Digitaloffensive von SRF

ShortId
20.4207
Id
20204207
Updated
28.07.2023 01:14
Language
de
Title
Digitaloffensive von SRF
AdditionalIndexing
34;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Antwort zur Frage 1</p><p>Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen. Diese Rücksichtnahmepflicht richtet sich an den Bund als Gesetzgeber und schlägt sich im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) sowie der Konzession der SRG nieder. Auch im Online-Bereich sind den Tätigkeiten der SRG deshalb Grenzen gesetzt, zudem gilt ein Werbeverbot. Diese regulatorischen Vorgaben sind auch für die derzeitige Digitalisierungsstrategie von SRF verbindlich. Das BAKOM wacht im Rahmen seiner allgemeinen Aufsicht im Medienbereich darüber, dass diese Bestimmungen eingehalten werden (Art. 86 Abs. 1 RTVG).</p><p>Antwort zu den Fragen 2 und 3</p><p>Die SRG hat Service-public-Leistungen für die gesamte Bevölkerung bereitzustellen. Um insbesondere die jüngere Bevölkerung mit Service-public-Inhalten zu erreichen, sind Angebote ausserhalb von Radio- und Fernsehprogrammen notwendig. Das Radio- und Fernsehgesetz schafft für die Online-Tätigkeit der SRG die erforderliche gesetzliche Grundlage (Art. 25 Abs. 3 lit. b RTVG). Die Konzession gibt der SRG für ihre Tätigkeiten im Online-Bereich, insbesondere was Textbeiträge betrifft, aber klare Leitplanken vor. Den Schwerpunkt müssen audio- und audiovisuelle Inhalte bilden. Eine Online-Zeitung anzubieten, ist ausgeschlossen. Zudem liegt der inhaltliche Schwerpunkt der SRG-Angebote beim nationalen und sprachregionalen Geschehen.</p><p>Antwort zur Frage 4</p><p>Die SRG muss im Bereich Information ein kontinuierliches und umfassendes Angebot an publizistischen Leistungen zur Verfügung stellen. Das gilt auch für den Online-Bereich. Die Vorgabe an die SRG, die Hälfte ihrer Einnahmen aus der Abgabe für die Information aufzuwenden, gilt allerdings insgesamt, und nicht pro Altersgruppe. Gemäss der neuen SRF-Strategie soll aber durch die geplante Transformation insbesondere das Informations-Angebot gestärkt werden.</p><p>Antwort zur Frage 5</p><p>Im Online-Angebot der SRG ist Werbung unzulässig. Die SRG darf auch bei der Publikation von Angeboten auf fremden Plattformen keine Werbeeinnahmen generieren. Zudem hat sich die SRG darum bemüht, Werbung innerhalb des Angebots der SRG auf Drittplattformen soweit als möglich zu begrenzen. Youtube hat sich verpflichtet, bei SRG-Angeboten keine Werbung auszustrahlen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF hat am 20. August einen massiven Ausbau seines Angebots im Internet angekündigt. Im News-Bereich sollen dafür die Nutzerinnen und Nutzer von anderen Medienangeboten abgeworben werden, obwohl die SRG bereits heute über das zweitmeist genutzte Newsangebot der Schweiz verfügt und damit die privaten Medien mit Gebührengeldern im Online Bereich konkurrenziert. </p><p>Die SRG hatte sich nach der Abstimmung über die "No-Billag-Initiative" selber zur Konzentration auf das Basismandat verpflichtet, mit verstärkter Abgrenzung zu den privaten Medienangeboten. Zudem sollte verstärkt mit den Privaten zusammengearbeitet werden. Diese Absichtserklärung scheint angesichts der angekündigten, kompromisslosen Vorwärtsstrategie nichtig. </p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Expansionspläne der SRG die in BV Artikel 93 Absatz 4 verfassungsmässig verbriefte Rücksichtnahme auf die privaten Medien nicht vollständig aushöhlen? </p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass die SRG mit seinen kostenlos zugänglichen Inhalten den Aufbau der Zahlbereitschaft der Leserinnen und Leser von privaten Angeboten unterminiert?</p><p>3. Wie gewährleistet der Bundesrat, dass die SRG ihr Angebot so dimensioniert, dass den Privaten genügend Raum für Innovationen gewährt wird? </p><p>4. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die SRG auch mit dem neuen, speziell auf die Jungen ausgerichteten Angebot die Konzession respektiert und auch in diesem Segment mindestens 50 Prozent der Einnahmen für Informationsangebote einsetzt? </p><p>5. Ist es im Sinne des Bundesrates, dass internationale Plattformen über die gebührenfinanzierten Inhalte der SRG Werbeeinnahmen generieren können, die grossmehrheitlich auf Kosten der Privaten erzielt werden?</p>
