Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Mietliegenschaften

ShortId
20.4194
Id
20204194
Updated
28.07.2023 01:22
Language
de
Title
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Mietliegenschaften
AdditionalIndexing
66;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu den Fragen 1 und 2:</p><p>Die Entwicklung bei den Elektrofahrzeugen (hier: reine Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybridfahrzeuge) in den ersten neun Monaten dieses Jahres ist trotz Coronavirus-Pandemie positiv. Der kumulierte Anteil der Elektrofahrzeuge bei den Neuzulassungen liegt bei knapp 12 Prozent. Mit der "Roadmap Elektromobilität" hat sich der Bund zusammen mit zahlreichen Stakeholdern das Ziel gesetzt, den Anteil von Elektrofahrzeugen bis 2022 auf 15 Prozent zu erhöhen. In den kommenden Monaten wird eine ambitioniertere Zielsetzung geprüft. Die in der Herbstsession 2020 beschlossenen Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 (17.071) sieht bis 2030 eine weitergehende CO2-Reduktion bei neuen Personenwagen von 37,5 Prozent gegenüber dem Ziel für 2021 vor. Langfristig, d.h. bis zum Jahr 2050, hat der Bundesrat zudem ein Netto-Null-Treibhausgasemissionsziel entschieden. Die Erreichung dieser Ziele setzt einen signifikant erhöhten Marktanteil von fossilfreien Fahrzeugen (z.B. Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge) voraus. Die aktualisierten Energieperspektiven des Bundes werden mögliche Pfade bis zu 2050 aufzeigen.</p><p>Rund drei Viertel der Schweizer Bevölkerung wohnt in Mietliegenschaften. Fehlende Lademöglichkeiten stellen dort heute ein wichtiges Hindernis beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge dar. Der Anteil der Elektrofahrzeuge in Mietliegenschaften wird in Zukunft weiter steigen, es liegen allerdings keine detaillierten Analysen für Mietliegenschaften vor. Eine aktuelle Umfrage des Bundes bei den wichtigsten Stakeholdern im Bereich Elektromobilität identifizierte Haupthemmnisse der Bereitstellung von Ladeinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden. Diese betreffen insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, hohe Kosten für die ersten Elektro-Autofahrenden in einer Überbauung, komplexe Entscheidungsprozesse in Stockwerkeigentümergemeinschaften sowie Schwierigkeiten bei der Zuweisung und Abrechnung des bezogenen Stroms.</p><p>Zur Frage 3:</p><p>Im Rahmen des totalrevidierten CO2-Gesetzes nach 2020 wird ein neuer Klimafonds geschaffen. Aus diesem sollen unter anderem Ladeinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden durch ein nationales Förderprogramm gefördert werden (Art. 55, Abs. 2, Bst. g, totalrevidiertes CO2-Gesetz). Dies wird dazu beitragen, mehr Hauseigentümer zu motivieren, Lademöglichkeiten einzurichten bzw. bei Neubauten vorzusehen.</p><p>Der Bund unterstützt zudem bereits heute mit verschiedenen Massnahmen im Bereich der Information, Sensibilisierung, Beratung sowie der Erarbeitung und Verbreitung von Hilfsmitteln den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Mit dem neuen Merkblatt SIA 2060 "Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden" wird beispielsweise ein wichtiges Instrument für die Planungssicherheit geschaffen.</p><p>Zur Frage 4:</p><p>Im geplanten nationalen Förderprogramm für die Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden werden Förderkriterien geprüft, welche die Präsenz eines Lastmanagements sowie die Kommunikationsfähigkeit mit angemessenen Standards der Ladestationen sicherstellen.</p><p>Zur Frage 5:</p><p>Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen sind vor allem die Kantone zuständig (Art. 89 Abs. 4 der Bundesverfassung; SR 101). Der Bund nimmt dabei vorwiegend eine koordinierende Rolle wahr. Verschiedene Kantone planen aktuell, ihre Baugesetzgebung entsprechend den Empfehlungen des SIA-Merkblatts 2060 anzupassen (z.B. Kantone St. Gallen, Bern oder Schaffhausen).