Gefährden Interessenkonflikte die Netzstabilität in der Schweiz?

ShortId
20.4190
Id
20204190
Updated
28.07.2023 01:03
Language
de
Title
Gefährden Interessenkonflikte die Netzstabilität in der Schweiz?
AdditionalIndexing
66;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zur Frage 1: Aufgrund der Coronavirus-Pandemie kam es im März und April 2020 in der Schweiz und in Europa zu Stromverbrauchsrückgängen und damit zu einer deutlich niedrigeren Netzlast (gesamter Stromverbrauch im Netz). Die dadurch geringere Belastung führte zu höheren Spannungen im Übertragungsnetz. Trotz dieser Spannungsverletzungen kam es zu keiner kritischen Netzsituation.</p><p>Zur Frage 2: Um die Spannung im Übertragungsnetz zu beeinflussen, stehen der Swissgrid verschiedene Massnahmen zur Verfügung. Wichtigste Quelle ist der Einsatz bzw. Abruf von spannungsstützenden Ressourcen von Kraftwerken und Verteilnetzbetreibern (VNB), die direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind. Speziell in Schwachlastzeiten wie in der Corona-Situation erfolgt ein Teil der Blindleistungskompensation über den Austausch mit dem (benachbarten) Ausland, da die Blindleistungsressourcen in der Schweiz nicht immer ausreichen. Der Austausch mit dem angrenzenden Ausland war in diesen Fällen systemdienlich.</p><p>Zur Frage 3: Bei neu zu bauenden Kabelleitungen im Übertragungsnetz wird die Kompensation der Blindleistung Teil der Projektbewertung sein. Um hohe Spannungsschwankungen zu vermeiden, hat Swissgrid Anfang 2020 ein neues Spannungshaltungskonzept (Tarifmodell) eingeführt. Es schafft für die VNB finanzielle Anreize, systemdienliche Blindenergie zu produzieren und die Blindenergieerzeugung aufgrund von Verkabelungen auf ihrer Netzebene selbst zu kompensieren. Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Spannungsverletzungen ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren zusätzliche Massnahmen erforderlich sein werden.</p><p>Zur Frage 4: Die Kosten für die Beschaffung von Blindenergie am gesamten Beschaffungsaufwand über alle Sparten von Swissgrid ist über die letzten Jahre steigend. 2014 betrugen die Kosten für Blindenergie CHF 38 Mio., dies gegenüber einem Beschaffungsaufwand von Swissgrid von insgesamt CHF 356 Mio. (das entspricht einem Anteil von ca. 11 Prozent). 2018 stieg dieser Anteil auf ca. 19 Prozent, bei Kosten für Blindenergie von 50 Mio. gegenüber CHF 263 Mio. Beschaffungsaufwand insgesamt. Die Entschädigung der Kraftwerksbetreiber beträgt dabei seit Jahren unverändert 0,3 Rappen pro Kilovarstunde (Rp./kvarh). Die steigenden Kosten kommen aufgrund des zunehmendem Bedarfes an Blindenergie zu Stande.</p><p>Zur Frage 5: Einige laufende oder bereits abgeschlossene Forschungsprojekte vertiefen die Frage, wie Batterien oder Photovoltaikanlagen zur Spannungserhaltung in elektrischen Netzen beitragen können. Alle Studien, die vom Bund (mit-)finanziert oder durchgeführt werden, finden sich in der Forschungsdatenbank des Bundes (ARAMIS). Kompensationsanlagen würden dann zum Thema werden, wenn die Problematik der Spannungshaltung weiter zunehmen sollte. Ebenfalls müssen Kompensationsanlagen beim Ersatz von Freileitungen durch Kabel in Betracht gezogen werden.</p><p>Zur Frage 6: Den Swissgrid-Eigentümern, die VNBs bzw. Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVUs) sind, ist das Halten von Aktien an anderen Netzbetreibern inkl. Swissgrid nicht untersagt. Was Swissgrid selbst betrifft, sind nicht die Entflechtungsregeln von Artikel 10 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG, 734.7) einschlägig. Vielmehr gilt mit Artikel 18 ein spezielles Entflechtungsregime. Demnach ist es möglich bzw. sogar gewollt, dass kantonale oder kommunale EVUs an Swissgrid Aktien halten (schweizerische Beherrschung). Theoretisch birgt dies ein gewisses Potential für Interessenkonflikte. Das StromVG sieht allerdings auch entflechtungsrechtliche Gegenmassnahmen vor (personelle Unabhängigkeit, Art. 18 Abs. 7), die mit der aktuellen Revision des Gesetzes verschärft werden sollen. Swissgrid muss diskriminierungsfrei agieren, etwa bei der Beschaffung von Systemdienstleistungen (SDL). Weiter sind beim Netznutzungsentgelt nicht beliebige SDL-Kosten anrechenbar. Der Bundesrat sieht keine konkreten Anhaltspunkte, dass Swissgrid durch den Nicht-Einsatz von Kompensationsanlagen bestimmte Akteure bevorteilt hat. Bei zu hohen SDL-Kosten ohne solche Anlagen hätte aber letztlich die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) eine Handhabe zur Intervention.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Für den sicheren Netzbetrieb braucht es eine stabile Netzfrequenz und Spannung. Laut Jahresmedienkonferenz der ElCom bestanden in der Schweiz Herausforderungen im Bereich der Spannungshaltung während des coronabedingten Lockdowns. Gemäss Artikel von CIGRE kämpften die europäischen Stromnetze wegen tiefen Lasten mit hohen Spannungen. Die Spannung wird primär durch das Spannungsniveau im Übertragungsnetz vorgegeben und auf die tieferen Netzebenen transformiert. Die Spannung wird durch die Menge von Blindleistung im Netz definiert. Um die Spannung lokal beeinflussen zu können, muss die Blindleistung nahe davon beeinflusst werden, da sie nicht über grosse Distanzen transportiert werden kann. In grossen Mengen kann Blindleistung durch Kraftwerksgeneratoren und Kompensationsanlagen erzeugt oder vernichtet werden. Die Kraftwerksbetreiber erhalten gemäss Artikel 18 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 1 lit. g. StromVG für die Systemdienstleistung (SDL) Spannungshaltung Entschädigungen. Gemäss Tarifmedienmitteilung der Swissgrid ist für das Jahr 2021 mit 22 Prozent höheren Tarifen für die Blindenergie zu rechnen. Kompensationsanlagen können prinzipiell in jedem Unterwerk installiert werden. Die Installation von Kompensationsanlagen im Übertragungsnetz würden einerseits zu einmaligen höheren Investitionen führen, aber langfristig die SDL für die Spannungshaltung reduzieren.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie war die Spannung in der Schweiz während der Tieflastphasen wegen des coronabedingten Lockdowns?</p><p>2. Kann die Schweiz die Spannung selbst halten? Ist sie vom Ausland abhängig?</p><p>3. Kabelleitungen, die vermehrt im Verteil- und Übertragungsnetz installiert werden, führen zu höheren Spannungen. Wie sieht die langfristige Prognose aus?</p><p>4. Welche Entschädigungen erhalten die Kraftwerksbetreiber für die SDL Spannungshaltung insbesondere in Anbetracht der steigenden Tarife? </p><p>5. Gibt es Studien vom Bund oder von Netzbetreibern wie die Spannung in der Schweiz durch Kompensationsanlagen verbessert werden kann?</p><p>6. Besteht ein Interessenkonflikt bei den Eigentümern der Swissgrid, welche Investitionen in potenzielle Kompensationsanlagen genehmigen müssten, aber aktuell von Zahlungen durch die SDL Spannungshaltung profitieren? Ist die Entflechtung gemäss Artikel 10 StromVG eingehalten?</p>