  • Digitaloffensive von SRF
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Antwort zur Frage 1</p><p>Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen. Diese Rücksichtnahmepflicht richtet sich an den Bund als Gesetzgeber und schlägt sich im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) sowie der Konzession der SRG nieder. Auch im Online-Bereich sind den Tätigkeiten der SRG deshalb Grenzen gesetzt, zudem gilt ein Werbeverbot. Diese regulatorischen Vorgaben sind auch für die derzeitige Digitalisierungsstrategie von SRF verbindlich. Das BAKOM wacht im Rahmen seiner allgemeinen Aufsicht im Medienbereich darüber, dass diese Bestimmungen eingehalten werden (Art. 86 Abs. 1 RTVG).</p><p>Antwort zu den Fragen 2 und 3</p><p>Die SRG hat Service-public-Leistungen für die gesamte Bevölkerung bereitzustellen. Um insbesondere die jüngere Bevölkerung mit Service-public-Inhalten zu erreichen, sind Angebote ausserhalb von Radio- und Fernsehprogrammen notwendig. Das Radio- und Fernsehgesetz schafft für die Online-Tätigkeit der SRG die erforderliche gesetzliche Grundlage (Art. 25 Abs. 3 lit. b RTVG). Die Konzession gibt der SRG für ihre Tätigkeiten im Online-Bereich, insbesondere was Textbeiträge betrifft, aber klare Leitplanken vor. Den Schwerpunkt müssen audio- und audiovisuelle Inhalte bilden. Eine Online-Zeitung anzubieten, ist ausgeschlossen. Zudem liegt der inhaltliche Schwerpunkt der SRG-Angebote beim nationalen und sprachregionalen Geschehen.</p><p>Antwort zur Frage 4</p><p>Die SRG muss im Bereich Information ein kontinuierliches und umfassendes Angebot an publizistischen Leistungen zur Verfügung stellen. Das gilt auch für den Online-Bereich. Die Vorgabe an die SRG, die Hälfte ihrer Einnahmen aus der Abgabe für die Information aufzuwenden, gilt allerdings insgesamt, und nicht pro Altersgruppe. Gemäss der neuen SRF-Strategie soll aber durch die geplante Transformation insbesondere das Informations-Angebot gestärkt werden.</p><p>Antwort zur Frage 5</p><p>Im Online-Angebot der SRG ist Werbung unzulässig. Die SRG darf auch bei der Publikation von Angeboten auf fremden Plattformen keine Werbeeinnahmen generieren. Zudem hat sich die SRG darum bemüht, Werbung innerhalb des Angebots der SRG auf Drittplattformen soweit als möglich zu begrenzen. Youtube hat sich verpflichtet, bei SRG-Angeboten keine Werbung auszustrahlen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF hat am 20. August einen massiven Ausbau seines Angebots im Internet angekündigt. Im News-Bereich sollen dafür die Nutzerinnen und Nutzer von anderen Medienangeboten abgeworben werden, obwohl die SRG bereits heute über das zweitmeist genutzte Newsangebot der Schweiz verfügt und damit die privaten Medien mit Gebührengeldern im Online Bereich konkurrenziert. </p><p>Die SRG hatte sich nach der Abstimmung über die "No-Billag-Initiative" selber zur Konzentration auf das Basismandat verpflichtet, mit verstärkter Abgrenzung zu den privaten Medienangeboten. Zudem sollte verstärkt mit den Privaten zusammengearbeitet werden. Diese Absichtserklärung scheint angesichts der angekündigten, kompromisslosen Vorwärtsstrategie nichtig. </p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Expansionspläne der SRG die in BV Artikel 93 Absatz 4 verfassungsmässig verbriefte Rücksichtnahme auf die privaten Medien nicht vollständig aushöhlen? </p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass die SRG mit seinen kostenlos zugänglichen Inhalten den Aufbau der Zahlbereitschaft der Leserinnen und Leser von privaten Angeboten unterminiert?</p><p>3. Wie gewährleistet der Bundesrat, dass die SRG ihr Angebot so dimensioniert, dass den Privaten genügend Raum für Innovationen gewährt wird? </p><p>4. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die SRG auch mit dem neuen, speziell auf die Jungen ausgerichteten Angebot die Konzession respektiert und auch in diesem Segment mindestens 50 Prozent der Einnahmen für Informationsangebote einsetzt? </p><p>5. Ist es im Sinne des Bundesrates, dass internationale Plattformen über die gebührenfinanzierten Inhalte der SRG Werbeeinnahmen generieren können, die grossmehrheitlich auf Kosten der Privaten erzielt werden?</p>
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