Subventionen und finanzielle Anreize im Verkehrsbereich schaden der Biodiversität. Was tun die zuständigen Stellen?

ShortId
20.4203
Id
20204203
Updated
28.07.2023 01:16
Language
de
Title
Subventionen und finanzielle Anreize im Verkehrsbereich schaden der Biodiversität. Was tun die zuständigen Stellen?
AdditionalIndexing
48;52;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Infrastrukturplanung des Bundes richtet sich seit Ende der 1990-er Jahre an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit aus, wobei jeweils ein Kompromiss zwischen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und Umweltanliegen gefunden werden muss. Diese Grundsätze sind im Ziel- und Indikatoren-System nachhaltiger Verkehr des UVEK (ZINV-UVEK) verbindlich festgehalten. Operationalisiert wurde das ZINV-UVEK durch die Anwendungen NISTRA (Strasse) und NIBA (Schiene). Zusätzlich wurden die Indikatoren in das Normenwerk eingebunden und aktualisiert. Zu erwähnen sind hier die angewendeten Methoden für die Projekt- und Programmbeurteilung sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). </p><p>In mehreren Richtlinien und Weisungen sind konkrete Vorgaben formuliert, die es bei Planung, Bau und Unterhalt von Nationalstrassen und Eisenbahnen einzuhalten gilt. Beispiele hierfür sind die detaillierten Anweisungen im Bereich Biodiversität bei Nationalstrassenprojekten und Eisenbahnvorhaben (Checkliste für nicht UVP-pflichtige Nationalstrassenprojekte, Checkliste für nicht UVP-pflichtige Eisenbahnvorhaben) oder die Vorgaben zur Minderung der Trennwirkung der Nationalstrassen (Richtlinie "Querungshilfe für Wildtiere"). Darüber hinaus investiert das Bundesamt für Strassen (ASTRA) jährlich rund 2 Millionen Franken im Rahmen der Neophytenbekämpfung.</p><p>2. Über die in Antwort auf Frage 1 erläuterten Vorgaben und Massnahmen hinaus enthält auch der am 6. September 2017 genehmigte Aktionsplan Biodiversität Massnahmen hierzu, insbesondere das Projekt "Biodiversität und Landschaftsqualität in Agglomerationen fördern", das in Zusammenarbeit mit der Tripartiten Konferenz durchgeführt wird. Derzeit wird ein Bericht mit Empfehlungen erarbeitet, um unter anderem der Biodiversität und der Landschaftsqualität in den Agglomerationsprogrammen, den Programmvereinbarungen im Umweltbereich, der Zusammenarbeit mit den Akteuren der verschiedenen Verwaltungsebenen wie auch mit privaten Akteuren höhere Priorität einräumen zu können. </p><p>Zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität entlang der Bahnlinien wurden zum Aktionsplan Biodiversität kongruente Massnahmen erarbeitet. Diese wurden in der Botschaft 20.044 zur Finanzierung des Betriebs, des Substanzerhalts und der Systemaufgaben der Bahninfrastruktur und der privaten Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021-2024 integriert.</p><p>3. Die Auswirkungen von Verkehrsinfrastrukturen auf die Umwelt werden im Rahmen der jeweiligen Plangenehmigungsverfahren der Leitbehörden des UVEK beurteilt. Das ASTRA publiziert jährlich einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Teilprogramms "Sanierung Wildtierkorridore". Ab 2021 wird jährlich über ein neues Teilprogramm "Biodiversität" berichtet.</p><p>4 und 5. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat die Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) mit Interesse zur Kenntnis genommen. Die Schlussfolgerungen stimmen insgesamt mit den Zielen der Strategie Biodiversität überein. Die Arbeiten zur Massnahme "4.2.4 Evaluation der Bundessubventionen" im Rahmen des Aktionsplans Biodiversität des Bundesrates zielen in dieselbe Richtung. Dabei lässt die Bundesverwaltung die Subventionen hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Biodiversität vertieft untersuchen und Reformvorschläge erarbeiten. Die Federführung liegt beim BAFU. Dieses zieht für die verschiedenen Themenbereiche die jeweils betroffenen Bundesämter bei und koordiniert die Arbeiten mit ihnen. Die Studie der WSL enthält auch Resultate, die für die interkantonalen Konferenzen und die Kantone interessant sind und auch in deren Zuständigkeitsbereich liegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In einer Studie von WSL und SCNAT wurden im Verkehrsbereich kürzlich Fehlanreize und Subventionen identifiziert, die eine negative Wirkung auf die Biodiversität entfalten.