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Elektrofahrzeuge weisen einen wachsenden Anteil am Fahrzeugmarkt auf und werden schon bald kostengünstiger als fossilbetriebene Fahrzeuge sein. Für eine sinnvolle Nutzung müssen Elektrofahrzeuge zu Hause aufgeladen werden können. In Einfamilienhäusern ist dies in den meisten Fällen relativ einfach realisierbar. In Mehrfamilienhäusern ist die Situation komplexer. Mietende sind heute auf den Goodwill der Vermieterinnen und Vermieter angewiesen, damit der Parkplatz mit entsprechender Infrastruktur ausgerüstet wird. Im Stockwerkeigentum muss die Eigentümergemeinschaft die Installation von Ladeinfrastruktur bewilligen. In beiden Fällen kann die Erlaubnis zum Einbau von Ladeinfrastruktur verweigert werden, selbst wenn die Bereitschaft besteht, für alle entstehenden Kosten aufzukommen. Dies hemmt den Kauf von energieeffizienten Elektrofahrzeugen und verzögert so die Durchdringung der Elektromobilität über Jahre hinaus. Die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur ist entscheidend für die Akzeptanz und Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten</p><p>1. Welche Entwicklung von Elektrofahrzeugen wird für die nächsten 10 Jahre und bis 2050 vom Bund angestrebt (absolute Zahl jährlich sowie Anteil am Fahrzeugpark)? Wie hoch wird der Anteil von E-Fahrzeugen in Mietliegenschaften sein?</p><p>2. Welche Problematik erkennt der Bund bei der Bereitstellung von Ladeinfrastrukturen bei Stockwerkeigentum und Mietliegenschaften? </p><p>3. Mit welchen Fördermassnahmen und Anreizsystemen kann der Bund den Zubau von Ladeinfrastruktur in Mietliegenschaften fördern? In welchem Umfang ist der Bund bereit diese Massnahmen zu ergreifen?</p><p>4. Wie und mit welchen Mitteln ist der Bund bereit intelligente Ladestationen und entsprechende Kommunikationsstandards in Bezug auf das Lastmanagement in Gebäuden zu fördern und weiterzuentwickeln? </p><p>5. Ist der Bund bereit zusammen mit den Kantonen für Neubauten rasch eine Verpflichtung für Ladestationen und bei Altbauten eine entsprechende Pflicht mit angemessener Übergangsfrist zu erwirken? </p>
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Mietliegenschaften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu den Fragen 1 und 2:</p><p>Die Entwicklung bei den Elektrofahrzeugen (hier: reine Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybridfahrzeuge) in den ersten neun Monaten dieses Jahres ist trotz Coronavirus-Pandemie positiv. Der kumulierte Anteil der Elektrofahrzeuge bei den Neuzulassungen liegt bei knapp 12 Prozent. Mit der "Roadmap Elektromobilität" hat sich der Bund zusammen mit zahlreichen Stakeholdern das Ziel gesetzt, den Anteil von Elektrofahrzeugen bis 2022 auf 15 Prozent zu erhöhen. In den kommenden Monaten wird eine ambitioniertere Zielsetzung geprüft. Die in der Herbstsession 2020 beschlossenen Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 (17.071) sieht bis 2030 eine weitergehende CO2-Reduktion bei neuen Personenwagen von 37,5 Prozent gegenüber dem Ziel für 2021 vor. Langfristig, d.h. bis zum Jahr 2050, hat der Bundesrat zudem ein Netto-Null-Treibhausgasemissionsziel entschieden. Die Erreichung dieser Ziele setzt einen signifikant erhöhten Marktanteil von fossilfreien Fahrzeugen (z.B. Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge) voraus. Die aktualisierten Energieperspektiven des Bundes werden mögliche Pfade bis zu 2050 aufzeigen.</p><p>Rund drei Viertel der Schweizer Bevölkerung wohnt in Mietliegenschaften. Fehlende Lademöglichkeiten stellen dort heute ein wichtiges Hindernis beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge dar. Der Anteil der Elektrofahrzeuge in Mietliegenschaften wird in Zukunft weiter steigen, es liegen allerdings keine detaillierten Analysen für Mietliegenschaften vor. Eine aktuelle Umfrage des Bundes bei den wichtigsten Stakeholdern im Bereich Elektromobilität identifizierte Haupthemmnisse der Bereitstellung von Ladeinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden. Diese betreffen insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, hohe Kosten für die ersten Elektro-Autofahrenden in einer Überbauung, komplexe Entscheidungsprozesse in Stockwerkeigentümergemeinschaften sowie Schwierigkeiten bei der Zuweisung und Abrechnung des bezogenen Stroms.