Osttangente. Den Willen des Kantons Basel-Stadt und den Lärmschutz grundlos übergehen?

ShortId
20.4205
Id
20204205
Updated
28.07.2023 01:17
Language
de
Title
Osttangente. Den Willen des Kantons Basel-Stadt und den Lärmschutz grundlos übergehen?
AdditionalIndexing
48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, dass die Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm geschützt wird. Die Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) verlangt, dass ortsfeste Anlagen (wie z.B. Nationalstrassen) so weit saniert werden müssen, wie es technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (Art. 13 Abs. 1 und 2 LSV).</p><p>Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt ein Lärmschutzprojekt für die Osttangente Basel ausgearbeitet, um die Strecke gesetzeskonform zu sanieren. Gestützt auf das Lärmschutzprojekt des Bundes hat der Kanton Basel-Stadt Massnahmen ausgearbeitet, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, und die zeitnah und abgestimmt mit den Massnahmen des Bundes realisiert werden sollen. Die zukünftige Entlastung der Osttangente durch den Rheintunnel wurde bei der Auslegung der Lärmschutzmassnahmen nicht berücksichtigt.</p><p>Das Lärmschutzprojekt für die Osttangente Basel ist Gegenstand eines laufenden Plangenehmigungsverfahrens. Das Projekt beinhaltet die Erstellung und Verlängerung von Lärmschutzwänden, lärmabsorbierende Verkleidungen sowie den Einbau eines lärmarmen Belags. Bei Liegenschaften mit Alarmwertüberschreitungen werden Schallschutzfenster eingebaut.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Temporeduktionen als Lärmschutzmassnahmen sind grundsätzlich möglich, wenn sie verhältnismässig sind. Im Rahmen des Lärmschutzprojektes für die Osttangente Basel wurde eine Vielzahl möglicher Lärmschutzmassnahmen geprüft, darunter auch eine Temporeduktion. Die Temporeduktion ist Gegenstand des laufenden Plangenehmigungsverfahrens. Der Kanton Basel-Stadt ist als betroffener Kanton an diesem Verfahren beteiligt.</p><p>2. In der Verkehrswissenschaft besteht ein Konsens, dass Geschwindigkeitsunterschiede zwischen einzelnen Fahrzeugkategorien die Kapazität eines Autobahnabschnitts reduzieren. Die Osttangente Basel gilt als Engpass auf dem Nationalstrassennetz und erreicht zu den Spitzenzeiten regelmässig die Kapazitätsgrenze. Nicht Lastwagen im Transitverkehr, sondern der lokale Individualverkehr würde in der Folge auf das untergeordnete Strassennetz ausweichen.</p><p>3. Der Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit und Lärm ist unbestritten. Der Nutzen und die Verhältnismässigkeit einer Verkehrsmassnahme kann jedoch nicht allein unter dem Aspekt der Lärmreduktion beurteilt werden, sondern muss auch die technischen und betrieblichen Gegebenheiten sowie die wirtschaftlichen Folgen berücksichtigen.</p><p>4. Abweichende Höchstgeschwindigkeit können aus verschiedenen Gründen signalisiert werden. Auf der Teilstrecke Hochbergerstrasse bis Gemeinschaftszollanlage wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert, um die Sicherheit im Baustellenbereich zu gewährleisten. Die Höchstgeschwindigkeit auf den Rampen der Horburgbrücken ist auf 60 km/h festgelegt worden, weil die Geometrie der Strassenführung keine höhere Geschwindigkeit zulässt.</p><p>5./6. Der Bundesrat setzt die vom Parlament beschlossenen gesetzlichen Grundlagen zum Schutz vor Strassenlärm um. Eine abweichende Höchstgeschwindigkeit ist grundsätzlich möglich, wenn ein Gutachten die Verhältnismässigkeit der Massnahme bestätigt.</p><p>7. Im Bereich der Osttangente Basel bestehen bereits heute praktisch entlang der gesamten Strecke Lärmschutzmassnahmen. Mit dem aktuellen Lärmschutzprojekt und den zusätzlichen Massnahmen, die der Kanton Basel-Stadt realisiert, wird der Schutz der Bevölkerung im Hinblick auf die Einhaltung der Lärmschutzvorgaben noch erweitert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die 3,7 km lange A2-Osttangente ist eine sehr stark befahrene Autobahnstrecke durch den Stadtkern von Basel. Sie soll durch den Rheintunnel entlastet werden. Da dieser erst etwa 2040 fertig gestellt sein wird und die Lärmgrenzwerte infolge Verkehrszunahme immer stärker überschritten werden, setzt das Astra derzeit weitere Lärmschutzmassnahmen um. Bei rund 90 Gebäuden bleiben die lmmissionsgrenzwerte, z.T. sogar die Alarmwerte überschritten. Der Grosse Rat des Kantons BS hat sich deshalb mit 91:1 Stimmen für Tempo 60 anstatt Tempo 80 für Lastwagen ausgesprochen. Der Regierungsrat und der Grosse Rat sind davon überzeugt, dass die stark lärmbelasteten Quartiere entlang der Osttangente mit dieser Signalisierungs-Massnahme einfach, kostengünstig und wirksam entlastet werden könnten.