Strategie und Massnahmen zum Schutz des Menschen durch Verhütung und Bekämpfung von Sars-CoV-2

ShortId
20.4204
Id
20204204
Updated
28.07.2023 01:16
Language
de
Title
Strategie und Massnahmen zum Schutz des Menschen durch Verhütung und Bekämpfung von Sars-CoV-2
AdditionalIndexing
2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. &amp; 5. Die zurzeit gültige Strategie zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie geht auf einen Beschluss des Bundesrates vom 19. Juni 2020 zurück. Sie sieht vor, dass mit dem Wechsel zurück in die besondere Lage die Federführung für die Bewältigung der COVID-19-Pandemie fortan den Kantonen obliegt. Die Kantone können je nach Verbreitung des Virus in ihrem Gebiet Massnahmen ergreifen und die Pandemie so zielgerichtet bekämpfen. Der Bund nimmt seine unterstützende und koordinierende Rolle und die weiteren ihm vom Epidemiengesetz (SR 818.101) zugeordneten Aufgaben wahr. Am 18. und 28. Oktober hat der Bundesrat die Basismassnahmen des Bundes erweitert. Er reagierte damit auf die auf hohem Niveau stark steigenden Fall- und Hospitalisationszahlen auf dem gesamten Gebiet der Schweiz. Auf kantonaler und nationaler Stufe besteht das strategische Ziel darin, die Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz zu schützen und die Auswirkungen von COVID-19-Pandemie, so weit als möglich, zu minimieren. Bund und Kantone stehen deshalb in einem regelmässigen engen Austausch. Die Strategien und Massnahmen berücksichtigen neben der epidemiologischen Lage, die anhand von festgelegten Indikatoren fortlaufend beurteilt wird, wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen unter anderem der Swiss National Covid-19 Science Task Force (NCS-TF), aber auch von internationalen Stellen wie dem European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Erfahrungen auf nationaler und internationaler Ebene aus dem bisherigen Pandemieverlauf. Diese fliessen über die verschiedenen Plattformen der Krisenorganisation des Bundes, in denen neben Bund und Kantonen auch der Wirtschafts- und Gesellschaftsbereich vertreten sind, in die Strategieerarbeitung ein. </p><p>2. Die meisten Kantone bauen ihre Kapazitäten laufend aus. Aufgrund der unterschiedlichen Situation in den Kantonen gibt es keine allgemeingültige Grenze der Fallzahl, ab der das Contact Tracing nicht mehr gewährleistet ist. Die Kantone sind aufgefordert, Informationen zu ihrem Contact Tracing (minimal essential data set) an die Contact Tracing Datenbank des BAG zu schicken. Aktuell liefern nur wenige Kantone diese Informationen. Die meisten Kantone brauchen für die Anpassung ihrer Meldeprozesse mehr Zeit. Das BAG steht in diesem Zusammenhang mit den zuständigen Stellen in Kontakt, damit die Datenlage verbessert werden kann.</p><p>3. Laborbefunde betreffend SARS-CoV-2-Infektionen werden elektronisch ans BAG übermittelt und ins Meldesystem integriert. Klinische Befunde über Covid-19 Erkrankungen werden über verschiedene Kanäle von der Ärzteschaft ans BAG geschickt und täglich im Meldesystem erfasst. Die Auswertung ist automatisiert und die Aktualisierung erfolgt täglich, auch am Wochenende. Am Wochenende werden die Tabellen und Grafiken auf der Webseite des BAG nicht aktualisiert, was aber keinen Zeitverlust hinsichtlich Bekämpfungsmassnahmen zur Folge hat. </p><p>4. Die Kantone melden dem BAG zweimal wöchentlich die Anzahl isolierter Covid-19-Fälle und die Anzahl der Kontakte in Quarantäne. Die Datenqualität wird sich, wenn alle Kantone auf das unter Punkt 2 genannte neue System umgestellt haben, verbessern. Die Dunkelziffer kann nur geschätzt werden. Dank dem Contact-Tracing und breiterem Testen konnte die Dunkelziffer im Vergleich zu März und April massiv reduziert werden. Experten gehen davon aus, dass die realen Fallzahlen aktuell 3 bis 5 Mal höher sind als gemessen. </p><p>6. Die Arbeit der Swiss National Covid-19 Science Task Force (NCS-TF) ermöglicht, die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse zeitnah in die Strategien und Konzepte des Bundes einfliessen zu lassen. Sie verfasst Policy Briefs zuhanden des BAG und des EDI, welche ebenfalls veröffentlicht werden. Zusätzlich erfolgt ein regelmässiger fachlicher Austausch zwischen der NCS-TF und dem BAG. Das BAG berücksichtigt die Erkenntnisse und Empfehlungen der NCS-TF in der Erarbeitung seiner Strategien und Richtlinien zuhanden des Bundesrats.