</p><p>Das dichte Strassen- und Schienennetz versiegelt und fragmentiert natürliche Lebensräume. Dadurch werden Pflanzen- und Tierpopulationen isoliert und verdrängt. Ausserdem können sich invasive Neobiota entlang von Verkehrswegen rasch ausbreiten. Das Verkehrsaufkommen verursacht Schadstoff-, Lärm- und Lichtemissionen, verkleinert die Lebensräume und schmälert ihre Qualität. Die negative Wirkung des motorisierten Individualverkehrs auf die Biodiversität ist dabei offenbar ungleich höher, als jene des Schienenverkehrs. Damit stellt sich die Frage der Kohärenz der Verkehrspolitik mit der Schweizer Nachhaltigkeits- und Biodiversitätspolitik.</p><p>Mit der Strategie Biodiversität setzte sich der Bundesrat 2012 das Ziel: "Negative Auswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen auf die Biodiversität werden bis 2020 aufgezeigt und wenn möglich vermieden. Wo sinnvoll werden neue positive Anreize geschaffen."</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was wurde während der vergangenen Jahre im Verkehrsbereich bezüglich der Verbesserung der Kohärenz mit der Nachhaltigkeits- und Biodiversitätspolitik unternommen und was konnte erreicht werden?</p><p>2. Was soll im Bereich Verkehr unternommen werden, um negative Auswirkungen bestehender Anreize und Subventionen auf die Biodiversität zu identifizieren, zu vermindern, zu vermeiden oder zu transformieren?</p><p>3. Gemäss Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 20.3660 müssen seit 2012 "bei Entscheidungen in allen Politikbereichen die Auswirkungen auf die Biodiversität transparent dargelegt und berücksichtigt werden". Wird dies im Verkehrsbereich gemacht und wenn ja, wo werden diese Analysen und Entscheidungen jeweils publiziert?</p><p>4. Vor dem Hintergrund der bestehenden internationalen Vereinbarungen und den Zielen der Strategie Biodiversität: Wie werden sich die zuständigen Departemente und Ämter in Projekte zur Analyse und Umgestaltung von Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung einbringen?</p><p>5. Werden sie darum bemüht sein, dass die Erkenntnisse und Empfehlungen der Studie zu biodiversitätsschädigenden Subventionen im Verkehrsbereich in den interkantonalen Konferenzen bzw. in den Kantonen aufgenommen und analysiert werden?</p>
  • Subventionen und finanzielle Anreize im Verkehrsbereich schaden der Biodiversität. Was tun die zuständigen Stellen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Infrastrukturplanung des Bundes richtet sich seit Ende der 1990-er Jahre an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit aus, wobei jeweils ein Kompromiss zwischen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und Umweltanliegen gefunden werden muss. Diese Grundsätze sind im Ziel- und Indikatoren-System nachhaltiger Verkehr des UVEK (ZINV-UVEK) verbindlich festgehalten. Operationalisiert wurde das ZINV-UVEK durch die Anwendungen NISTRA (Strasse) und NIBA (Schiene). Zusätzlich wurden die Indikatoren in das Normenwerk eingebunden und aktualisiert. Zu erwähnen sind hier die angewendeten Methoden für die Projekt- und Programmbeurteilung sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). </p><p>In mehreren Richtlinien und Weisungen sind konkrete Vorgaben formuliert, die es bei Planung, Bau und Unterhalt von Nationalstrassen und Eisenbahnen einzuhalten gilt. Beispiele hierfür sind die detaillierten Anweisungen im Bereich Biodiversität bei Nationalstrassenprojekten und Eisenbahnvorhaben (Checkliste für nicht UVP-pflichtige Nationalstrassenprojekte, Checkliste für nicht UVP-pflichtige Eisenbahnvorhaben) oder die Vorgaben zur Minderung der Trennwirkung der Nationalstrassen (Richtlinie "Querungshilfe für Wildtiere"). Darüber hinaus investiert das Bundesamt für Strassen (ASTRA) jährlich rund 2 Millionen Franken im Rahmen der Neophytenbekämpfung.</p><p>2. Über die in Antwort auf Frage 1 erläuterten Vorgaben und Massnahmen hinaus enthält auch der am 6. September 2017 genehmigte Aktionsplan Biodiversität Massnahmen hierzu, insbesondere das Projekt "Biodiversität und Landschaftsqualität in Agglomerationen fördern", das in Zusammenarbeit mit der Tripartiten Konferenz durchgeführt wird. Derzeit wird ein Bericht mit Empfehlungen erarbeitet, um unter anderem der Biodiversität und der Landschaftsqualität in den Agglomerationsprogrammen, den Programmvereinbarungen im Umweltbereich, der Zusammenarbeit mit den Akteuren der verschiedenen Verwaltungsebenen wie auch mit privaten Akteuren höhere Priorität einräumen zu können. </p><p>Zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität entlang der Bahnlinien wurden zum Aktionsplan Biodiversität kongruente Massnahmen erarbeitet. Diese wurden in der Botschaft 20.044 zur Finanzierung des Betriebs, des Substanzerhalts und der Systemaufgaben der Bahninfrastruktur und der privaten Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021-2024 integriert.