Anpassung der Liste der Regionen mit hohem Coronavirus-lnfektionsrisiko in Absprache mit den Nachbarländern

ShortId
20.4206
Id
20204206
Updated
28.07.2023 01:17
Language
de
Title
Anpassung der Liste der Regionen mit hohem Coronavirus-lnfektionsrisiko in Absprache mit den Nachbarländern
AdditionalIndexing
08;24;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jede Person, die aus Corona-Risikoländern in die Schweiz einreist, muss unter Quarantäne gestellt werden. Der Bund aktualisiert die Liste dieser Regionen regelmässig. </p><p>Der Bund geht davon aus, dass ein hohes Infektionsrisiko besteht, insbesondere wenn in den letzten 14 Tagen mehr als 60 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in dem betreffenden Staat oder Gebiet auftreten.</p><p>Die Länder um uns herum erstellen auch Listen von Staaten und Gebieten, die als gefährdet gelten. Derzeit gibt es keine Absprache zwischen der Schweiz und den Nachbarländern weder hinsichtlich der Kriterien für die Aufnahme eines Staates oder Gebiets auf die "rote Liste" noch hinsichtlich der tatsächlichen Anpassung solcher Listen (siehe hierzu die Antwort des Bundesrates auf die Anfragen 20.5711 und 20.5715). Die Konsequenzen für Reisende aus als gefährdet eingestuften Gebieten sind ebenfalls von Land zu Land verschieden (mehr oder weniger lange Quarantäne, Durchführung eines Screening-Tests innerhalb eines bestimmten Zeitraums usw.). </p><p>Diese fehlende Absprache erschwert den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und unseren Nachbarländern. Sie kann auch unserem Land schaden, insbesondere dem Tourismusland Schweiz. Wenn zum Beispiel der Bund in einigen Monaten Grossbritannien und die Beneluxstaaten auf die rote Liste setzen würde, ohne dass Österreich, Frankreich und Italien dasselbe tun, wäre die Schweiz stark benachteiligt, da Österreich, Frankreich und Italien direkt unser Land konkurrenzieren (z.B. Winter-/Skisaison). </p><p>Eine Absprache zwischen der Schweiz und den Nachbarländern wäre umso sinnvoller, als die "roten Listen" auf längere Sicht eher auf der Grundlage von politisch-ökonomischen Kriterien aktualisiert werden könnten als auf der Grundlage rein wissenschaftlicher Elemente.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass gerade im Kontext der aktuellen Lage die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko sowie die Konsequenzen für Reisende weiterhin auf der Basis von epidemiologischen Überlegungen erstellt werden soll. Gleichzeitig soll der engen Verflechtung in den Grenzregionen weiterhin Rechnung getragen werden. </p><p>Es gibt bereits rege internationale Kontakte zu diesem Thema. Im Rahmen des Austauschs mit den EU- und Schengen-Mitgliedsstaaten wird derzeit intensiv über eine stärkere Koordination im Bereich der grenzsanitarischen Massnahmen diskutiert.</p><p>Zusätzlich steht der Bundesrat in engem Kontakt mit den Nachbarstaaten. Er tauscht sich regelmässig mit den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern der Nachbarstaaten zur aktuellen Situation betreffend Covid-19 sowie zu Fragen im Zusammenhang mit grenzsanitarischen Massnahmen aus. </p><p>Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Regelung für die Reisequarantäne angepasst. Neu kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz. Die Anzahl Personen, die sich in Reisequarantäne befinden, ging entsprechend stark zurück.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kriterien für die Aufnahme einer Region und die Konsequenzen für Reisende aus den betreffenden Staaten und Gebieten mit hohem Coronavirus-Infektionsrisiko in Absprache mit den Nachbarländern anzupassen</p>
  • Anpassung der Liste der Regionen mit hohem Coronavirus-lnfektionsrisiko in Absprache mit den Nachbarländern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jede Person, die aus Corona-Risikoländern in die Schweiz einreist, muss unter Quarantäne gestellt werden. Der Bund aktualisiert die Liste dieser Regionen regelmässig. </p><p>Der Bund geht davon aus, dass ein hohes Infektionsrisiko besteht, insbesondere wenn in den letzten 14 Tagen mehr als 60 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in dem betreffenden Staat oder Gebiet auftreten.</p><p>Die Länder um uns herum erstellen auch Listen von Staaten und Gebieten, die als gefährdet gelten. Derzeit gibt es keine Absprache zwischen der Schweiz und den Nachbarländern weder hinsichtlich der Kriterien für die Aufnahme eines Staates oder Gebiets auf die "rote Liste" noch hinsichtlich der tatsächlichen Anpassung solcher Listen (siehe hierzu die Antwort des Bundesrates auf die Anfragen 20.5711 und 20.5715). Die Konsequenzen für Reisende aus als gefährdet eingestuften Gebieten sind ebenfalls von Land zu Land verschieden (mehr oder weniger lange Quarantäne, Durchführung eines Screening-Tests innerhalb eines bestimmten Zeitraums usw.). </p><p>Diese fehlende Absprache erschwert den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und unseren Nachbarländern. Sie kann auch unserem Land schaden, insbesondere dem Tourismusland Schweiz. Wenn zum Beispiel der Bund in einigen Monaten Grossbritannien und die Beneluxstaaten auf die rote Liste setzen würde, ohne dass Österreich, Frankreich und Italien dasselbe tun, wäre die Schweiz stark benachteiligt, da Österreich, Frankreich und Italien direkt unser Land konkurrenzieren (z.B. Winter-/Skisaison). </p><p>Eine Absprache zwischen der Schweiz und den Nachbarländern wäre umso sinnvoller, als die "roten Listen" auf längere Sicht eher auf der Grundlage von politisch-ökonomischen Kriterien aktualisiert werden könnten als auf der Grundlage rein wissenschaftlicher Elemente.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass gerade im Kontext der aktuellen Lage die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko sowie die Konsequenzen für Reisende weiterhin auf der Basis von epidemiologischen Überlegungen erstellt werden soll. Gleichzeitig soll der engen Verflechtung in den Grenzregionen weiterhin Rechnung getragen werden. </p><p>Es gibt bereits rege internationale Kontakte zu diesem Thema. Im Rahmen des Austauschs mit den EU- und Schengen-Mitgliedsstaaten wird derzeit intensiv über eine stärkere Koordination im Bereich der grenzsanitarischen Massnahmen diskutiert.</p><p>Zusätzlich steht der Bundesrat in engem Kontakt mit den Nachbarstaaten. Er tauscht sich regelmässig mit den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern der Nachbarstaaten zur aktuellen Situation betreffend Covid-19 sowie zu Fragen im Zusammenhang mit grenzsanitarischen Massnahmen aus. </p><p>Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Regelung für die Reisequarantäne angepasst. Neu kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz. Die Anzahl Personen, die sich in Reisequarantäne befinden, ging entsprechend stark zurück.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kriterien für die Aufnahme einer Region und die Konsequenzen für Reisende aus den betreffenden Staaten und Gebieten mit hohem Coronavirus-Infektionsrisiko in Absprache mit den Nachbarländern anzupassen</p>
    • Anpassung der Liste der Regionen mit hohem Coronavirus-lnfektionsrisiko in Absprache mit den Nachbarländern

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