</p><p>In seiner abschlägigen Antwort auf das Schreiben der Regierung BS bemängelt das Astra, dass der Nachweis der Zweck- und Verhältnismässigkeit sowie der Notwendigkeit nicht erbracht sei und befürchtet, dass eine Temporeduktion zu Ausweichverkehr führen könnte. Letzteres ist haltlos, müssten die Lastwagen ja durch längere Quartierstrassen mit tieferen Tempolimiten ausweichen. Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die mit überwältigendem Mehr geforderte Temporeduktion einzuführen, wenn der Kanton BS den Nachweis plausibel erbringt, dass sie zu erheblichen Entlastungen für die lärmgeplagte Bevölkerung führt und verhältnismässig ist?</p><p>2. Wie stellt sich der Bundesrat zum Argument des Ausweichverkehrs, über das die Fachleute in BS die Stirne runzeln?</p><p>3. Lastwagen sind mit Tempo 80 doppelt so laut wie mit 60. Warum bestreitet das Astra den Nutzen der Temporeduktion?</p><p>4. Die Teilstrecke Hochbergerstrasse bis Gemeinschaftszollanlage ist seit einem Jahr, der Abschnitt Horburgbrücken seit 13 Jahren mit 60 signalisiert. Ist damit nicht der Beweis erbracht, dass die Temporeduktion funktioniert?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, das Tempo für Lastwagen oder für alle Fahrzeuge wenigstens auf bestimmten Teilstrecken, z.B. auf dem Abschnitt zwischen Schwarzwaldtunnel bis Prattler Tunnel zu senken?</p><p>6. Gewichtet der Bundesrat einen geringen Zeitgewinn des Schwerverkehrs höher als 20 Jahre gesundheitsschädliche Lärmbelastungen der Bevölkerung?</p><p>7. Welche kurzfristigen Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Lärmschutzvorgaben entlang der Osttangente zu erfüllen?</p>
  • Osttangente. Den Willen des Kantons Basel-Stadt und den Lärmschutz grundlos übergehen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, dass die Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm geschützt wird. Die Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) verlangt, dass ortsfeste Anlagen (wie z.B. Nationalstrassen) so weit saniert werden müssen, wie es technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (Art. 13 Abs. 1 und 2 LSV).</p><p>Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt ein Lärmschutzprojekt für die Osttangente Basel ausgearbeitet, um die Strecke gesetzeskonform zu sanieren. Gestützt auf das Lärmschutzprojekt des Bundes hat der Kanton Basel-Stadt Massnahmen ausgearbeitet, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, und die zeitnah und abgestimmt mit den Massnahmen des Bundes realisiert werden sollen. Die zukünftige Entlastung der Osttangente durch den Rheintunnel wurde bei der Auslegung der Lärmschutzmassnahmen nicht berücksichtigt.</p><p>Das Lärmschutzprojekt für die Osttangente Basel ist Gegenstand eines laufenden Plangenehmigungsverfahrens. Das Projekt beinhaltet die Erstellung und Verlängerung von Lärmschutzwänden, lärmabsorbierende Verkleidungen sowie den Einbau eines lärmarmen Belags. Bei Liegenschaften mit Alarmwertüberschreitungen werden Schallschutzfenster eingebaut.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Temporeduktionen als Lärmschutzmassnahmen sind grundsätzlich möglich, wenn sie verhältnismässig sind. Im Rahmen des Lärmschutzprojektes für die Osttangente Basel wurde eine Vielzahl möglicher Lärmschutzmassnahmen geprüft, darunter auch eine Temporeduktion. Die Temporeduktion ist Gegenstand des laufenden Plangenehmigungsverfahrens. Der Kanton Basel-Stadt ist als betroffener Kanton an diesem Verfahren beteiligt.</p><p>2. In der Verkehrswissenschaft besteht ein Konsens, dass Geschwindigkeitsunterschiede zwischen einzelnen Fahrzeugkategorien die Kapazität eines Autobahnabschnitts reduzieren. Die Osttangente Basel gilt als Engpass auf dem Nationalstrassennetz und erreicht zu den Spitzenzeiten regelmässig die Kapazitätsgrenze. Nicht Lastwagen im Transitverkehr, sondern der lokale Individualverkehr würde in der Folge auf das untergeordnete Strassennetz ausweichen.