</p><p>7. Das Wissen über die Verbreitung und die Behandlung von Covid-19 Viruserkrankungen erweitert sich täglich. Die Beurteilung von bestimmten Werten (etwa bei der 7-Tage-Inzidenz) kann bereits in wenigen Wochen anders als heute ausfallen. Das Handeln des Bundesrates muss der sich ständig verändernden Situation Rechnung tragen können und flexibel sein. Mechanismen, die bei Erreichen eines bestimmten Messwertes greifen, sind schnell überholt und suggerieren eine falsche Planbarkeit in unsicheren Zeiten. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat die Schaffung eines Ampelsystems zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend. Diese Einschätzung wird auch von der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) geteilt. Dies geht auch aus den am 22. Oktober 2020 vereinbarten strategischen Grundlagen der GDK und des EDI-BAG zur Bewältigung der Corona-Pandemie hervor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit längerem steigen die Fallzahlen an. Der Herbst und Winter begünstigt die Ausbreitung von SARS-CoV-2, was für unsere Gesundheit und Wirtschaft die Risiken von negativen Folgen markant erhöht. Darum folgende Fragen zu SARS-CoV-2:</p><p>1. Wie lautet die konkrete Basis, aufgrund derer der Bundesrat die Strategie, Ziele und Massnahmen im Hinblick auf die Wintersaison 2020/2021 hinsichtlich Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von SARS-CoV-2 erarbeitet und umsetzt?</p><p>2. Bis zu welcher Fallzahl bzw. Inzidenz/Tag können die Kantone das Contact Tracing in genügender Tiefe sicherstellen? Gibt es Kantone, die das konsequente Nachverfolgen nicht mehr gewährleisten können und was unternimmt der Bund zur Unterstützung solcher Fälle? Wird er insb. die Daten aus den kantonalen Tracing Organisationen gem. dem "minimal essential data set" anonymisiert der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?</p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, damit die Geschwindigkeit der Datenerfassung, Datenübermittlung sowie Datenauswertung deutlich schneller wird und die Daten digital und rascher aggregiert werden und dadurch wertvolle Zeit für die Früherkennung von neuen Fällen und Clustern gewonnen wird, um im besten Falle dem Virus voraus zu sein? </p><p>4. Hat der Bundesrat eine Datenbasis oder andere Grundlage, wie viele Personen täglich als ansteckend, aber noch nicht erkannt, isoliert oder in Quarantäne gelten und dies inklusive Dunkelziffer? Wenn ja, warum publiziert er diese Zahlen nicht? Wenn nein, warum fehlt eine solche Grundlage für die Entscheidung und ist der Bundesrat bereit, eine solche zu erarbeiten?</p><p>5. Auf welche internationalen Empfehlungen und Richtlinien von welchen Organisationen oder Fachleuten stützt sich der Bundesrat bei der Ausarbeitung der Strategie und der Ziele? Welche weiteren Empfehlungen/Informationen von welchen Organisationen/Firmen/Institutionen/Personen berücksichtigt der Bundesrat für die Bekämpfungsstrategie?</p><p>6. Wie geht der Bundesrat mit Empfehlungen der Swiss National COVID-19 Science Task Force um? Mit welcher Vorgehensweise arbeitet der Bundesrat den Stand der Wissenschaft heraus?</p><p>7. Hat der Bundesrat wie u.a. Kanton Zürich, Zug oder Bern eine "Entscheidmatrix" bzw. ein "Ampelsystem" ausgearbeitet, mit Hilfe derer bei Überschreiten von z.B. 7-Tage-Inzidenz oder/und Hospitalisationszahlen schärfere Massnahmen ergriffen werden.</p>