</p><p>Zur Frage 3:</p><p>Im Rahmen des totalrevidierten CO2-Gesetzes nach 2020 wird ein neuer Klimafonds geschaffen. Aus diesem sollen unter anderem Ladeinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden durch ein nationales Förderprogramm gefördert werden (Art. 55, Abs. 2, Bst. g, totalrevidiertes CO2-Gesetz). Dies wird dazu beitragen, mehr Hauseigentümer zu motivieren, Lademöglichkeiten einzurichten bzw. bei Neubauten vorzusehen.</p><p>Der Bund unterstützt zudem bereits heute mit verschiedenen Massnahmen im Bereich der Information, Sensibilisierung, Beratung sowie der Erarbeitung und Verbreitung von Hilfsmitteln den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Mit dem neuen Merkblatt SIA 2060 "Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden" wird beispielsweise ein wichtiges Instrument für die Planungssicherheit geschaffen.</p><p>Zur Frage 4:</p><p>Im geplanten nationalen Förderprogramm für die Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden werden Förderkriterien geprüft, welche die Präsenz eines Lastmanagements sowie die Kommunikationsfähigkeit mit angemessenen Standards der Ladestationen sicherstellen.</p><p>Zur Frage 5:</p><p>Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen sind vor allem die Kantone zuständig (Art. 89 Abs. 4 der Bundesverfassung; SR 101). Der Bund nimmt dabei vorwiegend eine koordinierende Rolle wahr. Verschiedene Kantone planen aktuell, ihre Baugesetzgebung entsprechend den Empfehlungen des SIA-Merkblatts 2060 anzupassen (z.B. Kantone St. Gallen, Bern oder Schaffhausen).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Elektrofahrzeuge weisen einen wachsenden Anteil am Fahrzeugmarkt auf und werden schon bald kostengünstiger als fossilbetriebene Fahrzeuge sein. Für eine sinnvolle Nutzung müssen Elektrofahrzeuge zu Hause aufgeladen werden können. In Einfamilienhäusern ist dies in den meisten Fällen relativ einfach realisierbar. In Mehrfamilienhäusern ist die Situation komplexer. Mietende sind heute auf den Goodwill der Vermieterinnen und Vermieter angewiesen, damit der Parkplatz mit entsprechender Infrastruktur ausgerüstet wird. Im Stockwerkeigentum muss die Eigentümergemeinschaft die Installation von Ladeinfrastruktur bewilligen. In beiden Fällen kann die Erlaubnis zum Einbau von Ladeinfrastruktur verweigert werden, selbst wenn die Bereitschaft besteht, für alle entstehenden Kosten aufzukommen. Dies hemmt den Kauf von energieeffizienten Elektrofahrzeugen und verzögert so die Durchdringung der Elektromobilität über Jahre hinaus. Die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur ist entscheidend für die Akzeptanz und Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten</p><p>1. Welche Entwicklung von Elektrofahrzeugen wird für die nächsten 10 Jahre und bis 2050 vom Bund angestrebt (absolute Zahl jährlich sowie Anteil am Fahrzeugpark)? Wie hoch wird der Anteil von E-Fahrzeugen in Mietliegenschaften sein?</p><p>2. Welche Problematik erkennt der Bund bei der Bereitstellung von Ladeinfrastrukturen bei Stockwerkeigentum und Mietliegenschaften? </p><p>3. Mit welchen Fördermassnahmen und Anreizsystemen kann der Bund den Zubau von Ladeinfrastruktur in Mietliegenschaften fördern? In welchem Umfang ist der Bund bereit diese Massnahmen zu ergreifen?</p><p>4. Wie und mit welchen Mitteln ist der Bund bereit intelligente Ladestationen und entsprechende Kommunikationsstandards in Bezug auf das Lastmanagement in Gebäuden zu fördern und weiterzuentwickeln? </p><p>5. Ist der Bund bereit zusammen mit den Kantonen für Neubauten rasch eine Verpflichtung für Ladestationen und bei Altbauten eine entsprechende Pflicht mit angemessener Übergangsfrist zu erwirken? </p>
    • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Mietliegenschaften

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