Fleischwerbung nur für Produkte der Tierwohlprogramme

ShortId
20.4192
Id
20204192
Updated
28.07.2023 01:21
Language
de
Title
Fleischwerbung nur für Produkte der Tierwohlprogramme
AdditionalIndexing
15;52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 12 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) kann der Bund nationale oder regionale Massnahmen zur Förderung des Absatzes schweizerischer Landwirtschaftsprodukte im In- und Ausland mit Beiträgen unterstützen. Gemäss Agrarbericht wurde die Fleischwerbung im Jahr 2019 mit 5,75 Millionen Franken unterstützt.</p><p>Die Werbung zeigt Tiere auf der Weide in idyllischen Verhältnissen und gaukelt so den Konsumentinnen und Konsumenten falsche Tatsachen vor. Viele Tiere haben keinen Auslauf und keinen Weidegang. Einzig beim Tierwohlprogramm RAUS (Regelmässiger Auslauf im Freien) kann dieser Auslauf garantiert werden. Zwar schreibt auch das RAUS-Programm keinen ganz-jährigen Weidegang vor, aber garantiert immerhin Auslauf im Freien. Das ist für das Tierwohl und die Tiergesundheit von grosser Bedeutung. </p><p>Leider ist die Nachfrage von tierfreundlich erzeugten Produkten rückläufig. So hat zum Beispiel ein Grossverteiler vor Kurzem ein Tierwohllabel für Kälber abgeschafft und ein Label für Schweinefleisch stark reduziert. Beim Mastpoulet hat sich der RAUS-Anteil seit dem Jahre 2001 von 25 Prozent auf 7,9 Prozent reduziert, wobei ein Grossverteiler aus dieser Produktion ganz ausgestiegen ist. Diese Entwicklung ist unbedingt zu stoppen.</p><p>Mit der Beschränkung der Fördermassnahmen auf tierfreundlich produziertes Fleisch wird nicht der Fleischkonsum allgemein ankurbelt, sondern gezielt die Nachfrage nach tierfreundlich produzierten Produkten aus der Schweiz. Dies ist im Sinne der Botschaft zur Agrarpolitik AP 22+, in welcher der Bund die Absicht bekundet, tierfreundliche Haltung, insbesondere die Weidehaltung, vermehrt zu fördern.</p>
  • <p>Die Schweiz verfügt über eine im internationalen Vergleich sehr strenge Tierschutzgesetzgebung. Diese wird stetig weiterentwickelt. Darauf aufbauend werden zwei Tierwohlprogramme mit Direktzahlungsgeldern unterstützt, nämlich das Programm für regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) und jenes für die besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS). Die Motion fordert, dass die Absatzförderung des Bundes auf Fleisch beschränkt wird, welches im Programm für regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) erzeugt wird. </p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit den bestehenden Instrumenten im Bereich der Tierwohlprogramme gute Voraussetzungen dafür bestehen, dass sich die so erzeugten Produkte auch am Markt in Wert setzen lassen. Es ist aber auch in der Verantwortung der Akteure der gesamten Wertschöpfungskette Fleisch und der Konsumentinnen und Konsumenten, die Absatzmöglichkeiten für besonders tiergerecht erzeugtes Schweizer Fleisch zu verbessern. </p><p>Der Bund unterstützt die Werbung für Schweizer Fleisch, um die Vorteile von im Inland nach hohen Tierwohlstandards erzeugtem Fleisch zu vermitteln und um Schweizer Fleisch gegenüber Importfleisch zu positionieren. Die Kommunikation der gemeinsamen Vorteile von Schweizer Fleisch gegenüber importiertem Fleisch, wie etwa die hohen Tierschutzanforderungen, kurze Transportwege oder die Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Produktion und Veredelung im Inland stehen dabei im Zentrum. "Schweizer Fleisch" garantiert diese Mehrwerte gegenüber importierten Produkten.</p><p>Wenn nur noch jener Teil der inländischen Produkte beworben werden könnte, welcher in einem der beiden Tierwohlprogramme erzeugt wird, würde die gemeinsame Werbung für die Marke "Schweizer Fleisch" und deren Vorteile verunmöglicht. Hinzu kommt, dass "RAUS" heute nicht als Label am Markt auftritt. Vielmehr besteht im Marktsegment der Tierwohllabels, welche zum Teil RAUS als Voraussetzung vorschreiben, ein lebhafter Wettbewerb. In diesen würde der Bundesrat bei einer Konzentration der Absatzförderungsmittel auf RAUS eingreifen. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen so anzupassen, dass die Absatzförderung von tierischen Produkten beschränkt ist auf Produkte von Tieren, die regelmässigen Auslauf im Sinne des RAUS-Programmes gehabt haben.</p>