  • Gefährden Interessenkonflikte die Netzstabilität in der Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur Frage 1: Aufgrund der Coronavirus-Pandemie kam es im März und April 2020 in der Schweiz und in Europa zu Stromverbrauchsrückgängen und damit zu einer deutlich niedrigeren Netzlast (gesamter Stromverbrauch im Netz). Die dadurch geringere Belastung führte zu höheren Spannungen im Übertragungsnetz. Trotz dieser Spannungsverletzungen kam es zu keiner kritischen Netzsituation.</p><p>Zur Frage 2: Um die Spannung im Übertragungsnetz zu beeinflussen, stehen der Swissgrid verschiedene Massnahmen zur Verfügung. Wichtigste Quelle ist der Einsatz bzw. Abruf von spannungsstützenden Ressourcen von Kraftwerken und Verteilnetzbetreibern (VNB), die direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind. Speziell in Schwachlastzeiten wie in der Corona-Situation erfolgt ein Teil der Blindleistungskompensation über den Austausch mit dem (benachbarten) Ausland, da die Blindleistungsressourcen in der Schweiz nicht immer ausreichen. Der Austausch mit dem angrenzenden Ausland war in diesen Fällen systemdienlich.</p><p>Zur Frage 3: Bei neu zu bauenden Kabelleitungen im Übertragungsnetz wird die Kompensation der Blindleistung Teil der Projektbewertung sein. Um hohe Spannungsschwankungen zu vermeiden, hat Swissgrid Anfang 2020 ein neues Spannungshaltungskonzept (Tarifmodell) eingeführt. Es schafft für die VNB finanzielle Anreize, systemdienliche Blindenergie zu produzieren und die Blindenergieerzeugung aufgrund von Verkabelungen auf ihrer Netzebene selbst zu kompensieren. Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Spannungsverletzungen ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren zusätzliche Massnahmen erforderlich sein werden.</p><p>Zur Frage 4: Die Kosten für die Beschaffung von Blindenergie am gesamten Beschaffungsaufwand über alle Sparten von Swissgrid ist über die letzten Jahre steigend. 2014 betrugen die Kosten für Blindenergie CHF 38 Mio., dies gegenüber einem Beschaffungsaufwand von Swissgrid von insgesamt CHF 356 Mio. (das entspricht einem Anteil von ca. 11 Prozent). 2018 stieg dieser Anteil auf ca. 19 Prozent, bei Kosten für Blindenergie von 50 Mio. gegenüber CHF 263 Mio. Beschaffungsaufwand insgesamt. Die Entschädigung der Kraftwerksbetreiber beträgt dabei seit Jahren unverändert 0,3 Rappen pro Kilovarstunde (Rp./kvarh). Die steigenden Kosten kommen aufgrund des zunehmendem Bedarfes an Blindenergie zu Stande.</p><p>Zur Frage 5: Einige laufende oder bereits abgeschlossene Forschungsprojekte vertiefen die Frage, wie Batterien oder Photovoltaikanlagen zur Spannungserhaltung in elektrischen Netzen beitragen können. Alle Studien, die vom Bund (mit-)finanziert oder durchgeführt werden, finden sich in der Forschungsdatenbank des Bundes (ARAMIS). Kompensationsanlagen würden dann zum Thema werden, wenn die Problematik der Spannungshaltung weiter zunehmen sollte. Ebenfalls müssen Kompensationsanlagen beim Ersatz von Freileitungen durch Kabel in Betracht gezogen werden.</p><p>Zur Frage 6: Den Swissgrid-Eigentümern, die VNBs bzw. Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVUs) sind, ist das Halten von Aktien an anderen Netzbetreibern inkl. Swissgrid nicht untersagt. Was Swissgrid selbst betrifft, sind nicht die Entflechtungsregeln von Artikel 10 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG, 734.7) einschlägig. Vielmehr gilt mit Artikel 18 ein spezielles Entflechtungsregime. Demnach ist es möglich bzw. sogar gewollt, dass kantonale oder kommunale EVUs an Swissgrid Aktien halten (schweizerische Beherrschung). Theoretisch birgt dies ein gewisses Potential für Interessenkonflikte. Das StromVG sieht allerdings auch entflechtungsrechtliche Gegenmassnahmen vor (personelle Unabhängigkeit, Art. 18 Abs. 7), die mit der aktuellen Revision des Gesetzes verschärft werden sollen. Swissgrid muss diskriminierungsfrei agieren, etwa bei der Beschaffung von Systemdienstleistungen (SDL). Weiter sind beim Netznutzungsentgelt nicht beliebige SDL-Kosten anrechenbar. Der Bundesrat sieht keine konkreten Anhaltspunkte, dass Swissgrid durch den Nicht-Einsatz von Kompensationsanlagen bestimmte Akteure bevorteilt hat. Bei zu hohen SDL-Kosten ohne solche Anlagen hätte aber letztlich die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) eine Handhabe zur Intervention.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Für den sicheren Netzbetrieb braucht es eine stabile Netzfrequenz und Spannung. Laut Jahresmedienkonferenz der ElCom bestanden in der Schweiz Herausforderungen im Bereich der Spannungshaltung während des coronabedingten Lockdowns. Gemäss Artikel von CIGRE kämpften die europäischen Stromnetze wegen tiefen Lasten mit hohen Spannungen. Die Spannung wird primär durch das Spannungsniveau im Übertragungsnetz vorgegeben und auf die tieferen Netzebenen transformiert. Die Spannung wird durch die Menge von Blindleistung im Netz definiert. Um die Spannung lokal beeinflussen zu können, muss die Blindleistung nahe davon beeinflusst werden, da sie nicht über grosse Distanzen transportiert werden kann. In grossen Mengen kann Blindleistung durch Kraftwerksgeneratoren und Kompensationsanlagen erzeugt oder vernichtet werden. Die Kraftwerksbetreiber erhalten gemäss Artikel 18 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 1 lit. g. StromVG für die Systemdienstleistung (SDL) Spannungshaltung Entschädigungen. Gemäss Tarifmedienmitteilung der Swissgrid ist für das Jahr 2021 mit 22 Prozent höheren Tarifen für die Blindenergie zu rechnen. Kompensationsanlagen können prinzipiell in jedem Unterwerk installiert werden. Die Installation von Kompensationsanlagen im Übertragungsnetz würden einerseits zu einmaligen höheren Investitionen führen, aber langfristig die SDL für die Spannungshaltung reduzieren.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie war die Spannung in der Schweiz während der Tieflastphasen wegen des coronabedingten Lockdowns?</p><p>2. Kann die Schweiz die Spannung selbst halten? Ist sie vom Ausland abhängig?</p><p>3. Kabelleitungen, die vermehrt im Verteil- und Übertragungsnetz installiert werden, führen zu höheren Spannungen. Wie sieht die langfristige Prognose aus?</p><p>4. Welche Entschädigungen erhalten die Kraftwerksbetreiber für die SDL Spannungshaltung insbesondere in Anbetracht der steigenden Tarife? </p><p>5. Gibt es Studien vom Bund oder von Netzbetreibern wie die Spannung in der Schweiz durch Kompensationsanlagen verbessert werden kann?</p><p>6. Besteht ein Interessenkonflikt bei den Eigentümern der Swissgrid, welche Investitionen in potenzielle Kompensationsanlagen genehmigen müssten, aber aktuell von Zahlungen durch die SDL Spannungshaltung profitieren? Ist die Entflechtung gemäss Artikel 10 StromVG eingehalten?</p>
    • Gefährden Interessenkonflikte die Netzstabilität in der Schweiz?

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