</p><p>3. Die Auswirkungen von Verkehrsinfrastrukturen auf die Umwelt werden im Rahmen der jeweiligen Plangenehmigungsverfahren der Leitbehörden des UVEK beurteilt. Das ASTRA publiziert jährlich einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Teilprogramms "Sanierung Wildtierkorridore". Ab 2021 wird jährlich über ein neues Teilprogramm "Biodiversität" berichtet.</p><p>4 und 5. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat die Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) mit Interesse zur Kenntnis genommen. Die Schlussfolgerungen stimmen insgesamt mit den Zielen der Strategie Biodiversität überein. Die Arbeiten zur Massnahme "4.2.4 Evaluation der Bundessubventionen" im Rahmen des Aktionsplans Biodiversität des Bundesrates zielen in dieselbe Richtung. Dabei lässt die Bundesverwaltung die Subventionen hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Biodiversität vertieft untersuchen und Reformvorschläge erarbeiten. Die Federführung liegt beim BAFU. Dieses zieht für die verschiedenen Themenbereiche die jeweils betroffenen Bundesämter bei und koordiniert die Arbeiten mit ihnen. Die Studie der WSL enthält auch Resultate, die für die interkantonalen Konferenzen und die Kantone interessant sind und auch in deren Zuständigkeitsbereich liegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In einer Studie von WSL und SCNAT wurden im Verkehrsbereich kürzlich Fehlanreize und Subventionen identifiziert, die eine negative Wirkung auf die Biodiversität entfalten.</p><p>Das dichte Strassen- und Schienennetz versiegelt und fragmentiert natürliche Lebensräume. Dadurch werden Pflanzen- und Tierpopulationen isoliert und verdrängt. Ausserdem können sich invasive Neobiota entlang von Verkehrswegen rasch ausbreiten. Das Verkehrsaufkommen verursacht Schadstoff-, Lärm- und Lichtemissionen, verkleinert die Lebensräume und schmälert ihre Qualität. Die negative Wirkung des motorisierten Individualverkehrs auf die Biodiversität ist dabei offenbar ungleich höher, als jene des Schienenverkehrs. Damit stellt sich die Frage der Kohärenz der Verkehrspolitik mit der Schweizer Nachhaltigkeits- und Biodiversitätspolitik.</p><p>Mit der Strategie Biodiversität setzte sich der Bundesrat 2012 das Ziel: "Negative Auswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen auf die Biodiversität werden bis 2020 aufgezeigt und wenn möglich vermieden. Wo sinnvoll werden neue positive Anreize geschaffen."</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was wurde während der vergangenen Jahre im Verkehrsbereich bezüglich der Verbesserung der Kohärenz mit der Nachhaltigkeits- und Biodiversitätspolitik unternommen und was konnte erreicht werden?</p><p>2. Was soll im Bereich Verkehr unternommen werden, um negative Auswirkungen bestehender Anreize und Subventionen auf die Biodiversität zu identifizieren, zu vermindern, zu vermeiden oder zu transformieren?</p><p>3. Gemäss Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 20.3660 müssen seit 2012 "bei Entscheidungen in allen Politikbereichen die Auswirkungen auf die Biodiversität transparent dargelegt und berücksichtigt werden". Wird dies im Verkehrsbereich gemacht und wenn ja, wo werden diese Analysen und Entscheidungen jeweils publiziert?</p><p>4. Vor dem Hintergrund der bestehenden internationalen Vereinbarungen und den Zielen der Strategie Biodiversität: Wie werden sich die zuständigen Departemente und Ämter in Projekte zur Analyse und Umgestaltung von Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung einbringen?</p><p>5. Werden sie darum bemüht sein, dass die Erkenntnisse und Empfehlungen der Studie zu biodiversitätsschädigenden Subventionen im Verkehrsbereich in den interkantonalen Konferenzen bzw. in den Kantonen aufgenommen und analysiert werden?</p>
    • Subventionen und finanzielle Anreize im Verkehrsbereich schaden der Biodiversität. Was tun die zuständigen Stellen?

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