  • Fleischwerbung nur für Produkte der Tierwohlprogramme
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 12 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) kann der Bund nationale oder regionale Massnahmen zur Förderung des Absatzes schweizerischer Landwirtschaftsprodukte im In- und Ausland mit Beiträgen unterstützen. Gemäss Agrarbericht wurde die Fleischwerbung im Jahr 2019 mit 5,75 Millionen Franken unterstützt.</p><p>Die Werbung zeigt Tiere auf der Weide in idyllischen Verhältnissen und gaukelt so den Konsumentinnen und Konsumenten falsche Tatsachen vor. Viele Tiere haben keinen Auslauf und keinen Weidegang. Einzig beim Tierwohlprogramm RAUS (Regelmässiger Auslauf im Freien) kann dieser Auslauf garantiert werden. Zwar schreibt auch das RAUS-Programm keinen ganz-jährigen Weidegang vor, aber garantiert immerhin Auslauf im Freien. Das ist für das Tierwohl und die Tiergesundheit von grosser Bedeutung. </p><p>Leider ist die Nachfrage von tierfreundlich erzeugten Produkten rückläufig. So hat zum Beispiel ein Grossverteiler vor Kurzem ein Tierwohllabel für Kälber abgeschafft und ein Label für Schweinefleisch stark reduziert. Beim Mastpoulet hat sich der RAUS-Anteil seit dem Jahre 2001 von 25 Prozent auf 7,9 Prozent reduziert, wobei ein Grossverteiler aus dieser Produktion ganz ausgestiegen ist. Diese Entwicklung ist unbedingt zu stoppen.</p><p>Mit der Beschränkung der Fördermassnahmen auf tierfreundlich produziertes Fleisch wird nicht der Fleischkonsum allgemein ankurbelt, sondern gezielt die Nachfrage nach tierfreundlich produzierten Produkten aus der Schweiz. Dies ist im Sinne der Botschaft zur Agrarpolitik AP 22+, in welcher der Bund die Absicht bekundet, tierfreundliche Haltung, insbesondere die Weidehaltung, vermehrt zu fördern.</p>
    • <p>Die Schweiz verfügt über eine im internationalen Vergleich sehr strenge Tierschutzgesetzgebung. Diese wird stetig weiterentwickelt. Darauf aufbauend werden zwei Tierwohlprogramme mit Direktzahlungsgeldern unterstützt, nämlich das Programm für regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) und jenes für die besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS). Die Motion fordert, dass die Absatzförderung des Bundes auf Fleisch beschränkt wird, welches im Programm für regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) erzeugt wird. </p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit den bestehenden Instrumenten im Bereich der Tierwohlprogramme gute Voraussetzungen dafür bestehen, dass sich die so erzeugten Produkte auch am Markt in Wert setzen lassen. Es ist aber auch in der Verantwortung der Akteure der gesamten Wertschöpfungskette Fleisch und der Konsumentinnen und Konsumenten, die Absatzmöglichkeiten für besonders tiergerecht erzeugtes Schweizer Fleisch zu verbessern. </p><p>Der Bund unterstützt die Werbung für Schweizer Fleisch, um die Vorteile von im Inland nach hohen Tierwohlstandards erzeugtem Fleisch zu vermitteln und um Schweizer Fleisch gegenüber Importfleisch zu positionieren. Die Kommunikation der gemeinsamen Vorteile von Schweizer Fleisch gegenüber importiertem Fleisch, wie etwa die hohen Tierschutzanforderungen, kurze Transportwege oder die Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Produktion und Veredelung im Inland stehen dabei im Zentrum. "Schweizer Fleisch" garantiert diese Mehrwerte gegenüber importierten Produkten.</p><p>Wenn nur noch jener Teil der inländischen Produkte beworben werden könnte, welcher in einem der beiden Tierwohlprogramme erzeugt wird, würde die gemeinsame Werbung für die Marke "Schweizer Fleisch" und deren Vorteile verunmöglicht. Hinzu kommt, dass "RAUS" heute nicht als Label am Markt auftritt. Vielmehr besteht im Marktsegment der Tierwohllabels, welche zum Teil RAUS als Voraussetzung vorschreiben, ein lebhafter Wettbewerb. In diesen würde der Bundesrat bei einer Konzentration der Absatzförderungsmittel auf RAUS eingreifen. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen so anzupassen, dass die Absatzförderung von tierischen Produkten beschränkt ist auf Produkte von Tieren, die regelmässigen Auslauf im Sinne des RAUS-Programmes gehabt haben.</p>
    • Fleischwerbung nur für Produkte der Tierwohlprogramme

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