Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Coronavirus-Infektionsrisiko. Anpassung in Absprache mit den Nachbarländern

ShortId
20.4198
Id
20204198
Updated
28.07.2023 01:20
Language
de
Title
Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Coronavirus-Infektionsrisiko. Anpassung in Absprache mit den Nachbarländern
AdditionalIndexing
08;15;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jede Person, die aus einem Staat oder einem Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus einreist, muss sich nach der Einreise in Quarantäne begeben. Der Bund passt die Liste dieser Staaten und Gebiete regelmässig an.</p><p>Der Bund geht davon aus, dass ein erhöhtes Infektionsrisiko insbesondere dann besteht, wenn in den letzten 14 Tagen mehr als 60 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in dem betreffenden Staat oder Gebiet aufgetreten sind.</p><p>Die Länder um uns herum erstellen auch Listen von Staaten und Gebieten, bei denen davon auszugehen ist, dass ein erhöhtes Risiko besteht. Derzeit gibt es keine Absprache zwischen der Schweiz und den Nachbarländern, weder hinsichtlich der Kriterien für die Aufnahme eines Staates oder Gebiets auf die "roten Listen" noch hinsichtlich der Anpassung dieser Listen und der konkreten Anwendung der Listen (siehe hierzu die Antworten des Bundesrates auf die Fragen 20.5711 und 20.5715 der Fragestunde). Die Konsequenzen für Reisende aus Gebieten, die als solche mit erhöhtem Risiko eingestuft werden, sind ebenfalls von Land zu Land verschieden (mehr oder weniger lange Quarantäne, Durchführung eines Screening-Tests innerhalb eines bestimmten Zeitraums usw.). </p><p>Diese fehlende Absprache erschwert den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und unseren Nachbarländern. Sie kann unserem Land auch schaden, insbesondere der Schweiz als Tourismusland. Wenn zum Beispiel der Bund in einigen Monaten Grossbritannien und die Beneluxstaaten auf die rote Liste setzen würde, ohne dass Österreich, Frankreich und Italien dasselbe tun, wäre die Schweiz stark benachteiligt, da Österreich, Frankreich und Italien Tourismusdestinationen sind, die in direkter Konkurrenz zur Schweiz stehen. </p><p>Eine Absprache zwischen der Schweiz und den Nachbarländern wäre umso sinnvoller, als die "roten Listen" auf längere Sicht eher auf der Grundlage von politischen und wirtschaftlichen Kriterien aktualisiert werden könnten als auf der Grundlage rein wissenschaftlicher Gesichtspunkte.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass gerade im Kontext der aktuellen Lage die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko sowie die Konsequenzen für Reisende weiterhin auf der Basis von epidemiologischen Überlegungen erstellt werden soll. Gleichzeitig soll der engen Verflechtung in den Grenzregionen weiterhin Rechnung getragen werden. </p><p>Es gibt bereits rege internationale Kontakte zu diesem Thema. Im Rahmen des Austauschs mit den EU- und Schengen-Mitgliedsstaaten wird derzeit intensiv über eine stärkere Koordination im Bereich der grenzsanitarischen Massnahmen diskutiert.</p><p>Zusätzlich steht der Bundesrat in engem Kontakt mit den Nachbarstaaten. Er tauscht sich regelmässig mit den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern der Nachbarstaaten zur aktuellen Situation betreffend Covid-19 sowie zu Fragen im Zusammenhang mit grenzsanitarischen Massnahmen aus. </p><p>Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Regelung für die Reisequarantäne angepasst. Neu kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz. Die Anzahl Personen, die sich in Reisequarantäne befinden, ging entsprechend stark zurück.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus, die Kriterien für die Aufnahme in diese Liste und die Konsequenzen für Reisende aus den betreffenden Staaten und Gebieten in Absprache mit den Nachbarländern anzupassen.</p>
  • Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Coronavirus-Infektionsrisiko. Anpassung in Absprache mit den Nachbarländern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jede Person, die aus einem Staat oder einem Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus einreist, muss sich nach der Einreise in Quarantäne begeben. Der Bund passt die Liste dieser Staaten und Gebiete regelmässig an.</p><p>Der Bund geht davon aus, dass ein erhöhtes Infektionsrisiko insbesondere dann besteht, wenn in den letzten 14 Tagen mehr als 60 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in dem betreffenden Staat oder Gebiet aufgetreten sind.</p><p>Die Länder um uns herum erstellen auch Listen von Staaten und Gebieten, bei denen davon auszugehen ist, dass ein erhöhtes Risiko besteht. Derzeit gibt es keine Absprache zwischen der Schweiz und den Nachbarländern, weder hinsichtlich der Kriterien für die Aufnahme eines Staates oder Gebiets auf die "roten Listen" noch hinsichtlich der Anpassung dieser Listen und der konkreten Anwendung der Listen (siehe hierzu die Antworten des Bundesrates auf die Fragen 20.5711 und 20.5715 der Fragestunde). Die Konsequenzen für Reisende aus Gebieten, die als solche mit erhöhtem Risiko eingestuft werden, sind ebenfalls von Land zu Land verschieden (mehr oder weniger lange Quarantäne, Durchführung eines Screening-Tests innerhalb eines bestimmten Zeitraums usw.). </p><p>Diese fehlende Absprache erschwert den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und unseren Nachbarländern. Sie kann unserem Land auch schaden, insbesondere der Schweiz als Tourismusland. Wenn zum Beispiel der Bund in einigen Monaten Grossbritannien und die Beneluxstaaten auf die rote Liste setzen würde, ohne dass Österreich, Frankreich und Italien dasselbe tun, wäre die Schweiz stark benachteiligt, da Österreich, Frankreich und Italien Tourismusdestinationen sind, die in direkter Konkurrenz zur Schweiz stehen. </p><p>Eine Absprache zwischen der Schweiz und den Nachbarländern wäre umso sinnvoller, als die "roten Listen" auf längere Sicht eher auf der Grundlage von politischen und wirtschaftlichen Kriterien aktualisiert werden könnten als auf der Grundlage rein wissenschaftlicher Gesichtspunkte.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass gerade im Kontext der aktuellen Lage die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko sowie die Konsequenzen für Reisende weiterhin auf der Basis von epidemiologischen Überlegungen erstellt werden soll. Gleichzeitig soll der engen Verflechtung in den Grenzregionen weiterhin Rechnung getragen werden. </p><p>Es gibt bereits rege internationale Kontakte zu diesem Thema. Im Rahmen des Austauschs mit den EU- und Schengen-Mitgliedsstaaten wird derzeit intensiv über eine stärkere Koordination im Bereich der grenzsanitarischen Massnahmen diskutiert.</p><p>Zusätzlich steht der Bundesrat in engem Kontakt mit den Nachbarstaaten. Er tauscht sich regelmässig mit den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern der Nachbarstaaten zur aktuellen Situation betreffend Covid-19 sowie zu Fragen im Zusammenhang mit grenzsanitarischen Massnahmen aus. </p><p>Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Regelung für die Reisequarantäne angepasst. Neu kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz. Die Anzahl Personen, die sich in Reisequarantäne befinden, ging entsprechend stark zurück.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus, die Kriterien für die Aufnahme in diese Liste und die Konsequenzen für Reisende aus den betreffenden Staaten und Gebieten in Absprache mit den Nachbarländern anzupassen.</p>
    • Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Coronavirus-Infektionsrisiko. Anpassung in Absprache mit den Nachbarländern

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