</p><p>3. Der Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit und Lärm ist unbestritten. Der Nutzen und die Verhältnismässigkeit einer Verkehrsmassnahme kann jedoch nicht allein unter dem Aspekt der Lärmreduktion beurteilt werden, sondern muss auch die technischen und betrieblichen Gegebenheiten sowie die wirtschaftlichen Folgen berücksichtigen.</p><p>4. Abweichende Höchstgeschwindigkeit können aus verschiedenen Gründen signalisiert werden. Auf der Teilstrecke Hochbergerstrasse bis Gemeinschaftszollanlage wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert, um die Sicherheit im Baustellenbereich zu gewährleisten. Die Höchstgeschwindigkeit auf den Rampen der Horburgbrücken ist auf 60 km/h festgelegt worden, weil die Geometrie der Strassenführung keine höhere Geschwindigkeit zulässt.</p><p>5./6. Der Bundesrat setzt die vom Parlament beschlossenen gesetzlichen Grundlagen zum Schutz vor Strassenlärm um. Eine abweichende Höchstgeschwindigkeit ist grundsätzlich möglich, wenn ein Gutachten die Verhältnismässigkeit der Massnahme bestätigt.</p><p>7. Im Bereich der Osttangente Basel bestehen bereits heute praktisch entlang der gesamten Strecke Lärmschutzmassnahmen. Mit dem aktuellen Lärmschutzprojekt und den zusätzlichen Massnahmen, die der Kanton Basel-Stadt realisiert, wird der Schutz der Bevölkerung im Hinblick auf die Einhaltung der Lärmschutzvorgaben noch erweitert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die 3,7 km lange A2-Osttangente ist eine sehr stark befahrene Autobahnstrecke durch den Stadtkern von Basel. Sie soll durch den Rheintunnel entlastet werden. Da dieser erst etwa 2040 fertig gestellt sein wird und die Lärmgrenzwerte infolge Verkehrszunahme immer stärker überschritten werden, setzt das Astra derzeit weitere Lärmschutzmassnahmen um. Bei rund 90 Gebäuden bleiben die lmmissionsgrenzwerte, z.T. sogar die Alarmwerte überschritten. Der Grosse Rat des Kantons BS hat sich deshalb mit 91:1 Stimmen für Tempo 60 anstatt Tempo 80 für Lastwagen ausgesprochen. Der Regierungsrat und der Grosse Rat sind davon überzeugt, dass die stark lärmbelasteten Quartiere entlang der Osttangente mit dieser Signalisierungs-Massnahme einfach, kostengünstig und wirksam entlastet werden könnten.</p><p>In seiner abschlägigen Antwort auf das Schreiben der Regierung BS bemängelt das Astra, dass der Nachweis der Zweck- und Verhältnismässigkeit sowie der Notwendigkeit nicht erbracht sei und befürchtet, dass eine Temporeduktion zu Ausweichverkehr führen könnte. Letzteres ist haltlos, müssten die Lastwagen ja durch längere Quartierstrassen mit tieferen Tempolimiten ausweichen. Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die mit überwältigendem Mehr geforderte Temporeduktion einzuführen, wenn der Kanton BS den Nachweis plausibel erbringt, dass sie zu erheblichen Entlastungen für die lärmgeplagte Bevölkerung führt und verhältnismässig ist?</p><p>2. Wie stellt sich der Bundesrat zum Argument des Ausweichverkehrs, über das die Fachleute in BS die Stirne runzeln?</p><p>3. Lastwagen sind mit Tempo 80 doppelt so laut wie mit 60. Warum bestreitet das Astra den Nutzen der Temporeduktion?</p><p>4. Die Teilstrecke Hochbergerstrasse bis Gemeinschaftszollanlage ist seit einem Jahr, der Abschnitt Horburgbrücken seit 13 Jahren mit 60 signalisiert. Ist damit nicht der Beweis erbracht, dass die Temporeduktion funktioniert?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, das Tempo für Lastwagen oder für alle Fahrzeuge wenigstens auf bestimmten Teilstrecken, z.B. auf dem Abschnitt zwischen Schwarzwaldtunnel bis Prattler Tunnel zu senken?</p><p>6. Gewichtet der Bundesrat einen geringen Zeitgewinn des Schwerverkehrs höher als 20 Jahre gesundheitsschädliche Lärmbelastungen der Bevölkerung?</p><p>7. Welche kurzfristigen Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Lärmschutzvorgaben entlang der Osttangente zu erfüllen?</p>
    • Osttangente. Den Willen des Kantons Basel-Stadt und den Lärmschutz grundlos übergehen?

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