Solarstromanteil in den Standardstrommix

ShortId
20.4191
Id
20204191
Updated
28.07.2023 01:21
Language
de
Title
Solarstromanteil in den Standardstrommix
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat beschlossen, den Strommarkt vollständig zu öffnen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird dazu bis Mitte 2021 eine Vorlage für eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) erarbeiten. Auch in einer vollständigen Marktöffnung braucht es eine Grundversorgung. Mit der Revision des StromVG soll neu in der Grundversorgung standardmässig Schweizer Strom aus ausschliesslich erneuerbaren Energien geliefert werden. Die erneuerbaren Energien werden dadurch besser in den Strommarkt integriert. Bereits heute sehen etliche Energieversorgungsunternehmen in ihrem Standardprodukt einen gewissen Anteil an Solarstrom vor. Um die Produktgestaltung der EVU nicht unnötig einzuschränken, soll grundsätzlich nicht näher vorgeschrieben werden, wie der genaue Mix an Schweizer erneuerbarem Strom im Standardprodukt auszusehen hat (Solarenergie, Wasserkraft etc.). Sollte es sich abzeichnen, dass Strom aus Photovoltaikanlagen schwierig zu vermarkten ist, könnten ergänzende Verordnungsvorgaben zur Zusammensetzung des Standardprodukts in Betracht kommen.</p><p>Bei einer allfälligen Umsetzung des Vorschlages der Interpellantin müsste der Begriff "lokal" sorgfältig definiert werden - sollte er nicht mit "inländisch" gleichzusetzen sein. Da die Netzgebiete in der Schweiz bezüglich Grösse, Topographie und Endverbraucherstruktur sehr unterschiedlich sind, könnte es für einige Verteilnetzbetreiber bzw. Grundversorger schwierig werden, genügend Solarstrom aus dem eigenen Netz zu beschaffen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion Borloz 20.3730 "Zugang zum Verteilnetz; eine Möglichkeit, die Produktion inländischer Energie zu fördern" erläutert hat, prüft das Bundesamt für Energie (BFE) im Rahmen einer Studie gegenwärtig, wie die Netznutzungsentgelte beim Bezug von lokaler Elektrizität ermässigt werden könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Für das Ausbauziel der Energiestrategie 2050 ist eine gesicherte Nachfrage nach Solarstrom wichtig. Um den Zubau von Solarstromanlagen zu erhöhen, reicht eine Förderung über die installierte Leistung der Anlagen allein nicht aus, die Nachfrage nach Solarstrom muss erhöht werden. </p><p>Die Kantone Zürich und Thurgau schreiben den EVU seit 2016 bzw. 2018 vor, dass sie den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern als Basisangebot ein Stromprodukt aus erneuerbaren Energien anbieten müssen. Analog könnten die Kantone von den EVU verlangen, einen Mindestanteil lokal produzierten Solarstroms über den Standardstrommix abzusetzen. Bei einer Marktöffnung würden sich jedoch für die lokalen EVU Wettbewerbsnachteile gegenüber ausserkantonalen Mitbewerbern ergeben, die keine solche Vorgaben erfüllen müssen. Mit einer Reglung auf nationaler Ebene kann erreicht werden, dass alle EVU die gleichen Anforderungen einzuhalten haben. </p><p>Mit einem zwingenden Solarstromanteil aus lokaler Produktion würden sich die EVU um Herkunftsnachweise von lokalen Solarstromanlagen bemühen. Es ist zu erwarten, dass die Preise und damit die erzielbaren Rückspeisetarife steigen. Höhere Vergütungen für die Rückspeisung in das Netz würden dazu führen, dass die Anlagegrösse nicht nur auf den Eigenverbrauch optimiert wird, sondern darüber hinaus für die Einspeisung in das Netz ausgelegt wird. Damit wäre es für die Gebäudebesitzerinnen und Gebäudebesitzer interessant die ganze Dachfläche zu nutzen, anstatt nur einen Teil des Daches. Bisher gibt es diesen Anreiz wegen den tiefen Rückspeisetarifen nicht. Zudem würde es für die EVU auf dieser Basis ebenfalls interessant in den Bau eigener Anlagen zu investieren. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat folgende Frage zu beantworten:</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat den Vorschlag und wie könnte er umgesetzt werden, dass mit einem national vorgeschriebenen Mindestanteil von Solarstrom im Standardstrommix EVU den Auftrag erhalten, vorwiegend in ihrem Netzgebiet Solarstrom von lokalen Produzenten einzukaufen oder selbst zu produzieren und dadurch gleichzeitig die Gewissheit bekommen, den Solarstrom kostendeckend im Rahmen der Grundversorgung an ihre Kundinnen und Kunden verkaufen zu können? </p>