  • Strategie und Massnahmen zum Schutz des Menschen durch Verhütung und Bekämpfung von Sars-CoV-2
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. &amp; 5. Die zurzeit gültige Strategie zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie geht auf einen Beschluss des Bundesrates vom 19. Juni 2020 zurück. Sie sieht vor, dass mit dem Wechsel zurück in die besondere Lage die Federführung für die Bewältigung der COVID-19-Pandemie fortan den Kantonen obliegt. Die Kantone können je nach Verbreitung des Virus in ihrem Gebiet Massnahmen ergreifen und die Pandemie so zielgerichtet bekämpfen. Der Bund nimmt seine unterstützende und koordinierende Rolle und die weiteren ihm vom Epidemiengesetz (SR 818.101) zugeordneten Aufgaben wahr. Am 18. und 28. Oktober hat der Bundesrat die Basismassnahmen des Bundes erweitert. Er reagierte damit auf die auf hohem Niveau stark steigenden Fall- und Hospitalisationszahlen auf dem gesamten Gebiet der Schweiz. Auf kantonaler und nationaler Stufe besteht das strategische Ziel darin, die Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz zu schützen und die Auswirkungen von COVID-19-Pandemie, so weit als möglich, zu minimieren. Bund und Kantone stehen deshalb in einem regelmässigen engen Austausch. Die Strategien und Massnahmen berücksichtigen neben der epidemiologischen Lage, die anhand von festgelegten Indikatoren fortlaufend beurteilt wird, wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen unter anderem der Swiss National Covid-19 Science Task Force (NCS-TF), aber auch von internationalen Stellen wie dem European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Erfahrungen auf nationaler und internationaler Ebene aus dem bisherigen Pandemieverlauf. Diese fliessen über die verschiedenen Plattformen der Krisenorganisation des Bundes, in denen neben Bund und Kantonen auch der Wirtschafts- und Gesellschaftsbereich vertreten sind, in die Strategieerarbeitung ein. </p><p>2. Die meisten Kantone bauen ihre Kapazitäten laufend aus. Aufgrund der unterschiedlichen Situation in den Kantonen gibt es keine allgemeingültige Grenze der Fallzahl, ab der das Contact Tracing nicht mehr gewährleistet ist. Die Kantone sind aufgefordert, Informationen zu ihrem Contact Tracing (minimal essential data set) an die Contact Tracing Datenbank des BAG zu schicken. Aktuell liefern nur wenige Kantone diese Informationen. Die meisten Kantone brauchen für die Anpassung ihrer Meldeprozesse mehr Zeit. Das BAG steht in diesem Zusammenhang mit den zuständigen Stellen in Kontakt, damit die Datenlage verbessert werden kann.</p><p>3. Laborbefunde betreffend SARS-CoV-2-Infektionen werden elektronisch ans BAG übermittelt und ins Meldesystem integriert. Klinische Befunde über Covid-19 Erkrankungen werden über verschiedene Kanäle von der Ärzteschaft ans BAG geschickt und täglich im Meldesystem erfasst. Die Auswertung ist automatisiert und die Aktualisierung erfolgt täglich, auch am Wochenende. Am Wochenende werden die Tabellen und Grafiken auf der Webseite des BAG nicht aktualisiert, was aber keinen Zeitverlust hinsichtlich Bekämpfungsmassnahmen zur Folge hat. </p><p>4. Die Kantone melden dem BAG zweimal wöchentlich die Anzahl isolierter Covid-19-Fälle und die Anzahl der Kontakte in Quarantäne. Die Datenqualität wird sich, wenn alle Kantone auf das unter Punkt 2 genannte neue System umgestellt haben, verbessern. Die Dunkelziffer kann nur geschätzt werden. Dank dem Contact-Tracing und breiterem Testen konnte die Dunkelziffer im Vergleich zu März und April massiv reduziert werden. Experten gehen davon aus, dass die realen Fallzahlen aktuell 3 bis 5 Mal höher sind als gemessen. </p><p>6. Die Arbeit der Swiss National Covid-19 Science Task Force (NCS-TF) ermöglicht, die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse zeitnah in die Strategien und Konzepte des Bundes einfliessen zu lassen. Sie verfasst Policy Briefs zuhanden des BAG und des EDI, welche ebenfalls veröffentlicht werden. Zusätzlich erfolgt ein regelmässiger fachlicher Austausch zwischen der NCS-TF und dem BAG. Das BAG berücksichtigt die Erkenntnisse und Empfehlungen der NCS-TF in der Erarbeitung seiner Strategien und Richtlinien zuhanden des Bundesrats.