diesbezüglichen internationalen Entwicklungen, insbesondere in der EU, um frühzeitig erkennen zu können, welche Schritte zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit erforderlich sind (vgl. auch Medienmitteilung des Bundesrates vom 26. Juni 2020). Diese Vertiefungen sollen bis Ende 2020 abgeschlossen und das weitere Vorgehen definiert sein. </p><p>Zu 2-3: Entsprechend ihrem Mandat befasst sich die FINMA mit finanziellen Risiken aus dem Klimawandel, die sich bei Finanzinstituten materialisieren könnten. Für die Analyse potentiell erhöhter Risiken bei Finanzinstituten testet die FINMA zurzeit verschiedene Ansätze und befasst sich mit von Finanzinstituten angewendeten Methoden. In der Praxis konnten sich noch keine standardisierten Messkriterien breit etablieren - weder in der Finanzindustrie noch bei Aufsichtsbehörden. Robuste, ausgereifte und international abgestimmte Methoden dürften sich erst mit der Zeit durchsetzen. Qualitative Analysen und gewisse quantitative Indikatoren (bspw. Exposition gegenüber CO2-intensiven Wirtschaftssektoren) ermöglichen aber heute bereits generelle Einschätzungen zu klimabezogenen Finanzrisiken.</p><p>Zu 4: Bei den angesprochenen Analysen fokussiert die FINMA derzeit auf klimabezogene Finanzrisiken, und nicht darauf, wie klimaverträglich die Anlagen sind. Hohe Umweltrisiken sollen nicht durch tiefere soziale oder Governance Risiken kompensiert werden können. In Bezug auf das Anlagegeschäft ist der Umgang mit Zielkonflikten Teil eines gut funktionierenden ESG-Risikomanagements (Environment, Social and Governance). </p><p>Zu 5: Die FINMA sensibilisiert in ihrer direkten Aufsichtsarbeit beaufsichtigte Institute über die Klimarisiko-Thematik und fordert einen angemessenen Umgang mit klimabezogenen Finanzrisiken. Weiter beabsichtigt die FINMA die Offenlegungspflichten in Bezug auf institutseigene klimabezogene Finanzrisiken zu konkretisieren. Eine vollständigere und einheitlichere Offenlegung zu diesen Finanzrisiken fördert die Transparenz am Markt, das Risikobewusstsein bei Finanzinstituten sowie die Rechtssicherheit.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die FINMA identifiziert in ihrem Risikomonitor die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel als eines der bedeutendsten längerfristigen Risiken. Auch der Bundesrat erkennt in seinem Bericht vom Juni 2020 zur Nachhaltigkeit des Finanzsektors die Bedeutung des Finanzsektors zur Erreichung des Ziels der Netto-Null-Emissionen bis 2050. </p><p>Als zentrales Instrument zur Erkennung von klimaschädlichen Investitionen werden in der Praxis oft Umwelt-, Sozial- oder Governance-Kriterien verwendet. Gegenwärtig divergieren solche Standards noch hinsichtlich Qualität oder können hinsichtlich ihrer Methodik mangels Transparenz nicht überprüft oder mit anderen Standards verglichen werden. Weiter können sich in diesen Standards Kriterien potentiell gegenseitig kompensieren, wodurch einzelnen Kriterien nicht angemessen Rechnung getragen wird.</p><p>Im Rahmen des "Europäischen Grünen Deals" hat das EU-Parlament im Juni 2020 eine Verordnung zur Schaffung einer einheitlichen Definition von Vorgaben für nachhaltige Investitionen erlassen. Die Umsetzung ist auf Anfang 2021 vorgesehen. Der Aktionsplan sieht vor, eine EU-weite Klassifizierung zu schaffen, die sich zunächst auf die ökologische Nachhaltigkeit konzentriert. Auch vor diesem Hintergrund ist der Handlungsbedarf für den Schweizer Finanzplatz ausgewiesen.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welchen Regulierungsbedarf sieht der Bundesrat im Bereich der Offenlegung der ökologischen Nachhaltigkeit von Investitionen, damit der Schweizer Finanzplatz vor dem Hintergrund der Umsetzung der Taxonomie-Verordnung der EU nicht ins Hintertreffen gerät? </p><p>2. Mit welchen Messkriterien gedenkt die FINMA das mit der Klimakrise einhergehende finanzielle Risiko zu analysieren? </p><p>3. Welche Messkriterien müssen von den Finanzinstituten der FINMA zwingend zur Verfügung gestellt werden, damit eine Risikoabwägung adäquat durchgeführt werden kann?</p><p>4. Werden Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit in einer solchen Analyse als zwingende Kriterien formuliert oder besteht die Möglichkeit, dass diese durch Kriterien der sozialen Nachhaltigkeit kompensiert werden können?</p><p>5. Was gedenkt die FINMA zu tun, damit solche Klimarisiken im Schweizer Finanzsektor schnell abgebaut werden? Welchen Beitrag kann dazu eine Offenlegungspflicht leisten?</p>
    • Für einen sauberen Finanzplatz. Messung und Offenlegung von Klimarisiken

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