  • Solarstromanteil in den Standardstrommix
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat beschlossen, den Strommarkt vollständig zu öffnen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird dazu bis Mitte 2021 eine Vorlage für eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) erarbeiten. Auch in einer vollständigen Marktöffnung braucht es eine Grundversorgung. Mit der Revision des StromVG soll neu in der Grundversorgung standardmässig Schweizer Strom aus ausschliesslich erneuerbaren Energien geliefert werden. Die erneuerbaren Energien werden dadurch besser in den Strommarkt integriert. Bereits heute sehen etliche Energieversorgungsunternehmen in ihrem Standardprodukt einen gewissen Anteil an Solarstrom vor. Um die Produktgestaltung der EVU nicht unnötig einzuschränken, soll grundsätzlich nicht näher vorgeschrieben werden, wie der genaue Mix an Schweizer erneuerbarem Strom im Standardprodukt auszusehen hat (Solarenergie, Wasserkraft etc.). Sollte es sich abzeichnen, dass Strom aus Photovoltaikanlagen schwierig zu vermarkten ist, könnten ergänzende Verordnungsvorgaben zur Zusammensetzung des Standardprodukts in Betracht kommen.</p><p>Bei einer allfälligen Umsetzung des Vorschlages der Interpellantin müsste der Begriff "lokal" sorgfältig definiert werden - sollte er nicht mit "inländisch" gleichzusetzen sein. Da die Netzgebiete in der Schweiz bezüglich Grösse, Topographie und Endverbraucherstruktur sehr unterschiedlich sind, könnte es für einige Verteilnetzbetreiber bzw. Grundversorger schwierig werden, genügend Solarstrom aus dem eigenen Netz zu beschaffen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion Borloz 20.3730 "Zugang zum Verteilnetz; eine Möglichkeit, die Produktion inländischer Energie zu fördern" erläutert hat, prüft das Bundesamt für Energie (BFE) im Rahmen einer Studie gegenwärtig, wie die Netznutzungsentgelte beim Bezug von lokaler Elektrizität ermässigt werden könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Für das Ausbauziel der Energiestrategie 2050 ist eine gesicherte Nachfrage nach Solarstrom wichtig. Um den Zubau von Solarstromanlagen zu erhöhen, reicht eine Förderung über die installierte Leistung der Anlagen allein nicht aus, die Nachfrage nach Solarstrom muss erhöht werden. </p><p>Die Kantone Zürich und Thurgau schreiben den EVU seit 2016 bzw. 2018 vor, dass sie den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern als Basisangebot ein Stromprodukt aus erneuerbaren Energien anbieten müssen. Analog könnten die Kantone von den EVU verlangen, einen Mindestanteil lokal produzierten Solarstroms über den Standardstrommix abzusetzen. Bei einer Marktöffnung würden sich jedoch für die lokalen EVU Wettbewerbsnachteile gegenüber ausserkantonalen Mitbewerbern ergeben, die keine solche Vorgaben erfüllen müssen. Mit einer Reglung auf nationaler Ebene kann erreicht werden, dass alle EVU die gleichen Anforderungen einzuhalten haben. </p><p>Mit einem zwingenden Solarstromanteil aus lokaler Produktion würden sich die EVU um Herkunftsnachweise von lokalen Solarstromanlagen bemühen. Es ist zu erwarten, dass die Preise und damit die erzielbaren Rückspeisetarife steigen. Höhere Vergütungen für die Rückspeisung in das Netz würden dazu führen, dass die Anlagegrösse nicht nur auf den Eigenverbrauch optimiert wird, sondern darüber hinaus für die Einspeisung in das Netz ausgelegt wird. Damit wäre es für die Gebäudebesitzerinnen und Gebäudebesitzer interessant die ganze Dachfläche zu nutzen, anstatt nur einen Teil des Daches. Bisher gibt es diesen Anreiz wegen den tiefen Rückspeisetarifen nicht. Zudem würde es für die EVU auf dieser Basis ebenfalls interessant in den Bau eigener Anlagen zu investieren. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat folgende Frage zu beantworten:</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat den Vorschlag und wie könnte er umgesetzt werden, dass mit einem national vorgeschriebenen Mindestanteil von Solarstrom im Standardstrommix EVU den Auftrag erhalten, vorwiegend in ihrem Netzgebiet Solarstrom von lokalen Produzenten einzukaufen oder selbst zu produzieren und dadurch gleichzeitig die Gewissheit bekommen, den Solarstrom kostendeckend im Rahmen der Grundversorgung an ihre Kundinnen und Kunden verkaufen zu können? </p>
    • Solarstromanteil in den Standardstrommix

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