</p><p>7. Das Wissen über die Verbreitung und die Behandlung von Covid-19 Viruserkrankungen erweitert sich täglich. Die Beurteilung von bestimmten Werten (etwa bei der 7-Tage-Inzidenz) kann bereits in wenigen Wochen anders als heute ausfallen. Das Handeln des Bundesrates muss der sich ständig verändernden Situation Rechnung tragen können und flexibel sein. Mechanismen, die bei Erreichen eines bestimmten Messwertes greifen, sind schnell überholt und suggerieren eine falsche Planbarkeit in unsicheren Zeiten. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat die Schaffung eines Ampelsystems zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend. Diese Einschätzung wird auch von der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) geteilt. Dies geht auch aus den am 22. Oktober 2020 vereinbarten strategischen Grundlagen der GDK und des EDI-BAG zur Bewältigung der Corona-Pandemie hervor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit längerem steigen die Fallzahlen an. Der Herbst und Winter begünstigt die Ausbreitung von SARS-CoV-2, was für unsere Gesundheit und Wirtschaft die Risiken von negativen Folgen markant erhöht. Darum folgende Fragen zu SARS-CoV-2:</p><p>1. Wie lautet die konkrete Basis, aufgrund derer der Bundesrat die Strategie, Ziele und Massnahmen im Hinblick auf die Wintersaison 2020/2021 hinsichtlich Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von SARS-CoV-2 erarbeitet und umsetzt?</p><p>2. Bis zu welcher Fallzahl bzw. Inzidenz/Tag können die Kantone das Contact Tracing in genügender Tiefe sicherstellen? Gibt es Kantone, die das konsequente Nachverfolgen nicht mehr gewährleisten können und was unternimmt der Bund zur Unterstützung solcher Fälle? Wird er insb. die Daten aus den kantonalen Tracing Organisationen gem. dem "minimal essential data set" anonymisiert der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?</p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, damit die Geschwindigkeit der Datenerfassung, Datenübermittlung sowie Datenauswertung deutlich schneller wird und die Daten digital und rascher aggregiert werden und dadurch wertvolle Zeit für die Früherkennung von neuen Fällen und Clustern gewonnen wird, um im besten Falle dem Virus voraus zu sein? </p><p>4. Hat der Bundesrat eine Datenbasis oder andere Grundlage, wie viele Personen täglich als ansteckend, aber noch nicht erkannt, isoliert oder in Quarantäne gelten und dies inklusive Dunkelziffer? Wenn ja, warum publiziert er diese Zahlen nicht? Wenn nein, warum fehlt eine solche Grundlage für die Entscheidung und ist der Bundesrat bereit, eine solche zu erarbeiten?</p><p>5. Auf welche internationalen Empfehlungen und Richtlinien von welchen Organisationen oder Fachleuten stützt sich der Bundesrat bei der Ausarbeitung der Strategie und der Ziele? Welche weiteren Empfehlungen/Informationen von welchen Organisationen/Firmen/Institutionen/Personen berücksichtigt der Bundesrat für die Bekämpfungsstrategie?</p><p>6. Wie geht der Bundesrat mit Empfehlungen der Swiss National COVID-19 Science Task Force um? Mit welcher Vorgehensweise arbeitet der Bundesrat den Stand der Wissenschaft heraus?</p><p>7. Hat der Bundesrat wie u.a. Kanton Zürich, Zug oder Bern eine "Entscheidmatrix" bzw. ein "Ampelsystem" ausgearbeitet, mit Hilfe derer bei Überschreiten von z.B. 7-Tage-Inzidenz oder/und Hospitalisationszahlen schärfere Massnahmen ergriffen werden.</p>
    • Strategie und Massnahmen zum Schutz des Menschen durch Verhütung und Bekämpfung von Sars-CoV-2

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